Beiträge von Moebius

    Man kann endlos darüber diskutieren, wie es in einzelnen Schulen gehandhabt wird und worauf das Seminar wert legt, das nützt bezüglich der Rechtsgrundlage aber nichts. Ich bezweifle, dass es in irgendeinem Bundesland eine rechtlich zwingende Regelung gibt, nach der Referendare in beiden Unterrichtsfächern eigenverantwortlich unterrichten müssen (Ich lasse mich gerne korrigieren, dann aber bitte mit verweis auf die rechtliche Grundlage). In Niedersachsen gibt es diese definitiv nicht.

    Je nach Fachkombination ist das unter Umständen gar nicht möglich, in Nds. sind 6 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht vorgesehen, wenn jemand zwei Langfächer hat, kann es schnell unmöglich sein, in beiden in regulären Klassen eigenverantwortlich eingesetzt zu werden.

    Natürlich müssen sie in beiden ausgebildet werden.

    Ich hätte angenommen (sorry, naive Logik), dass eine Schule, die in einem Fach nicht ausbilden kann, dies auch meldet und es auch Folgen hat.

    Von nicht ausbilden können war keine Rede.

    Manch einer wird das Gegenteil behaupten: wird der Referendar nicht eigenverantwortlich eingesetzt, so erhält er um so mehr Ausbildungsunterricht, da die zu unterrichtende Gesamtstundenzahl ja die gleiche bleibt.

    Die Schule ist zumindest in Niedersachsen nicht verpflichtet irgendwem bestimmte Stunden zu geben, die Stunden der Referendare werden den Schulen angerechnet, wie sie diese Nutzen oder ob sie sie zum Teil sogar verfallen lassen, liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Es kommt hier regelmäßig vor, dass man nur in einem Fach eigenverantwortlich eingesetzt wird. Die Konsequenz ist, dass man dann in anderen Fach mehr Ausbildungsunterricht machen muss.

    (Es gibt sogar eine Schule in privater Trägerschaft, bei der es regelmäßig vorkommt, dass Refs mit Fächern in denen viele Lehrkräfte vorhanden sind, gar nicht eigenverantwortlich eingesetzt werden sondern erst mal nur Ausbildungsunterricht machen. Das gefällt dem Seminar nicht, das kann aber nichts dagegen machen.)

    Gib die Information über deinen Unterrichtseinsatz frühzeitig an deine Fachleiter weiter, falls dies in deinem Bundesland ein Problem ist, muss sich das Seminar darum kümmern und nicht du.

    Tut uns leid, dieser Thread dienst ausschließlich der Bewahrung und Weitergabe von "Handlungs- und produktionsorientierter Literaturunterricht" von Haas, Gerhard/Menzel, Wolfgang/Spinner, Kaspar H. für zukünftige Generationen, nicht von irgendwelchen billigen Abklatschen.

    Du gehst ja auch nicht zu Ferrarihändler und fragst da, ob sie dir mal die Reifen von deinem Fahrrad aufpumpen können.

    Der US-Präsident muss nicht in den USA geboren sein.

    Richtig, alternativ reicht es auch, wenn er zum Zeitpunkt der Verabschiedung der US-Verfassung Bürger der USA gewesen ist.

    Sonst muss er zumindest mit der Geburt die US-Staatsbürgerschaft erworben haben.

    Arni kann nach aktueller Rechtsauffassung aber auf jeden Fall nicht kandidieren. (Sonst wäre er vermutlich tatsächlich gegen Trump angetreten.)

    Ich male mal den Teufel an die Wand: Trump sitzt im Gefängnis und Biden packt es gesundheitlich nicht mehr.

    Fall 1: Der US-Präsident darf auch aus dem Gefängnis heraus Präsident sein, ist in diversen Medien bereits ausführlich durchgekaut worden.

    Fall 2: Wenn der Präsident aus gesundheitlichen Gründen amtsunfähig wird, übernimmt automatisch der oder die Vize, in Biden Fall also Kamala Harris.

    Verrückt, sowas gibt es bei uns nicht. Ist man A15, dann kann man sich lustig versetzen lassen ohne weitere Beurteilung.

    Das kann man vermutlich in allen anderen Bundesländern auch, zusätzlich gibt es aber immer auch die Möglichkeit eine gleichrangige Stelle per Bewerbung anzustreben. Das kann Sinn machen, wenn man die Freigabe für eine Versetzung nicht bekommt. Außerdem bleibt einem nichts anderes Übrig, wenn man vorher nicht mitbekommen hat, dass etwas frei wird und man erst durch die Ausschreibung davon erfährt. Ist für eine Stelle erst mal ein Bewerbungsverfahren eröffnet, müssen auch alle Bewerber das Verfahren durchlaufen, dann gibt es nicht die Möglich seit, dass einfach jemand, der die Dienststufe schon hat um die Ecke kommt und sagt "prima, nehme ich".

    In Niedersachsen ist es möglich und bei A15/A16 auch gängig, bei A14 nicht.

    Dabei muss allerdings nicht unbedingt eine Frau als Mitbewerberin dabei sein, sondern eine Person des unterrepräsentierten Geschlechtes, was bei A15/A16 aber überwiegend Frauen sind. Schulintern kann man eine solche Verfahrensverzögerung umgehen, indem sich eine Person des unterrepräsentierten Geschlechtes mit bewirbt und die ihre Bewerbung noch vor dem Beginn des Verfahrens zurückzieht.

    Nein, sind sie grundsätzlich erst einmal nicht (siehe hierzu meinen Beitrag #76). Das mag anders aussehen, wenn auf einmal erhebliche Anteile der ungebundenen Arbeitszeit als Präsenzzeiten deklariert würden.

    Noch mal: ich schreibe nicht meine persönliche Meinung, sondern gebe nur eine Rechtsauskunft der Landesschulbehörde wieder.

    ... weil du der Meinung bis, dass um 8uhr morgens checken, ob ich zwischen 9 und 10 vertrete, oder "frei" habe und im Vorfeld keine VKaffee-Verabredung um 9uhr 05 nehmen konnte eine...

    Ich habe genau das Gegenteil geschrieben, Vertretungsstunden sind überhaupt nicht zu beanstanden und gehen im Zweifelsfall auch gegenüber privaten Terminen vor, auch wenn sie relativ kurzfristig angesetzt werden, rechtlich zu beanstanden sind hingegen feste Bereitschaftszeiten im Stundenplan, bei denen eine Anwesenheit erwartet wird, auch wenn keine Vertretung anfällt.

    Meine Aussage bezieht sich auch ausschließlich auf diese Bereitschaftszeiten und nicht auf Abiturkorrekturen oder sonst was an deren normalen dienstlichen Tätigkeiten.

    Dafür muss man aber selbst keinen guten Unterricht halten können. Da sind andere Kompetenzen gefragt.

    Die größten Katastrophen, die ich in leidenden Funkionen kennengelernt haben, konnten durch die Bank auch keinen guten Unterricht halten. Natürlich haben diese Dinge etwas miteinander zu tun, Verständnis für guten Unterricht setzt Planungskompetenz, Empathiefähigkeit und gutes Ressourcenmanagement voraus, genau die gleichen Fähigkeiten sind gefragt, wenn man Leitung- und Personalverantwortung übernehmen möchte.

    Der Beitrag ist ein wildes Sammelsurium, das pendelt zwischen "Früher war es viel schlimmer, stellt euch nicht so an" und "wenn ich Schulleitung wäre, würde ich die KuK, die auf ihr Recht bestehen, einfach Schikanieren".

    Ich habe die Rechtslage geschildert. Natürlich ist auch eine Freistunde im Stundenplan als Bereitschaft anzurechnen, wenn man sie zur Bereitschaft deklariert. Umgekehrt habe ich ganz am Anfang auch geschrieben, dass Vertretung zum Beruf gehört.

    Zum Amt der Schulleitung gehört, mit den gegebenen Anforderungen und den dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen professionell um zu gehen.

    Da möchte ich nochmal drauf zurück kommen Moebius .

    Wo ist das gesetzlich verankert? Bei uns werden sie nämlich nicht angerechnet.

    Hat vor Jahren mal eine Anfrage an die Behörde ergeben, ergibt sich aus EU-Recht:

    Davon abgesehen können auch Bereitschaftszeiten, bei denen der Arbeitnehmer Rufbereitschaft außerhalb seines Arbeitsplatzes hat, als Arbeitszeit eingestuft werden. Dies ist aus Sicht des EuGH dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer Einschränkungen für die Bereitschaftszeit vorgegeben sind, die ihn "objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen", diese Zeit, in der er sich bereit hält, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen.

    Wenn die Einschränkung daraus besteht, dass man vor Ort sein muss, dürfte "erhebliche Beeinträchtigung" für mich auf jeden Fall zu bejahen sein.

    Bei dem Urteil ging es um Feuerwehrleute, die Übertragbarkeit auf andere Beamte dürfte damit ebenfalls gegeben sein.

    abgesehen können auch Bereitschaftszeiten, bei denen der Arbeitnehmer Rufbereitschaft außerhalb seines Arbeitsplatzes hat, als Arbeitszeit eingestuft werden. Dies ist aus Sicht des EuGH dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer Einschränkungen für die Bereitschaftszeit vorgegeben sind, die ihn "objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen", diese Zeit, in der er sich bereit hält, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen.abgesehen können auch Bereitschaftszeiten, bei denen der Arbeitnehmer Rufbereitschaft außerhalb seines Arbeitsplatzes hat, als Arbeitszeit eingestuft werden. Dies ist aus Sicht des EuGH dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer Einschränkungen für die Bereitschaftszeit vorgegeben sind, die ihn "objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen", diese Zeit, in der er sich bereit hält, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen.Davon abgesehen können auch Bereitschaftszeiten, bei denen der Arbeitnehmer Rufbereitschaft außerhalb seines Arbeitsplatzes hat, als Arbeitszeit eingestuft werden. Dies ist aus Sicht des EuGH dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer Einschränkungen für die Bereitschaftszeit vorgegeben sind, die ihn "objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen", diese Zeit, in der er sich bereit hält, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen.

    Wozu ein Unterrichtsbesuch für eine Abteilungsleitung überhaupt sinnvoll ist frage ich mich so oder so.

    Wenn es meine Hauptaufgabe ist für guten Unterricht zu sorgen, wäre es schon mal gut, wenn ich selber in der Lage bin, welchen zu halten.

    Viele Probleme mit Führungskräften in Schulen haben meiner Meinung nach damit zu tun, dass diese zu weit weg vom Alltagsgeschäft sind und sich oft über Zirkustheater (Projekt X, Schulkonzept Y, Einführung des "Nur Tofu Donnerstags" in der Mensa) für ihre Stelle "ausgezeichnet" haben und nicht über Qualität im Unterricht. Mir wäre es deutlich lieber, Unterricht würde bei Beförderungen stärker berücksichtigt.

    Ok, das war mir nicht klar. Wie läuft denn dann die dienstliche Beurteilung, wenn du aktuell nicht im Schuldienst bist?

    Personen, die an die Uni abgeordnet sind, haben nach wie vor eine Stammschule an der sie formal geführt werden. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ist es möglich, an der Schule dann eine einzelne Stunde zu halten, die dann beurteilt wird.

    Anders sieht es aus bei Personen, die zeitlich befristete Stellen in der Schulbehörde haben, die halten idR keine Stunde.

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