Beiträge von plattyplus

    Wir haben jetzt die Überlegung, ob sie nach der Therapie noch das kommende Schuljahr als Konrektor weiter macht um auf die 2 Jahre A14 zu kommen und dann mit Beginn des Schuljahres 2020/21 vorzeitig in Pension zu gehen.

    Frag bitte vorher nach, ob in Brandenburg die letzten 2 Jahre oder die letzten 3 Jahre für die Pension zählen. In NRW sind es die letzten 3 Jahre, aber das regelt jedes Bundesland für sich. Könnte auch gut sein, daß es in Brandenburg nur 2 Jahre sind.

    Wenn wir über eine Pensionierung zum Sommer 2020 sprechen, dann würde ich jetzt einfach mal abwarten. Jetzt erst einmal die Therapie, die sich über Monate hinziehen kann und dann die Wiedereingliederung, die sich auch zumeist über Monate hinzieht und in der man zuerst mit 6 Wochenstunden anfängt, zumindest ist es in NRW so.

    Was ich damit sagen will: Das zieht sich wahrscheinlich eh bis Ostern 2020 hin, von daher reden wir gar nicht mehr über eine so lange Zeit, selbst wenn sie als Konrektorin weitermacht, nämlich nur noch von Ostern 2020 bis Sommerferien 2020.
    Eine Klassenleitung wird sie in der Zeit wahrscheinlich eh nicht mehr bekommen, weil man es den Knirpsen nicht zumuten will alle 3 Monate einen neuen Klassenlehrer zu bekommen.

    Weil uns nur die Möglichkeit einer "pädagogischen Note" im Zeugnis eröffnet wird, wenn der Schüler zwischen x,40 und x,59 steht.

    Bei uns in NRW ist die Regelung genau andersrum. Im Schulgesetz steht ausdrücklich, daß wir pädagogische Noten finden müssen und nicht einfach den Durchschnitt ausrechnen dürfen.

    Ich mache die Brisanz der Angelegenheit gerne immer am Notenschlüssel deutlich. Es werden zwei Klausuren im Halbjahr geschrieben. Ein Schüler schreibt zwei 4er mit jeweils 66% bzw. 66 Punkten. Welche Note würdest Du ihm geben?
    Der andere Schüler schreibt eine 4 mit 50% bzw. 50 Punkten und eine 2 mit 81% bzw. 81 Punkten. Welche Note würdest Du ihm geben?

    Wahrscheinlich würdest Du dem ersten Schüler eine 4 und dem zweiten eine 3 geben? Aber bedenke, daß der erste Schüler in Addition 132 Punkte geholt hat, der zweite hingegen nur 131 Punkte. So, was jetzt? ;)

    Zitat von jorena

    Wird dann bei dieser zweiten Möglichkeit die Pension nicht nach dem wirklich erbrachten Nettogehalt des letzten Jahres berechnet? Also z.B. Hälfte der Stunden= Hälfte des Netto und danach die Pension???

    Nicht so ganz.
    Wie gesagt, ich spreche jetzt für das Bundesland NRW und nicht für Brandenburg.

    Bei uns sieht es so aus, daß man maximal 71,75% Pension bekommen kann. Dies steht einem nach 40 Dienstjahren vollzeit zu. Man erwirbt jedes Jahr, das man vollzeit arbeitet, also 71,75%/40=1,79% Pensionsanspruch.
    Dieser Anspruch bezieht sich auf das durchschnittliche Brutto-Vollzeitgehalt der letzten 3 Dienstjahre vor der Pensionierung.

    Arbeitet jemand jetzt 50% Teilzeit, erwirbt er in jedem Jahr der Teilzeitbeschäftigung nicht 1,79% Pensionsanspruch sondern nur die Hälfte, also 0,895%. Nach 40 Jahren mit 50% Teilzeitarbeit hat er also keinen Pensionsanspruch von 71,75% sondern nur von 35,875%. Diese 35,875% beziehen sich aber wieder auf das durchschnittliche vollzeit Bruttogehalt der letzten 3 Dienstjahre.

    Ergebnis davon: Würde deine Frau nach 24 Jahren aufhören oder auf extreme Teilzeit gehen, so daß keine weiteren Pensionsansprüche hinzukommen, hätte sie sich nach 24 Dienstjahren einen Anspruch von 43% von einem a14 Erfahrungsstufe 12 Gehalt erarbeitet, wenn sie in den letzten 3 Jahren schon a14 und Erfahrungsstufe 12 hatte.
    Würde sie sich auf a12 zurückstufen lassen, um die Konrektoren-Funktion loszuwerden und noch 3 Jahre so arbeiten, würde sie sich zwar weitere Pensionsansprüche erarbeiten und so nach insg. 27 Dienstjahren auf ca. 48,5% kommen, aber das sind dann 48,5% von einem a12 Gehalt und nicht von einem a14 Gehalt.

    Mal eine ganz andere Idee, wenn die Klassenleitung das Problem ist: Wie viele Anrechnungsstunden bekommt deine Frau für die Schulleitertätigkeit? Wie viele Stunden bekommt sie aufgrund ihres Alters ermäßigt? Da würde es nämlich evtl. Sinn machen die a14 Stelle zu behalten und soweit zu reduzieren, daß sie dann nur noch Konrektoren ist und nicht mehr unterrichtet.
    Mein Schulleiter macht es ähnlich. Der müßte eigentlich bei einer Vollzeitstelle noch 3 Stunden wöchentlich unterrichten. Er hat entsprechend teilzeitmäßig verkürzt, so daß er nur noch die Schule leitet und gar nicht mehr unterrichtet.

    Wäre das evtl. auch eine Lösung? Ich lese ja aus Deinen Antworten, daß die Aufgabe der Klassenleitung eher das Problem ist als die Aufgabe der Schulleitung.

    Edit: Was ich auch schon mal erlebt habe ist, dass meine Mathenote schlecht war, so dass der Schüler sitzengeblieben wäre, da kein Ausgleich vorhanden. Da hat einfach die Deutschkollegin ihre Note deutlich angehoben, so dass dann plötzlich ein Ausgleich da war.

    Sowas kenne ich auch aus der Notenkonferenz. Da haben andere Kollegen dann aber in der Konferenz ihre Note auch von 5 auf 6 "korrigiert", als eine Kollegin nur noch die Noten 1-3 vergeben hat, auf das dann die 3 in Deutsch doch nicht mehr als Ausgleich reichte.

    Sie ist jetzt in der A14 und der Stufe 12.


    Wenn ich bei den Dienstjahen nur die Pension ausrechne, komme ich auf folgende Möglichkeiten. Ich rechne das mal am Bsp. NRW durch, weil ich mich in Brandenburg nicht auskenne:

    • Deine Frau läßt sich jetzt von der Aufgabe den Konrektorin entbinden und bekommt dann a12 statt a14 für weitere 3 Jahre bis zur Pensionierung mit 67. Dann hat sie am Ende 27 Dienstjahre zusammen und damit einen Pensionsanspruch von 48,43%, wenn sie die 27 Jahre Vollzeit geabeitet hat. Diese Pension bezieht sich auf das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Jahre. Und das ist der Haken. Bei a12 in der letzten Erfahrungsstufe sind das 48,43% * 4586,68€ = 2221,39€ monatlich brutto aus der Pension.
    • Deine Frau reduziert jetzt im Extrem auf nur eine Stunde / Woche. Geht sowas überhaupt? Behält aber ihren Posten. Dann hat sie, wenn sie bisher vollzeit gearbeitet hat, 24 Dienstjahre zusammen, also einen Pensionsanspruch von 24 * 1,79375% = 43,05%. Diese 43% beziehen sich jetzt aber auf das durchschnittliche a14 Einkommen und nicht auf das a12 Einkommen. Also 43,05% * 5631,12€ = 2424,20€ brutto monatlich Pensionsanspruch.

    Und genau da ist der Haken bei der Zurückstufung. Es wird die Pension immer vom theoretischen Durchschnittseinkommen einer Vollzeitstelle der letzten 3 Jahren (in Brandenburg 2 Jahre?) gerechnet. Darum macht es nie Sinn sich in den Besoldungsstufen zurückstufen zu lassen. Eher macht es Sinn unbezahlten Urlaub zur Überbrückung bis zum Pensionseintrittsalter zu beantragen oder so extrem zu reduzieren, wie es nur irgendwie geht.

    Bei Rentnern wird das durchschnittliche Lebenseinkommen der Person genommen, da ist der Effekt nicht so extrem wie bei Beamten. Daher muß es auc hdas Ziel sein irgendwie a14 über die Linie (zur Pensionierung) zu retten, auch wenn dann mit extremster Teilzeit.

    Sich rückstufen lassen ist mit 64 aber doch echt Quatsch. Das würde doch bedeuten, dass man dann auch weniger Pension bekommt, da sich diese nach der Gehaltsstufe in den letzten beiden Dienstjahren richtet. Ich würde mich in dieser Situation dauerhaft krankschreiben lassen.

    Vor allem müßte man mal ausrechnen wie viel Pension man verliert, wenn man ein Jahr eher geht. Das müßten ja eigentlich 1,79% sein. Wenn man sich jetzt zurückstufen läßt, bekommt man ein geringeres Grundgehalt, von dem dann zwar etwas mehr Prozente gezahlt werden, aber im Endeffekt hat man dann als Pensionär weniger in der Tasche, als wenn man einfach ein Jahr vorzeitig, dann eben mit Abschlag, um die Pensionierung bitten würde.

    @jorena:
    Also laßt es Euch konkret durchrechnen. So wie ich das überschlägig sehe, bekommt deine Frau, wenn sie jetzt als Konrektorin ein oder zwei Jahre eher um Pensionierung bittet, am Ende monatlich mehr, als wenn sie sich zurückstufen läßt und ein oder zwei Jahre weitermacht. Ist sie jetzt in Besoldungsstufe a13?

    @Bolzbold:
    Mir ist es in SchiLD selber auch schon passiert, daß ich da aus Versehen fürs falsche Fach eingetragen habe. Als ich es gemerkt habe, wars fürs Rückgängigmachen zu spät. Da habe ich dann in dem Fach alle Noten rausgenommen und den Kollegen angesprochen die Noten doch bitte noch einmal einzugeben. :rotwerd:

    Mal ganz langsam,

    da der Fragesteller ja aus NRW kommt und wir hier die Software SchiLD einsetzen mal ein paar ANmerkungen dazu. Die Software ist nämlich nicht so ganz ohne. :daumenrunter:

    • Man kann unabsichtlich die Noten der Kollegen überschreiben, weil einem in der Liste alle Noten angezeigt werden, auch wenn man nur der Fachlehrer für ein einzelnes Fach ist. Wenn man da einfach oben anfängt einzutragen, sind die Noten des Kollegen weg.
    • Die Software sortiert die Namen der Schüler nicht nach dem deutschen sondern nach dem schwedischen Alphabet. Nachnamen, die mit "Ö" anfangen, sind also ganz hinten hinter Z. Beim Compilieren muß wohl jemand eine schwedische Programmierumgebung verwendet haben. Führt ganz schnell zu Fehleingaben.
    • Auch wenn ich in der Liste eine 3 eingebe, braucht trotzdem auf dem Zeugnis nicht "befriedigend" zu stehen. Das habe ich selber schon gehabt. Notenlisten ausgedruckt, da stand eine 3, eine Minute später das Zeugnis ausgedruckt und es stand da ein "ausreichend". Woher dieses Fehlverhalten der Software kommt, ist mir unbekannt.

    All diese Fehler sind schon so vielen Kollegen bei uns passiert, daß alle Klassenlehrer dazu aufgefordert sind die ausgedruckten Zeugnisse Note für Note mit den Konferenz-Notenlisten abzugleichen. Eine absolut undankbare Aufgabe. Und dabei sind wir shcon soweit, daß jeder Lehrer seine Noten selber in SchiLD einträgt und bei der Zeugniskonferenz dann nur noch die ausgedruckte Notenliste vorgelegt wird.

    Die jetztige Klasse ist sehr problematisch, etliche verhaltensauffällige Schüler und besonders Eltern,
    die wegen jeder Kleinigkeit Ausprachen, Versammlungen usw. verlangen.

    Da kann ich nur dazu raten es genau so zu machen wie meine Schulleitung. Die Eltern werden zu den Terminen einbestellt zu denen es der Schulleitung paßt und nicht umgekehrt. Und ja, da ist es durchaus üblich, daß Eltern auch mal zu Aussprachen morgens um 11 Uhr einbestellt werden, auch wenn sie berufstätig sind. Der Aussprachebedarf wegen unwesentlicher Kleinigkeiten reduziert sich dann auf einen Schlag massiv. :teufel:
    Und dann werden die Aussprachen auch an einem Tag im 20-Minuten-Takt terminiert.

    Was meinst, wie sowas den Schreibtisch räumt. :pirat:

    Dummerweise ist die Stadt BHV an sich wohl nicht so der Renner, so dass sich mehr als ein Ein- oder Zweitagesausflug nicht wirklich lohnt.

    Also wenn Du Bremerhafen machen willst, fällt mir da das folgende Programm ein:

    • Klimahaus
    • Auswandererhaus
    • Deutsches Marine Museum
    • Nordsee Unterwasser Zoo (ist alles direkt nebeneinander)

    Dazu dann noch mit dem Schiff für einen Tag nach Helgoland rüber.

    Also eine 5-Tage Klassenfahrt bekommt man da voll, wenn man bedenkt, daß Montag und Freitag ja noch für An- und Abreise draufgehen.

    Im "Wüste bei Nacht"-Raum hab ich glaub ich anderthalb Stunden gepennt :)

    Und du bist in der nächtlichen Wüste nicht erfroren? :staun:
    Privat zwar ich zweimal im Klimahaus. Einmal kurz nach der Eröffnung, da habe ich aber nichts gesehen. Komplett überfüllt. Schlagen vor den einzelnen Ausstellungsräumen mit jeweilligen Wartezeiten von über einer Stunde.

    Jahre später war ich nochmal da. Es war für mich trotzdem grenzwertig voll, ich mußte nur vor 2 Ausstellungsräumen länger warten.

    Je nachdem wie die Ferien fallen und was sonst noch so anliegt, bleibt wenig Zeit.

    Ich habe mir das Ganze mal für NRW angeguckt. Schulferien.org hilft da ungemein. In der Woche 20.-24. Mai ist der späteste Termin für eine Klassenarbeit. Die Nachschreiber muß man ja vor den Zeugniskonferenzen, also vor Pfingsten, auch noch eingefangen bekommen. Wenn man also erst am 2. Mai anfängt, hat man für Mätzchen egal welcher Art (Kennenlernspiele oder sonstwas) überhaupt keine Zeit.

    Frag vor allem nach wann die Kollegen schon Klassenarbeiten angesetzt haben. Wenn Du jetzt mit dem Fach neu bei den Schülern einsteigst, hast Du bis zu den Sommerferien noch mehr als 4 Unterrichtsstunden und mußt entsprechend vor den Zeugniskonferenzen (meist 2-3 Wochen vor den Zeugnissen) Noten zusammenbekommen.

    Du hast also praktisch nur das Fenster zwischen 1. Mai und Pfingsten für die Notenfindung. Dazu kommen noch die ganzen Donnerstags-Feiertage und ggf. Freitags-Brückentage.

    Also ich würde gleich in der ersten Stunde die Termine für Klassenarbeiten festzurren, nicht, daß dir nachher die Zeit wegläuft, weil die Klasse nur 2 Arbeiten pro Woche bzw. eine pro Tag schreiben darf und dir die Zeit wegläuft, weil die Kollegen schon alle Termine besetzt haben.

    Ich mache sowas jedenfalls imemr gleich zu Beginn: "Schönen guten Morgen, mein Name ist Hr. Plattyplus, ich unterrichte bei Euch jetzt ... die Klausuren schreiben wir dann und dann, Nachschreibtermin für etwaige Kranke ist in der Folgewoche am Freitag um ... Uhr. Dann laßt uns mal anfangen..." :teufel:

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