Beiträge von plattyplus

    Wenn die Menschen im Mittelmeer ertrinken, gibt es zwar ein paar unschöne Bilder aber letztlich ist es nicht unser Problem. Aber wenn jemand hier steht, was machst Du mit ihm? Über die Grenze nach Polen schubsen? Hier lassen ohne staatliche Unterstützung? Einsperren bis er was sagt? Und was sagen unsere Gesetze dazu.

    Wenn Du das Ertrinken im Mittelmeer verhindern willst, gibt es da meiner Meinung nur ein wirklich sinnvolles Mittel: Die Migranten müssen durch Mundpropaganda bereits vor dem Aufbruch ihrer Reise nach Europa wissen, daß sie illegal nie in Europa ankommen werden und das Unternehmen von Beginn an aussichtslos ist, so daß sie es gleich bleiben lassen.

    Konkret denke ich da an das aktuelle Migrationsabkommen der EU mit Der Türkei und Tunesien. In Tunesien sollen Lager, finanziert von der EU, entstehen, in die die Migranten verbracht werden und von denen aus sie ihre Asylanträge stellen können. Ohne positiven Bescheid werdne sie europäischen Boden nicht betreten! Das muß ihnen bereits in ihren Heimatländern klar sein. Ähnliche Lager gibt es ja schon seit Jahren in der Türkei.

    Sollten sie doch die Überfahrt übers Mittelmeer wagen und von NGO-Booten auf Sizilien oder sonstwo in der EU angelandet werden, werden sie direkt wieder nach Tunesien in die entsprechenden Lager verbracht, wo sie dann ihre Asylanträge stellen können. So wird verhindert, daß die Asylbewerber nach ihrer Einreise in die EU untertauchen und so für die Behörden gar nicht mehr greifbar sind, was eine etwaige Abschiebung angeht.

    Von den Lagern aus steht es ihnen natürlich jederzeit frei den Einreiseversuch in die EU abzubrechen und in ihre Heimatländer zurückzukehren. Entsprechende FLugtickets werden von der EU bezahlt.

    Die Lösung entsprícht also dem Vorbild von Australien und Groß Britannien.

    Da unsere Gesetze eh dem EU-Recht untergeordnet sind, stellt sich mir die rechtliche Frage erst gar nicht.

    Eine Zustimmung von 40 % mit den politischen Positionen einer Partei ist beim Wahl-o-Mat übrigens ein ziemlich niedriger Wert.

    Du hast mich falsch verstanden. Der Wahl-o-Mat gibt ja immer Empfehlungen ab welche Partei mit den eigenen Ansichten möglichst deckungsgleich ist. Ich bitte anschließend jeden Schüler anonym auf einen Zettel die erste Empfehlung, also die mit der größten Schnittmenge, auf einen Zettel zu schreiben. Anschließend sammele ich diese Zettel ein und versuche daraus eine "Wahlumfrage" zu basteln. In jeder Klasse fährt die AfD an dieser Stelle 40-70% ein und bekommt damit den Auftrag zur Regierungsbildung. Die anderen Parteien sind weit weit abgeschlagen.

    Ich würde an deiner Stelle die Partei wählen mit deren Zielen für die nächste Legislaturperiode du dich am ehesten identifizieren kannst.

    Ich nutze vor den diversen Wahlen immer im Unterricht die Möglichkeit den Wahl-o-Mat zu befragen. Dies machen die Schüler einzeln. Anschließend bitte ich sie Anonym ihre jeweilige Wahlempfehlung auf einen Zettel zu schreiben und abzugeben. Bei den Auswertungen landet die AfD bei meinen Schülern und Azubis regelmäßig bei 40-70% und wäre damit mit der Regierungsbildung beauftragt. Sicherlich ist die Stichprobe jeweils nicht repräsentativ, weil der Stichprobenumfang zu klein ist. Aber da es in wirklich jeder Klasse so ist, sehe ich es schon so kommen, daß die AfD an die Macht kommt

    Genauso kann man von einer aufnehmenden Gesellschaft nicht erwarten, Straftätern Schutz zu gewähren - hier braucht es meines Erachtens zumindest für schwere Straftaten eine Rechtsgrundlage für Abschiebungen unabhängig von den Bedingungen im Herkunftsland.

    Und diese Abschiebungen müßten dann auch wirklich durchgesetzt werden, notfalls indem man die Straftäter mit einem Airbus A400M der Luftwaffe in die Heimatländer fliegt und dort zwangsweise mittels Fallschirm absetzt.

    Es kann aber tatsächlich nicht sein, dass das einfach so achselzuckend hingenommen wird. Wer seine Identität und Herkunft vergessen hat, die aufnehmende Gesellschaft also ganz bewusst zum Narren hält, müsste inhaftiert werden, bis er sich evtl. doch irgendwann dafür entscheidet, sich zu erinnern.

    In der Generation meiner Großeltern war es genau andersrum. Die hatten alle bis zu ihrem Ableben z.T. mit über 90 Jahren immer einen gültigen Reisepass, auch wenn sie seit 15 Jahren nicht mehr verreist waren, weil sie sich gesagt haben, daß sie jederzeit sehr kurzfristig aus Deutschland ausreisen können müssen, wenn es die politische Lage doch einmal wieder erfordern sollten wie in ihrer Kindheit. Die wären gar nicht auf die Idee gekommen die Reisepässe wegzuwerfen sondern ganz im Gegenteil. Deren Gedanke: "Im Fall der Fälle muß ich als Geflüchteter damit nachweisen können aus welchem Land ich komme und das der Fluchtgrund berechtigt ist."

    Problem 1: Die werfen ihre Dokumente weg und erzählen dir nicht, wo sie herkommen.

    Das Problem könnte man relativ einfach lösen. Der einreisende Asylbewerber hat selber nachzuweisen, daß er asylberechtigt ist, indem er entsprechende Dokumente vorlegt. Tut er dies nicht, müssen wir davon ausgehen, daß er aus einem sicheren Staat kommt und das Asylverfahren ist damit beendet. Wir drehen also die Beweisführung um. Nicht wir als Staat haben nachzuweisen, daß er nicht asylberechtigt ist, sondern er hat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland nachzuweisen, daß er asylberechtigt ist.

    Ach und: Asyl kann nur beantragen, wer aus einem entsprechenden Staat direkt über den See- oder Luftweg nach Deutschland eingereist ist, vgl. Art 16a GG.

    Solche dringenden betrieblichen Belange (nicht verwechseln mit "zwingenden"!) sind bereits erfüllt, wenn z.B. die "Auftragslage die Anwesenheit des AN erfordert" oder wenn durch Ausfälle erheblicher Vertretungsbedarf entstünde.

    Und auch bei so einer Urlaubssperre muß der Personalrat zustimmen. Wenn der sich quer stellt, wird es interessant, wie der Fall aus Freiburg zeigt.

    --> https://rostock.verdi.de/++file++59425e…Schule_endg.pdf

    Nachtrag:

    Auch interessant dazu:

    "Grundsätzlich liegt die Verantwortung jedoch beim Arbeitgeber. Durch seine Planung hat er sicherzustellen, dass der Mitarbeiter Urlaub zum Wunschtermin nehmen kann. Chronischer Personalmangel ist also kein Grund, denn darauf müsste der Chef frühzeitig mit Neueinstellungen reagieren."

    Quelle: https://www.wirtschaftsforum.de/tipps/aus-dies…erhaengt-werden

    Der Arbeitgeber muß also genug Lehrkräfte einstellen, um auch einen reibungslosen Betrieb sicherstellen zu können, wenn Kollegen während der Unterrichtszeit Urlaub einreichen, zumal es da ja nicht um Lastspitzen geht wie beim Ernteeinsatz.

    Oder:

    https://www.dgbrechtsschutz.de/ratgeber/schwe…etails/anzeige/

    Zitat daraus: "Im Zweifel muss der Arbeitgeber beweisen, dass ein solcher Grund auch vorliegt. Das allein reicht aber für eine Ablehnung auch noch nicht aus. Maßgeblich ist darüber hinaus, ob der Arbeitgeber durch „eine sachgerechte Organisation der Betriebsabläufe“ dem Urlaubswunsch nicht doch hätte nachkommen können. Niemand kann zwar einem Unternehmen vorschreiben, wie er seinen Betrieb organisiert. Wenn er aber etwa die Personalstärke seines Unternehmens „auf Kante näht“, muss er die Nachteile, die sich daraus ergeben, schon hinnehmen."

    Bei uns Lehrern wird ja nun wirklich mehr als nur "auf Kante genäht".

    Die Ferien sind der einzige wirklich “Perk“, den unser Job noch hat. Als Lehrer bekommt man keinen ergonomischen Bürostuhl für zu Hause, ein 3000 Euro Thinkpad, einen Gympass oder ähnliches gestellt. Überdimensional ist das Gehalt auch nicht. Warum soll ich dann auch noch auf den einzigen Luxus, die vielen Ferien verzichten.


    Wenn ich 30 Tage Urlaub einreichen soll, dann aber bitte außerhalb der Ferien. Dann könnten wir drüber reden. Aber 30 Tage IN DEN FERIEN?! Die Hölle. Da wäre ich SOFORT weg.

    Auch da hilft wieder ein Blick ins Arbeitsrecht. Dem Arbeitgeber steht es zu bis zu 3/5 der Urlaubszeit als Betriebsurlaub fest vorzugeben. Die verbleibenden 2/5 hingegen stehen in der alleinigen Verfügungsgewalt des Arbeitnehmers. Also von unseren 30 Tagen müßte jeder Arbeitnehmer 12 Tage wirklich frei nehmen können, eben auch während der Unterrichtszeit.

    --> Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79

    Ok, Höcke ist relativ bekannt. Welcher Erkenntnisgewinn soll denn hinter dieser Beobachtung lauern?

    Vielleicht der, dass andere Politiker auch mal in der Öffentlichkeit präsenter auftreten sollten?

    Olaf Scholz z.B. höre ich aktuell nur als (Zitat:) „Standuhr“ in der Kanzler-WG im WDR-Radio und in den Nachrichten aus den Nachwehen der Cum-Ex Geschäfte und deren gerichtlicher Aufarbeitung.

    Ratatouille :grimmig:

    Mal gut, daß ich nicht in Hessen wohne. Wir bieten vom Sportverein eine Segelflug-AG für alle örtlichen Sek 2-Schulen an. Also im Winter wird an den Segelflugzeugen geschraubt und geputzt und im Sommer geflogen, mit den Schülern höchstpersönlich am Steuerknüppel. Das wäre also ein unmittelbar auf den Körper einwirkender Luftsport (eben kein Modellflugzeug bei dem der Schüler mit einer Fernbedienung am Boden steht) und damit komplett verboten.

    Was dem „Fußvolk“ jedoch sauer aufstößt, ist die nicht notwendige Vermehrung von Aufgaben durch Kollegen, die sich mit supertollen, öffentlichkeitswirksamen Projekten befördern lassen.

    Was bei uns auch sauer aufstößt ist das System, dass einige Kollegen gewisse Aufgaben nicht mehr machen müssen (z.B. Klassenlehrer), weil sie in der Vergangenheit gezeigt haben, dass sie diese Aufgaben nur sehr unzuverlässig erfüllen und bereits Monate zuvor damit drohen, dass sie sich im entsprechenden Zeitraum krankmelden werden: „Ich will in keiner Abschlussklasse eingesetzt werden. Wenn ihr mich doch dort einsetzt, werde ich (in 7 Monaten) bei der Abgabe der Prüfungsvorschläge krank sein. Ich erstelle keine Prüfung!“

    Und das Schlimme: Diese Kollegen kommen mit ihrer Verweigerungshaltung durch und andere sind dafür gleich Klassenlehrer von vier Klassen und müssen für zwei Abschlussklassen Prüfungsvorschläge einreichen.

    Ich frage mich gerade, ob man mit Schülern (Alter 16+) einen Hochseilgarten besuchen sollte? Oder gibt das auch Probleme mit der Aufsicht, denn es könnte ja jemand auf die Idee kommen oben beim Klettern den Sicherungsgurt zu öffnen.

    Muß, auch wenn der Kletterpark von einem offiziellen Veranstalter betrieben wird, die mitfahrende Lehrkraft entsprechende Kletterzertifikate vom Deutschen Alpenverein vorweisen können?

    Just my 2 Cent: ein Schulleiter sollte auch selbst im Unterricht sein.

    Also ich hatte schon zwei Schulleiter, die mittels Ermäßigungsstunden ihre eigene Unterrichtsverpflichtung auf null reduziert hatten. Die SL entscheidet ja darüber wer welche Ermäßigungen bekommt…

    Was ich aber viel nerviger finde ist eine SL im Home Office, wenn man dann Unterschritten für Abgangszeugnisse benötigt, weil der Ausbildungsbetrieb dem Azubi in der Probezeit gekündigt hat, oder schnelle Entscheidungen gefragt sind.

    Du siehst, Du öffnest mit Deinem Vorschlag das Tor zur Hölle, weshalb die Arbeitgebe Euch am ausgestreckten Arm verhungern lassen würden.

    Was die GEW für mich attraktiv machen würde, wenn ich deren Pressemitteilungen lese:

    • Wir kämpfen für eine Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie auch im Schulbetrieb
      • Pause heißt Pause auch für die Lehrkräfte... und eben nicht, daß zwischendurch laufend Schüler was wollen
      • Gegen die Entgrenzung der Arbeitszeit auf Klassenfahrten
      • Bei späten Elternabenden oder sonstigen Schulveranstaltungen sind Nacht- und Wochenendzuschläge zu zahlen (nachts und samstags: 20%, sonntags 25%)
    • Durchsetzung der Arbeitszeiterfassung und Begrenzung der Arbeitszeit auf 41 Stunden
    • Lohnabschlüsse nicht unter der Inflationsrate, mit entsprechend höheren Forderungen starten
    • Übernahme der Lehrmittelkosten durch das Land (Schulbücher der Lehrer, digitale Entdgeräte, ...)

    Nur irgendwie lese ich solche Themen nicht einmal auf der Presseseite der Gewerkschaft. Stattdessen will sie in der Politik mitspielen. Was hat die Kindergrundsicherung mit der Arbeitnehmervertretung der Lehrer zutun?

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