Beiträge von Valerianus

    Wie sachlich, einfach alle, die nicht deiner Meinung sind, als zu doof oder ignorant zu bezeichnen.

    Ich glaube die Aussage bezog sich darauf und die Tatsache, dass Fallen Angel nicht verstanden hat, dass sich @Antimon auf "Flüchtlinge" bezog und nicht auf Deutsche, die alle "Flüchtlinge" aufnehmen wollen, die kommen. Flüchtlinge ist in "...", weil es zu keiner der beiden Definitionen passt, die ich zuvor benutzt habe (16a GG und Flüchtlinge mit berechtigten Gründen (Krieg, etc.)).

    Die Frage ist doch: Was ist realistisch? Ich stimme dir zu, dass man aus moralischen und juristischen Gründen Artikel 16a GG absolut gilt, nur betrifft der den Großteil der Flüchtlinge doch überhaupt gar nicht und für diesen großen Teil muss man klare Regeln finden. Nur mal kurz angerissen (im folgenden geht es fast immer um solche, die sich nicht auf 16a berufen können):

    1.) Flüchtlinge, die sich auf andere berechtigte (und abschließend zu benennende) Gründe berufen können (z.B. Kriegsflüchtlinge) genießen hier Schutz und Duldung und werden nach Wegfall der Gründe umgehend wieder abgeschoben

    2.) Dublin wird abgeschafft, es wird ein Verteilschlüssel innerhalb der EU geschaffen, entweder man nimmt anteilsmäßig Flüchtlinge auf oder man zahlt den aufnehmenden Staaten einen finanziellen Ausgleich (direkte Verrechnung mit anderen EU-Zahlungen).

    3.) Verurteilte Straftäter werden umgehend abgeschoben (verringerter Instanzweg, d.h. nicht einmal hoch bis zum BVerfG auf Prozesskostenhilfe), sollte eine Abschiebung aus humanitären Gründen nicht zumutbar sein (z.B. in ein Kriegsgebiet), werden die Personen auf unbestimmte Zeit in Abschiebeverwahrung genommen (keine Haft, wichtiger Unterschied, damit das BVerfG nicht traurig ist)

    4.) (wichtigster Punkt) es gibt die Möglichkeit legal nach Deutschland einzureisen für ein zu bestimmendes Kontingent X. Diese Personen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und erhalten, wenn sie sich eine Anzahl Jahre Y hier bewähren zuerst ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht und irgendwann die Staatsbürgerschaft. Flüchtlinge (außer 16a) erhalten das nicht und unter keinen Umständen (Ausnahmemöglichkeit für hier geborene oder langfristig zur Schule/Ausbildung/Studium gegangene minderjährige Flüchtlinge mit erfolgreicher Integration - die können ja nix für die Dummheit ihrer Eltern).

    Fallen Angel: Flucht nach Deutschland aus nicht-Verfolgungsgründen ist kein Menschenrecht (weder gemäß Grundgesetz noch gemäß allgemeiner Erklärung der Menschenrechte), egal wie man sich dreht und wendet. Auf welches Menschenrecht beziehst du dich denn da?

    Wir haben die von Siemens und da bleibt der Kontrollstreifen tagelang erhalten. Einen Positiv-Strich hatte ich noch nicht.

    Ich hatte kurz vor den Ferien meinen "ich zweifel an mir selbst"- des Jahres Moment.

    Ich teste fröhlich in der 1. Stunde vor mich hin, alle negativ wie immer, schön eingetragen, Müll entsorgt, Unterricht gemacht. In der 2. großen Pause Pausenaufsicht auf dem Gang und die Klasse in heller Aufregung "Wussten sie schon, dass xyz Corona hat, der ist gerade abgeholt worden!" und ich denk mir nur "WTF, die waren doch alle negativ, hab ich nicht richtig geguckt und das übersehen?". Nun ja, als er nach der 1. großen Pause wieder in die Klasse kam, war der Test dann positiv geworden (PCR war aber dann negativ)...seitdem sammele ich alles ein, auch den letzten Schnipsel den ich ausgegeben habe...

    In NRW geht man inzwischen davon aus, dass der BGH heute anders entscheiden würde (Quelle) und weitaus mehr Faktoren als nur "geht halt nicht" mit berücksichtigen würde. Lehrer NRW sieht das anders (Quelle), der Philologenverband neigt eher dem Land zu (war auf einer Fortbildung, also keine Quelle), sieht aber kein Haftungsproblem auf Lehrerseite, sondern wenn im schlimmsten Fall bei der Schulleitung, viel eher aber beim Land (denn die haben die Anweisung ,so dumm wie sie waren, verschriftlicht), falls sich dessen Rechtsauffassung als fehlerhaft erwiese.

    Für schwangere Lehrerinnen gilt ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot, wonach keine Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen und kein Einsatz im Präsenzunterricht oder im Rahmen sonstiger dienstlicher Kontakte mit einer Vielzahl wechselnder Schülerinnen und Schülern (einschl. Pausen- oder Klausuraufsichten etc.) zulässig ist. Ausnahmen sind lediglich bei Vorliegen zwingender Gründe zulässig im Rahmen der Abnahme mündlicher Prüfungen, sofern sichergestellt ist, dass durch eine entsprechende Organisation der mündlichen Prüfung, insbesondere durch räumlichen Abstand zwischen der schwangeren Lehrerin und dem Prüfling, eine Infizierung so weit wie irgend möglich ausgeschlossen werden kann.

    Ist die alte Regelung bis Ostern, hab gerade aber keine Lust gehabt die neue zu suchen und galt unverändert bis Schuljahresende fort. Nächstes Schuljahr entfällt das meines Wissens nach.

    Unabhängig davon können schwangere und stillende Lehrerinnen auf Wunsch vom Einsatz im Präsenzunterricht (einschließlich Pausen- und Klausuraufsicht, etc,) befreit werden. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zu allen übrigen dienstlichen Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz oder in der Schule (hier insbesondere Konferenzen, Dienstgespräche etc.) sowie zur Abnahme von mündlichen Prüfungen unberührt.

    Die Entlastungsstunden hängen ganz zentral von der Größe der Schule ab (okay, Oberstufe bringt deutlich mehr, aber der SI/Primar-Unterschied ist minimal) und die Leitungszeit hängt für fast alle Schulen ausschließlich von der Größe der Schule ab. Es macht halt einen Unterschied, ob man die Medien/Bücher/etc. für 200 Leute oder für 1000 Leute verwaltet. Aber ja, ist bestimmt furchtbar ungerecht.

    Quelle für NRW: VO zu § 93 Abs. 2 SchulG

    So mancher will so erscheinen, als wäre er ein Lehrer und macht sich dann nicht einmal die Mühe bei Wikipedia die Mobbing Definition nachzulesen. Ist schon irgendwie bezeichnend. ;)

    Wobei die A12 Lehrer meistens in der Überzahl sind. Gibt ja viel mehr Grundschulen. Dass es mehr A12 Lehrer gibt, erklärt auch die mangelnde Bereitschaft zur Anpassung. Soooo viele Beamte auf einen Schlag auf A13 setzen, macht dem Finanzminister Angst....

    Ich gehe jede Wette ein dass A13 in NRW wenn überhaupt erst vor Gericht kommt. Aber die Klagen der GS-Lehrerinnen wird ja ewig schon rausgezögert. Allein die Widerspruchsbescheide des LBV brauchten ewig. Ein Schelm wer da Absicht vermutet

    Alle Schüler besuchen in der Regel vier Jahre die Grundschule und danach 8-9 Jahre eine andere Schulform. Die Anzahl der (oft doch eher überschaubar großen) Grundschulen ist kein Argument für eine vermutet größere Anzahl an A12 Lehrkräften. Aus Gleichbehandlungsgründen müssten Lehrkräfte mit einem 6+4 (BA/MA) Studium auch A13 bekommen (den Trick mit 6+2+2 BA/MA/Ref kannte ich noch gar nicht, das dürfte juristisch vermutlich sauber auf A12 halten, ist aber schon eine Sauerei.)

    Die Aussage, dass die Anzahl der Credit Points eine Aussage darüber erlaubt, ob die Studiengänge annähernd gleich anspruchsvoll seien, ist dann aber doch eher absurd und sollte jedem klar sein, der mehrere Fächer studiert hat. Allein in ESL gab es bei uns so himmelweite Unterschiede zwischen Pädagogik und Psychologie und wie viel Lernaufwand das mit sich gebracht hat, bei gleicher SWS-Zahl. Von den Fächern her...ich war sehr dankbar, dass ich mit Mathe und Geschichte tatsächlich Semesterferien hatte (erste Woche waren Klausuren, danach die Hausarbeiten auf einer Arschbacke absitzen) und nicht die gesamte "vorlesungsfreie Zeit" im Praktikum stand wie die Naturwissenschaftler...

    Dies ist eine zusätzliche Benachteiligung ggü. allen anderen Lehrämtern, welche den Masterabschluss auf dem "traditionellen" Weg erreichen können.

    Das ist allerdings keine zusätzliche, sondern eine traditionelle Benachteiligung. Mit dem Staatsexamen Lehramt Grundschule wird man in der Regel nicht zu Promotionsstudiengängen zugelassen ohne weitere Studienleistungen zu erbringen, um auf entsprechendes Niveau gehoben zu werden (das gilt nicht nur für die "Fächer", sondern auch für Pädagogik/Psychologie/etc.).

    Such hier mal nach Schulleitungsfortbildung, da ist aktuell aber nur eine einzige Fortbildung von Seiten der Bezirksregierungen (Münster) dabei:
    https://suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/

    Die Bezirksregierungen haben aber alle auch eigene Seiten, auf denen die Ausschreibungstermine für deren eigene Fortbildungen (schnell ausgebucht) genannt werden, hier z.B. die der Bezirksregierung Münster:

    https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_…dung/index.html

    Die Verbände bieten auch teilweise Fortbildungen in die Richtung an, hier z.B. der Philologenverband:
    https://www.phv-nw.de/leistungen-ser…eminare/termine

    Ich habe solche Bilder aus Deutschland noch nicht gesehen. Es ist wirklich furchtbar. Vor allem, dass so viele Menschen vermisst werden! Und dass Leute, Erwachsene, gesunde Schwimmer einfach mitgerissen werden und ertrinken, ich finde das wirklich schwer fassbar.

    Das mit dem mitgerissen werden ist nicht überraschend, wir waren gestern spazieren, an einem normalerweise winzigen Bach, der dank der Überflutungsflächen ca. die Breite der Ruhr hatte, im Hauptbachbett eine Strömung schneller als ich joggen würde, von der Tiefe her unter keiner Brücke mehr eine Handbreit Platz gelassen hat und vor jeder Brücke waren angespülte, ausgerissene Bäume. Ohne Komplettsicherung hätte das niemand überlebt, der da reinfällt und selbst mit kompletter Sicherheitsausrüstung...reißt sich einer von den Bäumen los und trifft dich am Kopf, war's das auch. Gesehen hab ich das aber schon ein paarmal (allerdings war es in der Nacht noch einmal 1-2m höher und an die Höhe kann ich mich tatsächlich nicht erinnern).

    Ich hab das irgendwann bei einer Fortbildung des PhV gelernt in Bezug auf Beförderungsstellen...wenn der Träger jemand befördern will, dann wird derjenige (oder diejenige) befördert, völlig unabhängig von irgendwelchen Beurteilungen usw. (obwohl man da natürlich auch schon biegen kann) und es gibt dagegen keinerlei juristische Handhabe (beim Land hättest du dann sofort Konkurrentenklagen).

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