Bei Angestellten ist es ja so, dass sie den Urlaub nachholen können. Da dies bei Lehrern nicht möglich ist, können sie sich die Urlaubstage auszahlen lassen.
Warum soll dies bei Lehrern nicht möglich sein? Also zumindest in NRW ist mir ein Fall aus meiner Ausbildungsschule namentlich bekannt. Der Kollege war sowohl in den kompletten Oster- als auch in den Sommerferien erkrankt. Er hat dann die Herbstferien auf insg. 4 Wochen verlängert, also 2 Wochen während der Unterrichtszeit Urlaub gemacht. Schließlich haben wir 30 Tage Urlaub. Wenn er da die erste Woche im Januar in den Weihnachtsferien, die zwei Wochen Herbstferien und die letzte Woche im Dezember in den Weihnachtsferien genommen hätte, hätten immer noch zwei Wochen gefehlt. Daher die verlängerten Herbstferien.
--> Wurde so genehmigt.