Beiträge von Moebius

    Märchenstunde. Selbst im Falle einer groben Fehlbeurteilung wäre der Ansprchsgegner niemals die Lehrkraft, sondern immer das Land. Das Land könnte sich theoretisch unter bestimmten Voraussetzungen das Geld von der Lehrkraft wiederholen (Grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz), aber sicher nicht in dem geschilderten Fall.

    Ich trau dir zu, dass du das hinkriegst.

    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Da der Wille offensichtlich nicht da ist, erübrigt sich auch die Diskussion über den Weg.
    Allerdings kann man mal festhalten, dass es hier niemanden gibt, der sagt, "Kein Alkohol habe ich versucht, aber es klappt nicht", es gibt nur zwei Parteien: diejenigen, bei denen Alkohol nicht erlaubt ist und die auch keine besonderen Probleme mit der Umsetzung haben und diejenigen, die sicher wissen, dass es nichts bringt, ohne es je versucht zu haben.

    In den wenigsten Fällen wird man nach einem Vorfall bei der Aufsichtsperson einen Promilletest machen, das Problem entsteht in dem Moment, wenn etwas passiert und die SuS hinterher berichten "Herr X hatte ja auch was getrunken", und da spielt es überhaupt keine Rolle, ob es alkoholtechnisch den gleichen Effekt gehabt hätte, wenn du 20 Bananen gegessen hättest, aus denen wird dir niemand einen Strick drehen.

    Nenn es, wie du willst, aber auf einer Klassenfahrt musst du grundsätzlich damit rechnen jederzeit in eine Situation zu kommen, bei der du deiner Aufsichtspflicht nachkommen musst und zB ein Schüler verletzt ist. Das müssen Eltern grundsätzlich auch, nur halt in der Regel mit 1-4 Kindern oder Jugendlichen, nicht mit 25 und die Wahrnehmung einer Aufsichtspflicht hat immer situationsangemessen zu sein. Ob dass in der Situation mit 25 SuS noch der Fall ist, wenn man angetrunken ist, steht nirgendwo explizit geregelt, das entscheidet dann im Zweifelsfall ein Richter.

    Ich glaube mit dem Risiko können einige ganz gut umgehen.

    Indem sie sich einreden, es gäbe keins.

    Du lebst doch selbst mit dem Risiko, dass sich jeder ab 16 Jahren Alkohol kaufen darf. Völlig egal was du verbietest oder auch nicht. Du kann das Verbot nicht durchsetzen oder bist du zu jeder Zeit dabei? Bei dir können auch Schüler besoffen oder was auch immer verunglücken. Es macht überhaupt keinen Unterschied im Endergebnis.

    Der Unterschied liegt darin, dass ich in einem Fall sagen und belegen kann, dass ich im Rahmen des zumutbaren und erwartbaren alle Möglichkeiten einen sicheren Ablauf der Fahrt zu gewährleisten, ausgeschöpft habe, im anderen Fall werde ich mir sagen lassen müssen, dass ich genau das nicht getan habe, sondern durch meinen laxen Umgang mit den Vorgaben die Situation herbeigeführt habe.

    Alles schön, wie setzt du das Verbot durch? Welche Konsequenzen gibt es bei nicht Einhaltung?

    Genau so wie ich Handyverbot und jede andere Regel in der Schule oder auf einer Schulveranstaltung durchsetze - in meinem direkten Einflussbereich konsequent und mit angemessenen Folgen, wenn dagegen verstoßen wird und ohne mir einzubilden, ich könnte das System oder die SuS insgesamt verändern.

    Was ein dämlicher Vergleich…

    Ziemlich große Klappe für jemanden, dessen Beiträge hier überwiegend ein "wünsch dir was" ohne eigene Kenntnis der Rechtslage sind.

    Wir dürfen auch mit den Schülern ein Bier trinken…ich muss lediglich handlungsfähig und entscheidungsfähig bleiben…wenn was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, müsste man wohl erst mal nachweisen, dass das nicht passiert wäre, wenn ich keinen getrunken habe…

    Wenn du bei deiner Dienstausübung angetrunken bist, muss den Schülern gar nichts passieren, damit dir dienstrechtliche Konsequenzen drohen, geschweige denn, dass da irgendwelche Kausalketten nachgewiesen werden müssen. Ich erinnere an die beiden Kollegen, die angetrunken auf einer Klassenfahrt die Treppe runter gefallen sind.

    Morgen an dieser Stelle: Es ist völlig unrealistisch, SuS vom Mogeln in Klassenarbeiten abzuhalten. Ich erlaube ihnen daher immer, vom Nachbarn abzuschreiben, wenn sie mir versprechen, nicht zusätzlich auch noch Spickzettel mitzubringen.

    Darum geht es in diesem Fall auch gar nicht, die Regel für Klassenfahrten sind als aller erstes mal nach dem Kriterium aufzustellen, dass die Lehrkraft dadurch nicht juristisch angreifbar oder haftbar ist, wenn was passiert.

    Auf einer Schulfahrt ist Alkohol verboten. Da die Schüler keine 18 sind, gilt durchgängig deine Aufsichtspflicht und es ist nicht möglich, gewisse Zeiten als private Freizeit zu deklarieren, die ganze Veranstaltung ist durchgängig eine Schulfahrt. Die rechtliche Regelung des Landes ist irrelevant, für dich gelten die dienstrechtlichen Regelungen deines Bundeslandes.

    Was immer du persönlich für sinnvoll hältst oder nicht entbindet dich nicht von den dienstrechtlichen Folgen eines Verstoßes, wenn du SuS auch noch aktiv gestattest in deiner Gegenwart zu trinken, sind wir nicht mehr im Bereich von grober Fahrlässigkeit, sondern bei Vorsatz. Wenn nichts passiert, passiert nichts, wenn was passiert, wirst du für dieses Dienstvergehen ohne wenn und aber haften müssen.

    Es ist auch immer wieder das gleiche Muster. Jemand kommt neu in dieses Forum um sich über irgendetwas auszukotzen, kriegt dann aber keine pauschale Zustimmung - weil hier überwiegend Menschen aktiv sind, die Dinge auch kritisch sehen aber ihren Beruf grundsätzlich gerne ausüben - sondern differenzierte Rückmeldungen, die auch darauf hinweisen, dass die Probleme des TE auch durch sein eigenes Verhalten verursacht werde, und ist dann beleidigt, weil er genau das nicht hören möchte.

    Wenn man den Aufwand und die Kosten von Wandertagen und Fahrten reduzieren will, werden Elternvertreter, die dieses Anliegen über die zuständigen Gremien einbringen, meist offene Türen bei den Lehrkräften einrennen. In der Realität ist das Gegenteil der Fall, es sind fast immer die Elternvertreter, die zusätzlich und aufwändigere Fahrten wollen.

    Das hängt aber auch damit zusammen, dass meist eine bestimmte Sorte Eltern Elternvertreter sein möchte, durch Gejammer in einem Forum, in dem man nichts zu suchen hat, wird man daran nichts ändern - selber wählen lassen und auch die damit verbundene Arbeit machen, dann kann man auch Einfluss nehmen.

    Man kann darüber diskutieren, ob es taktisch klug ist, Hamas-Führer in Katar anzugreifen, aber nicht darüber, dass das politische Führer einer Terrororganisation sind, die ein Luxusleben in einem Golfemirat führten, während die Menschen, die sie angeblich vertreten unter den Folgen von ihnen zu verantwortender terroristischer Aktionen leiden und die sich seit 2 Jahren weigern, Entscheidungen zu treffen, die maßgeblich zu einem Ende der aktuellen Zustände beitragen würden.

    PS: Eine normale, schwache Sehleistung kann meines Erachtens nicht zu einer Ablehnung beim Amtsarzt führen, dazu müsste eine Erkrankung vorliegen, bei der ein verschlechternder Verlauf anzunehmen ist, so dass angenommen werden muss, dass du aufgrund deiner Sehkraft irgendwann nicht mehr dienstfähig sein wirst.

    Vermute, wir reden aneinander vorbei.

    Auch im Flugmodus kann ich die App öffnen und im digitalen Klassenbuch alle bis dahin gespeicherten Daten der SuS aufrufen. Name, Vorname etc.

    Das kannst du nur, wenn die App kurz vorher geöffnet war und die Daten noch im Arbeitsspeicher sind, das ist aber keine lokale Speicherung personenbezogener Daten. Schieß die App einmal ab und starte neu, dann siehst du im Flugmodus nicht mal deinen Stundenplan. (Man merkt auch, dass die App bewusst so programmiert ist, was durchaus manchmal lästig ist, wenn man darin arbeitet, zwischen Wochen und Klassen hin und her springt und die Verbindung mal hakt.)

    Und wie gesagt, meine Auskunft kommt von der Datenschutzbeauftragten, ausdrücklich: die App ist unbedenklich, da keine lokale Speicherung personenbezogener Daten.

    Zu sagen: Ich möchte mit diesem Klientel nicht arbeiten ist verständlich, passt aber weder zur Realität noch zum Job.

    Tust du auch nicht, du arbeitest an der Primarstufe. Und ja, ich weiß dass da auch ganz viele schwierige und auffällige SuS rumlaufen, aber hier geht es um Fälle die in Richtung Gefährdung von Leib und Leben gehen, da ist das Hochrisikoalter im Bereich 13-17.

    Ich stelle mir erst mal gar nichts vor. Wichtig ist, dass man überhaupt erst mal auf nicht akzeptables Verhalten reagiert, statt immer nur die gleichen "Ganz schlimm, aber was soll man machen, bringt ja alles nichts"-Diskussionen im Lehrerzimmer führt. Und das geht ja schon auf der untersten Stufe los, als Klassenlehrer muss ich die am lautesten jammernden KuK quasi zwingen, wenigstens man eine Nachricht an die Eltern zu schicken, wenn X im Unterricht wieder nur Mist gemacht hat. Schon das ist vielen zu viel Aufwand.

    Ja, von oben fehlt ganz viel Unterstützung und Ressourcen, aber die Wurzeln der Probleme sind oft hausgemacht.

    Sobald das digitale Klassenbuch aktiviert ist, kann man mit der Handy-App fast alles das machen, was man mit dem Webinterface auch machen kann. Den ganzen personenbezogenen Funktionsumfang. Inklusive Speicherung von Klassenbucheinträgen, Abwesenheiten etc.

    Ergo: Auf dem Privathandy verboten, sobald das digitale Klassenbuch aktiviert ist. Zumindest in S-H.

    Verboten ist nicht mit einem privaten Gerät dienstliche Tätigkeiten durchzuführen sondern die Speicherung personenbezogener Daten und die erfolgt nicht. Gleiches gilt für das Webinterface über den Browser. Nur weil du in der App Schülerdaten siehst, werden sie noch nicht auf dem Gerät gespeichert oder verarbeitet, beides erfolgt ausschließlich auf dem Server. (Was man auch zB merkt, wenn man versucht Hausarbeiten zu speichern, wenn man kurz mal kein wlan mit den iPad hat, das klappt dann nämlich nicht.)

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