Die althergebrachten Grundsätze des Beamtentums gehen halt von einer Alleinverdienerrolle des Beamten aus, sie müssten eigentlich dringend modifiziert werden (dazu gibt es aber keinerlei politischen Ansatz, die erscheinen wie Naturgesetze)
Als ich als Lehrer nach dem Ref. angefangen habe, meinte mein damaliger Abteilungsleiter bei eher lustigen Gespräch in der Kaffeeküche: „Hr. Plattyplus, sein sie froh, daß sie als Single keine Haushälterin einstellen müssen, um den Job als Lehrer überhaupt antreten zu dürfen. Als ich angefangen habe, mußte Mann entweder verheiratet sein oder die besagte Haushälterin nachweisen, um sich voll und ganz dem Job widmen zu können. Zudem gab es noch die Residenzpflicht.“
Und ja, wenn der Gesetzgeber schon an Modifikationen denkt, müßte er nicht nur von der Alleinverdienerrolle abrücken sondern auch berücksichtigen, daß im bürgerlichen Recht Scheidungen zulässig sind. Wie geht er dann mit den Kindern um? Auch wenn es sicher allgemein nur anekdotische Evidenz hat, erlaube ich mir anzumerken, daß ich z.B. mit meiner Frau auch gleich zwei Kinder (aus ihrer ersten Ehe) geheiratet habe. Die stehen selbstverständlich nicht auf meiner Steuerkarte, so daß es hierfür keine Familienzulage gibt, obwohl die Kosten natürlich anfallen und nur zum Teil durch Unterhaltszahlungen gedeckt werden.
Um das im konkreten Fall noch zu steigern: Der Vater der Kinder ist selber Beamter, bekommt die Familienzulage inkl. Mietstufe. Die Kinder waren im vergangenen Jahr insg. fünf Nachmittage bei ihm. Dort übernachtet könnten sie gar nicht, da seine aktuelle Wohnung kein Kinderzimmer beinhaltet. Soviel zu dem Thema, daß ein Familienzuschlagbezieher immer eine große Wohnung benötigt, wofür die Mietstufe ja gedacht ist.