Blöde Frage, wieso zwei?
Weil:
ZitatAlles anzeigenRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums
[..]
9. Anlassbezogene Erkenntnisquellen
Für die nachstehend aufgeführten Beurteilungsanlässe sind grundsätzlich die folgenden Erkenntnisquellen heranzuziehen.
9.1 Beurteilung in der laufbahnrechtlichen Probezeit
zwei Unterrichtsbesuche, die im Anschluss mit der Lehrerin/dem Lehrer zeitnah zu besprechen sind.
9.2 Beurteilung vor der Übertragung des ersten Beförderungsamts einer Laufbahn - soweit kein Leitungsamt -
- zwei Unterrichtsbesuche
- ein schulfachliches Gespräch, das sich an den Beurteilungsmerkmalen orientiert und die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten soll.