Beiträge von plattyplus

    Allerdings würde es mich durchaus interessieren, ob diese 2h automatisch als erteilt gelten müssen. Wenn es dazu Erkenntnisse gibt, dann her damit

    Also unser "neuer" Chef hat gleich zu Beginn bei uns angefangen die Überstunden der Kollegen massiv abzubauen, auf das jeder unter +6 Stunden kommt, weil alles andere wohl verfallen könne. Das war zumindest seine Erklärung vor einigen Jahren. Das ist dann die gleiche Situation wie hier nur in die andere Richtung. Dabei ging es um angesammelte Überstunden aus vielen Jahren unter seinem Vorgänger.

    Aufgrund dieser massiven Streichungen wurden in dem Jahr so viele Unterrichtsstunden aus den Stundenplänen der Schüler gestrichen, daß einige Klassen sogar nur eine 4-Tage Woche hatten.

    Eine Reduktion kann nach meiner Recherche nicht angeordnet werden, oder?

    Nein,
    sowas kann in NRW nicht angeordnet werden. Du hast anrecht auf volle Bezüge und der Arbeitgeber hat zu sehen, wie er dich einsetzt. Wenn Du eh schon eine Abordnung in Kauf nimmst, stellen sich mir allerdings gleich zwei Fragen:

    • Warum sollst gerade Du abgeordnet werden bzw. die Stunden reduzieren?
    • Hast Du schon einmal über einen Versetzungsantrag nachgedacht? Natürlich sucht man dann vorab erst nach einer Schule, die einen haben wollen und wo man sich selber auch vorstellen könnte zu unterrichten.

    Sie müssten durch frühere oder spätere Erhöhung der Stundenzahl ausgeglichen werden, diese soll im laufenden Schuljahr oder spätestens im folgenden Schuljahr erfolgen.

    Aber das gilt auch nur, wenn man sich im Fenster von +/-6 Stunden befindet. Alles, was darüber hinaus geht, also hier eben 8 Stunden, wäre dann doch wieder durch den Annahmeverzug abgedeckt? Zumindest bei den 2 Stunden, die über die -6 hinaus gehen, sehe ich das so. Zumindest würde ich den ersten von Dir zitierten Satz aus der VO so lesen. Alles über 6 Stunden Abweichung ist nicht zulässig und verfällt damit.

    Ich würde es wohl trotzdem ankreuzen und hintern in Klammern (Elternzeit) schreiben. Dann sollte zumindest alles klar sein.

    Und ich würde das Wort "Beurlaubung" durchstreichen und durch Elternzeit ersetzen, nicht das der Sachbearbeiter das nachher absichtlich falsch ver- und dir daraus ein finanzieller Nachteil entsteht.

    Der Fall ist hier aber in anderer. Hier geht es um eine Teilabordnung an eine andere Dienststelle, die von der Stammschule aus nicht erreichbar ist. Ist dieser Unterschied wirklich so schwer zu verstehen?

    Der Unterschied ist nicht schwer zu verstehen, der Unterschied zu meiner eigenen Situation: "zweimal wöchentlich Abendschule + Teilabordnung", weil es ja niemanden sonst gibt bei uns an der Schule, den man abordnen könnte, alle alleinerziehend, krank und bla aber schon.

    Und ja, ich habe auch die Schnautze voll von der Abordnung, trotzdem spiele ich nicht defekt (--> https://de.wikipedia.org/wiki/Spieltheorie ), wie es die Fragestellerin hier androht.

    Wenn ich bereits mehrere Jahre an einer Schule tätig bin und bislang nicht mit einer Abordnung rechnen musste, dann habe ich mich logischerweise in meinem Leben hinsichtlich Wohnort, Arbeit und Freizeit entsprechend eingerichtet. Wer von den "Anti-Mimis" würde denn hier sofort "hurra" schreien, wenn ihn/sie selbst eine Abordnung träfe?

    Es gibt Situationen, in denen ich auch sage, "stell Dich mal nicht so an!". Aber hier sollte man doch den Ball etwas flach halten und der Kollegin zugestehen, dass sie ihr bisheriges Leben auch im Wesentlichen so weiterführen können sollte.

    Moin,

    ich habe auch mein Leben hier eingerichtet, was entsprechend 120km Strecke zur Schule bedeutet, ich rede jetzt aber nicht von einer Abordnung sondern regulär. Meine Kollegen haben mir auch schon alle erzählt, daß ich doch gefälligst umziehen solle. Mach ich nur nicht, weil ich dann mein Hobby an den Nagel hängen könnte. Die Infrasttruktur für das Hobby ist am Arbeitsort einfach nicht vorhanden.

    Warum ich aber so negativ auf die Frage hier reagiert habe: Ich erlebe es täglich bei uns an der Schule, daß es da eine kleine Clique gibt, die bei den kleinsten Mehrbelastungen sich gleich mit einem gelben Schein verabschieden, was dann zur Folge hat, daß die, die sich etwas krank dann doch noch zur Arbeit schleppen, immer noch mehr Arbeit aufgedrückt bekommen. Wenn diese Abordnung die einzige Sonderaktion ist, dann denke ich, ist sowas hinnehmbar.

    Genau das ist der Punkt, plattyplus. Nehmen wir mal an, du hättest keinen Führerschein, dann würdest du dieses Problem melden, und dann kann sich dein Dienstherr drum kümmern, wie du da pünktlich hinkämst - UND auch noch die Ruhezeiten einhältst.

    Der Arbeitgeber würde sich um gar nichts kümmern. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit, wenn sie denn für uns Beamte überhaupt gelten würde, ist nämlich so geregelt, daß sie von Stundenklingel bis Stundenklingel zählt. Die Wegezeiten zählen eindeutig in die Ruhezeit mit rein. Entsprechend könnte er mir schon sagen "Dann übernachten sie halt auf dem Bahnsteig."

    Falls der ÖPNV einen pünktlichen Ortwechsel nicht ermöglicht, muss der Dienstherr halt sehen wie er das regelt

    Und wo ist da die Zumutbarkeitsgrenze?

    Ok, ich fahre mit meinem Privat-PKW, damit läuft das. Aber wollte ich mit dem ÖPNV zur Schule, müßte ich abends um 23 Uhr losfahren und irgendwo zwischen 2 und 5 Uhr auf einem Bahnsteig übernachten, um morgens pünktlich zum Dienst zu erscheinen. Damit ist mit dem ÖPNV ein pünktlicher Ortswechsel möglich, aber zumutbar ist das wohl nicht, oder? ;)

    Bei den geschilderten Faktoren sollte das selbst sesselpupsenden Bürokraten einleuchten...

    Und bei den geschilderten Faktoren würde ich sie dann erst Recht abordnen. Denkt etwa jemand, daß es für die anderen Kollegen eher zumutbar ist? Allein schon mit einer Krankmeldung zu drohen, würde in der freien Wirtschaft zur sofortigen fristlosen Kündigung führen, nur mal so als Erinnerung.

    Und ja, ich habe auch seit 2 Jahren eine Abordnung an den Haken und dazu noch zweimal wöchentlich Abendschule (7.30-21 Uhr). Da haben die Kolleginnen auch Mimimi gemacht von wegen alleinerziehend und so. Macht mir auch keinen Spaß.

    In NRW sieht es so aus, daß der Personlarat etwas dagegen unternehmen könnte. Aber der will natürlich nicht, weil er dann genau weiß, daß es zwei andere Kolleginnen treffen könnte. Von wegen alleinerziehend und so. Irgendeiner muß den Job ja machen.
    Ich selber muß diese Situation noch 3 Jahre ertragen. Erst nach 5 Jahren darf man in NRW selber Widerspruch gegen eine Abordnung einlegen.

    Bei höheren Beträgen wird es aber unhandlich.

    Also bis 1o.ooo,- € empfinde ich Bargeld als sehr handlich. Immer noch besser als bei Kartenzahlung darauf vertrauen zu müssen, daß man den Betrag dann doch nicht bezahlen kann, weil das Tageslimit oder sonstwas gerade überschritten wird.

    Aber ich hatte selber halt schon mehrfach das Vergnügen, daß einzelne große Zahlungen dann doch nicht zu leisten waren mit dem Plastikgeld. Ist dann richtig blöd, wenn man vorher einige hundert km gefahren ist und dann wieder heimfahren darf, überweisen und noch einmal neu zur Abholung hinfahren muß.

    Bargeld funktioniert einfach immer.

    Naja für mich wäre es wichtig zu wissen, da ich evtl. wenn es länger als 1Schuljahr son soll, einen Umzug in betracht ziehe... einfach Stecke beträgt 55km -.-

    Wenn Du eh aus deiner alten Schule weg willst, frag die neue SL, ob sie dich auch direkt übernehmen können. Wenn Du nicht weg willst, frag gleich, wo du einen Versetzungsantrag stellen kannst. ;)

    Und nein, für eine Abordnung würde ich nie umziehen. Dafür ist sowas viel zu kurzfristig und eben nicht dauerhaft. Bedenke: Dein Dienstort ist immer noch die Schule, die dich entsendet. Die Fahrzeit dürfte also komplett Arbeitszeit sein.

    Die Arbeitszeitregelung wäre im Schulbetrieb auch in der Form nicht immer umsetzbar - selbst wenn sie dort Gültigkeit besäße.
    Man denke alleine an die Studien- und Klassenfahrten.

    Moin,

    warum soll das "nicht umsetzbar" sein? Nicht umsetzbar gibt es nicht. Will sagen: Dann müssen die Klassenfahrten eben so gestrickt werden, daß die Arbeitszeitregelungen eingehalten werden können. Klar würde das dann im Fall der Fälle bedeuten, daß man eine Klasse auf mehrtägiger Klassenfahrt nicht mit zwei Kollegen (von wegen männlich/weiblich) sondern mit insg. sechs Kollegen begleiten muß, weil die sich im 3-Schicht-Betrieb abwechseln müssen.

    Wenn es wirklich gewollt ist, wäre das die Lösung.

    Und ja, klar gilt für verbeamtete Lehrer das Arbeitszeitgesetz nicht, was aber gilt die die Europäische Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG), die in Deutschland auch schon lange für alle Beamte hätte umgesetzt werden müssen. Da die Umsetzungsfrist in nationales Recht schon lange abgelaufen ist, muß auf direkter Grundlage der Arbeitszeitrichtlinie geklagt werden.
    --> http://ec.europa.eu/social/main.js…d=205&langId=de

    Nur mal zu den Grundzügen:

    • maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden
    • tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden am Stück (= Nachtruhe)
    • Ruhepause während der Schicht, wenn die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden überschreitet
    • einen kompletten Ruhetag / Woche

    So, wer verklagt jetzt das Land NRW vor dem Europäischen Gerichtshof auf Umsetzung der Richtlinie? ;)

    Ich würde als Vater auch sofort auf den Rat der Grundschullehrerin hören. Ich würde mein Kind nur aufs Gymnasium schicken wenn ich und (!!!) die Lehrerin meines Kindes uns mit hoher Wahrscheinlichkeit sicher sind das es funktionieren könnte. Ansonsten würde ich es entweder an die Realschule oder sogar Mittelschule schicken.

    Naja,
    ich selber hatte damals eine Hauptschulempfehlung, meine Eltern haben mich trotzdem aufs Gymnasium geschickt und ich bin in meiner ganzen Schullaufbahn nicht ein einziges Mal sitzengeblieben. Also ich wäre bei den Empfehlungen vorsichtig. Nicht, daß die Schüler nachher die Hauptschulempfehlung bekommen, weil die städtische Hauptschule nicht wegen Schülermangel aussterben darf und die Kinder da nur noch zur politischen Verfügungsmasse werden.

    Ansonsten muss man immer studieren? Wir haben ein super Ausbildungssystem...

    Das Blöde bei uns in NRW: Die wirklich guten Ausbildungen bekommt man bei uns nur noch mit Abitur. Das Abitur ist also regelmäßig keine Zwischenstufe zum Studium sondern die Vorraussetzung für eine bodenständige Lehre. Für die Berufe, für die in den 1970ern noch ein Hauptschulabschluß reichte, bedarf es hetue es Abiturs. Da liegt doch der Hase begraben. Und genau deswegen kann ich auch verstehen, daß alle Eltern ihre Kinder zum Abitur peitschen wollen. Das die nicht studieren ist eh klar, aber allein um den Stand zu wahren, gibt es keine Alternative. Hab da in der Berufsschule Stahlbauer, Produktdesigner (schimpften sich früher Technische Zeichner) und Chemikanten vor der Nase. Da bringen die Klassen geschlossen das Abitur mit. Ansonsten würden die gar keinen Lehrvertrag angeboten bekommen.

    Also klar, ich wäre auch dafür die Noten- und Abschlußinflation zurückzudrängen. Aber dann muß jemand auch mit einem Hauptschulabschluß noch eine Chance auf eine gute Lehrstelle haben. Dann wird das auch was. Quasi: Let's get back to the 1970s. Wäre vielleicht bei den Unterrichtsmethoden auch nicht so verkehrt. ;)

    Insofern ist "die Linke" nicht die Nachfolgepartei der SED, als Rechtskörperschaft IST "die Linke" die SED.

    Vor allem hat die Linke auch das Spitzenpersonal der SED uneingeschränkt übernommen; ich sage nur: Gregor Gysi.
    --> https://de.wikipedia.org/wiki/Gregor_Gysi

    Oder, wer sich nicht erinnern kann:
    --> https://www.youtube.com/watch?v=uysfG7jTHI4
    Wer sich nicht alles angucken will, spule einfach bis Minute 5:15 vor.

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