Beiträge von plattyplus

    Bei Angestellten ist es ja so, dass sie den Urlaub nachholen können. Da dies bei Lehrern nicht möglich ist, können sie sich die Urlaubstage auszahlen lassen.

    Warum soll dies bei Lehrern nicht möglich sein? Also zumindest in NRW ist mir ein Fall aus meiner Ausbildungsschule namentlich bekannt. Der Kollege war sowohl in den kompletten Oster- als auch in den Sommerferien erkrankt. Er hat dann die Herbstferien auf insg. 4 Wochen verlängert, also 2 Wochen während der Unterrichtszeit Urlaub gemacht. Schließlich haben wir 30 Tage Urlaub. Wenn er da die erste Woche im Januar in den Weihnachtsferien, die zwei Wochen Herbstferien und die letzte Woche im Dezember in den Weihnachtsferien genommen hätte, hätten immer noch zwei Wochen gefehlt. Daher die verlängerten Herbstferien.

    --> Wurde so genehmigt.

    Wo genau stehen diese Prozentwerte? (Bitte Rechtsquelle genau benennen, weil ich das nachlesen möchte.)

    Gerne,

    Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 2 BvL 4/18

    --> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Dow…_2bvl000418.pdf

    Auf Seite 18 unten steht dort:

    "Beim Mindestabstandsgebot handelt es sich – wie beim Abstandsgebot – um

    einen eigenständigen, aus dem Alimentationsprinzip abgeleiteten Grundsatz. Es be-

    sagt, dass bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen

    der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeit-

    suchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen

    Beamten und Richtern geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss.

    Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation (unter Berücksichtigung

    der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergelds) um weniger als

    15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt."

    Steigt jetzt unsere Besoldung auch um 12%, weil das Bürgergeld um 12% ansteigen soll und daran ja auch unsere Besoldung hängt?

    Die unterste Besoldungsgruppe muß ja 15% über dem Bürgergeld liegen und alle weiteren Besoldungsgruppen x Prozent über der niedrigeren Besoldungsgruppe.

    Und nun umgekehrt, ob Berufsschullehrer oder Lehrer an Berufskollegs auch an Gesamtschulen oder Gymnasien unterrichten dürfen.

    Kommt drauf an, ob die Lehrer allgemeinbildende oder berufsbildende Fakulten haben. Ich habe z.B. zwei berufsbildende Fakulten und damit die Lehrerlaubnis für die Sek IIb. Entsprechend darf ich nicht an die Gesamtschule oder ans Gymnasium, da dort nur allgemeinbildende Fakulten für die Sek II (ohne B) zulässig sind.

    Also der Kollege mit Deutsch/Politik kann vom Berufskolleg ans Gymnasium wechseln. Der Kollege mit Maschinentechnik/Fertigungstechnik kann dies nicht.

    Darf ich mich über die letzte Woche aufregen?

    • Ein Schüler hat in der Schule auf dem Flur gekackt. Die halbe Etage roch nach den Exkrementen.
    • Ein anderer Schüler hat eine Steckdose kurzgeschlossen, indem er einen Draht zurechtgebogen und gleichzeitig in beide Löcher gesteckt hat. Er wunderte sich noch, warum er dabei einen gewischt bekommen hat. Tja... sein Vorgänger hatte den Draht immerhin mit einer isolierten Zange da reingesteckt, er tat es mit bloßen Händen.

    Sagt mal, so ein gesunder Überlebenswille fehlt der heutigen Schülergeneration irgendwie auf ganzer Linie, oder?

    Alles doof! :autsch:

    Jain. Vermutlich überschätzen viele den radioaktiven Fallout.

    Insbesondere wenn man bedenkt, dass bis heute über 2000 Kernwaffen gezündet wurden.

    Wie groß wird denn der Fallout, wenn gezielt Kernkraftwerke bombardiert werden? Ich rechne z.B. leider fest damit, daß das AKW Saporischschja im Falle eines Rückzugs von den Russen getreu dem Nero-Befehl gesprengt wird.

    Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß wir auch nur den Hauch einer Chance haben einen 3. Weltkrieg zu überleben, sollte es jemals soweit kommen. Wenn man da in einem Bunker sitzt, verlängert das nur das Leiden.

    Hiroshima und Nagasaki sind Städte mit 1.2 Millionen bzw 400000 Einwohnern ohne nennenswert erhöhte Radioaktivität.

    Die damaligen Bomben sind aber, was die Sprengkraft angeht, mit den Bomben aus der heutigen Zeit kaum vergleichbar.

    Konkret hat russlands stärkste Wasserstoffbombe die Sprengkraft von 60 Megatonnen TNT. Die Bomben aus dem 2. Weltkrieg hatten eine Sprengkraft von 16 bzw. 22 Kilotonnen. Dazwischen liegt mal eben der Faktor 3.000. Außerdem waren es damals nur zwei Atombomben. Heute gibt es weltweit aber geschätzt 12.500 solcher Sprengsätze. Allein Rußland soll 6.000 davon im Arsenal haben.

    Allerdings liegt meine Schule in Sichtweite einer Einrichtung mit 'modernem' Atomschutzbunker, der wohl tatsächlich für Volltreffer (der frühen 80er Jahre) ausgelegt ist. Allerdings nicht weil er Menschen schützen sollte, sondern kritische Infrastruktur.

    Es gibt keinen Bunker, der einen wirklichen Volltreffer einer Wasserstoffbombe aushalten würde. Die Frage war damals schon wie nah der Treffermaximal sein darf, um den Bunker nicht zu zerstören. Ein direkter Treffer schaltet jeden Bunker aus. Entsprechend sind Bunker bei der heutigen genauen Navigationstechnik mehr als sinnlos.

    Und selbst in den 1970er und 80er Jahren waren Atombunker schon sinnlos. Klar mag man sich bei einem Atomangriff in einem Bunker verstecken können und den Nuklearschlag auch überleben, wenn man eben keinen Volltreffer bekommt. Aber was dann? In 30, 60 oder 90 Tagen muß man aus dem Bunker wieder raus, weil dann alle Vorräte aufgebraucht sind. Man hat also nur einen Aufschub seines Todes um diese entsprechende Zeit, weil die Welt außerhalb des Bunkers komplett radioaktiv verseucht ist. Diese etwas längere Lebensspanne erkauft man sich aber mit dem Wissen seines eigenen Endes in x Tagen. Die Situation ist durchaus vergleichbar mit der eines zum Tode verurteilten, der die Tage bis zur Hinrichtung zählen und die Uhr ticken hören kann.

    Meine persönliche Schlußfolgerungen daraus:

    • Sollte hier eine Atombombe fallen, hoffe ich, daß sie mir direkt vor die Füße fällt und ich so ohne Vorwarnung aus dem Leben scheide.
    • Mit Bunkern lassen sich keine Kriege verhindern. Kriege lassen sich leider nur mit einer massiven Abschreckung verhindern. Der potentielle Angreifer muß wissen, daß ein Angriff sein eigenes Ende bedeuten würde und er sich in keinen Bunker verkriechen kann, um diesem Schicksal aus dem Weg zu gehen.

    OK, ja, hier schwirren ein paar echte Kleingeister rum, ich vergass.

    Ja, wenn die Schweiz schon auf ihre Souveränität pocht, wenn es um Munitionslieferungen geht, dann können wir das Spielchen genauso aufziehen. Und nein, ein französischer Flughafen interessiert mich nicht. Das Problem können die Schweizer gerne mit Frankreich klären.

    Noch mal: Auch dafür gibt es natürlich Staatsverträge.

    Was solche Staatsverträge mit der Schweiz wert sind, haben wir ja gerade im letzten Jahr gesehen, als es um Munitionslieferungen ging. Klar hat die Schweiz das Recht auf ihre staatliche Souveränität und ihre Neutralität zu pochen und diese Lieferungen zu verweigern. Nur haben wir dann eben auch das Recht auf unsere Souveränität zu pochen.

    --> https://www.nzz.ch/schweiz/schwei…weiz-ld.1715743

    Zum Gotthard-Tunnel: Es gibt Staatsverträge, natürlich fährt unter anderem die Deutsche Bahn da durch. Die trägt aber Verantwortung dafür, dass die Züge in Ordnung sind und mindestens einmal tat sie das schon nicht. Was sie auch in Deutschland immer mal wieder nicht tut.

    Dann dürft ihr die Züge halt nicht über die Grenze lassen.

    Fahren Mopeds nicht mit ziemlich verbrauchsstarkem und abgaslastigem Zweitaktöl?

    2-Takter sind sogar inzw. bei den kleinsten Rollern vorbei. Da kommen aufgrund der Abgasvorschriften nur 4-Takter zum Einsatz. Auch gibt es inzw. elektrische Motorräder. Sogar Harley Davidson hat inzw. ein Elektromotorrad im Programm.

    Ich würde bei einem Elektro-Zweirad am ehesten an das da denken:
    --> https://zeromotorcycles.com/de-de/model/zero-sr

    Aber darum ging es eben nicht, sondern was die Grenze ist. und zwei Stunden fände ich ein bisschen sehr viel, nachdem ich eben für meine Planstelle umgezogen bin (sehr gerne).
    Ich will es keinesfalls beschwören, aber Entfernung wäre vor Schulform für mich ein Kriterium bzw. vor Antrag auf Entlassung (also bei einer mittel- bzw. langfristigen Versetzung. Ich klebe nicht am Job. An meiner Gesundheit schon.)

    Genau: Was ist die Grenze?

    Für mich wäre die Grenze z.B. nicht bei einem einmaligen Wohnortwechsel für die Planstelle erreicht. Will man keine langen Fahrtstrecken in Kauf nehmen, muß man einen fortwährenden Wohnungswechsel während der kompletten Dienstzeit hinnehmen. Landläufig zieht man dann der Arbeit hinterher.

    Mein Opa war verbeamteter Lokführer bei der Reichsbahn, Oma war Hebamme. Beide hatten sie Residenzpflicht. Als sie geheiratet haben, haben sie darum gebeten, daß einer von beiden von der Residenzpflicht entbunden wird, um einen gemeinsamen Hausstand zu gründen. Daraufhin wurde Oma von der Residenzpflicht befreit. Sie durfte in den Nachbarort ziehen, bekam aber zur Auflage, daß sie auf eigene Kosten einen Führerschein machen und sich ein KFZ (Auto oder Motorrad) zuzulegen hatte.

    Ok, war jetzt nicht das Problem, weil sie 1937 eh schon den Führerschein gemacht und 1938 ein Motorrad gekauft hatte, um die Frauen noch rechtzeitig zur Hausgeburt zu erreichen. Aber so läuft das halt, von wegen was zumutbar ist.

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