Vielleicht habe ich dich an dieser Stelle einfach nicht richtig verstanden. Kannst du das genauer ausführen?
Wir sind - natürlich - immer skeptisch, wenn uns ein Mitbestimmungsverfahren auf Basis der potentiellen "Überwachung der Arbeitsleistung der Beschäftigten" vorgelegt wird bzw. fordern wir das auch aktiv ein, wenn wir so eine Möglichkeit der Überwachung wahrnehmen.
Im konkreten Fall finde ich aber durchaus die Argumentation bzgl. vermisster Kinder, v.a. in GS und Unterstufe, und Feueralarm durchaus plausibel, so dass eine Ablehnung für mich zumindest hier kein Automatismus wäre.
Ich befürworte (offensichtlich) das digitale Klassenbuch. Es ist keine Personalratszustimmung dazu nötig, ein digitales Klassenbuch für die Dinge zu nutzen, für die es vorgesehen ist. Im Backend des Klassenbuches sind Daten gespeichert, die es prinzipiell zulassen, dass der Schulleiter die Tätigkeit der Beschäftigten kontrolliert (wie es hier wohl im Raume steht). Für Kontrolle dieser Art (genauer: mittels digitaler Systeme) ist im Personalvertretungesgesetz die Zustimmung des PR vorgesehen.
Einfache Lösung: der Schulleiter ist nicht Administrator der entsprechenden Systeme, dann hat er gar keinen Zugriff auf die entsprechenden Daten. (Genau das ist üblicherweise auch die dringende Empfehlung der Datenschutzbeauftragten.)
Ist er doch Admin, ist er in der Verantwortung diese Daten nicht einzusehen.