Der Etappenhase (im Theater mit Willy Millowitch)
Beiträge von plattyplus
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Aber kann ein Gerichtsurteil darauf basieren, dass eine schriftliche Abfrage versäumt wurde, die gar nicht explizit verlangt wird?
Zur Zeit kann ein existenzvernichtendes Gerichtsurteil genau darauf basieren.
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vielleicht könnte son externer Anbieter, der Einzelzahlungen anbietet auch standardmäßig die Vorerkrankungen der Teilnehmnden schriftlich abfragen.
... und dann gleich einen Arzt auf die Reise mitnehmen. Gibt ja so ärztlich betreute Reisen, auch wenn die eigentlich für Senioren gedacht sind. Aber bei dem Anforderungsprofil, das an uns Lehrer gestellt wird von wegen Medikamentengabe etc. will ich da einfach haftungstechnisch meinen Kopf aus der Schlinge ziehen.
Die Inklusion fordert, daß man alle mitnehmen muß, auch wenn der Arzt vorab sagt, daß der Schüler nicht reisefähig ist, die Eltern es aber nicht wahrhaben wollen und ihn trotzdem mitschicken, um es mal überspitzt zu formulieren.
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Ich finde den preislichen Unterschied immens. Ich habe mir auch mal ein paar Angebote angesehen und die waren fast alle rund 30% - 50% teurer als wenn es selbst organisiert. Ich finde, dass das preislich nicht mehr passt. Wir reden ja nicht über unser privates Geld sondern das Geld der Schüler bzw. des Staates.
Da siehst Du mal welche Arbeitsleistung und welches Haftungsrisiko (Fahrt wird teurer, weil während des Schuljahrs 5-10 Schüler die Klasse verlassen) du in so eine Fahrt hinein steckst, wenn du es selber machst. Das wird bei uns leider alles monetär bzw. in Form von Überstunden erfaßt.
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war damals so, habe ich als doofe, junge Refrendarin nicht hinterfragt, hatte schon genug Stress.
Ich habe mir damals einfach überlegt: Wenn Du es nicht machst, wirkt sich das negativ auf deine Bewertung aus.
Wie gesagt, das Abhängigkeitsverhältnis als Referendar ist einfach enorm.
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Um mal auf die Ausgangsfrage: "Klassenfahrten unter den derzeitigen Rahmenbedingungen" zurückzukommen, ziehe ich für mich aus dem ganzen Problem das Fazit, daß ich Klassenfahrten als Lehrer gar nicht mehr durchführen kann. Zur Durchführung bedarf es da schon eines auf Kranken-Reisen spezialisierten Reiseveranstalters, der dann auch während der Fahrt 24/7 ärztliches Begleitpersonal stellt.
Das Haftungsrisiko, wenn man wirklich alle Schüler mitnehmen muß, ist einfach zu groß.
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So ne Mischung aus Super Mario, Schneewittchen, der Zauberflöte und dem Punisher. )
Wenn ich Deinen Beitrag lese, muß ich immer nur an die Inquisition der katholischen Kirche im tiefsten Mittelalter denken.
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Wow, ok, schlimmer geht also tatsächlich immer. Mein Beileid. Ich hoffe, die betreffenden Prüfer triezen heute niemanden mehr mit solchen Allüren.
Wir hatten damals mit drei Referendaren und einer Quereinsteigerin unsere UPPs bzw. OBAS-Prüfungen innerhalb von 4 Wochen. Da haben wir sogar extra ein billiges Handy mit Prepaid-Karte gekauft, damit wir an die Schüler in den Show-Stunden eine Handynummer rausgeben konnten.
Wenn ihr zu spät kommt etc., ruft auf diesem Handy an!
... Eine Schülerin rief mich daraufhin am Tag der UPP um 3 Uhr morgens an und fragte was sie anziehen solle.

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Den meisten Stress an Prüfungstag haben die Prüflinge, das entzieht eigentlich bereits jeglicher Argumentation den Boden, dass die Prüflinge sich um noch mehr Dinge kümmern müssten, damit die Prüfer es angenehmer haben.
Als ich damals UPP hatte, gab es das volle Programm. Wir waren vier Referendare an der Schule. Ein Refi holte die Brötchen, der nächste sperrte Parkplätze ab und der dritte Refi führte die Leute durchs Gebäude zu den Prüfungs- und Besprechungsräumen. Da hatte ich als Prüfling eine Checkliste wer was macht... bei den anderen Refis habe ich dann auch das volle Programm abgespult von wegen extra Parkplätze ganz vorne etc. ...
Und ja, selbstverständlich haben wir die Brötchen bezahlt.
Ich finde es zwar auch nicht gut, aber in unserem System ist man in einem totalen Abhängigkeitsverhältnis von diesen Leuten.
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Wenn man vorher weiß, dass eine Diabetikerin mitfährt, kann man sich damit „auseinandersetzen“.
Die Frage ist halt: Was ist, wenn ich mich mit den Krankheiten der Schüler auseinandersetze und zu dem Schluß komme, daß ich es nicht verantworten kann einzelne Schüler aufgrund ihrer Vorerkrankungen mitzunehmen?
Wir betreuen von Seiten des Sportvereins eine Segelflug-AG im örtlichen Gymnasium. Da ist aber auch ganz klar geregelt, daß wir entscheiden wer ins Cockpit kommt und wer nicht. Selbst wenn der Schüler nur als Passagier mitfliegt, hat er schließlich einen Steuerknüppel zwischen den Beinen und wenn der da so richtig Mist baut, also sich am Steuerknüppel festhält, kann der Pilot/Fluglehrer auch nicht mehr gegensteuern und das Flugzeug stürzt einfach ab.
Ich habe in meiner Klasse z.B. zwei dem Anschein nach Drogenabhängige und einen schizophrenen Schüler. Der Arzt würde ihn am liebsten in eine stationäre Behandlung schicken, die Eltern wollen aber die Krankheit nicht sehen und schicken das Kind zur Schule. Kann ich da sagen, daß ich ggf. fahren würde, aber diese drei Schüler nicht mitnehmen kann, weil das meine Aufsichtsmöglichkeiten schlicht übersteigt? Ich kann diese Schüler alleine bzw. mit nur einer Kollegin einfach nicht 24/7 überwachen.
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Ich habe selbst eine Weile Insulin spritzen müssen und kenne einige Typ I Diabetiker
Dann weißt Du ja, was im Fall der Fälle zu tun ist. Mich würde die Situation total überfordern, weil ich mich mit Diabetes selber noch nie auseinander gesetzt habe. Allein schon von den Symptomen auf die Ursache zu schließen würde ich mir ehrlich gesagt nicht zutrauen, selbst wenn ich wüßte, daß die Zuckerwerte da ein Problem sind.
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Eine gescheite Einweisung der Lehrkräfte bzgl. der Medikamente hätte ich als Mutter bei einer 13jährigen nicht versäumt.
Wir sind aber keine Ärzte und dürfen den Schülern kein Insolin spritzen. Was nutzt da eine Einweisung?
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Zum Schluss bleibt trotzdem immer noch die Frage, warum die Lehrerinnen nicht schneller reagiert haben. Das kann man nicht entschuldigen.
Vielleicht, weil keine der vier Kolleginnen die Situation komplett überblickt hat? Wenn die Mitschüler jeweils einer anderen Lehrerin gesagt haben, daß es der Schülerin aktuell nicht gut geht, kann ich mir schon vorstellen, daß jede der Kolleginnen so eine einzelne Meldung nicht besonders hoch gehängt hat.
Bei uns im Kollegium ist aktuell das Fazit aus der ganzen Situation, daß wir in Zukunft gar nicht mehr fahren werden. Jedenfalls findet sich kein Kollege mehr bereit dazu sowas mitzumachen. Da müßte die SL schon einzelne KuK direkt dinstverpflichten. Da ist uns unsere eigene Existenz wichtiger als diese Spaß-Veranstaltungen (a ka Klassenfahrten).
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Bei den aktuellen Sozialtransfers lohnt sich Arbeit einfach nicht mehr.
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War das jetzt eigentlich schon die Berufung? Hat das aktuelle Gericht eine Berufung nicht zugelassen?
So, wie sich das für mich anhört, war das jetzt erst die erste Instanz und normalerweise gibt es dann doch zuerst die Berufung in die zweite Instanz und dann erst die Revision.
Sollte das Gericht eine Berufung nicht zugelassen haben, wäre das dann schon ein Formfehler, der eine Revision rechtfertigt?
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Kleiner Bericht von der Front:
Nach insgesamt sechs (!) E-Mails habe ich von 8 SuS (von 22) Infos darüber, welche Vorerkrankungen/sonstige gesundheitliche Probleme Sie haben. Ich renne da seit Wochen hinterher und habe bereits jetzt die Nase voll von diesem tollen Spaß. In den Akten steht dazu genau gar nichts. Unsere sind alle (bis auf eine) volljährig und ich höre nur Andeutungen darüber, wie sehr man sich besaufen will. Yeah!Bei mir das gleiche Spiel. Eigentlich kann die Konsequenz nur sein nicht zu fahren.
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Ein anderer Grund fällt mir bei aller Kreativität nicht ein.)
Mir fällt noch ein: Die Eltern wollen nicht wahrhaben, dass ihre Tochter krank ist.
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Sie haben es der Schule gesagt.
Wer sagt, dass die Eltern dies der Schule gesagt hätten? Die Eltern etwa?
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Der Anteil der Mutter wurde übrigens von der Staatsanwaltschaft untersucht. Es wurde keine Anklage erhoben. Das sollte reichen.)
Ich möchte zu der ganzen Geschichte noch anmerken, dass die Staatsanwaltschaft zuerst auch die Anklage gegen die beiden Lehrerinnen nicht erheben wollte. Erst der Vater hat dafür gesorgt, dass es doch zu der Anklage kam.
Wollte er damit etwa von seiner eigenen Schuld ablenken?
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Fakt ist jedoch, dass die Organisatoren der Fahrt die rechtliche Pflicht hatten, sich entsprechend zu informieren (siehe den Beitrag von Germanist).
Daraus resultiert für mich dann aber in Summe, dass die Meßlatte, die an solche Fahrten angelegt wird, dermaßen hoch liegt, dass kein normalsterblicher Lehrer mehr über diese hinüber springen kann.
- Krankheiten müssen vorher abgefragt werden.
- Auf jede Krankheit muss adäquat reagiert werden, ohne das man vorher eine medizinische Ausbildung bekommen hat. Der Erste Hilfe Kurs reicht da bei weitem nicht.
- Aufgrund der Inklusion sollen alle Kinder mitgenommen werden, obwohl man dies, wenn man ehrlich zu sich selber ist, ablehnen muss.
- Die Aufsichtspflichten sind weitaus strenger als im Privatleben. So darf eine Schulklasse z.B. auf einer Klassenfahrt nicht bei normalem Badebetrieb ins Schwimmbad gehen. Nein, es muss immer eine Lehrkraft mit DLRG-Schein dabei sein, obwohl das Schwimmbad für den normalen Betrieb Bademeister/Rettungsschwimmer stellt.
- Die Lehrkraft muss vorab sämtliche Aktivitäten auf der Klassenfahrt begehen und im Hinblick auf potentielle Gefahren beurteilen. Nur sind wir als Schule kein Reiseunternehmen, das über Reiseleiter vor Ort verfügt, die man vorab für die Begutachtung losschicken kann.
- Von der rein physisch unmöglichen 24/7-Aufsicht rede ich mal gar nicht.
Volljährige Schüler dürfen alleine ins australische Outback reisen und an jeder Ecke Alkohol kaufen. Warum ist dies nicht die Meßlatte, die man an Klassenfahrten anlegt? Wenn wir wollen, dass Schüler Eigenverantwortung lernen, dann müssen wir sie irgendwann auch mal mit allen Konsequenzen laufen lassen!
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