Beiträge von Moebius

    Aber dann fehlt die Note eben und das Zeugnis muss ggf. später ausgestellt werden.

    Das geht so tatsächlich nicht, weil die Ausgabe eines Zeugnisses durch die Schule ein verpflichtender, klar gesetzlich geregelter Vorgang ist, an dem erhebliche weitere Rechtsfolgen hängen. Die Schule muss einen Weg finden, ein Zeugnis zu vergeben und Verwaltungsakte wie Versetzung oder Erteilung eines Abschlusses fristgerecht zu entscheiden, da kann man nicht einfach sagen, „machen wir später“. Darum müssen Teilnoten über das Schuljahr auch eigentlich in der Schule hinterlegt werden, notfalls muss eine Feststellungsprüfung durch andere Lehrkräfte erfolgen.

    Der Schlüssel liegt im demographischen Wandel. Es ist doch immer die Rede von einer älter werdenden Gesellschaft. Großeltern müssen einfach wieder viel mehr in die Erziehung der Enkel eingebunden, wenn die Eltern arbeiten müssen. Wenn die Großeltern selbst noch arbeiten, gibt es vielleicht noch Urgroßeltern.

    Tolle Idee, und den Ärztemangel beseitigen wir, indem die Leute wieder lernen ein paar Kräuter zu kauen und sich das auf ihre infizierten Wunden zu spucken. Und gegen den Wohnungsmangel können wir doch am Wochenende Baumhäuser bauen.

    In der Krankschreibung muss man für dienstrechtliche Belange erreichbar sein (insbesondere für einen Besuch beim Amtsarzt, den der Dienstherr im Prinzip verlangen kann), aber nicht für dienstliche Belange des schulischen Alltags. Eine postalische Erreichbarkeit genügt dafür. In deiner Situation würde ich der Dienststelle schon grundsätzlich einmal mitteilen, dass die Krankheit so gelagert ist, dass du während der Krankschreibung für dienstliche Fragen wirklich nicht erreichbar bist.

    Bei Notfällen hat die dienstliche Kette nach oben zu funktionieren und nicht nach unten (Sprich: wenn in der Schule irgendwie die Hütte brennt, gibt es für den Notfall immer die Telefonnummer einer hochkompetenten und personell auskömmlich ausgestatteten übergeordneten Behörde, die sich dieser Probleme dann gerne annimmt).

    Dein Rezept klingt sehr lecker. Nur etwa so zeitintensiv, wie einen Braten herzustellen. Ich dachte bislang, Pizza wäre ursprünglich die unkomplizierte Resteverwertung italienischer Hausfrauen?

    Das Rezept klingt lang, der wesentliche Aufwand besteht aber darin, alle Sachen im Haus zu haben und halt 2 Tage vorher daran zu denken, den Teig zu machen. Für den Teig brauche ich 5 Minuten, die Pizza selber geht dann später auch schnell, und ist halt bei 400°C auch in 2 Minuten fertig.

    Nach all den schönen Auflauf-Rezepten in diesem Thread, sollte man vielleicht auch mal erwähnen, wie man eine Pizza macht:

    Teig:

    Mehl, Wasser, Hefe und Salz, eventuell noch eine Spritzer Olivenöl um den Teig etwas geschmeidiger zu machen. Auf 1 kg Teil maximal einen viertel Hefewürfen und so viel Wasser, wie der Teig aufnimmt, ohne klebrig zu werden. Das allerwichtigste: das richtige Mehl nehmen, für Pizza braucht man ein Mehl mit höherem Eiweißanteil, kein Standart-405! Die gängige Empfehlung ist "Caputo-Pizza", entscheidend sind aber die 13 g Eiweiß pro 100 g.

    Der Teig wird vernünftig geknetet und kommt dann für mindestens 24! Stunden (besser 48 oder 72) in den Kühlschrank. 3-4 Stunden vor dem Verarbeiten raus nehmen und Portionskugel formen und die bei Zimmertemperatur noch mal gehen lassen (beim Formen muss man den Teig "auf Spannung bringen", das guckt man sich am besten mal im Video an, ist dann aber einfach).

    Formen der Pizzen auf gar keinen Fall durch Rollen. Am einfachsten hält man die Teiglinge einfach in der Hand und lässt sie sich durch Drehen und Eigengewicht in eine grobe Kreisform ziehen.

    So entspricht der Teig einer klassischen "weichen" Neapolitana, wer es etwas krosser mag, ersetzt 20% von Mehl durch Semola (Hartweißengrieß), das entspricht dann einer Romana.


    Soße:

    Auf eine klassische neapolitanea kommt gar keine Soße, sondern einfach nur San Marzano Tomaten aus der Dose und zwar ganze, die vorsichtig zerdrückt werden, auf keinen Fall gehäckselte oder gewürfelte. Wer es etwas intensiver mag, nimmt die gleiche Tomaten und kocht sie mit einer angeschwitzten Charlotte auf etwa 1/3 des Volumens ein, würzen mit Salz und Pfeffer. Wer möchte kann nach! dem Backen der Pizza Oregano oder Basilikumblätter auf die Pizza geben. Thymian, Knoblauch oder Rosmarien haben im Umkreis von 2 Meter um eine Pizza nichts verloren.

    Ansonsten gehört Mozarella auf die Pizza. Wer noch andere Sachen drauf möchte, sollte das bei den allermeisten Zutaten nach dem Backen machen und bitte nicht zu viel.

    Backen am besten kurz bei 400°C. Das geht relativ einfach mit gas- oder holzbetriebenen Pizzaöfen, die es inzwischen in relativ vielen und unkomplizierten Varianten von verschiedenen Herstellern gibt. Die Variante mit dem Pizzastein im Ofen ist ein einigermaßen passabler Ersatz, dann sollte man aber wirklich auch die maximale Temperatur (250°C+) nehmen und den Stein mindestens 30 Minuten aufheizen.

    Wie legal (ich benötige ja die digitale Version des eingeführten Schulbuches). Aber vielleicht verstehen wir nahezu relevante Kosten unterschiedlich?

    Die einfachste Variante:

    Wenn ein neues Schulbuch eingeführt wird, beim Vertreter des Verlages vorstellig werden mit dem Satz: "Falls wir uns für die Einführung des Buches hochwachsend über 6 Jahrgänge entscheiden sollten, können sie uns für diesen Fall ein Gesamtangebot für die Kollegiumslizenzen für das digitale Schulbuch machen?" Meiner Erfahrung nach landet man dann etwa beim halben regulären Preis, was wirklich nicht mehr viel Geld ist. (In meinem Fach für einen Buchjahrgang am Gymnasium ca. 100 €.) Das funktioniert nicht mehr, nachdem die Einführung beschlossen wurde, warum auch immer, weil so ein Angebot natürlich auf gar keinen Fall etwas ist, was die rein fachliche Entscheidung für die Einführung eines Buches beeinflusst.

    Sowohl bei digitalen als auch bei physischen Versionen gibt es Möglichkeiten, diese zu beschaffen, bei denen nahezu keine relevanten Kosten anfallen.

    Bundesland?

    Was ist dein Beschäftigungsstatus?

    Wenn du angestellt bis und einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, hast du dadurch meines Wissens keine rechtlich zwingenden Nachteile, allerdings dürfte es praktisch schwierig werden, eine weitere Stelle im Seiteneinstieg zu bekommen, wenn du den schon mal abgebrochen hast, egal auf welchem Weg. Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass man deinem Wunsch nach Aufhebung zum 31.8. nachkommen wird, weil das darauf hinaus läuft, dass du (je nach Bundesland) die Sommerferien durch bezahlt wirst und dann nur noch wenige Tage arbeitest. Möglicherweise ist noch eine Vertragsaufhebung zu Ende Juli möglich, sonst wird man wahrscheinlich auf den September bestehen.

    Ich habe in Niedersachsen schon Fälle erlebt, bei dem das hier möglich Blockmodell der Altersteilzeit ich dazu geführt hat, dass Stellen noch längere Zeit blockiert waren, nachdem der Stelleninhaber die Arbeit schon nicht mehr gemacht hat. In der Regel "löst" die Behörde das Problem dadurch, dass das Bewerbungsverfahren in die Länge gezogen wird (manch einer meint auch, dass die Behörde in diesen Fällen einfach nach ihrem natürlichen Tempo arbeitet). Trotzdem wird auch in diesen Fällen bei uns das Amt ausgeschrieben, in der Ausschreibung steht dann ein voraussichtlicher Besetzungstermin der auch schon mal 2 Jahre in der Zukunft liegen kann und alle Bewerber wissen, worauf sie sich einlassen. Das scheint mir bei der oben genannten Stellenausschreibung nicht der Fall zu sein.

    Hier die Tatsache, dass SuS in deutschen Schulen heute auch mit der von Russland geschaffenen Realität konfrontiert werden, in der eine militärische Verteidigung gegen eine russische Aggression wieder notwendig ist, in diesem Thread gleich zusetzen mit dem, was Russland mit entführten, ukrainischen Kindern macht, ist, freundlich gesagt, whataboutism, direkt gesagt eine Geschmacklosigkeit.
    Und natürlich ist es eine Form von Gleichsetzung, wenn man diese Dinge hier unter der gleichen Überschrift diskutiert und so tut, als wäre es ein gradueller Unterschied und kein grundsätzlicher.

    Moebius aber in diesem Fall war doch die Stelle ausgeschrieben und er wurde ordnungsgemäß auf diese Stelle gesetzt.

    Nein, war sie nicht:

    Ende 23 wird die Schulleitungsstelle ausgeschrieben und Peter bewirbt sich. Vermerk in der Ausschreibung: "Zunächst nur Übertragung der Funktion (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung"

    Allerdings halte ich die ganze Darstellung für sehr merkwürdig, da Funktionen nicht ausgeschrieben werden, Funktionen werden übertragen, ausgeschrieben werden Ämter. Der Sachverhalt ist für mich ausgesprochen wirr und enthält Aspekte, die definitiv rechtlich fragwürdig bis unmöglich sind, für mich ist aber unklar, ob das an der Darstellung des TE liegt oder daran, dass irgendjemand in der Behörde Lust auf ein juristisches Abenteuer hatte. Daher will ich da gar nicht im Detail einsteigen. Der Gedanke, dass man dadurch, dass man Schulleiter ist, irgendwann auch Anspruch darauf hat, wie ein Schulleiter bezahlt zu werden, ist aber definitiv falsch.

    Nun, es ist sicher nicht rechtens, dass jemand die Arbeit einer Schulleitung macht und nicht danach besoldet wird.

    Doch, natürlich kann das rechtens sein.

    Amt und Funktion sind bei Beamten zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge. Bezahlung richtet sich nach dem Amt, die Aufgaben, die man zu erledigen hat, nach der Funktion. Es gibt keinen rechtlich zwingenden Zusammenhang zwischen beidem und es ist Gang und Gäbe, dass jemand jahrelang die Aufgaben einer bestimmten Funktion erledigt und dann bei Ausschreibung der Stelle auf einmal den kürzeren zieht und das damit verbundene Amt ein anderer Bewerber erhält. Ich habe sogar Fälle erlebt, bei denen die unterlegenen Bewerber die eigentlich mit dem Amt ausgeschriebenen Funkionen danach weiter ausgeübt haben und die erfolgreichen Bewerber stattdessen dann andere Aufgaben erhalten haben. Alleine durch Ausübung einer bestimmten Aufgabe erwirbt man keinen Anspruch auf irgendein Amt und die damit verbundene Bezahlung. Grundsätzlich anders ist das bei Zulagen, die an bestimmte Aufgaben gekoppelt sind.

    Du wirst lachen: Es gibt durchaus Kollegen, die sowohl Lehrer als auch Volljuristen sind und demnach ohne weiteres Rechtsberatung nach RBerG anbieten als auch hier schreiben dürfen. Ob der von dir angesprochene User zu dieser Gruppe gehört, bleibt natürlich offen.

    Da der Betreiber dieser Webseite das aber nicht überprüfen kann und er durch die Bereitstellung dieser Plattform in eine Haftungssituation kommen kann, muss er das trotzdem unterbinden. Und eigentlich sollte auch klar sein, dass jeder Beitrag hier erst mal eine Privatmeinung und keine Rechtsberatung darstellt, selbst wenn sie von einem Juristen kommt.

    Ich würd auch nicht an jeder Schule arbeiten wollen und können, an einzelnen Gesamtschulen in NRW sind die Zustände wirklich schwierig. Und natürlich ist da oft ein hoher Anteil schlecht integrierter Jugendlicher mit Migrationshintergrund und mangelnde Ausstattung der Schulen mit Personal, Mitteln und Handwerkszeug für diese Schülerschaft ein Teil des Problems, über das man durchaus sachlich diskutieren kann und muss. In diesem Thread werde ich das nicht machen, weil, so wie der Eingangspost formuliert ist, bei mir die "Ragebait-Alarmglocke" klingelt.

    Kurzes Update zum aktuellen Stand:

    In dem Zusammenhang stellt sich für uns auch die Frage, inwiefern sich die Mitgliedschaft bzw. der Beitrag bei der GEW wirklich lohnt..

    Rechtschutz heißt nicht, dass die Rechtslage zum Wunschkonzert wird. Du hast gratis eine rechtliche Beratung bekommen mit einer Auskunft, die meiner Auffassung nach auch juristisch korrekt ist.

    Die euch jetzt vorgeschlagene Lösung entspricht fast Eurem ursprünglichen Wunsch, mit einer Abweichung von zwei Wochen. Wobei euch auch dafür direkt eine Lösung vorgeschlagen wurde. Daher finde ich es jetzt hier fast ein bisschen vermessen, den Empörten und Enttäuschen zu geben.

    Warum kannst du eigentlich nicht für die problematischen 14 Tage die Kinderbetreuung mit übernehmen für die gerade mal 8 Stunden pro Woche?

    Das stimmt nicht. Nicht einmal in diesem Zeitraum bis 2030.

    Es gibt mehrere Länder, die in mehreren Jahren um etwa 10-14 Tage springen.

    Und ich weiß absolut sicher, dass im letzten Festlegungszeitraum größere Sprünge für NDS waren.

    Ja, in der Vergangenheit gab es größere Sprünge, da hast du natürlich recht, in den zukünftig schon festgelegten Zeiten ist das für Niedersachsen nicht der Fall und es wäre bei dem aktuellen System auch nicht notwendig, es geht ohne.

    Das Geblubber von irgendwelchen Verbänden mit Einzelinteressen gibt es auch immer, in der Summe gleichen sich die Kräfte, die in unterschiedliche Richtungen ziehen, meiner Meinung nach aus und es wird vermutlich bei der aktuellen Regelung bleiben. Und das halte ich persönlich auch für sinnvoll.

    Berlin und Brandenburg springen nach vorne, MV und RLP auch, die Gruppe um RLP macht den Anfang, NDS und NRW kommen vom Anfang und rutschen nach hinten. Die Sprünge werden notwendig sein, wenn sich in manchen Jahren nicht alle BL treffen wollen. Sprünge von 4 Wochen hatten wir im letzten Festlegungs-Zeitraum, das macht noch mehr Unruhe.

    Man springt nicht von ganz vorne nach ganz hinten oder umgekehrt, die Bundesländer wandern in Schritten von 3-7 Tagen nach vorne und dann zurück. Bei im Durchschnitt 39,5 Wochen pro Schuljahr ist ein langes Schuljahr im schlimmsten Fall 41 Wochen und ein kurzes mindestens 38 Wochen, selbst das ist aber schon die Ausnahme. Es rotieren aktuell 14 Bundesländer über einen Anfangszeitraum von 5 Wochen, das ist problemlos ohne große Sprünge lösbar.

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