hi, darf die Schulleitung die Lehrer zwingen einen Laptop zu benutzen? Er soll benutzt werden. Doch dann muss man einwilligen, dass man ihn bezahlt, wenn er kaputt geht oder repariert werden muss.
Da ist ein E-Mail oder Chatprogramm drauf, welches man aber auch zu Hause an seinem Rechner nutzen könnte. Das darf ja evtl. aus Datenschutzgründen nicht. Habe ich noch nichts zu gefunden. Aber in der Schule könnte man einen PC ja dafür nutzen. Natürlich lästig würde das, weil die SL dann gewiss nichts mehr über E-Mail senden würde, nur noch über diese Laptop-Kommunikation.
Muss man dem also einwilligen?
1. Ich "muss" meines Erachtens nur das, was gesetzlich vorgeschrieben ist und was ich per Dienstanweisung erhalte. Ob eine Dienstanweisung rechtens ist, ist im Zweifelsfall auf dem Dienstweg zu klären.
2. Die Nutzung privater Datenverarbeitungs-Anlagen (also: Der Rechner zu Hause) zur Erledigung von schulischen Aufgaben, bei denen personenbezogene Daten betroffen sind (also auch E-Mails und Chatprogramme), unterliegt in NRW der Genehmigung durch die Schulleitung. Man hört munkeln, dass in der kommenden Neugestaltung der passenden Verordnungen die Schulleitung das aber gar nicht mehr genehmigen darf, wenn dienstliche Geräte zur Verfügung gestellt werden. Ich empfehle normalerweise nicht die Nutzung von privaten Endgeräten, denn meiner Erfahrung nach sind die nötigen technischen Vorraussetzungen, damit eine Lehrkraft sich da nicht rechtliche Probleme einlädt, gar nicht so gering.
3. "Laptop-Kommunikation" ist kein feststehender Begriff. Es ist Aufgabe der Schulleitung, die Kolleg:innen zu informieren. Wie diese Informationswege bestimmt werden, kann ich rechtlich nicht sagen, ich würde raten, dass es innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen der Schulleitung freisteht. Unter Einbeziehung des Lehrerrats potentiell.
Wiederholte, dringende Empfehlung: Lies die gesetzlichen Grundlagen deines Berufs.