Vor allem darf eine Stundenreduzierung nicht dem Zweck der Aufnahme einer Nebentätigkeit dienen, dies widerspricht dem Prinzip des Beamtentums. Du musst beide Punkte also unbedingt getrennt betrachten und nicht vermischen, sonst ist die Ablehnung vorprogrammiert.
Die Reihenfolge sollte daher sein: Stundenreduzierung beantragen, darauf hast du (vermutlich) keinen Rechtsanspruch, bist also auf den guten Willen des Dienstherren angewiesen. Danach Nebentätigkeit beantragen (die darf nur bei Vorliegen eines objektiven Untersagungsgrundes abgelehnt werden). Der zeitliche Umfang darf dabei nicht zu groß werden.
In wie weit du intern mit offenen Karten spielst, musst du selber wissen. Wenn du ein gutes Verhältnis zur Schulleitung hast, würde ich persönlich dabei die Situation ehrlich erklären und dabei auch klar machen, dass diese Veränderung dem Ziel dient, dass du Belastungsfaktoren verringern möchtest damit du deine Tätigkeit dann auch langfristig vernünftig ausführen kannst.