Natülich kann man Grundrechte einschränken. Auch gegenüber Erwachsenen.
Wenn ich dich zum Beispiel zu meiner Abschlussfahrt mit einlade, dann darf ich dir verbieten Alkohol zu trinken. Tust du es trotzdem, dann schließe ich dich sofort von meiner Fahrt aus. Wer soll mich daran hindern so ein Verbot auszusprechen?
Dann müsste ich aber auch als erwachsener Schüler deine Einladung ausschlagen dürfen ohne Konsequenzen in Form einer Ausschulung fürchten zu müssen. Dann kann die ganze Fahrt keine Pflichtveranstaltung sein.
Im Umkehrschluss müsste ich als Lehrkraft auch bestimmten Schülern die Mitfahrt von vornherein verweigern können ohne das diese mir mit der Schulpflicht drohen und die Mitnahme erzwingen. Das ist nämlich die andere Seite der Medaille. Bei uns finden sehr viele Fahrtrn nicht mehr statt, weil die Kollegen es nicht verantworten wollen bestimmte Schüler aus der jeweiligen Klasse mitzunehmen. Bevor die dann doch mitgenommen werden müssen, fährt man besser gar nicht.