• Sobald man neue anschafft, sind Seiten geändert, Arbeitspläne stimmen nicht, Texte und Aufgabenstellungen sind andere. Für Familien mit mehreren Kindern passt es selten, dass 2 Kinder das gleiche Buch nutzen können- die Verlagslobby hat sich durchgesetzt.

    Ist das im Primarbereich so? Ich habe nur kurz gesucht und festgestellt, dass Schroedel z. B. noch das Physikbuch in der 2007er-Auflage liefern kann. Und vorne steht ja immer der lustige Satz drin, dass alle Drucke „im Unterricht nebeneinander verwendet werden“ können.

  • Dann nebenher verwenden ist schwierig, wenn Minder die Seitenzahlen noch gar nicht erfassen können (Klasse 1).

    Derzeit habe ich Förder-AH neben anderen AH, gerade die Förder-Kinder sind aber nicht so flexibel, dass sie selbst die andere Seite finden oder notieren könnten. Auch wenn die Aufgabe nicht genauso aussieht, ist es schwierig. Hier liegt es an der Variante des AH, manchmal hat man es sogar mit regulären AH, Weil alte und neue Auflage verkauft werden und dann nebenher im Unterricht existiere .

    Und wenn DER Lesetext ersetzt ist oder fehlt, ist das „nebenher“ noch schwieriger.

    Ich finde das oft nervig, muss im Unterricht viel zieldifferent Differenzieren, da dürfte es wenigstens für die, die zeitgleich unterrichtet werden, in den AH gleich sein.

  • Das Problem ist doch auch folgendes: Du holst dir beim Schleppen einen Bandscheibenvorfall. Der ist so schlimm, dass du anschließend nur noch eingeschränkt dienstfähig bist.
    Der Dienstherr wird sich dann einen schlanken Fuß machen, da er dich sicher nicht dazu aufgefordert hat, das zu tun. Meine Schulleitung würde das strengstens untersagen aus genau diesen Gründen.
    ...

    Gute Schulleitung und richtig so.

    Was schlagt ihr denn nun konkret Naschkatze vor: an wen soll sie bis Schuljahresbeginn welchen Antrag einreichen, um an diese Karten zu kommen? An "den Schulträger" persönlich? Bitte jetzt mal ganz konkret und nicht "irgendwelche Eltern könnten das irgendwie tun".

    Denn ich schreibe es nun zum wiederholten Mal: der Haushalt ist, in meiner Schulart, meiner Kommune so gestrickt, dass man NICHT zu jeder Zeit jedes beliebige Unterrichtsmaterial sofort bestellen kann.

  • An "den Schulträger" persönlich? Bitte jetzt mal ganz konkret und nicht "irgendwelche Eltern könnten das irgendwie tun".

    Na an die Schulleitung. Die muss es dann anschaffen oder den Schulträger in die Pflicht nehmen. Und wenn dann nichts kommt, dann ist es eben so. Muss man den Eltern dann so sagen.

  • In Nds. läuft die Schulbuchausleihe doch über ein separates Konto und wird zu mindestens bei uns separat ausgewiesen. Da kann man kein Gewinn im klassischen Sinn machen. Alles Geld was einnimmt, wird wieder im Bereich Schulbuchausleihe ausgegeben.

    @Quintengelee: Sarkasmus und persönliche Angriffe sind schon etwas anderes. Du unterstellst mir, dass ich mir irgendwelche Vorteilsnahme. Das geht gar nicht.


    Zum Tische schleppen: Bei uns dürfen die Reinigungskräfte nicht auf Leitern klettern, weil es nicht zu ihren Aufgaben und nicht versichert wäre. Ich wüsste gerne einmal, ob Lehrkräfte Seitens des Landes überhaupt für solche Aufgaben eingesetzt werden dürfen. Ich wäre mir da nicht so sicher.

    Letztlich geht es doch darum, dass wir nicht durch unsere private Zeit oder unser privates Geld die Defizite im Schulsystem ausgleichen können/sollen/müssen.

    Und wenn der Haushalt so gestrickt ist, dass man nichts bestellen kann, dann bestellt man halt nichts. Dann findet der Unterricht im Fach XY oder im Thema XY nicht oder nur mit den verfügbaren Mitteln statt. An wie vielen Schulen fällt der Schwimmunterricht aus, weil keine Bäder vorhanden sind. Ist letztlich das gleiche. Und wenn ich in der Turnhalle Gerät XY nicht habe, kommt auch keiner auf die Idee nun selbst einen Barren oder was auch immer zu kaufen. Auch wenn es um andere Summe geht, ist es inhaltlich das gleiche.

    Und dann muss die Schule sich auch überlegen, wie sie mit den Haushalten umgeht. Normalerweise bzw. eigentlich immer verabschieden die Städte einen Haushalt, indem festgelegt ist, wie viel Geld in welchen Bereichen ausgegeben werden kann. Und wenn ich weiß, dass ich 2.000 € für didaktische Mittel zur Verfügung habe, muss ich halt überlegen, was ist uns am wichtigsten. Und wenn dann noch plötzlich eine Klasse hinzu kommt, muss der Schulträger prüfen, wo er weitere Mittel herbekommt. Wenn im Rathaus der Kopierer kaputt geht, werden sie auch einen neuen kaufen.

  • ...dass man NICHT zu jeder Zeit jedes beliebige Unterrichtsmaterial sofort bestellen kann.

    Darum geht es eher nicht, wie ich in #695 schon schrieb.

    Dass eine zusätzliche Klasse eingerichtet werden muss, steht sicher schon länger fest.

    Bei einzeln hinzu kommenden Kindern wird übrigens durchaus im laufenden Schuljahr zwischendurch bestellt. Bei ganzen Klassen sollte eine Schulleitung schon gut im Voraus planen können. Das ist hier "aus Gründen" wohl nicht passiert.

  • Dass man hier häufig die 40% und nicht die scheinbar kostendeckende Option mit 33% findet, liegt an der notwendigen Querfinanzierung von Entgeltnachlässen bei kinderreichen Familien und der Berücksichtigung sozialer Härten. Dadurch ist das Leihverfahren im Regelfall ein Nullsummenspiel.

    Wobei ich das auch abwegig finde. Für die Abfederung sozialer Härten ist das Sozialamt zuständig und nicht die Schule, die über einen Verein die kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibt. Sonst passiert nämlich am Ende mal wieder, dass die Familien im Bürgergeld eh alles verbilligt bekommen und die, die nur geringfügig mehr verdienen als Bürgergeld, den ganzen Spaß auch noch bezahlen dürfen. Wenn ich eine kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibe, haben alle Eltern den gleichen Betrag zu zahlen und die sozialen Härtefälle können sich das Geld beim Amt zurückholen. So werden die Härten zumindest nicht überkompensiert.

  • .. Wenn im Rathaus der Kopierer kaputt geht, werden sie auch einen neuen kaufen.

    Wenn in der Schule der Kopierer kaputt geht ebenfalls. Aber wenn Frau X dasselbe Material nutzen möchte wie die anderen Klassen, dann interessiert das niemanden. Wir drehen uns also im Kreis.

    Darum geht es eher nicht, wie ich in #695 schon schrieb.

    Bei einzeln hinzu kommenden Kindern wird übrigens durchaus im laufenden Schuljahr zwischendurch bestellt. Bei ganzen Klassen sollte eine Schulleitung schon gut im Voraus planen können. Das ist hier "aus Gründen" wohl nicht passiert.

    Die Klassenzahl wird bei uns auch kurzfristig festgelegt, hängt davon ab, ob der Teiler ausgereizt wird und wie viele Klasse andere Schulen eröffnen. Aber klar, dafür kann die Kollegin ebenfalls nichts.

  • Was schlagt ihr denn nun konkret Naschkatze vor: an wen soll sie bis Schuljahresbeginn welchen Antrag einreichen, um an diese Karten zu kommen? An "den Schulträger" persönlich? Bitte jetzt mal ganz konkret und nicht "irgendwelche Eltern könnten das irgendwie tun".

    Denn ich schreibe es nun zum wiederholten Mal: der Haushalt ist, in meiner Schulart, meiner Kommune so gestrickt, dass man NICHT zu jeder Zeit jedes beliebige Unterrichtsmaterial sofort bestellen kann.

    Sollen wir jetzt Naschkatze was auf Basis deiner Situation vorschlagen?


    So sähe es auf Basis von NRW aus:

    Also (siehe oben): Unterrichtsmaterial wird in NRW aus dem jeweils zugewiesen Schuletat finanziert. Den Etat gibt es meistens im Frühjahr, sobald der Haushalt der Kommune verabschiedet ist.

    Was die Schule konkret mit dem Geld macht, ist dem Schulträger dann relativ egal. Der Schulträger ist also für die Frage "Woher bekomme ich mein Unterrichtsmaterial" der falsche Ansprechpartner.

    Das kann nur Schulintern geklärt werden.

    a) Nochmal beim Schulleiter vorsprechen.

    b) Antrag in der Lehrerkonferenz - die nächste wäre jetzt in der letzten Ferienwoche.

    Wenn sowohl der Schulleiter als auch die Lehrerkonferenz bei der Einstellung "Wird nicht aus dem Etat bezahlt" bleibt, dann muss man halt ohne das Material arbeiten und ggf. das eigene (aber zu den anderen Klassen unterschiedliche) Material nutzen. Der Schulleiter kann aber dann auch nicht vorschreiben, dass sich Naschkatze das entsprechende Material holt.

    Sollte der Schulleiter weiter darauf bestehen, muss sich Naschkatze die Anweisung, das Material zu nutzen, schriftlich geben lassen. Aber dann hat sich auch was in der Hand, damit die Schule es kaufen muss.

  • Was schlagt ihr denn nun konkret Naschkatze vor: an wen soll sie bis Schuljahresbeginn welchen Antrag einreichen, um an diese Karten zu kommen? An "den Schulträger" persönlich?

    Die Schulträgerin ist keine Person. Ich stellte den Antrag bei der Schulleitung. Wenn es keine Formulare gibt, entsprechen formlos. Die Schulleitung muss wissen, wie mit einem solchen Antrag zu verfahren ist, ob er gegebenenfalls weiterzuleiten ist oder ob sie daselbst darüber entscheidet.

    Im Zweifelsfall spielt die auf Zeit und moniert formale Unzulänglichkeiten, um nicht inhaltlich entscheiden zu müssen. Man kennt derlei, die auf die Vorschriften scheißen, sie aber furchtbar genau nehmen, wenn das aber ihrer Destruktivität zu Pass kommt.

    Ist aber wurscht. Material, dass es nicht gibt, kann man nicht verwenden.

  • Die Schulleitung ist mir dem (mündlichen) Antrag bereits verfahren: sie hat ihn abgelehnt.
    Kann sein, dass sich das bei einem schriftlichen Antrag ändert oder auch nicht, auf irgendwelche formalen Unzulänglichkeiten verweisen muss sie nicht, sie entscheidet über solche Ausgaben.

  • Ging es im vorliegenden Fall nicht gar darum, dass einheitliches Material verwendet werden soll?

    Weiß ich nicht, ich verstehe die Person so, dass die Kolleginnen gesagt haben, dass sie alles selbst angeschafft hätten. Die Notwendigkeit, dass alle dasselbe nutzen besteht nicht, allenfalls dass es praktischer ist, wenn das Material zum Lehrwerk passt.

    Das weiß nur Naschkatzeselbst.

  • Die Schulleitung ist mir dem (mündlichen) Antrag bereits verfahren: sie hat ihn abgelehnt.
    Kann sein, dass sich das bei einem schriftlichen Antrag ändert oder auch nicht, auf irgendwelche formalen Unzulänglichkeiten verweisen muss sie nicht, sie entscheidet über solche Ausgaben.

    Dann ist das so. Ich mache nur Unterricht mit dem Material, das ich habe. Es ist schade, da es gutes Material gibt und das sicher beim individuellen Lernen helfen kann, aber wenn die Schulleitung nicht aus dem bestehenden Haushalt sowas finanzieren will/kann, dann ists sicher nicht so wichtig.

    In NRW kann man sich allerdings nun auf auf den Schulkompass https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…_broschuere.pdf verweisen. Auf der letzten Seite in der Grafik ist die individuelle Förderung im Mittelpunkt zu sehen. Dafür benötigt man Material, denn das alles selbst zu erstellen, kann nicht in der 41-Stunde-Woche möglich sein. Das würde ich direkt mal in den Antrag mit reinschreiben.

  • Wobei ich das auch abwegig finde. Für die Abfederung sozialer Härten ist das Sozialamt zuständig und nicht die Schule, die über einen Verein die kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibt. Sonst passiert nämlich am Ende mal wieder, dass die Familien im Bürgergeld eh alles verbilligt bekommen und die, die nur geringfügig mehr verdienen als Bürgergeld, den ganzen Spaß auch noch bezahlen dürfen. Wenn ich eine kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibe, haben alle Eltern den gleichen Betrag zu zahlen und die sozialen Härtefälle können sich das Geld beim Amt zurückholen. So werden die Härten zumindest nicht überkompensiert.

    Das magst du so sehen, die Erlasslage in NDS sieht dazu anders aus. Mit Härtefällen sind im Übrigen gerade nicht diejenigen gemeint, die ohnehin Anspruch auf BuT-Leistungen haben, sondern genau diejenigen, die knapp außerhalb liegen. Gewinne aus der Bücherausleihe entstehen jedenfalls nicht und wie Tom123 schon korrekt beschrieben hat, landen alle mit der Ausleihe verbundenen Gelder auch auf einem hierfür zweckgebundenem Konto und können nicht einfach von der Schule anderweitig genutzt werden.

  • Der Erlass in Niedersachsen sieht einen Ausleihpeis von 33%-40% vor, die Bücher dürfen 3 mal verliehen und beim 4. mal kostenfrei abgegeben werden, man kann sie also 4 man "nutzen". Wenn man die Ausleihe bei uns einigermaßen kompetent managet erzielt man in der Regel deutliche Überschüsse. Diese darf man nicht beliebig verwenden, aber im Rahmen des Erlasses durchaus auch für andere Lehrmaterialen, insbesondere Bücher und Lizenzen.

  • Und sie sieht vor, dass Eltern mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern weniger bezahlen.

    Hat die Schule viele dieser Familien, reicht am Ende das Geld nicht für die Neuanschaffung des Lehrwerkes.

    Darauf hatte ich weiter oben bereits hingewiesen. Wir reden dann übrigens noch immer über 80% des festgelegten Betrags, also bei Ausschöpfen der möglichen 40% dann entsprechend 32% des Neupreises. Wenn die Schule jetzt nicht gerade nur Kinder aus kinderreichen Familien hat, was statistisch ziemlich unwahrscheinlich ist, kann man bei dreimaligen Ausleihen noch immer 100% der Kosten refinanzieren. Es bleibt dann natürlich wenig bis kein Spielraum mehr für andere Härtefälle, die sonst im Ermessen der Schule berücksichtigt werden könnten.

  • Schulen zahlen auch nicht 100%, sondern 87% des Neupreises, (ganz sicher bin ich mir nicht, den genauen Wert müsste ich nachgucken). Man kann mit dem Geld wirklich gut auskommen.

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