Beiträge von plattyplus

    Das dürft ihr? Wir bekommen die von der Schulaufsicht vorgeschrieben 😢 das liegt aber an unserem Schulamtsbezirk.

    Das geht bei uns nie durch.

    Wir packen regelmäßig alle beweglichen Ferientage in die Pfingstwoche. Begründung dafür: So sind alle Wochentage gleichmäßig betroffen und es fällt nicht immer der Freitag aus. Insb. da Azubis mitunter nur einen Tag (z.B. am Freitag) in der Woche in der Schule sind, würde sonst in einzelnen Klassen zuviel Unterricht ausfallen, während andere Klassen gar nicht betroffen wären.

    Ich habe selber schon Bücher aus NDS gesehen, die 5 mal (und mehr) ausgeliehen wurden und für die immer schön 40% Leihgebühr zu entrichten war. Über den Zustand dieser Lehrwerke nach den häugien Ausleihen will ich lieber nicht reden.

    Das wird noch unrealistischer ab nächstem Schuljahr, wenn die Betreuung an 5 Tagen die Woche für 8 Stunden gewährleistet werden muss und es nur 3 Wochen Schließzeit in den Ferien geben wird.

    Die Kitas können doch auch aufgrund von Personalmangel sehr kurzfristig schließen. Dann haben wir halt Personalmangel weil alle ihre Überstunden abbauen müssen...

    Dieses herumgeeiere ist einfach nervig und erzeugt unnötigen Stress.

    Ich befürworte gerade dieses „Herumgeeiere“, gerne auch in manchen Jahren zur Abwechselung mal wie früher eine Woche Herbst- und drei Wochen Osterferien. Da hat man zumindest mal alle paar Jahre einmal die Chance zu bestimmten Terminen (jährlich stattfindende Festivals etc.) verreisen zu können und muss nicht sein ganzes Lenen über zieg Jahrzehnte hinweg abwarten, auf das man irgendwann mal Pensionär ist.

    Dass man hier häufig die 40% und nicht die scheinbar kostendeckende Option mit 33% findet, liegt an der notwendigen Querfinanzierung von Entgeltnachlässen bei kinderreichen Familien und der Berücksichtigung sozialer Härten. Dadurch ist das Leihverfahren im Regelfall ein Nullsummenspiel.

    Wobei ich das auch abwegig finde. Für die Abfederung sozialer Härten ist das Sozialamt zuständig und nicht die Schule, die über einen Verein die kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibt. Sonst passiert nämlich am Ende mal wieder, dass die Familien im Bürgergeld eh alles verbilligt bekommen und die, die nur geringfügig mehr verdienen als Bürgergeld, den ganzen Spaß auch noch bezahlen dürfen. Wenn ich eine kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibe, haben alle Eltern den gleichen Betrag zu zahlen und die sozialen Härtefälle können sich das Geld beim Amt zurückholen. So werden die Härten zumindest nicht überkompensiert.

    Es gibt in NDS keine Lernmittelfreiheit. Das Land zahlt diesbezüglich gar nichts. Das dürfen schön die Eltern erledigen.

    In NDS machen manche Schulen über die Ausleihgebühren sogar Gewinn. Oder wie würdet ihr es bezeichnen, wenn die Eltern Ausleihgebühren in Höhe von 40% des Neupreises der Bücher zahlen müssen, die Bücher aber nicht 2-3 sondern 5 Jahre im Umlauf sind? In der Zeit haben sie 5x0,4=2, also 200% ihres Kapitaleinsatzes wieder eingespielt. Macht 100% Gewinn bei der Bücherausleihe.

    Ich unterrichte fast alles, was es in der Grundschule so gibt. Liegt in der Natur der Sache. Ich kaufe auch heute noch gerne und viel Dinge, die mir persönlich meine Arbeit erleichtern. Wenn ich für 10 € eine Werkstatt bekomme, die mir 3 h Unterrichtsvorbereitung erspart, kaufe ich sie.

    Wobei dieses Vorgehen aber auch kontraproduktiv ist. Wenn ich die Sachen kaufe und damit meine Arbeit schneller fertig bekomme, bringt mir das nichts, weil ich dann am Ende nur noch mehr Arbeit auf den Tisch geknallt bekomme. Wir haben ja eine 41 Stunden/Woche.

    Oder dürfte ich dann, um bei deiner Zeitersparnis von 3 Stunden zu bleiben, nach 38 Stunden den Griffel bei vollen Bezügen fallen lassen? Schließlich wäre ich ja ohne den Einsatz privaten Kapitals auch erst nach 41 Stunden fertig geworden. Die Lohnkosten dieser 3 Stunden sind quasi mein Ertrag aus der unternehmerischen Investitionsentscheidung zur Anschaffung des Lehrmaterials.

    Bei uns klingeln gerade Nachbarn, dass man gegen den geplanten Windpark unterschreiben soll, ... Aber E-Autos fahren wollen...

    Darf ich irgendwo eine Petition unterschreiben, dass Verbrenner-Autos in der EU ab 2035 verboten werden? Mir gehen die Halbstarken mit ihren illegal lauten Power-Kisten auf die Nerven, die nachts möglichst lautstark durch die Straßen fahren. Wenn sie keine Verbrenner-Fahrzeuge mehr kaufen können, dürfte sich diese Lärmbelästigung auch erledigt haben. :victory:

    Dann können auch die ganzen "30km/h wegen Lärmschutz" Schilder wieder weg. :pirat:

    Der Grund ist, dass man im Herbst keine Blätter auf dem Grundstück haben möchte, da das Beseitigen zeitaufwändig ist, einigen Anwohnendne nach aber quasi täglich für jedes Blatt einzeln erfolgen muss, damit der Garten vorzeigbar ist.

    Bei uns im Ort gibt es gerade ein anderes Spiel: Der Nachbar will die Bäume weg haben, weil sie seine neue PV-Anlage zum Teil abschatten und entsprechend den Ertrag mindern. :daumenrunter:

    Ich empfehle hierzu §15, Abs. 4 TzBfG. Darin steht, dass einem befristet eingestellter Arbeitnehner nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden kann. Da die Elternzeit bis 2027 beantragt wurde, ist davon auszugehen, dass auch die Befristung entsprechend lange läuft. Ergo ist die Stelle, auf die die verbeamtete Kollegin im Oktober 2025 plötzlich zurückkehren will, eben erst ab 2027 wieder frei.

    Moralisch empfinde ich es zudem verwerflich den befristeten Kollegen gegenüber, denn auch sie müssen irgendwie ihr Leben in den Griff bekommen. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.

    Erst wenn alle befristet eingestellten Lehrkräfte rausgeworfen worden sind, kann man das bei deiner Frau ablehnen, sie hat nämlich Vorrang.

    Dem wage ich zu widersprechen. Das Problem wird sein, dass die befristete Lehrkraft mit Frist 2027 eingestellt wurde. Ihr kann man auch nicht so einfach vorzeitig kündigen. Wäre die Elternzeit nur bis Oktober 2025 beantragt worden, wäre die Vertretung von Beginn an nur mit Frist Oktober 2025 eingestellt worden.

    An dieser Stelle würde ich generell dazu raten sich zuerst einmal von einem einschlägigen Fachanwalt beraten zu lassen. Abhängig davon, ob die Frau Angestellte oder Beamtin ist, gilt Arbeits- oder Beamtenrecht.

    Ich gebe zu, dass ich damit keine Erfahrungen gemacht habe. Allerdings lese ich den §15 BEEG so, dass man im Rahmen der Elternzeit nur ein Anrecht auf eine Verringerung der Arbeitszeit hat, nicht aber ein Anrecht auf eine Aufstockung. In Eurem Fall reden wir ja von einer Aufstockung von 0 auf 8 bzw. 11 Stunden, da die Elternzeit ursprünglich bis zum Oktober 2027 andauern sollte.

    Wir hatten ein ähnliches Problem, als meine Frau nach der Teilzeit wieder Vollzeit arbeiten wollte, dies ihr Arbeitgeber aber verwehrt hat. Am Ende hat sie dort dann wegen der fehlenden Möglichkeit auf Vollzeit zu gehen gekündigt und bei einem anderen Arbeitgeber (dann in Vollzeit) angefangen.

    Soweit mir bekannt ist, hat der Arbeitgeber bei einer Aufstockung der Arbeitszeit ein Mitspracherecht, bei der Reduzierung jedoch nicht. Rein privatwirtschaftlich gibt es in Deutschland kein Recht auf die Rückkehr zur Vollzeit nach einer Teilzeit.

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