Wir haben jetzt die Überlegung, ob sie nach der Therapie noch das kommende Schuljahr als Konrektor weiter macht um auf die 2 Jahre A14 zu kommen und dann mit Beginn des Schuljahres 2020/21 vorzeitig in Pension zu gehen.
Frag bitte vorher nach, ob in Brandenburg die letzten 2 Jahre oder die letzten 3 Jahre für die Pension zählen. In NRW sind es die letzten 3 Jahre, aber das regelt jedes Bundesland für sich. Könnte auch gut sein, daß es in Brandenburg nur 2 Jahre sind.
Wenn wir über eine Pensionierung zum Sommer 2020 sprechen, dann würde ich jetzt einfach mal abwarten. Jetzt erst einmal die Therapie, die sich über Monate hinziehen kann und dann die Wiedereingliederung, die sich auch zumeist über Monate hinzieht und in der man zuerst mit 6 Wochenstunden anfängt, zumindest ist es in NRW so.
Was ich damit sagen will: Das zieht sich wahrscheinlich eh bis Ostern 2020 hin, von daher reden wir gar nicht mehr über eine so lange Zeit, selbst wenn sie als Konrektorin weitermacht, nämlich nur noch von Ostern 2020 bis Sommerferien 2020.
Eine Klassenleitung wird sie in der Zeit wahrscheinlich eh nicht mehr bekommen, weil man es den Knirpsen nicht zumuten will alle 3 Monate einen neuen Klassenlehrer zu bekommen.