Beiträge von O. Meier

    aber sich hinter einem Verbot zu verstecken ist deutlich zu kurz gedacht

    Es wäre durchaus eher angebracht, hinter dem Verbot zu stehen. Dann bekommt man es auch durchgesetzt. Wer eh meint, das Saufen sowieso dazugehört und nüchtern alles langweilig ist, wird sich da eher schwer tun. Ich meine tatsächlich, dass eine Klassenfahrt als nüchterner Freiraum den jungen Menschen mehr bringt als eine Sauftour. Das kann ich auch so vermitteln.

    Und ansonsten gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wie bei anderen Verstößen auch. Womöglich ist es angebracht, Trinkerinnen nach Haus zu schicken, vielleicht erreicht man aber bei einmaligen Verstoß mit einer geringfügigeren Maßnahme auch eine Verhaltensänderung.

    Ich halte auch ein absolutes Verbot leichter durchzusetzen, als die Bitte an die Schülerinnen, sich beim Saufen doch bitte zu mäßigen. Wieviel ist den maßvoll? Ab wann ist's zu viel? Da finde ich ich es doch klarer, konsequent „nein“ zum Saufen zu sagen.

    Was die Aufsicht und Bereitschaft anbetrifft. Ich fahre ja nicht. Da ist alles klar. Führe ich aber, bestünde ich auf einem klaren Dienstplan. Pro Mensch 8 Stunden am Tag. Vorher festgelegte Zeiten, Dienstplan also. 10 Stunden nur in Ausnahme. Mit Pausen natürlich. Außerhalb dieser Zeiten wäre ich auch nicht in der Unterkunft der Schülerinnen, sondern in meiner amtsangemessenen oder irgendwo anders. Natürlich müssten genug Leute mitfahren, damit die Dienst abgedeckt werden können. Keine 24-h-Bereitschaften. So beantragte ich eine Fahrt.

    Und natürlich tränke ich nichts. Auch nicht in meiner Freizeit während der Fahrt. Allein, um Restalkohol auf der nächsten Schicht zu vermeiden. Aber auch, weil ich meine Zeit vor Ort nüchtern besser genießen könnte.


    Aber das Einfachste und Sicherste ist immer noch, nicht zu fahren.

    wenn was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, müsste man wohl erst mal nachweisen, dass das nicht passiert wäre, wenn ich keinen getrunken habe…

    Ziemlich naiv. Die Argumentation, dass der Alkoholkonsum grob fahrlässig war, ist einfach zu führen. Der Rest ergibt sich. Das kann dich erheblich in den Arsch kneifen.

    Klassenfahrt ist Dienst. Im Dienst nüchtern. Immer.

    Wir stehen bei Klassenfahrten immer mit halbem Fuß im Grab, aber ich finde, das ist es wert, weil es für Schüler*innen meistens eine sehr coole Zeit ist, an die sie sich gerne zurückerinnern…und dafür bin ich bereit auch ein bisschen Risiko einzugehen

    Das Risiko, dass du nach eigenen Worten eingehst („Grab“), ist mehr als ein Bisschen. Du schreibst hier, dass du bereit bist, dein eigenes Leben für eine „coole Zeit“ der Schülerinnen zu opfern. Das mag eine Übertreibung sein, trotzdem erscheint mir hier eine Verschiebung von Maßstäben vorzuliegen, die mir nicht zusagt.

    Ich möchte dir da nicht reinreden. Mach, wie es deinem Stil entspricht. Ich wollte nur nicht unerwähnt lassen, dass man das noch anders handhaben kann. Angefangen damit, gar nicht zu fahren (that's what I do), bis zur Fahrtausgestaltung die andere Werte als eine coole Zeit in den Mittelpunkt stellt.

    Als ich noch fuhr, kam ich nie auf die Idee, Alkohol zu erlauben. Bei aller Übung darin, Verantwortung zu übernehmen, die ihnen sicher zusteht, darf man den jungen Menschen gegenüber auch mal ein Verbot durchsetzen. Es gibt immer irgendwo Grenzen, die ihre Bedeutung haben.

    Die Gruppe, die du beschreibst, wird vermutlich ohnehin regelmäßig (an den Wochenenden) konsumieren. Vielleicht wäre eine Woche „ohne“ zwar nicht „cool“, aber aus andere Sichtweise ein hilfreiches Erlebnis.

    Aus dem, was sie, bevor das auffiel, erzählt hat.

    Und weil du die Kollegin für besonders ehrlich hältst, glaubst du ihr immer alles. Dass man über züchische Erkrankungen nicht gerne spricht, kommt dann nicht in Frage. Klaro.

    Mein Tipp: sorge dafür, dass dir die Arbeit nicht über den Kopf wächst. Insbesondere, wenn man etwas zusätzlich übernehmen muss, wie z. B. wegen Krankheit liegengebliebene Klausuren, dann muss man auch mal „nein“ sagen. Wenn noch jemand krank wird, ist auch niemandem geholfen.

    Eventuell hat sie während dieser Zeit als Heilpraktikerin gearbeitet:

    https://www.t-online.de/nachrichten/pa…-enthuellt.html

    Eventuell. Tonline beruft sich auf die Bild. Nicht gerade die belastbarste aller Quellen. Aber es wurde ja noch mehr enthüllt:


    Offenbar geht es der Lehrerin aus dem Ruhrgebiet finanziell gut: Anwohnern zufolge soll sie zwei Wohnungen in Duisburg besitzen.

    Äh, nein, das geht nicht? Wie soll jemand krank werden, die Wohnungen in Duisburg besitzt?[1] Oder ging es hier nur um eine Neiddebatte. Soll die Beamtinnenbesoldung zukünftig vom Vermögen abhängig sein? Statt Vermögenssteuer oder zusätzlich?


    Oder hier:

    Den Krankschreibungen zufolge litt sie an psychischen Problemen.

    Ach? So etwas steht auf „Krankschreibungen“? Falls damit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gemeint sein sollten, nämlich nicht. Woher will das diese unseriöse Redaktion also wissen?

    [1] Vermutlich soll es aber darum gehen, dass Sie Eigentum an zwei Wohnungen hat. Aber in dem zusammengemarmelten Unfug, spielen solche Details sicher keine Rolle.

    ich finde es dreist, dass die Frau dagegen geklagt hat, dass sie zum Amtsarzt bestellt wurde.

    Das darf sie, noch ist's ein Rechtsstaat. Durch das Urteil herrscht Klarheit, sie muss hin, weitere Diskussionen dazu erübrigen sich.

    Und wenn das mit der Nebentätigkeit stimmt, hoffe ich ehrlich gesagt sogar, dass sie in Regress genommen und aus dem Dienst entlassen wird und nicht nur zur Ruhe gesetzt wird.


    Regress für was? Welcher Schaden ist entstanden? und wodurch? Was wäre besser oder anders gelaufen, wenn sie statt der „Ausbildung“ zur Kurpfuscherin zu Hause gesessen hätte. Und auf welcher Rechtsgrundlage soll sie aus dem Dienst entlassen werden. Welches dienstrechtlichen Verstoßes hat sie sich schuldig gemacht? Und zwar in dem Maße, dass eine Entlassung aus dem Dienst die geringstmögliche Maßnahme wäre?


    Hat hier schon jemand die Bild-„Zeitung“ erwähnt? Ja? Prima, passt nämlich.

    Auch wenn das einigen hier völlig gegen den Strich geht, kann dich der Arbeitgeber halt anrufen. Du musst aber nicht reagieren.

    Ob das rechtlich klar geht, entscheiden im Zweifelsfall Gerichte.

    Es hilft nur, konsequent die Kontaktaufnahme zu verweigern.

    Ich habe damit, aus der Krankheit heraus noch etwas zu machen, keine guten Erfahrungen gemacht. „Blocken” bekommt mir deutlich besser.

    Es geht doch nicht um "dienstliche Kommunikation".

    Doch. Darum dreht sich dieser Thread.

    Sekretariat ruft an. Ich gehe ran und sage

    Kannst du machen, wenn es für dich passt. Die TE hat aber das Problem, dass sie die dienstliche Kommunikation ihren Heilungsprozess hemmt. Da gehört es sich nicht, ihr ein schlechtes Gewissen zu machen, indem man erklärt, dass das alles kein Problem sei, dass man doch mal eben schnell. Und überhaupt könnten kranke Menschen angerufen werden, die müssten sich halt schon kümmern und erläutern, wie dienstunfähig die denn nun wirklich sind.

    Nee, alles nicht, alles verkehrt.

    Dienstunfähig bedeutet eben auch unfähig zu dienstlicher Kommunikation. Das muss man nicht dazu sagen. Aber da werden wir uns wohl nicht mehr einig. Es ist aber auch diese Erwartungshaltung, immer Zugriff auf jede haben zu wollen, die uns krank macht.

    Umso konsequenter müssen wir beim „Dichtmachen“ sein. Das auch als Tipp an die TE.

    Personen, mit denen ich privat verkehre (da können auch Kolleginnen bei sein), wissen, wie sie mich privat erreichen können. Das hat mit der dienstlichen Erreichbarkeit nichts zu tun.

    Wenn du jegliche Arbeitsprozesse vollständig „ausfallsicher“ gestalten möchtest

    Wer? Ich? Bestimmt nicht. Nicht mein Zuständigkeitsbereich.

    Wenn aber Dinge nicht verschoben werden können, wie hier erwähnt wurde, muss man organisatorisch dafür Sorge tragen, dass der Ausfall einer Einzelnen diese nicht verhindert.

    Z. B. findet man meine Notenlisten im Schreibtisch in meinem Dienstzimmer in der Schule.

    Ach, nee. Ich habe gar keinen Schreibtisch in der Schule und erst recht kein Dienstzimmer. Man kann nicht erst erwarten, dass ich ständig Kram zu Hause erledige, und sich dann wundern, dass die Unterlagen nicht in der Schule sind. Organisatorischer Fehler, nicht meine Entscheidung, nicht mein Problem. Gesäß lecken und Mittelfinger.

    Ich komme aus einem selbständigen Handwerkerelternhaus - und ich kenne es nicht anders, als das mein Vater ständig rufbereit war - und als plötzlich nichts mehr ging (kurz vor seinem Versterben) , war es für alle belastend.

    Klingt nach „Arbeiten bis zum Umfallen“. Mag sein, dass da Menschen mit glücklich werden. Für mich ist das keine Perspektive.

    Und ich glaube auch nicht, dass uns dieses Beispiel irgendwie weiter bringt.

    Der Hund bleibt die Zeit der Überführung in einem Käfig irgendwo unten. Nicht auf dem Deck.

    Geht gar nicht. Recherchiere bitte nochmal. Was ich gehört habe von Bekannten, die mit dem Hund im Schottland waren:

    1. Es gibt Fähren, die auch Kabinen für mit Hund anbieten.

    2. Es gibt Fähren, auf denen man mit einem Wohnmobil an Deck stehen kann.

    3. England hat auch schöne Ecken. Der Weg ist das Ziel. Der Tunnelzug braucht nur eine halbe Stunde.

    Bitte keine Israelische Propaganda verbreiten.

    Und ich bin mir sicher, dass sich hier Leute finden, die nicht mal in einer solchen Äußerung Antisemitismus erkennen.

    Auch deshalb werde ich mich an dieser „Diskussion“ nicht beteiligen, die ist mir sogar für dieses Forum zu ekelig.

Werbung