dass hier scheinbar noch nicht einmal wirklich in die Abiturprüfungsordnung für RLP geschaut wurde.
Na ja, in die Prüfungsordnung geschaut, hat wohl keiner, was auch daran liegt, dass Haubsi ihr Bundesland nicht angibt. Aber darauf verwiesen wurde schon auf der ersten Seite:
ch weiß nicht, welches Bundesland du bist, deshalb allgemeine Überlegungen:
* Gibt es in deinem BL Vorgaben dazu, ob Schüler*innen ihre Prüfer selbst wählen dürfen, ggfs. unter allen Lehrkräften, die einen Kurs während der Qualifizierungsphase unterrichtet haben?
* Gibt es in deinem BL Vorgaben dazu, dass der Prüfer zwingend einen Kurs unterrichtet haben muss?
Falls ja, dann stellt sich die Frage ja gar nicht.
Falls nicht, würde ich annehmen, dass es durchaus in der Entscheidungskompetenz der Schulleitung liegt, hier eine Verteilung vorzunehmen - ähnlich wie bei Zweitkorrekturen ja auch. So eine Entscheidung würde ich dann auch einfordern. Dafür bekommt sie A16, dass sie solche Entscheidungen trifft.