Das sieht dein Chef (und sehen die Vorgesetzten deines Chefs) aber anders.
Dann müssen sie aber auch mit den Folgen davon klarkommen, also total übermüdete Kollegen, die vor der Klasse stehen.
Das sieht dein Chef (und sehen die Vorgesetzten deines Chefs) aber anders.
Dann müssen sie aber auch mit den Folgen davon klarkommen, also total übermüdete Kollegen, die vor der Klasse stehen.
Deine Schlussfolgerung ist nicht unlogisch, aber ich denke rechtlich greift sie nicht.
Welche Schlußfolgerung?
Meine Schlußfolgerung ist, daß der Stundenplan hart aber zulässig ist, eben weil die Arbeitszeitverordnung nicht greift (§1, Abs. 2, Satz 3).
So gesehen widerspreche ich Dir nicht.
Was die Vertretung angeht, wage ich aber Dir zu widersprechen. Die 1. Stunde muß nicht zwangsläufig vertreten werden, die Azubis könnten auch erst zur 2. Stunde einbestellt werden, zumal ich fachlich eh nicht vertreten kann, allein schon weil mir die Schlüssel und die Sicherheitseinweisung für die entsprechenden Fachräume/Werkstätten fehlt.
Also für die allgemeinbildenden Kollegen: Stellt euch vor, ihr müßtet als Deutsch, Mathe oder Englischlehrer den Chemie-Kollegen vertreten und da Experimente im Chemielabor vorführen. Das geht einfach nicht.
Ich habe gelernt, daß "soll" heißt, daß man "muß", wenn man "kann". Durch das Einbestellen zur 2. Stunde wäre das "Können" erfüllt. Man kann also die Ruhezeit einhalten, dann muß man dies auch tun, eben indem man die 1. Stunde ausfallen läßt.
Es ist jetzt sicher eine Sache der Definition, ob es schon ein "Regelfall" ist, wenn so ein Stundenplan wöchentlich bei einer Lehrkraft vorkommt, oder ob der "Regelfall" erst eintritt, wenn mehrere Kollegen im Kollegium eine solche Arbeitszeit haben oder wenn ein Kollege einen entsprechenden Plan über mehrere Stundenpläne hinweg bekommt.
Beides kann ich bejaen. Also das Problem mit "Abendschule und dann am nächsten Morgen 1. Stunde" haben mindestens noch zwei weitere Kollegen und ich selber hatte es über mehrere Jahre schon wiederholt.
keckks: Wie gesagt, ich selber hatte meine schwerste Zeit an der Grundschule. Am Gymnasium wurde es dann besser.
Ich müsste da jetzt nachschauen, glaube ihm aber mal, dass sein Stundenplan für Beamte zulässig ist.
Das Problem ist, daß die Arbeitszeitverordnung für Beamte des Landes NRW (--> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…031009100936565 ) nicht für Lehrer gilt. Siehe §1, Absatz 2, Satz 3. Würde die Arbeitszeitverordnung gelten, wäre der Stundenplan unzulässig.
In den Handreichungen zu der Verordnung findest als Begründung, daß keinem Lehrer vorgeschrieben werden soll, wann er die Unterrichtsvorbereitungen durchführt. Aus dem Grund habe ich für mich auch darauf geschlossen, daß der Gesetzgeber von einer Kernarbeitszeit (=Unterrichtsverpflichtung) von Mo-Fr 8-15 Uhr ausgeht und der Lehrer über die späteren Arbeitstermine eigenständig verfügen kann. Der Fall, daß ein Lehrer allein schon mit der Unterrichtsverpflichtung gegen die Arbeitszeitverordnung verstoßen könnte, kommt nicht einmal ansatzweise in den Gesetzestexten vor. Es wird auch nirgendwo erwähnt inwieweit Springstunden Bereitschaftszeit sind, wenn allein die Anzahl der Springstunden dazu führt, daß man in Verbindung mit der Unterrichtsverpflichtung die 41 Stunden Wochenarbeitszeit überschreitet.
Ok, dann mal ein realer Stundenplan, wenn auch schon etwas älter:
So, jetzt erklär mir mal, wie das da mit der Ruhezeit laufen soll?
Und ja, die Spezialität oben:
Du hast am Vortag abends bis 21 Uhr Unterricht und gemäß Arbeitsschutz danach eine Mindest-Ruhepause von 11 Stunden. Fahrzeiten sind dein Privatproblem, es geht rein um die Einsatzzeiten in der Schule. Also eigentlich dürftest du dann am nächsten Morgen erst wieder ab 8 Uhr eingesetzt werden. Ist zwar auch hart an der Grenze, aber legal.
Jetzt guckst am Vortag auf den Vertretungsplan und stellst fest, daß du anstatt um 9.15 Uhr bereits um 7.30 Uhr wieder antreten mußt, weil dich die Schulleitung für eine Vertretungsstunde in der 1. Stunde in einer dir unbekannten Klasse in einem dir unbekannten Fach eingeteilt hat.
Die hatte ich gerade erst, als ich nach einer festen Zusage für einen bestimmten Abend gefragt habe. War wohl die Retourkutsche für die Frage. Darum war ich ja auch so sauer, daß ich hier im Forum gefragt habe und mich mit "Fürsorgepflicht", Wünsche an den Stundenplaner und so nicht zufrieden gebe sondern es auf jeden Fall gerichtsfest haben will.
Moin,
also bei mir am Ort würde ich die Frage ganz klar beantworten: Schick Dein Kind irgendwo hin aber nicht zur Gesamtschule. Seitdem die Hauptschule dichtgemacht hat, ist die Gesamtschule die absolute Resterampe geworden.
Und ja, klar mag das Anforderungsniveau am Gymnasium etwas höher liegen, aber dafür ist da Mobbing unter den Schülern weniger ein Thema. Sollte Töchterchen nicht mit den bisherigen Mitschülern in die gleiche Klasse, schick sie ins Gymnasium im Nachbarort.
Und ja, ich weiß aus eigener Erfahrung, wie Schüler sich gegenseitig das Leben zur Hölle machen können. Das ging bis zu Schlägereien in der Grundschule, die mit Knochenbrüchen endeten. ![]()
Oder ein anderes Beispiel: Eine Kollegin an der Schule meiner Frau (Grundschule) will wegen den Kindern nicht zur 1. Stunde kommen, Montags sogar erst zur 3. Aber Klassenleitung.
Wie soll das denn realistisch laufen? Du kannst in die ersten Stunden doch nicht immer nur Kunst/Musik/ u.ä. legen.
Gegenbeispiel: Du hast am Vortag abends bis 21 Uhr Unterricht und gemäß Arbeitsschutz danach eine Mindest-Ruhepause von 11 Stunden. Fahrzeiten sind dein Privatproblem, es geht rein um die Einsatzzeiten in der Schule. Also eigentlich dürftest du dann am nächsten Morgen erst wieder ab 8 Uhr eingesetzt werden. Ist zwar auch hart an der Grenze, aber legal.
Jetzt guckst am Vortag auf den Vertretungsplan und stellst fest, daß du anstatt um 9.15 Uhr bereits um 7.30 Uhr wieder antreten mußt, weil dich die Schulleitung für eine Vertretungsstunde in der 1. Stunde in einer dir unbekannten Klasse in einem dir unbekannten Fach eingeteilt hat.
Und nu?
Als Angestellter hieße das rein rechtlich: Du mußt die Vertretung machen, allerdings unterbrichst du damit die 11 Stunden Ruhezeit, was dazu führt, daß direkt nach der Vertretung die Ruhepause von mindestens 11 Stunden von vorne beginnt. Also müßtest du eigentlich um 8.15 Uhr nach der Vertretung die Sachen packen, sofort ins Bett für die nächsten 11 Stunden und deinen eigenen Unterricht entsprechend sausen lassen.
Aus dem gleichen Grund haben wir damals in meinem alten Betrieb alle Firmenhandys wieder abgeschafft. Sobald da jemand in der Ruhezeit geschäftlich angerufen hat, und wenn dadurch die Ruhezeit auch nur für eine Minute unterbrochen wurde, fing der 11-Stunden Turnus von vorne an und die Mitarbeiter hatten entsprechend am Folgetag in der eigentlichen Arbeitszeit Zwangs-Ruhepause von 11 Stunden.
Als Beamter ist der Mist zulässig, weil das Land NRW die Europäische Arbeitszeitrichtlinie nie in Landesrecht umgesetzt hat.
Ich meine, ich hatte dir das bereits schon mal gesagt, es macht den Stundenplan schwierig bis unmöglich zu rechnen, wenn auf jeden Sonderwunsch junger Eltern bzw. von Kollegen allgemein Rücksicht genommen wird.
Du mußt aber berücksichten, daß wir hier nicht von einer Grund- oder Sek 1-Schule reden, bei der jeder Lehrer weiß, daß da der Unterricht Mo-Fr 7.45-15 Uhr läuft und man dann je nach Stundenplan da ggf. erst später kommen muß oder früher gehen kann. Wenn man sich da seine regelmäßigen privaten Termine auf 17 Uhr abends legt, kann man davon ausgehen dort auch (mit wenigen Ausnahmen durch einzelne Konferenzen etc.) nicht unterrichten zu müssen.
Wir reden von Mo-Fr 7.30-21 Uhr und Samstag 7.30-16 Uhr. Wo findet da noch planbares Privatleben statt, wenn der Stundenplaner einen mit Verweis auf den Stundenplan und "geht nicht anders" auch folgenden Einsatzplan basteln könnte?
Mo-Fr: 7.30-9.00 Uhr, Pause, 19.30-21 Uhr
Sa: 7.30-9.00 Uhr, Pause, 14.30-16 Uhr
--> Das wären dann insg. 24 Unterrichtsstunden/Woche, ich würde aber 76 Stunden an der Penne abhängen.
Das Finanzamt erkennt es in der Steuererklärung nicht an, wenn man zweimal täglich zur Arbeit fährt. Außerdem wäre das bei mir eh viel zu weit. Zudem wäre der Stundenplan auch nur für verbeamtete Lehrer zulässig, weil für die die 11 Stunden Ruhezeit zwischen den einzelnen Einsätzen nicht gelten.
Bei allen Gesetzen, die ich dazu im Internet finde, habe ich immer das Gefühl, daß der Gesetzgeber von einer Kernarbeitszeit (=Unterrichtszeit) Mo-Fr 8-15 Uhr ausgeht, wie es an einer Sek 1-Schule üblich ist und den Kollegen entsprechend freie Hand lassen will, wann sie nachts ihre Klausuren korrigieren. Das ich allein schon mit meiner Kernarbeitszeit (=Unterrichtsverpflichtung) gegen sämtliche Arbeitsschutzrichtlinien verstoße, die gelten würden, wäre ich angestellter Lehrer, kommt im Gesetz nirgendwo auch nur im Ansatz vor.
@Wollsocken80:
Ich habe eher das Problem, daß die Handschrift so schlecht ist, daß ich froh bin irgendwie den Inhalt entziffern zu können. Ob das jetzt Fehler sind oder einfach nur eine Sauklaue, erschließt sich mir da nicht.
Ich habe allerdings auch schon im normalen Unterricht Schülerarbeiten "zurückgehen" lassen, weil absolut unleserlich. Als dann die "Berichtigung" genauso hingeschmiert war, hab ich den Zettel nur noch zerrissen und gefragt, ob er mich verarschen wolle.
Und ja, ich würde auch heute noch technischen Zeichnern (neudeutsch: Produktdesigner) beibringen, wie man mit Tusche arbeitet, auf das im normalen Betrieb nicht so ein Geschmiersel dabei rum kommt. Hat was von japanischer Kaligraphie.
Die Konigsdisziplin wäre dann: Technische Zeichnung mit K-Tusche (ätzende Tusche) auf Pokalon-Folie und Beschriftung bitte in Normschrift
Worien liegt eigentlich das Problem?
ich denke das Hauptproblem liegt darin, daß wir davon ausgehen in seinem solchen Fall eine Voll-Korrektur machen zu müssen, also wie bei den Deutsch-Kollegen wirklich jeden Orthographie-Fehler einzeln anstreichen. Da würde die Korrektur jeder Arbeit dann echt zu einem extremen Korrekturaufwand, quasi Deutsch-Klausur plus Fach-Klausur in einem.
Für "ist mir scheissegal" gibt's keine Punkte und fertig ist die Wurst.
Ich habe nur als Nicht-Deutsch-Lehrer ein Problem damit dann wirklich eine komplette Notenstufe für Fehler in Rechtschreibung, Interpunktion und generell mangehaftem Satzaufbau abzuziehen. Rein rechtlich dürften wir das wohl, also für Rechtschreibfehler in der Physik-Klausur eine Note weiter runter.
Gesamtschüler werden aber wohl i.d.R. an ihrer Schule bleiben und nicht mehr an BK wechseln. Warum sollten Sie das machen?
Weil sie den FOR ohne Q haben und damit nicht in die gymnasiale Oberstufe an der Gesamtschule wechseln können?
daß, daß, daß .... ![]()
Davon hab ich tatsächlich in der 10. Klasse auch noch welche.
In der Technikerschule ist es heute nicht anders. Erstes Wort am Satzanfang immer klein und so Scherze...
Ich würde es auch anders herum machen.
Ich habe mittwochs ab 16 - 21.30 Uhr und samstag 8.30 - 14.30 Uhr Training. Das ist einzuplanen. Punkt.
Und dann?
Dann kommt am Ende der Stundenplaner: "Sie sind als männlicher Single auf der Prio-Liste ganz hinten, unsere Alleinerziehenden gehen vor, es geht nicht anders, sie müssen genau an diesen Terminen arbeiten."
So, willst dann mit sofortiger Wirkung das Beamtenverhältnis beenden? Oder doch lieber einen bezahlten Trainingsleiter für den Sportverein auf deine Kosten anheuern?
Geh doch einfach davon aus, dass du wieder in der Fachschule für Linksabbiegen in engen Kurven eingesetzt wirst, die wieder dienstags und donnerstags Abendunterricht hat, du also montags und mittwochs zum Training kannst. So, als Beispiel.
Geht nicht, bis jetzt haben sich die Einsatzzeiten für mich in jedem Jahr und mitunter sogar mit zwei Tagen Vorlauf zum Halbjahreswechsel geändert.
Was meinst Du denn, wie dieser Einsatzplan "7.30-9.15 Uhr, Pause, 18-21 Uhr" zustande gekommen ist? Ganz einfach, Alleinerziehende können morgens nicht zur 1. Stunde kommen, weil sie selber das Kind ja noch in die Schule/Kindergarten bringen müssen und können natürlich auch abends nicht eingesetzt werden, weil dann die Aufsicht nicht gewährleistet ist. Da kriegst als Single dann genau die Randzeiten bzw. Reste serviert.
Auch finde ich das Aufgabenformat schlecht, dass es bei einer falschen Multiple Choice Antwort sofort für diese Aufgabe 0 Punkte gibt.
Ja, eigentlich müßte man die falschen Antworten noch von den richtigen Abziehen, wei sonst die Schüler ja ein Strickmuster ankreuzen könnten, um zu bestehen.
Aber damit würde man dann wohl auf ganzer Linie Schiffbruch erleiden bei den Ergebnissen?
@Mikael: Das ist die Berliner Real-Satire.
Und ich hätte jetzt gedacht, daß sie mal an den ganz grundsätzlichen Stellschrauben drehen: Klassenteiler von 30 auf 20 Schüler setzen oder noch weiter runter.
Das hat natürlich extreme Folgen, was die Anzahl der benötigten Klassenräume etc. angeht. Aber bevor sie die Mrd. in Schönefeld (aka BER) im märkischen Sand verbuddeln, können sie das auch direkt in der Stadt tun.
Ich bekräftige / ergänze mal:
Arme Familien, ghettoartige Wohngegenden mit eigenen Sprachen [...] Völlige Egal-Einstellung gegenüber Arbeit, Leistung, Lernen, Gessellschaft. Ich hatte mal ein Kind mit einer Farbsehschwäche, das hatten die Eltern in 6 Jahren nicht bemerkt.
Mangelnde Leistungsmotivation. Eltern leben das den Kindern vor.
Darf ich mal ergänzen:
Und die Landesregierung lebt allen genau diese Einstellung vor.
Wenn ich an Berlin denke, kommt mir immer nur folgende Gedanken:
Wie gesagt, ich wäre ganz dringend für "Concentrate on core competence."
Im Falle Berlin wäre das:
Und ja, die Bevölkerung soll und muß merken, daß das Sparen auch Folgen für sie selber hat.
Oder, wie es einer meiner Kollegen mal formulierte: Es wird so langsam dringend Zeit, daß wir als ganzes Land mal wieder gehörig einen aufs Dach bekommen, wie eben Berlin bei der Blockade, auf das wir uns den ganzen Firlefanz, der in der Politik so verzapft wird, nicht mehr leisten können und es vor allem für alle ersichtlich wird, daß wir uns das nicht mehr leisten können.
Berlin war mal die Stadt, die stolz darauf war während der Blockade 1948/49 den Russen zu trotzen. Heute ist es ein verweichlichter Haufen.
Ich denke mal, daß ein gerüttelt Maß an "moderner Pädagogik aka Selbstlernen" für den Mist verantwortlich ist. Hinzu kommen die ganzen Zusatzaufgaben, die die Schule heute noch alle erfüllen soll. Aber niemand sagt, was dann im Gegenzug für diese neuen Anforderungen wegfallen soll.
Merke: Die Lehrpläne in den 1970ern waren nicht so schlecht, jedenfalls wenn man sich die Ergebnisse, die sie produziert haben, ansieht. ![]()
Oder, im BWL-Sprech: "Concentrate on core competence!" ![]()
Werbung