Beiträge von Valerianus

    Plattitüde Nr. 269b. Herleiten heißt verstehen. Und selbstverständlich gibt es auch an Haupt- und Realschulen Kinder, die verstehen, was sie da machen. Im Idealfall strebt man das im Unterricht zumindest an, egal welcher Abschluss das Ziel ist.

    Sorry, aber das stimmt (für Mathematik) einfach nicht:
    1.) Wenn das so wäre hätte ich (und Voldemort schreibt ja ähnliches) nicht auch im Mathe LK Schüler die Probleme mit formal anständigen Beweisen haben (die haben übrigens sehr, sehr viele Studenten an der Uni immer noch), die Schüler können aber trotzdem die Sätze anwenden und damit Aufgaben lösen.
    2.) Das Ganze dann an Haupt- und Realschulen zu verlangen, wenn's am Gymnasium im LK nur für eine (recht gute) Teilgruppe der Schüler verständlich ist, scheint mir dann einfach unnötige Überforderung der Schüler...ich hab in Grundkursen vielleicht 2-5 Leute die da noch mitkommen und ich behaupte mal ganz vermessen: An der Realschule hast du vielleicht 2, an der Hauptschule - falls überhaupt - einen der da irgendwas versteht. Dafür den Rest der Klasse mit einem "HÄ?" sitzen zu lassen und die Zeit nicht für Übung und Anwendung zu nutzen scheint mir Verschwendung wertvoller Zeit zu sein. Es gibt ein paar Ausnahmen bei sehr anschaulichen geometrischen Beweisen und viele algebraische Beweise (pq-Formel, etc.) kann man auch machen, aber bei denen gilt: zügig und nur eine Handvoll oder ausführlich und vielleicht die Hälfte der Klasse...und für das zweite hab ich echt nicht genug Stunden.
    3.) Mein alter Prof in Analysis hat irgendwann mal (es ging um die Notwendigkeit der Zusammenarbeit in Übungsgruppen) gesagt: "Ob sie etwas verstanden haben sehen sie nicht daran, dass sie die Beweisführung der Sätze nachvollziehen oder dass sie die Aufgaben auf den Übungszetteln rechnen können. Aber wenn sie sich mit jemandem zusammen hinsetzen, der die Übungsaufgaben wirklich verstehen will und ihm es so erklären können, dass er sie lösen kann, dann haben sie es wirklich verstanden."

    Die Statistik hat meiner Meinung nach mindestens drei Probleme:
    1.) Beide Angaben sind prozentual, d.h. es könnten sowohl an 10 Personen verteilt werden, als auch nur 10€ zu verteilen sein.
    2.) Die Staffelung in Dezile macht einen glauben, dass die oberen 10% unverhältnismäßig viel hätten, teilt man die Grafik genauer auf dürfte das Ganze Ding eher quadratisch oder meinetwegen auch leicht exponentiell aussehen.
    3.) Das Hauptproblem was die Statistik allerdings schön furchtbar aussehen lässt, ist: Auf beiden Achsen wird Vermögen dargestellt, dass da eine massive Abhängigkeit besteht ist auch vorher klar...


    Dass es Ungleichheiten in der Vermögensverteilung geben muss dürfte nach den gescheiterten kommunistischen Experimenten des 20. Jahrhunderts glaube ich einigermaßen klar sein, worüber wir in Deutschland diskutieren können und müssen ist, ob sie so massiv sein müssen wie bei uns. Man könnte auch darüber nachdenken einmalig besonders hohe Vermögen deutlich, aber zeitlich z.B. über 20 Jahre gestreckt zu besteuern (vgl. Lastenausgleich nach dem 2. Weltkrieg), dann kann auch niemand rumjammern, dass dadurch sein Unternehmen in den Ruin getrieben würde - wenn irgendwer bei einer Substanzbesteuerung von 20% über 20 Jahre in den Ruin geht, war er (oder es bei Unternehmen) auch vorher nicht wirklich wirtschaftlich solide aufgestellt.

    Ich kann in keinem deiner letzten drei Postings auch nur ein Argument finden, was sich irgendwie mit dem Thread beschäftigt oder irgendeines meiner Argumente auch nur ansatzweise thematisiert und in dem Posting davor hast du im Wesentlichen auch nur Thamiel angemault, weil er deinen Logikfehler auch schon angesprochen hat, aber in einem Punkt hast du sicher Recht: (Edit: Marc Twain entfernt)

    Ich frage mich gerade bei dir ob du es nicht begreifen willst oder nicht begreifen kannst und tendiere massiv zur zweiten Option. Deine Antwort ist nur sprachlich so unglaublich unpräzise und schlecht formuliert und dazu noch in sich widersprüchlich. Entweder gibt es "keine Situation in der man Schüler anfasst" oder "So lange für niemanden Gefahr für Leib und Leben besteht gibt es keinen Körpereinsatz". Die beiden Aussagen schließen sich aus und wie man den Widerspruch übersehen kann, insbesondere nachdem man - im Grunde irgendwas - studiert hat, ist mir völlig schleierhaft. Mal abgesehen davon widerspreche ich dir hier im Thread ja keinesfalls alleine, sondern befinde mich da in ganz guter Gesellschaft. Man darf Schüler im Rahmen normaler gesellschaftlicher Gepflogenheiten anfassen (man darf dabei keine Grenzen überschreiten), man dürfte sogar direkte Gewalt gegen Schüler anwenden (das wäre dann allerdings dein "Gefahr für Leib und Leben" Ansatz, der ergibt sich aus dem Nothilferecht und der Pflicht zur Hilfeleistung), vielleicht ist dir die Unterscheidung nicht ganz klar?

    Hab mir schon sowas gedacht, dass du dich jetzt darüber rauswindest trotz einer allumfassenden Aussage, oben steht man macht es nie, deine Vorstellung von nie scheint aber massiv eingeschränkt zu sein, da du allen Leuten mit Gegenbeispielen sagst: So war das doch gar nicht gemeint. Aber da du ja nur auf den einen Beitrag geantwortet hast, lies dir doch mein Posting darunter netterweise auch durch: Wenn sich zwei Schüler prügeln und nicht auf Zuruf reagieren dann werden die getrennt...meine Jedifähigkeiten sind in den letzten Jahren leider arg eingerostet, deswegen muss ich die dann dafür blöderweise anfassen, netterweise ist das sogar strafrechtlich sauber, weil es unter Nothilfe fällt (es wäre aber auch strafrechtlich sauber, wenn du dich daneben stellst, jemanden zur Schulleitung schickst und fünf Minuten hoffst, dass einer von den beiden auf "Nein xyz, nicht dem zyx ins Gesicht schlagen, das verstößt doch gegen unsere Verhaltensregeln und du weißt, dass uns das alle traurig macht" reagiert... 8|

    Aber es kommt auf den Lehrer an (auf ein paar andere Dinge auch, aber der Lehrer ist nach unbeeinflussbaren Dingen wie Intelligenz, sozialer Background, etc. die wichtigste Variable für den Lernerfolg (wäre auch schlimm wenn nicht, wer's nicht glaubt vgl. Hattie 2012)). Allerdings macht es einen Unterschied ob die Pädagogikprofessoren sich ihre Wahrheit geisteswissenschaftlich und allein seligmachend erträumen oder auch mal empirisch nachschauen ob ihre Theorie was bringt...und es macht einen Unterschied wo die Studenten lieber hingehen...zu den alten Pädagogikprofessoren mit Sitzscheinen oder zu den jüngeren, bzw. junggebliebenen mit etwas modernerem Forschungsansatz und etwas mehr Anforderungen in ihren Veranstaltungen. :)

    Ich hab vor dem Schuldienst im Kinderheim gearbeitet, was die Klientel und anfassen angeht, kann ich glaube ich mitreden. Aber auch da geht es um das Vertrauensverhältnis, wie Kathie schon gesagt hat. Ich war bei einem Kind was neu ins Heim kommt selbstverständlich sehr viel vorsichtiger was das angeht, als bei Kindern die man seit Jahren kennt. Zu den schulischen Punkten: Wenn ich selbst wütend bin, würde ich auch niemanden mehr anfassen, weil dann die Gefühle tatsächlich sehr starken Einfluss darauf haben wie intensiv man agiert, das ist ungeschickt. Wenn ein Schüler einen anderen mit einer Schere bedroht oder sich zwei Schüler prügeln, kann und darf man aber auch körperlich eingreifen, wenn die auf Zuruf nicht reagieren...

    Ich wollte erst nichts dazu schreiben, aber zu sagen "Es gibt keine Situation, in der man einen Schüler anfasst. Punkt." ist ein lächerliches Einknicken vor dem seit einigen Jahren um sich greifendenen, blödsinnigen Angst davor, dass einem jemand sexuelle Motive oder Gewalt unterstellen könnte. Natürlich sind Grenzüberschreitungen völlig indiskutabel und müssen unterbleiben, aber wenn ein heulender Fünftklässler vor einem steht, dann darf man den selbstverständlich an der Schulter anfassen, wenn ein Schüler während einer Veranstaltung die ganze Zeit redet und damit stört, darf man den antippen, wenn ein Schüler einen gerade völlig ungefragt zutextet oder in der Pause nicht in RIchtung Hof unterwegs ist, darf man den auch umdrehen und anschieben (das Prinzip versteht wirklich jeder Schüler und natürlich geht es nicht darum, da gewaltsam einen Widerstand zu brechen (wenn es so weit wäre, wäre ich mit dem Schüler eher auf dem Weg zur Schulleitung)) und mir fielen noch unzählige weitere Möglichkeiten ein, in denen man einen Schüler anfassen darf und in denen das das "Problem" sehr viel schneller löst als verbale Kommunikation. Und was bringst du deinen Schülern bei Xiam? Kommunikation ohne jeden Körpereinsatz? Gute Vorbereitung aufs Leben... 8|

    @WillG: Ich stimme dir völlig zu, die fehlende Praxiserfahrung vieler Dozenten ist ein deutliches Problem, gerade in den Pädagogik- und Didaktikveranstaltungen. Lösen könnte man das durch mehr Mittelbaustellen für die Lehramtsausbildung, aber da kommt dann das nächste Problem: Die Mittelbaustellen an der Uni sind alle akademischer Rat (A13), ganz selten gibt es mal Oberratsstellen, das ist (zumindest für die Gymnasiallehrer) einfach auch nie eine Aufstiegsoption gewesen, d.h. mit etwas Pech bekommt man da dann die Leute hin, die gemerkt haben, dass sie doch nicht so gern mit Kindern arbeiten. Es ist alles Mist.
    Und ja, so eine Signatur hatte ich da wohl...aber im Nachhinein war es kein zu schlimmer Quatsch den ich damals erzählt hab, weil man sowas wie Testkonstruktion, Dyskalkulie und Wissenschaftsmethodik entweder nicht nur oder kaum in der Schule braucht...aber inzwischen hätte ich deutlich bessere Beispiele...xD


    alias: Ich glaube es geht um die Praxiserfahrung der Lehrenden, nicht direkt um die Praxisanbindung der einzelnen Studiengänge (obwohl sich das wohl bedingt).

    Weil Pädagogik ja auch nur aus Lehramt besteht und weil alle Lehrer unheimlich Ahnung von Forschung haben... :tot:


    Mal im Ernst: Wenn du an eine Professur haben willst, brauchst du im Durchschnitt irgendwas zwischen 6 und 12 Jahren bis du allein die Voraussetzungen dafür hast, danach beginnt dann (außer du hast wirklich schon in der Dissertation und der anschließenden Habilitation/Juniorprofessur das Haus gerockt) die Ochsentour mit Vertretungsprofessuren, Vorsingen und dem ganzen Scheiß. Rechne mal realistisch nochmal 3-5 Jahre drauf. Also 9-17 Jahre nach deinem Universitätsabschluss hast du deine Professur. Nun hast du zwischendrin irgendwann nochmal das Referendariat gemacht (rechnen wir der Einfachheit halber mit 2 Jahren), also 11-19 Jahre nach dem Universitätsabschluss. Wie lange willst du da denn bitte zwischen drin noch tatsächlich als Lehrer tätig sein, vor allem wenn du davon ausgehst, dass die Reihenfolge ja in fast allen Fällen so sein wird:
    Studium --> Referendariat --> Lehrer --> Promotion --> Postdoc --> Vorsingen --> Professur


    Ach ja und vielleicht möchte man irgendwann auch mal eine Familie haben und die nicht mit ständigen Umzügen beglücken. Leute mit längerer Erfahrung an der Schule hast du früher vor allem im Mittelbau gefunden und findest du heute im 2. Ausbildungsabschnitt...das ist auch ok, im ersten Abschnitt sollst du etwas über Forschung und Theorie lernen, der zweite ist für die Praxis. ;)

    Das ist nicht so schwer sofawolf, nur gefällt die Antwort vermutlich wenigen. Warum war Finnland in den ersten PISA-Studien noch so erfolgreich, warum hat Bayern traditionell einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer, warum sind Korea, Singapur und die ganzen asiatischen Staaten so weit vorne? Ein Tipp: Es liegt nicht am Gesamtschulssystem (dann wären quasi alle Länder besser als Deutschland und Österreich).

    Man kann sich das in §4 BeamtVG Absatz 1 in Ruhe durchlesen: Solange Dienstzeiten ruhegehaltsfähig sind, zählen sie zur Wartezeit von 5 Jahren dazu. Im Gegensatz zu §6 steht da nämlich nur Dienstzeit (mit gewissen Einschränkungen, aber eben nicht Teilzeit als Einschränkung). Ich finde allerdings ehrlich gesagt keine genaueren Ausführungen, die mein Argument stützen (außer dem, dass das eine massive Benachteiligung von Teilzeitkräften wäre, die so vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann - das Teilzeit zu weniger Pension führt ist fair, dass man erst später DU gehen kann wäre eine unangemessene Benachteiligung).

    Kathie: Fünf Jahre Dienst, Teilzeit (mindestens 50%) ist auch ok. Nach genau fünf Jahren dürfte man unabhängig von Vollzeit/Teilzeit immer nur die Mindestpension erhalten, der Unterschied in der Pensionshöhe wird erst dann interessant wenn man bis zum Ende durchhält. :)

    Du musst, damit du im Fall einer Dienstunfähigkeit die Mindestpension bekommst, fünf Jahre Dienstzeiten nachweisen können (dazu zählt aber z.B. auch das Referendariat). Wieso unbedingt innerhalb von 10 Jahren ist mir aber schleierhaft...

    Du behauptest irgendwas Populärrassistisches ohne irgendeinen Beleg und greifst dann andere User an? Guter Stil.

    1.) Ich behaupte nichts, ich habe etwas wiedergegeben von dem ich weiß, dass es existiert, weil ich zu genau den Ergebnissen einen Vortrag auf einer pädagogisch-psychologischen Konferenz gehört habe.
    2.) Du hast doch irgendein Lehramt, in irgendeinem Bundesland studiert, d.h. du müsstest mindestens gelernt haben, wie man an Informationen kommt und wie oben schon geschrieben, das war eine extrem kurze Googlesuche (vorher hatte ich die Dateien auf meinem PC durchsucht, das war zugegebenermaßen ziemlich dämlich, aber normal hab ich Literatur gut sortiert abgelegt)
    3.) Du reitest schon wieder so eine Pseudo-Empörungswelle anstatt auf die Ergebnisse einzugehen (und das könntest du, da steht nämlich zwar drin dass die Unterschiede zwischen unterschiedlichen Migrantengruppen nicht durch den sozio-ökonomischen Status erklärt werden können, sehr wohl aber (fast weitestgehend) über die Sprachnutzung der Sprache Deutsch im Elternhaus (+ die anderen Kovariablen). Arbeite doch mal mit Fakten (= empirisch belegten Befunden) anstatt mit Geblubber, das würde allen Diskussionen sehr weiterhelfen.
    4.) Die Sprachnutzung ist etwas an dem man sehr wohl arbeiten könnte staatlicherseits, sei es über verpflichtende Sprachkenntnisse bei Einwanderung oder nach x Jahren, sei es durch verpflichtende Kindergartenjahre bei mangelhaften Sprachkenntnissen (z.B. Test nach 3 Jahren), usw. --> das wäre lösungsorientiert. Einfach nur zu sagen: "Das ist rassistisch" bringt niemanden weiter, weder mich, noch dich, auch nicht die Diskussionskultur (die bei dir sowieso arg totalitäre Züge trägt) und erst Recht nicht das Kind.


    @frkoletta: Das ist nicht mütterglorifizierend, das ist einfach common sense: Es gibt ein paar Studien, dass die frühkindliche Betreuung nicht schlechter ist als die elterliche Erziehung (d.h. Nicht-Unterlegenheitsstudien), was bei optimalem Kind-Erzieher-Schlüssel, räumlichen Verhältnissen und pädagogischem Programm auch durchaus gilt. Nur haben deutsche Kitas all dies eher selten (von den methodischen Nachteilen von Nicht-Unterlegenheitsstudien mal ganz abgesehen). Es sollte aber glaube ich auch generell einsichtig sein, dass eine 1:1 Betreuung üblicherweise zu besseren Ergebnissen führt, als Gruppenbetreuung (für den Kindergarten spricht vor allem irgendwann der Kontakt mit Gleichaltrigen und die o.g. Gründe sprechen meiner Meinung auch zumindest für ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr, bzw. Sprachtests schon ab Lebensalter 3). Warum die schulische Nachmittagsbetreuung einem Kind mit guter häuslicher Unterstützung besser helfen sollte ist mir absolut schleierhaft, vor allem weil ich weiß, was sowohl in den Grundschulen in meiner Stadt, als auch an meiner Schule nachmittags läuft...nennen wir es mal freundlich: Hausaufgaben und Verwahrung...

    Sollte bezahlt werden (vgl. hier (ganz unten)), denn wenn sie die Eingliederung bezahlen wäre es ja bescheuert das Hilfsmittel nicht zu übernehmen, aber stell doch einfach einen Antrag auf Prüfung der Erstattungshöhe mit Kostenvoranschlag durch deinen Zahnarzt, dann weißt du was sie übernehmen. Genehmigung kann ich mir nicht mehr vorstellen, davon rücken sie inzwischen weitestgehend ab, weil das zu viel Aufwand ist...

    Es gab bei irgendeiner PISA Studie mal eine Aufteilung von Migrationshintergrund nach Herkunft, die hat Sarazzin in seinem Buch auch ziemlich ausgeschlachtet, darin war es so, dass Kinder mit Migrationshintergrund aus Südostasien und dem ehemaligen Ostblock im Durchschnitt sogar besser abschnitten als "Biodeutsche", während insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund aus dem nahen und mittleren Osten massiv schlechter abschnitten (auch im Vergleich zu anderen Migrantengruppen z.B. aus Südost- und Südeuropa). Dieser Unterschied konnte übrigens nicht komplett durch den sozio-kulturellen Hintergrund der Familien erklärt werden. Ich finde die Auswertung dazu aber gerade nicht, kann stattdessen aber hiermit aufwarten, da zeigt sich ein ähnliches Bild, es geht aber darum welche Anteile welche Schulform besuchen.

    Stimmt, das ist der nervige Part, dass du für die Wiedereingliederungshilfe eine seelische Behinderung oder zumindest die Gefahr einer solchen nachweisen musst, aber normalerweise kennen die LRS-Institute vernünftige Ärzte und unabhängige Psychologen die einem da weiterhelfen können (Schulangst, Verweigerung in Lernsituationen, innerfamiliäre Konflikte um Hausaufgaben, man kann da schon was finden).

    Und wo ist dann das Problem? Auf dem Dienstwege an die Schulbehörde melden und warten was passiert. Entweder sollen sie Ihre Vorschriften anpassen oder euch sagen was ihr tun sollt, damit ihr vorschriftsgemäß Unterricht abhalten könnt. Nur interessehalber: Welche Vorschriften könnt ihr nicht befolgen?

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