teilweise ist ja schon in Konzepten festgehalten, dass auf Kollegen mit Kindern Rücksicht zu nehmen ist oder sie sogar komplett von Fahrten entbunden sind. Das ist gelebte Praxis. Wäre für mich evtl. noch okay, wenn unsere Arbeitszeit stundengenau abgerechnet würde und man Kinderkollegen da nicht für umme entlasten müsste.
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: es muss sich jede um sich kümmern. Wenn die Schulleiterin entscheidet eine Kollegin wegen deren Kinder nicht mit einer Aufgabe zu belasten, ist das völlig OK im Rahmen von Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das bedeutet aber nicht, dass individuelle Gründe anderer ignoriert werden können. Wenn ich eine Aufgabe im Rahmen der Arbeitszeit nicht erledigen kann, merke ich das an. Gegebenenfalls auch vermöge einer Überlastungsanzeige.
Wenn sich bei etwas niemand findet, die es machen kann, wird es nicht gemacht. Oder jemand entscheidet, dass etwas anderes liegen bleiben kann. Das Problem an vielen Schulen ist nämlich, dass man mehr machen möchte, als die Ressourcen hergeben. Da gibt es so viele schöne Projekte und jedes ist für sich wichtig. Aber irgendwann muss man entscheiden, was wie wichtig ist. Davor kann man sich drücken, aber das ist dann nicht mehr mein Problem.
Bezüglich der Klassenfahrt dürfte §13, Absatz (1), erster Satz der ADO für Erheiterung auf der Leitungsebene sorgen:
„(1) Für Lehrerinnen und Lehrer gilt grundsätzlich die wöchentliche Arbeitszeit des übrigen öffentlichen Dienstes.“
„Grundsätzlich“ bedeutet, dass es Ausnahmen geben kann. Aber die wären entsprechend zu begründen. Und wenn mir jemand erzählt, ich müsste eine Woche lang 12-Stunden-Schichten schieben, sage ich eben, dass ich das nicht kann.