Beiträge von plattyplus

    Einreichen kann man den Widerspruch natürlich dennoch und hoffen, dass das Land diesen ruhend stellt und nicht abschlägig bescheidet, wie das in NDS gehandhabt wird.

    Ich habe hier in NRW in den letzten drei Jahren Widersprüche eingereicht und die wurden alle ruhend gestellt. Seitdem bei uns an der Schule ein Mitglied der erweiterten Schulleitung nach zieg Jahren einen fünfstelligen Betrag nachgezahlt bekommen hat, reichen praktisch alle Kollegen regelmäßig Widersprüche ein, allein um die Form zu wahren. Ohne Widerspruch verfällt ja ein etwaiger Anspruch auf Nachzahlung.

    Oder die Ouvertüre 1812 von Tschaikowski, jedesmal, wenn sich jemand dort hinstellen möchte...

    Oder das Orgelkonzert von Saint Seans.

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    Das Stück wurde eigentlich für ein Orchester von 80 Musikern geschrieben, in dem Video ist zu sehen, daß ein fähiger Organist so ein komplettes Orchester an die Wand spielen kann. :top:

    Bisher waren die mir bekannten Nachzahlungen (z. B. wegen Rechtswidrigkeit der Besoldungsabsenkung für Berufseinsteiger in BW) jeweils ohne Verzinsung

    Ich hätte jetzt eigentlich gedacht, daß gemäß §288 BGB Absatz 1 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen sind. Der Basiszinssatz beträgt zur Zeit 3,62%, entsprechend sind die Forderungen, so sie denn gerichtlich bestätigt werden, mit 8,62% zu verzinsen.

    Sonst könnte man sich als Schuldner ja ein Geschäftsmodell daraus basteln die Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen, um die Schulden wegzuinflationieren.

    Weil das der für das Land NRW günstigste Versuch war, die Besoldung gerichtsfest zu machen?

    Hoffentlich fliegt die Konstruktion dem Land NRW noch um die Ohren. Bei uns an der Schule legt jedenfalls seit der Einführung der exorbitanten Familienzuschläge praktisch das komplette Kollegium Widerspruch gegen die Besoldung ein.

    Sollte es in 10 Jahren mal zu einer für uns Beamte positiven Gerichtsentscheidung kommen, wird dann das Gehalt inkl. Zins und Zinseszins nachgezahlt?

    Sie hatten zwar physisch die Bomben, aber nicht die Codes um sie scharf zu machen.

    Und Du meinst die hätten keine ausreichend pfiffigen Ingenieure gehabt, um innerhalb von 30 Jahren einen Weg zu finden diese Codes zu umgehen?

    Und wenn ein bewafftneter Mann in Deine Wohnung eindringt, Dir ne Knarre an Kopf hält und dir anbietet, dass 1/3 Deiner Wohnung jetzt ihm gehört und er dir alle Wertsachen bis auf 100€ und alle Möglichkeiten dich zu wehren wegnimmt. Dann sind das Verhandlungen.

    Ich würde wohl erst einmal zustimmen, aber auch nur um Zeit zum Rüsten zu gewinnen, und dann noch härter und unnachgiebiger zurückschlagen.

    Und ja, eigentlich müssten wir als der Westen, da wir uns nicht an das Budapester Memorandum halten, der Ukraine eigentlich die Atombombe samt Interkontinalrakete zurückgeben. Ob die Möglichkeit den Kreml direkt damit anzugreifen Putin wohl ausreichend Angst einflößen würde, um jegliche Kampfhandlungen sofort einzustellen? Ich würde es zumindest hoffen.

    Innerhalb der Schulferien kannst du deinen Urlaub frei verteilen.

    Kann ich dann auch meine Verwandten anweisen gefälligst nur in den Schulferien zu versterben, damit ich zu deren Beisetzung fahren kann? Denn ja, den Fall hatte ich gerade. Gab da kein Frei dafür, weil der Verwandtschaftsgrad eine Ecke zu weit war, als das es einen Anspruch auf Sonderurlaub gegeben hätte. :daumenrunter:

    Aber wenn wir schon bei den "wichtigen betrieblichen Belangen" und der Teilzeit sind, sollten wir demnächst Studienplätze nicht mehr nach dem NC vergeben sondern vorab von allen Studenten eine Verpflichtungserklärung einfordern, in der sie sich dazu bereit erklären nach dem Studium im studierten Beruf Vollzeit zu arbeiten oder wahlweise Konventionalstrafe in Höhe der Kosten des Studiums (also ein sechsstelliger Euro-Betrag) zu zahlen.

    Was nutzt mir die ausgebildete Ärztin mit 0,7er Abitur, die nach ihrem Studium nur noch 5 Stunden/Woche arbeitet, durch ihr Studium aber einem anderen Bewerber mit etwas schlechterem Abitur, der nach dem Studium aber vollzeit gearbeitet hätte, den Studienplatz weggenommen hat? Da gilt es aus den sehr begrenzen Ressourcen das Maximum für die Gesellschaft rauszuholen.

    Mein Blick darauf hat sich erst geändert, als mein Kind nach Corona in den Kindergarten kam. Mein Mann und ich arbeiten beide in gleichen Anteilen TZ. Nicht, weil wir das unbedingt wollen, sondern weil wir beide Lehrer sind, uns unseren Dienstort nur bedingt aussuchen können, unsere Arbeitszeiten starr sind und von Jahr zu Jahr (teilweise von Quartal zu Quartal) variieren und wir nur sehr wenig Einfluss drauf haben, außer eben zu bitten und zu betteln.


    Der Kindergarten hat im Zuge des Personalmangels die Betreuungszeiten gekürzt. An zwei Tagen die Woche ist nun um 15 Uhr Schluss. Selbst mit Teilzeit habe ich oft bis 14:55 Uhr Unterricht, mein Mann hat an seiner Schule ebenfalls nachmittags. Nächstes Jahr wird es spannend, dieses Jahr passt es zufälligerweise immer irgendwie.


    Der Kindergarten macht um 7 Uhr auf. Mein Mann muss zu ersten um 7:30 da sein, ich um 7:45, mit Frühaufsicht um 7:25. Egal, wie pünktlich ich am Kindergarten bin, wenn auch nur eine Ampel rot ist, schaffe ich es nicht pünktlich zur Schule. Auch das geht sich in diesem Schuljahr zufälligerweise aus, dass immer einer zufällig später hat, wenn der andere früh hin muss.

    [...]


    Und trotz all der oben genannten Probleme kann ich verstehen, wenn kinderlose VZ-Kollegen sich ärgern, wenn die das Gefühl haben, dass sie alles ausbaden müssen. So sollte es aber auch nicht sein.

    Darf ich mal das Problem aus Sicht des kinderlosen Singles beschreiben, der diese Extrawünsche vor Jahren ausbaden mußte? Bei uns gibt es die Abendschule bis 21.00 Uhr und morgens geht es ab 7.30 Uhr los. Im Berufskolleg hatten wir nur zwei KuK, die die passende Fakulta hatten und die Klassen waren an festen Tagen einbestellt. Jetzt ging es darum wer von uns beiden die Abendschule macht und wer am Folgetag die erste Stunde gibt. Mit Verweis auf die Kinderbetreuung hat meine Kollegin damals beide Stunden abgelehnt, so daß ich als kinderloser Single ran mußte. Das die 10,5 Stunden Nachtruhe zwischen den Einsätzen arbeitsrechtlich in der "freien Wirtschaft" und bei angestellten Lehrern nicht zulässig sind, interessierte nicht. Für verbeamtete Lehrer gibt es da ja eine Ausnahme im Arbeitsrecht, allein schon um Klassenfahrten durchführbar zu machen. Ich war verbeamteter Lehrer und so galt für mich die Mindestruhezeit nicht. Die Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber verbeamteten Eltern gilt hingegen schon.

    Im Ergebnis bin ich damals wiederholt am zweiten Tag vor der Klasse auf dem Pult eingepennt und habe die Azubis gebeten dies den Ausbildern im Betrieb mitzuteilen. Der Wahnsinn wurde damals erst beendet, als die Betriebe und die Handwerkskammer bei der Schulleitung aufgrund der Zustände Sturm gelaufen sind.

    Von meiner besseren Hälfte, die in der "freien Wirtschaft" arbeitet, kenne ich umgekehrt den neidvollen Blick auf Eltern, weil die nunmal zwangsläufig in den Schulferien Vorrang haben.

    Von meiner besseren Hälfte in der "freien Wirtschaft" kenne ich das Hickhack, wenn es um die Urlaubstermine geht. In Ihrem Betrieb lautet die Regel bei der Urlaubsgenehmigung:

    • Prio 1 haben die Azubis, weil jeder Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Wochen ununterbrochenen Erholungsurlaub im Jahr hat. Azubis können dies nur in den Schulferien, da sie ansonsten ja ihren Urlaub für den Berufsschultag unterbrechen müßten. Da geht es gar nicht ums Reisen sondern ununterbrochenen Urlaub.
    • Prio 2 haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern, weil es naheliegend ist, daß diese Eltern mit ihren Kindern verreisen wollen.
    • Prio 3 haben Mitarbeiter, deren Partner/in Werksferien hat. Wenn also die Frau des Mitarbeiters selber Arzthelferin ist und der Arzt die Praxis schließt, um selber Urlaub zu machen, dann ist ja naheliegend, daß das Ehepaar dann in der Zeit verreisen will. Gleiches gilt umgekehrt für meine Frau, weil wir als Lehrer auch unter "festgelegte Werksferien" fallen.
    • Prio 4 hat dann der ganze Rest.

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