Beiträge von reiski

    So wie kein Arbeitgeber ein Anrecht auf die Mitteilung der konkreten Diagnose hat - siehe Krankschreibungsformular GKV ohne Durchschriftteil Diagnose - , so hat auch die Schule keinerlei Anspruch auf Nennung der Krankheit (Grundgesetz Persönlichkeitsschutz). Selbst der Amtsarzt darf keine Diagnose angeben, sondern nur, dass die Schülerin an einer chronischen Krankheit leidet und deswegen öfters fehlen muss.
    Meines Erachtens sollte man dieses Prinzip konsequent durchhalten. Auch uns Lehrer fragen die Vorgesetzten gern nach der genauen Krankheit, ohne dass ihnen diese Frage dienstlich erlaubt ist! Hier sollten Personalräte immer mal wieder daran erinnern.
    Und Vertrauenslehrer für die Schüler - auch die SV.


    Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 14 Abs.4) hat jeder das Recht auf einen Beistand. Das kann außer Rechtsanwälten jeder sein, der nicht erwerbsmäßig "Beistand" ist - die eigene Mutter ganz sicher.


    Es spielt sich wohl in Hessen ab. So wie die Eltern volljähriger Schüler nach dem Schulgesetz wieder Anspruch auf Information durch die Schule haben, so haben logischerweise die Schüler Anspruch auf Unterstützung durch ihre Eltern.


    Zitat

    Verwaltungsverfahrensgesetz § 14(4): Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.


    Den zweiten Satz sollten Eltern und Schüler im Vorhinein bedenken. Eltern könnten ihre Tochter fragen: "Bist du einverstanden, wenn ich das (.....) jetzt so sage / festhalte?"


    PS: Jede Besprechung mit der staatlichen Schule - alles was öffentliche Schule betrifft - ist ein "Verwaltungsakt".


    Gruß, reiski

    Wir hatten an einer großen Gesamtschule bis Jg.13 um 1980 einen stellvertretenden Schulleiter. 1982 wurde seine Ehefrau als Förderstufenleiterin an diese Schule berufen - damit also auch als Mitglied der Schulleitung.


    Wenn die beiden (noch) nicht heiraten wollen, würde ich empfehlen, das Zusammenleben mündlich der Schulleitung kund zu tun - und fertig ist's.


    Natürlich müssen beide ihre richtige Adresse schriftlich nach oben melden (Umzug).


    Gruß, reiski

    Ich habe vor vielen Jahren mal "Assimil" in Frankreich gesehen.
    Mir schien damals das besonders Gute daran, dass alle Texte links zuerst in der Muttersprache standen und rechts dann zum Lernen in der Fremdsprache. Und natürlich Erklärungen und Übungen folgten.


    So habe ich mal selbst Spanisch gelernt. Ich empfand es als sehr hilfreich, den Inhalt schon genau zu kennen. Auf der spanischen Seite gab es für mich reihenweise ahaa-Erlebnisse "so drückt man das in Spanisch aus!" Mir erleichterte es das Lernen.


    Und diese Methode vermeidet "Missverständnisse", die oft lange sitzen bleiben und dann nur schwerer zu korrigieren sind.


    Grüße, reiski

    Zitat

    Jetzt in einer Arbeit habe ich eine ähnliche Übung gemacht (schlechtes Deutsch, aber strenge Noten!), da mussten Redezeichen der wörtlichen Rede eingesetzt werden. Da dies ein Teil der Arbeit war, habe ich die Aufgabe bepunktet (ich glaube, 15 Punkte, obwohl viel mehr einzusetzen war) und für jeden Fehler habe ich einen Punkt abgezogen.



    Verstehe ich dich richtig, dass viel mehr als 15 Redezeichen einzusetzen waren? Z.B. 25 Redezeichen?
    Und du hast für alle 25 nur 15 Punkte gegeben?
    Und für jedes fehlende Redezeichen einen ganzen Punkt abgezogen?


    Du darfs für eine bestimmte erwartete Leistung nicht mehr Negativpunkte abziehen als du Positivpunkte gibst!
    Sonst kommst Du ja irgendwann in den Minusbereich. Willst du schreiben "Von 15 erreichbaren Punkten -3 erreicht."?


    In Hessen ist in der Verordnung Schulverhältnis vorgegeben, dass knapp die Hälfte der erreichbaren Leistung die Untergrenze für "ausreichend" ist - also etwa 45 % deiner Gesamtpunktzahl.


    Grüße, reiski

    Hallo kaddl,


    Französisch klingt für uns Deutschsprachler am Anfang so ungewöhnlich, weil die Wörteer fast allee auf der letzteen Silbee betonnt werdeen. Es gibt keine langen Vokale und darum sagen ungeübte Franzosen in dreutsch " betonnt".


    Das macht es wiederum leicht, denn es ist eine sehr feste Regel. Aber man braucht eine Zeit der Gewöhnung. Und die Gewöhnung kannst Du Dir ganz gut - wie schon von den anderen geschrieben - beim Radiohören und Fernsehen hören aneignen - in dich fließen lassen ohne Anstrengung, ja ohne bewußtes Hinhören. Es kann sogar passieren, dass du am Ende einer Hörphase so "monoton" deutsch sprechen möchtest. Versuche es mal bewußt in Deutsch, die französische Sprachmelodie nachzuahmen.


    Es gibt sehr feste Ausspracheregeln, die du dir mal suchen musst - z.B. wird die nur geschriebene Verb-Endung "-ent" in der 3. Pers. Plural im Präsens nie gesprochen. Umgekehrt musst du dir das "-ent" im Stillen fürs Schreiben im Kopf behalten.


    Übe solche Beispiele 10x mündlich und auch schriftlich bis sie dir automatisiert "in Fleisch und Blut" gehen. Und bearbeite und übe nie mehrere Lernschwerpunkte gleichzeitig sondern einen nach dem anderen bis er sitzt und geh erst dann an den nächsten.


    hier ist was nicht richtig:

    Zitat

    le (gesprochen eher: lö) gâteau, und les (gesprochen: le) gâteaux,


    Das erlaube ich mir zu korrigieren - so gut es in lateinischer Schreibschrift geht.


    Im französischen Alphabet gibe es zunächst gar kein "e", sondern nur ein ganz schwaches stumpfes und kuzes .-. wie den letzten Laut von "Liebe". Ein"ö" ist für mich viiiiel zu lang als Vergleich.
    Erst wenn du auf diesen Buchstaben den Akzent schreibst (é), klingt er gelesen wie ein deutsches "e". Und so klingt auch "les" als "lee". Dabei kann dir eine andere feste Regel auffallen: der Endkonsonant (hier "s") wird nie gesprochen ebenso wie die vielen stumpfen "e" z.B. in den Namen "Claude" und "Nicole" nicht hörbar sind.


    Ein lustige Annektode: mein Sohn kam mit 6 ohne Sprachkenntnisse in Frankreich in die Grundschule. Nach 3 Jahren ging er hier ins 4. Schuljahr. Er sprach fließend Deutsch, aber wir haben Deutsch nie schriftlich geübt. Er hatte dann anfangs zu meiner Überraschung die Tendenz, an fast alle deutschen Wörter im Schriftlichen solche "stummen Buchstaben" anzuhängen ("die Schweize", "das Tuche").


    Das "è" wird wie "ä" gesprochen, das "ê" fast ebenso ("la fête" ist keine "feete", sondern "üün fät").


    Du darfst und sollst natürlich als intellektuell Geübte "Regeln" lernen und im Hinterkopf haben - aber du musst (!!) Sprache einüben, einüben, einüben ...


    Wenn du eine Sprache gut beherrschst, denkst du beim Sprechen nur über einen Sachverhalt nach und beschreibst ihn "automatisch" in der Sprache - du denkst dabei aber nicht über die Sprache, deren Aussprache und auch nicht über die Grammatik nach.


    Noch eine wichtige Satzbauregel für den Kernsatz: " S P O " = Subjekt - Prädikat - Objekt ("Gestern ich habe gelesen das Buch im Wohnzimmer.")
    Ich denke, wenn du deinen Sprachlernprozess auf dieses Ziel des Automatisierens ausrichtest, machst du die besten Fortschritte.


    Voilà, grüüs dii schön! reiski

    Was venti in Hessen beachten muss, ist in einem hessischen Erlass zu "Wanderfahrten" und im Aufsichtserlass beschrieben.


    Du solltest Dir unbedingt die rheinland-pfälzer Vorschriften besorgen. Die können anders sein.


    Gruß, reiski

    zur Ergänzung:

    Zitat

    Enja schrieb am 10.04. im Parallel-Thread: "Schnitte von 4,3 sind bei uns nicht besonders selten. Der Schulleiter genehmigt solche Anträge eigentlich immer."


    Ein Schnitt von 4,3 bedeutet, dass fast so viele Schüler 5 und 6 bekommen haben wie 4 oder besser.


    Gibt es da nicht ein Problem auf Lehrer- und Schulseite neben den Problemen bei Schülern und Eltern?


    Grüße, reiski

    Zitat

    Mylonith schrieb: ".. der Datenschutz! Und der ist nicht mehr gegeben, wenn eben nur eine Person eine 5 geschrieben hat!"


    Die Ziffer 1 in der Spalte der Noten 5 nennt keinen Namen und verletzt deshalb auch keinen Datenschutz.


    Unter einem rechnerischen Notendurchschnitt stellen sich die Wenigsten etwas Genaueres vor.
    Durchschnitt "3" kann heißen
    - alle haben eine 3 bekommen
    - gleich viele haben je eine 2, eine 3 und eine 4 bekommen - keine anderen Noten
    - gleich viele haben je eine 1 und je eine 5 bekommen - keine anderen Noten
    Und so lassen sich viele Beispiele bilden.


    Kommen nicht doch alle gegen den Notenspiegel/Klassenspiegel vorgebrachten Argumente aus der Haltung der Verweigerung einer Information?
    "Ich lass mir doch nicht in die Karten gucken!" ?
    Alleinwissen ist Macht ? Und Alleinwissen verunsichert die Unwissenden?


    Zitat

    Herr Rau schrieb (schon selbst in Klammern eingeschränkt): "(Es gibt schließlich die Kontrolle durch die Schulleitung.)"


    Ja, ja! In Bayern ist man gläubiger als anderswo. Die Eltern sollen nur glauben, obwohl diese "Kontrolle" oft nicht funktioniert .


    Warum so viele Argumente und nicht einfach ein Klassenspiegel ?!
    Vertrauen geben und Vertrauen zurückbekommen.


    Grüße. reiski

    In welchem Bundesland (oder auf welchem Stern) ist denn nun Enja?
    Konstruiere mal einen Notenspiegel mit einem Durchschnitt von 4,3!


    In Hessen heißt die Regelung in der Verordnung zum Schulverhältnis ganz klar:


    "§ 27 Wiederholung von schriftlichen Arbeiten
    (1) Ist mehr als ein Drittel der abgelieferten schriftlichen Arbeiten mit den Noten mangelhaft oder ungenügend oder mit einer entsprechenden Punktzahl bewertet worden, ist die Arbeit einmal zu wiederholen, sofern nicht die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Beratung mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer entscheidet, dass die Arbeit zu werten sei. Die Arbeit ist zu wiederholen, wenn mehr als die Hälfte mit den Noten mangelhaft oder ungenügend oder der entsprechenden Punktzahl bewertet wurde. Besondere Vorschriften für einzelne Schulformen und Schulstufen bleiben hiervon unberührt."


    Arithmetische Klassendurchschnitte von schlechter als 3,5 sind schon bedenklich, weil nur weniger als die Hälfte den Stoff mit "befriedigend" abgeschlossen hat.


    Wenn ich aber im Noternspiegel sehe, dass 30 % 5 und 6 hatten und 45 % eine 4, dann kann ich erkennen, dass hier schlecht gearbeitet worden ist. Nur von den Schülern?



    @ clair: Frage Dich selbst mal, ab wann Du meinst, die Klasse hätte den Stoff wohl doch noch nicht genügend verinnerlicht und Du müsstest da noch was aufarbeiten?
    Und suche mal selbst in den bayrischen Regelungen!


    Grüße, reiski

    Wenn der Klassenspiegel (=Notenspiegel) in Hessen seit vielen Jahren vorgeschrieben ist (VO Schulverhältnis), kann er nicht gegen den Datenschutz verstoßen. Datenschutz bezieht sich immer nur auf eine Einzelperson.


    Ohne Notenspiegel kann ich als Vater gar nicht sehen, ob die Arbeit wegen Überschreitens des erlaubten Anteils an 5en und 6en (war in Hessen 1/4, ist jetzt 1/3) wiederholt werden muss.
    Mich interessiert auch die Streuung der Noten in der Klasse.
    Mich interessiert ebenso, von wieviel Punkten bis wieviel Punkte die einzelnen Noten gegeben wurden.
    Ich möchte auch sehen, wie die eine Aufgabe zur anderen gewichtet wurde.


    Auf all das habe ich vom Schulrecht her einen Anspruch, weil ich vollständig informiert werden soll und werden muss, wenn ich pädagogisch mitziehen soll.
    Man kann uns Eltern diese Informationen doch guten Gewissens geben - oder?


    Natürlich sagt ein Notenspiegel auch aus, wie gut das pädagogische Bemühen des Lehrers bei den Schülern angekommen ist. Macht das Angst?


    Bitte erwartet in heutiger Zeit nicht mehr, dass die Eltern Euch die Kinder blind überlassen.


    Und wer nichts überblickt und versteht, der geht auch zu keinem Elternabend oder -sprechtag.


    Grüße, reiski

    "Calliope" ist in Hessen tätig.
    Sie behauptet LRS-Förderkurse zu geben.
    Welche Fortbildung nach 5.4 der gültigen Richtlinien vom 15.12.1995 hat sie dazu befähigt?
    Kennt sie überhaupt die Verordnung und die Zuständigkeit nach 4.8, wie sie geschrieben steht - nicht wie sie mündlich gerüchtet wird?
    Weiß sie, dass nach 4.2 die Erziehungsberechtigten Spezialuntersuchungen durchführen lassen können.
    Weiß "Calliope", dass 2 LRS-Schüler (Legastheniker) pro Klasse dem statistischen Durchschnitt entsprechen?
    Weiß "Calliope", dass unter den Betroffenen 2/3 Jungs sind?
    Weiß "Calliope", dass hessische Rechtsvorschriften an allen hessischen Schulen gelten und nicht verändert werden können? Oder hat man an ihrem Schulort beschlossen, dass dort links gefahren wird?
    Hat "Calliope" schon gemerkt, dass sie mangels Wissen gegen manche Schülerschwächen ein Vorurteil hat?


    Grüße, reiski

    Zitat

    den letzten Vortrag hast du unentgeldlich gehalten, weil du ihn im Rahmen des Elternabends an deiner Schule gehalten hast.


    Falsch! Das war Teil der Beamtenpflicht mit entsprechender 'Alimentierung'.


    Du bist Jung-Akademikerin und musst ein Akademiker-Honorar verlangen: 80 - 120 ¤ pro Stunde. Du verkaufst DEIN Wissen.
    Fahrtkosten sind mit 0,70 ¤ pro einfachen Kilometer abzurechnen.


    Rechne Dir mal das Bruttogehalt als Grundschullehrerin auf eine Stunde über's ganze Jahr um (12 1/2 Monatsgehälter geteilt durch die tatsächlich gehaltenen 3/4 Stunden minus/plus 7 Krankheitstage). Du wirst staunen.


    Wenn Du vor dem Steuerteufel Enja Angst hast, gib es ruhig bei der Steuererklärung nächstes Jahr an. Und vergiss die entsprechenden Werbungskosten nicht abzuziehen.


    "Wer nichts wert ist, verkauft sich billig".


    Viel Spaß, reiski

Werbung