Beiträge von plattyplus

    Einen neuen Kollegen verheizen den man unbedingt braucht?

    Weißt Du, ob sie den wirklich unbedingt brauchen? Könnte auch sein, daß sie den einfach loswerden wollen. Als ich Ref. war wollte die Schule eigentlich auch einen anderen, aber das Kultusministerium hatte mich denen aufs Auge gedrückt. Da war die Ansage der SL gleich beim ersten Aufeinandertreffen noch vor der Vereidigung: "Hr. Plattyplus, ich sehe es ihnen an ihrem Augenaufschlag an, sie können es nicht. Wollen sie nicht gleich aufgeben und sich die vergebliche Mühsal ersparen? Ich brauche nur einmal im Seminar anzurufen."

    Tja, mit dem Satz hatte die damalige Schulleiterin bei mir aber genau die richtigen Knöpfe gedrückt: "Was bildet die sich eigentlich ein wer sie ist? Meint die, daß sie alles mit dir machen kann? 10 Jahre den Abfluß runter, weil ihr deine Nase nicht paßt? Jetzt erst Recht! Soll sie dich rauswerfen, freiwillig gehst du nicht, nicht einen Millimeter."
    Die nächsten 2 Jahre waren richtig spaßig.

    Von daher würde ich deine Schlußfolgerung, daß die den unbedingt brauchen, erstmal in Zweifel ziehen.


    Nachtrag:
    Und selbst du im Umgang mit der Klasse Fehler gemacht haben solltest, was will dir die Schulleitung denn? Hast Du die Aufsicht nicht gemacht? Wenn du sie gemacht hast und es dabei zu einer Schlägerei kam, bist du so oder so aus dem Schneider, denn wie schon verschiedene Gerichte Festgestellt haben, ist Unfähigkeit kein Dienstvergehen!

    --> https://www.michaelbertling.de/disziplinarrec…ouis4k52408.htm

    Wenn deine SL das anders sieht, soll sie doch Disziplinarklage einreichen. Alles andere ist eh Kindertheater; zugegeben von sehr alten Kindern.

    Das ist das System Schule.

    Ein Tipp von mir: Sieh zu, daß du mit dir selber ins Reine kommst, geh wieder auf die volle Stundenzahl und such dir schon einmal eine andere Schule, die dich haben will und anfordert. Was aus den Schülern wird muß dir in der Situation sch**** egal sein, um es einmal ganz deutlich zu sagen.

    Was die 4-Augen Gespärche angeht, würde ich diese immer ablehnen und mindestens auf unbefangene Zeugen (also Personen, die nichts mit der Schule zutun haben) bestehen. Besser noch sollte die Schulleitung dir ihre Vorwürfe schriftlich darlegen.

    Wenn du genug Kraft hast, könntest Du den Spieß auch umdrehen. Lehrer- und Personalrat scheinen ja eh schon involviert zu sein. Beschwerde über die Schulleitung bei der nächsthöheren Stelle. Bei dieser Beschwerde kannst auch den Dienstweg insoweit ignorieren, als das du die Beschwerde direkt an die übergeordnete Stelle schicken und den Schulleiter übergehen kannst.

    Und, was das Zutrauen in den Ref. angeht: Könnte es nicht vielleicht sein, daß die Schulleitung den einfach verheizen und die Stammkräfte schonen will?

    Zuletzt noch: Paß auch hier im Forum mit den Details auf. Ggf. ließt deine Schulleitung mit!

    z.B. auch feste Termine für Abendunterricht hätte

    Hat man aber gerade an der Stelle nicht. Die abendlichen Fachschulklassen werden nur eingerichtet, wenn man mindestens 19,5 Anmeldungen (wie geht das eigentlich mit ,5?) hat. Entsprechend entscheidet sich immer erst ganz zum Schluß, ob es im nächsten Jahr eine neue Fachschulklasse geben wird, die dann natürlich bis obenhin durchläuft.

    oder ob sein Einsatz dort am Zufallsgenerator des Stundenplaners liegt (was ich nicht glaube)

    Zufallsgenerator bestimmt nicht. Aber im berufsbildenden Bereich gibt es halt in NRW verdammt viele Fächer. Wenn man sich die Mühe macht und bei LEO NRW die Fakulten durchzählt, kommt man zum Schluß, daß es am BK 129 berufsbezogene Fakulten gibt. Hinzu kommen noch die allgemeinbildenden Falkulten.

    Im Ergebnis heißt das, daß für jedes Fach praktisch nur 1-2 Kollegen da sind. Klar können wir alle, wenn wir einmal in dem System sind, auch fachfremd unterrichten. Aber wenn es dann um Abschlußprüfungen etc. geht, muß doch wieder der Kollege mit den passenden Fakulten ran. Hat man dann das Glück, daß es in dem Fach doch noch einen zweiten Kollegen/eine zweite Kollegin gibt, kommt das leidige Thema "Schutz der Familie" und schon hat man als männlicher Single praktisch alle Randstunden und Abendeinsätze im Plan, die die Kollegin nicht machen will.

    Hinzu kommt, daß die Berufsschulklassen nur an einem Tag/Woche in der Schule sind. Aus Tradition werden die Klassen auch immer an den gleichen Wochentagen einbestellt, weil "das schon seit 35 Jahren so ist". Da kann der Stundenplaner also auch nichts machen. Warum eigentlich nicht?
    Im Ergebnis kommen dann jedes Jahr solch zerpflückte Stundenpläne raus, wenn man mit seinen 25,5 Stunden Unterrichtsverpflichtung durch 18 Klassen gejagd wird, vgl. Religionslehrer in allgemeinbildenden Schulen.

    Wir sähen ganz schön alt aus derzeit ohne Quereinsteiger !
    Sie retten uns vor noch größeren Klassen, noch höherem Stundensoll und noch mehr Vertretung.

    Das sehe ich genau anders. Sie retten nicht uns sondern das System vor der Implusion. Wären sie nicht da, würde das System Schule zusammenbrechen und es zu einem richtig großen Knall in der Gesellschaft kommen, auf das der Staat wieder seine Kernaufgaben wahrnimmt und entsprechend die Schulen auf Vordermann bringt, egal was es kostet.

    Wo die Grenzen hier nun verlaufen, müsste festgestellt werden. Daher der Tipp an plattyplus doch mal prüfen zu lassen, ob das alles rechtens ist.

    Moin,

    das einschlägige Gesetz für die Grenzen ist die EU-Arbeitszeitrichtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0088

    Diese Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmer in der EU und macht keinen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten. Da Deutschland die Richtlinie schon seit 2003 hätte in nationales Recht umsetzen müssen und die Frist für die Umsetzung 2005 abgelaufen ist, sie die Richtlinie aber nie offiziell umgesetzt hat, gilt die Richtlinie direkt.

    Entscheidend sind folgende Artikel:

    Tägliche Ruhezeit

    Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährtwird.

    Damit wäre der Stundenplan rechtswidrig, weil es keine 11 Stunden Ruhezeit gibt. (Arbeitshypothese)

    Im Landesrecht NRWs finden sich in der Arbeitszeitverordnung eine entsprechende Regelungen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…031009100936565

    Ruhezeit
    Nach Beendigung des täglichen Dienstes soll eine ununterbrochene Ruhezeitvon mindestens elf Stunden eingehalten werden. In besonderen Tätigkeitsbereichen, insbesondere für Besonderheiten bestimmter spezifischerTätigkeiten beim Justizvollzugsdienst, Vollzugsdienst bei Abschiebungshafteinrichtungen und Justizwachtmeisterdienst, kann die oberste Dienstbehörde Ausnahmen zulassen, wenn zwingende dienstliche Belange es erfordern und ein angemessener Schutz der Gesundheit gewährleistet wird.

    Allerdings gilt diese elfstündige Ruhezeit nicht für Lehrer, denn:

    Geltungsbereich

    (2) Diese Verordnung gilt nicht für
    1. Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, es sei denn, sie befinden sich in der Funktion von Oberärztinnen und Oberärzten,
    2. Fachhochschullehrerinnen und Fachhochschullehrer, Studienprofessorinnen und Studienprofessoren und Dozentinnen und Dozenten an Hochschulen des Landes sowie Dozentinnen und Dozenten an Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst,
    3. Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichenSchulen,
    4. Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte und
    5. Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren gemäß § 117 Absatz 2 Halbsatz 2 Landesbeamtengesetz.

    Dies ist aber wohl darauf zurückzuführen, daß unsere Landesregierung davon ausgeht, daß so kurze Ruhezeiten nur dadurch zustande kommen, daß Lehrer freiwillig nachts Klausuren korrigieren oder ihren Unterricht vorbereiten. Für solch eigenständig geplante Arbeitszeiten gibt es nämlich eine Ausnahme in der EU-Arbeitszeitrichtlinie:

    Abweichungen
    (1)Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmerkönnen die Mitgliedstaaten von den Artikeln 3 bis 6, 8 und 16 abweichen, wenn die Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen und/oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbstfestgelegt werden kann, und zwar insbesondere in Bezug aufnachstehende Arbeitnehmer:


    a) leitende Angestellte oder sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis;


    Merke: An den Fall, daß ein Lehrer im Morgen- und Abendunterricht eingesetzt wird und dementsprechend sogar mit dem Unterricht, den er zeitlich nicht selbstständig einteilen kann, gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verstößt, hat der Gesetzgeber gar nicht gedacht. Bei "Schule" geht der immer von Unterricht in den Klassen 1 bis 10 aus, der morgens stattfindet. Die Probleme, die daraus in der Erwachsenenbildung resultieren, finden sich ja auch noch an diversen anderen Stellen in den Gesetzen und Verordnungen wieder.

    Außerdem kommt bei einem Stundenplan, wie dem, den ich oben vorgestellt habe (montags frei; dienstags 4 Stunden; mittwochs 2 Stunden; donnerstags 12 Stunden; freitags 8 Stunden; samstags frei), noch Artikel 13 der EU-Arbeitszeitrichtlinie in Betracht:

    Arbeitsrhythmus
    Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, die Arbeit nach einem bestimmten Rhythmus zu gestalten, dem allgemeinen Grundsatz Rechnung trägt, dass die Arbeitsgestaltung dem Menschen angepasst sein muss, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der eintönigen Arbeit und des maschinenbestimmten Arbeitsrhythmus, nach Maßgabe der Art der Tätigkeit und der Erfordernisse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, insbesondere was die Pausen während der Arbeitszeit betrifft.

    Bei so einem verschrobenen Stundenplan wäre zu klären, ob die Arbeitsgestaltung noch dem Menschen angepaßt ist.

    Somit bestätigt sich die Arbeitshypothese von oben, weil ich die Unterrichtszeiten im Stundenplan nicht eigenständig festlegen kann sondern von meinem Arbeitgeber diktiert bekomme. Gleiches gilt für Vertretungsstunden, also montags bis 21 Uhr Abendschule und dann dienstags in der 1. Stunde Vertretung, durch die ich dann die 11 Stunden Ruhezeit unterschreite. Das bekomme ich ja auch vom Arbeitgeber so vorgegeben. Würde ich "nur" aufgrund der Unterrichtsvor- und -nachbereitung die Ruhezeiten nicht einhalten können, wäre er zulässig.

    Was außerdem noch für die anderen hier interessant ist: Wenn Euer Arbeitgeber/Schule Euch abends anruft, um Euch mitzuteilen, daß ihr am nächsten Tag Vertretung machen sollt oder Euch per Beschluß auffordert abends um 21 Uhr noch einmal auf der Schulwebseite oder im eMail-Postfach zu gucken, ob es Änderungen für den nächsten Tag gibt, ist das zeitlich nicht selbstständig eingeteilte Arbeitszeit, auch wenn es nur 1 Minute dauert. Damit fängt die Ruhezeit von 11 Stunden, die per EU-Arbeitszeitverordnung ununterbrochen zu sein hat, genau ab dem Moment wieder von vorne an zu laufen.

    Also wenn Chef Euch abends um 22 Uhr anruft, könnt ihr Euch bedanken, weil Ihr dann am nächsten Morgen erst ab 9 Uhr arbeiten dürft. Wie der Unterricht in den ersten beiden Stunden dann abläuft bzw. vertreten wird, ist nicht Problem des Lehrers. :)
    Nur mal so, weil bei uns auch das Thema aufkam welche Reaktionszeit auf dienstliche eMails einzuhalten ist und ob man verpflichtet ist jeden Abend noch einmal ins Postfach zu gucken.

    Soviel zur rechtlichen Beratung, die ich bisher einholen durfte.

    Es ist schon nicht zu verstehen, warum es an 5 Tagne Abendunterricht geben muss und auch noch Samstags. Was machen die da? Was soll das?

    Na, daß sind die Bildungsgänge, die sich gezielt an Berufstätige richten. Morgens können die ja nicht kommen, weil sie da selber arbeiten. Und da kommen die "Schüler" dann auch jeden Abend und jeden Abend findet regulärer Unterricht statt.

    Das sind so Dinge, wie:

    • Fachschule, langläufig auch Techniker-Schule genannt
    • Abendgymnasium
    • Staatlich geprüfter Betriebswirt
    • ...

    Und ja, bei den Bildungsgängen sind bei den "Schülern" nicht die Noten das Problem. Die mit Abstand größte Zahl der Leute hört auf, weil sie es zeitlich nicht geregelt bekommen neben Familie und Beruf. Die Härteprüfung ist also wirklich das für 2 Jahre durchzustehen.

    Deine Schlussfolgerung ist nicht unlogisch, aber ich denke rechtlich greift sie nicht.

    Welche Schlußfolgerung?
    Meine Schlußfolgerung ist, daß der Stundenplan hart aber zulässig ist, eben weil die Arbeitszeitverordnung nicht greift (§1, Abs. 2, Satz 3).

    So gesehen widerspreche ich Dir nicht.

    Was die Vertretung angeht, wage ich aber Dir zu widersprechen. Die 1. Stunde muß nicht zwangsläufig vertreten werden, die Azubis könnten auch erst zur 2. Stunde einbestellt werden, zumal ich fachlich eh nicht vertreten kann, allein schon weil mir die Schlüssel und die Sicherheitseinweisung für die entsprechenden Fachräume/Werkstätten fehlt.
    Also für die allgemeinbildenden Kollegen: Stellt euch vor, ihr müßtet als Deutsch, Mathe oder Englischlehrer den Chemie-Kollegen vertreten und da Experimente im Chemielabor vorführen. Das geht einfach nicht.
    Ich habe gelernt, daß "soll" heißt, daß man "muß", wenn man "kann". Durch das Einbestellen zur 2. Stunde wäre das "Können" erfüllt. Man kann also die Ruhezeit einhalten, dann muß man dies auch tun, eben indem man die 1. Stunde ausfallen läßt.

    Es ist jetzt sicher eine Sache der Definition, ob es schon ein "Regelfall" ist, wenn so ein Stundenplan wöchentlich bei einer Lehrkraft vorkommt, oder ob der "Regelfall" erst eintritt, wenn mehrere Kollegen im Kollegium eine solche Arbeitszeit haben oder wenn ein Kollege einen entsprechenden Plan über mehrere Stundenpläne hinweg bekommt.

    Beides kann ich bejaen. Also das Problem mit "Abendschule und dann am nächsten Morgen 1. Stunde" haben mindestens noch zwei weitere Kollegen und ich selber hatte es über mehrere Jahre schon wiederholt.

    Ich müsste da jetzt nachschauen, glaube ihm aber mal, dass sein Stundenplan für Beamte zulässig ist.

    Das Problem ist, daß die Arbeitszeitverordnung für Beamte des Landes NRW (--> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…031009100936565 ) nicht für Lehrer gilt. Siehe §1, Absatz 2, Satz 3. Würde die Arbeitszeitverordnung gelten, wäre der Stundenplan unzulässig.

    In den Handreichungen zu der Verordnung findest als Begründung, daß keinem Lehrer vorgeschrieben werden soll, wann er die Unterrichtsvorbereitungen durchführt. Aus dem Grund habe ich für mich auch darauf geschlossen, daß der Gesetzgeber von einer Kernarbeitszeit (=Unterrichtsverpflichtung) von Mo-Fr 8-15 Uhr ausgeht und der Lehrer über die späteren Arbeitstermine eigenständig verfügen kann. Der Fall, daß ein Lehrer allein schon mit der Unterrichtsverpflichtung gegen die Arbeitszeitverordnung verstoßen könnte, kommt nicht einmal ansatzweise in den Gesetzestexten vor. Es wird auch nirgendwo erwähnt inwieweit Springstunden Bereitschaftszeit sind, wenn allein die Anzahl der Springstunden dazu führt, daß man in Verbindung mit der Unterrichtsverpflichtung die 41 Stunden Wochenarbeitszeit überschreitet.

    MrsPace:

    Ok, dann mal ein realer Stundenplan, wenn auch schon etwas älter:

    • Mo: frei
    • Di: 7.30-9.15 Uhr, Pause, 18-21 Uhr
    • Mi: 7.30-9.15 Uhr
    • Do: 7.30-14.30, Pause, 18-21 Uhr
    • Fr: 7.30-14.30 Uhr
    • Sa: frei

    So, jetzt erklär mir mal, wie das da mit der Ruhezeit laufen soll?

    Und ja, die Spezialität oben:

    Du hast am Vortag abends bis 21 Uhr Unterricht und gemäß Arbeitsschutz danach eine Mindest-Ruhepause von 11 Stunden. Fahrzeiten sind dein Privatproblem, es geht rein um die Einsatzzeiten in der Schule. Also eigentlich dürftest du dann am nächsten Morgen erst wieder ab 8 Uhr eingesetzt werden. Ist zwar auch hart an der Grenze, aber legal.

    Jetzt guckst am Vortag auf den Vertretungsplan und stellst fest, daß du anstatt um 9.15 Uhr bereits um 7.30 Uhr wieder antreten mußt, weil dich die Schulleitung für eine Vertretungsstunde in der 1. Stunde in einer dir unbekannten Klasse in einem dir unbekannten Fach eingeteilt hat.

    Die hatte ich gerade erst, als ich nach einer festen Zusage für einen bestimmten Abend gefragt habe. War wohl die Retourkutsche für die Frage. Darum war ich ja auch so sauer, daß ich hier im Forum gefragt habe und mich mit "Fürsorgepflicht", Wünsche an den Stundenplaner und so nicht zufrieden gebe sondern es auf jeden Fall gerichtsfest haben will.

    Moin,
    also bei mir am Ort würde ich die Frage ganz klar beantworten: Schick Dein Kind irgendwo hin aber nicht zur Gesamtschule. Seitdem die Hauptschule dichtgemacht hat, ist die Gesamtschule die absolute Resterampe geworden.

    Und ja, klar mag das Anforderungsniveau am Gymnasium etwas höher liegen, aber dafür ist da Mobbing unter den Schülern weniger ein Thema. Sollte Töchterchen nicht mit den bisherigen Mitschülern in die gleiche Klasse, schick sie ins Gymnasium im Nachbarort.

    Und ja, ich weiß aus eigener Erfahrung, wie Schüler sich gegenseitig das Leben zur Hölle machen können. Das ging bis zu Schlägereien in der Grundschule, die mit Knochenbrüchen endeten. :stumm:

    Oder ein anderes Beispiel: Eine Kollegin an der Schule meiner Frau (Grundschule) will wegen den Kindern nicht zur 1. Stunde kommen, Montags sogar erst zur 3. Aber Klassenleitung.
    Wie soll das denn realistisch laufen? Du kannst in die ersten Stunden doch nicht immer nur Kunst/Musik/ u.ä. legen.

    Gegenbeispiel: Du hast am Vortag abends bis 21 Uhr Unterricht und gemäß Arbeitsschutz danach eine Mindest-Ruhepause von 11 Stunden. Fahrzeiten sind dein Privatproblem, es geht rein um die Einsatzzeiten in der Schule. Also eigentlich dürftest du dann am nächsten Morgen erst wieder ab 8 Uhr eingesetzt werden. Ist zwar auch hart an der Grenze, aber legal.

    Jetzt guckst am Vortag auf den Vertretungsplan und stellst fest, daß du anstatt um 9.15 Uhr bereits um 7.30 Uhr wieder antreten mußt, weil dich die Schulleitung für eine Vertretungsstunde in der 1. Stunde in einer dir unbekannten Klasse in einem dir unbekannten Fach eingeteilt hat.

    Und nu?
    Als Angestellter hieße das rein rechtlich: Du mußt die Vertretung machen, allerdings unterbrichst du damit die 11 Stunden Ruhezeit, was dazu führt, daß direkt nach der Vertretung die Ruhepause von mindestens 11 Stunden von vorne beginnt. Also müßtest du eigentlich um 8.15 Uhr nach der Vertretung die Sachen packen, sofort ins Bett für die nächsten 11 Stunden und deinen eigenen Unterricht entsprechend sausen lassen.

    Aus dem gleichen Grund haben wir damals in meinem alten Betrieb alle Firmenhandys wieder abgeschafft. Sobald da jemand in der Ruhezeit geschäftlich angerufen hat, und wenn dadurch die Ruhezeit auch nur für eine Minute unterbrochen wurde, fing der 11-Stunden Turnus von vorne an und die Mitarbeiter hatten entsprechend am Folgetag in der eigentlichen Arbeitszeit Zwangs-Ruhepause von 11 Stunden.

    Als Beamter ist der Mist zulässig, weil das Land NRW die Europäische Arbeitszeitrichtlinie nie in Landesrecht umgesetzt hat.

    Ich meine, ich hatte dir das bereits schon mal gesagt, es macht den Stundenplan schwierig bis unmöglich zu rechnen, wenn auf jeden Sonderwunsch junger Eltern bzw. von Kollegen allgemein Rücksicht genommen wird.

    Du mußt aber berücksichten, daß wir hier nicht von einer Grund- oder Sek 1-Schule reden, bei der jeder Lehrer weiß, daß da der Unterricht Mo-Fr 7.45-15 Uhr läuft und man dann je nach Stundenplan da ggf. erst später kommen muß oder früher gehen kann. Wenn man sich da seine regelmäßigen privaten Termine auf 17 Uhr abends legt, kann man davon ausgehen dort auch (mit wenigen Ausnahmen durch einzelne Konferenzen etc.) nicht unterrichten zu müssen.

    Wir reden von Mo-Fr 7.30-21 Uhr und Samstag 7.30-16 Uhr. Wo findet da noch planbares Privatleben statt, wenn der Stundenplaner einen mit Verweis auf den Stundenplan und "geht nicht anders" auch folgenden Einsatzplan basteln könnte?

    Mo-Fr: 7.30-9.00 Uhr, Pause, 19.30-21 Uhr
    Sa: 7.30-9.00 Uhr, Pause, 14.30-16 Uhr
    --> Das wären dann insg. 24 Unterrichtsstunden/Woche, ich würde aber 76 Stunden an der Penne abhängen.

    Das Finanzamt erkennt es in der Steuererklärung nicht an, wenn man zweimal täglich zur Arbeit fährt. Außerdem wäre das bei mir eh viel zu weit. Zudem wäre der Stundenplan auch nur für verbeamtete Lehrer zulässig, weil für die die 11 Stunden Ruhezeit zwischen den einzelnen Einsätzen nicht gelten.

    Bei allen Gesetzen, die ich dazu im Internet finde, habe ich immer das Gefühl, daß der Gesetzgeber von einer Kernarbeitszeit (=Unterrichtszeit) Mo-Fr 8-15 Uhr ausgeht, wie es an einer Sek 1-Schule üblich ist und den Kollegen entsprechend freie Hand lassen will, wann sie nachts ihre Klausuren korrigieren. Das ich allein schon mit meiner Kernarbeitszeit (=Unterrichtsverpflichtung) gegen sämtliche Arbeitsschutzrichtlinien verstoße, die gelten würden, wäre ich angestellter Lehrer, kommt im Gesetz nirgendwo auch nur im Ansatz vor.

    @Wollsocken80:
    Ich habe eher das Problem, daß die Handschrift so schlecht ist, daß ich froh bin irgendwie den Inhalt entziffern zu können. Ob das jetzt Fehler sind oder einfach nur eine Sauklaue, erschließt sich mir da nicht.

    Ich habe allerdings auch schon im normalen Unterricht Schülerarbeiten "zurückgehen" lassen, weil absolut unleserlich. Als dann die "Berichtigung" genauso hingeschmiert war, hab ich den Zettel nur noch zerrissen und gefragt, ob er mich verarschen wolle. ;)
    Und ja, ich würde auch heute noch technischen Zeichnern (neudeutsch: Produktdesigner) beibringen, wie man mit Tusche arbeitet, auf das im normalen Betrieb nicht so ein Geschmiersel dabei rum kommt. Hat was von japanischer Kaligraphie.

    Die Konigsdisziplin wäre dann: Technische Zeichnung mit K-Tusche (ätzende Tusche) auf Pokalon-Folie und Beschriftung bitte in Normschrift

    Worien liegt eigentlich das Problem?

    ich denke das Hauptproblem liegt darin, daß wir davon ausgehen in seinem solchen Fall eine Voll-Korrektur machen zu müssen, also wie bei den Deutsch-Kollegen wirklich jeden Orthographie-Fehler einzeln anstreichen. Da würde die Korrektur jeder Arbeit dann echt zu einem extremen Korrekturaufwand, quasi Deutsch-Klausur plus Fach-Klausur in einem.

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