Die 20 Minuten sind nicht in Stein gemeißelt. Die mündliche Prüfung dauert so lange wie sie dauert.
--> https://bass.schul-welt.de/Service/3129.h…r1.1p15_AnlageA
Zitat§16: Gestaltung der mündlichen Prüfung
(1) Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 20 Minuten für jeden Prüfling. Dem Prüfling ist eine angemessene Vorbereitungszeit unter Aufsicht zu gewähren.
Die Dauer ist also gar nicht so genau festgeschrieben. Speziell wenn man mit bis zu drei Kollegen ein Fach unterrichtet, weil die Fakulten heute gar nicht mehr zu den Unterrichtsfächern passen, Handlungsorientierung sei dank, kommt da sonst ja auch gar nichts mehr bei rum.
Aber später im Verlauf steht dort auch, daß Du in der mündlichen Prüfung nicht exakt die gleichen Fragestellungen aus der schriftlichen Prüfung übernehmen darfst. Aber die Themengebiete darfst du schon noch einmal abgrasen. Zudem sind Themen aus beiden Schulhalbjahren abzufragen. (VV zu §16)
Um es den Schülern etwas leichter zu machen, sage ich ihnen vorab immer noch: Wenn sie mir in der ersten Phase der mündlichen Prüfung, in der sie ihre Lösungen der Aufgaben vorstellen, sagen, daß man noch dieses oder jenes Problem, das sich ergibt, genauer beleuchten sollte/könnte, dann ist das der Fingerzeig für mich als Prüfer, daß ich sie später genau dazu fragen werde, weil ich dann davon ausgehe, daß sie sich in dem Themengebiet besser auskennen als in anderen Gebieten.
Das der Prüfling auf diese Weise Einfluß auf die Themen der mündlichen Prüfung nehmen kann, hat aber auch noch keinem von ihnen geholfen.