Nicht repräsentative Anekdote am Rande:
Wir hatten einen anderen sehr guten Schüler, der völlig problemlos durch Unter- und Mittelstufe kam und dann plötzlich ein Attest bzgl. LRS hatte. In BW ist ein Attest kein Freifahrtschein für einen Nachteilsausgleich, sondern es ist am Ende dennoch eine pädagogische Entscheidung, in der aber extrem schwierig gegen attestierte und im Attest vorgeschlagene Zeitverlängerung zu argumentieren ist.
Der Schüler hat am Ende jeweils Zeitverlängerung im Abitur bekommen und sprachlich einwandfreie Texte abgeliefert.
Ich hätte ihn vor die Wahl gestellt:
„Du hast eine attestierte LRS, kannst also eine Schreibzeitverlängerung bekommen, aber diese Sonderbehandlung wird dann selbstverständlich auf dem Abiturzeugnis vermerkt. Oder du schreibst unter den normalen Bedingungen mit und es erscheint entsprechend kein Vermerkt auf dem Zeugnis. So, jetzt kannst du bzw. deine Eltern entscheiden.“