Meine Rückfrage bezog sich konkret auf die Aussage von O. Meier, dass ´man sich "auch mal an Recht und Gesetz halten könne". Diese Aussage stimmt also so (für NRW) explizit nicht.
Doch die Aussage gilt auch für NRW. Auch dort kann man sich an Recht und Gesetz halten.
Denn das Verwenden einen Privatkontos verstößt explizit NICHT gegen Recht und Gesetz. (Wie aus den letzten Beiträgen ja hervorgeht.)
Wir werden hier keine Einigkeit erzielen. Wir sind allesamt keine Juristen. Und man weiß nicht, ob die sich einig würden. Am Ende entscheiden Gerichte, aber damit möchte ich nichts zu tun bekommen.
Trotzdem möchte ich meine Sichtweise der Dinge noch einmal darleben. Die Idee, was nicht vrboten sei, sei erlaubt, halte ich für naiv. So funktioniert unser Reechtssystem nicht. Ich frage umgekehrt, wo denn im Gesetz steht, dass dieses Vorgehen erlaubt sei? Bestenfalls also befinden wir uns in einem ungeregelten Graubereich. Auch den möchte ich nicht betreten. Und ich rate auch den Kolleginnen davon ab, das zu tun.
Vorher sagen alle "Was kann den schon schief gehen?", "Das haben wir schon immer so gemacht." oder "Es geht nicht anders.". Hinterher, wenn was schief gelaufen ist, reißen alle die Arme hoch und wissen von nichts. Dann ist man nur selbst die Idiotin, die darufzahlt. Warum?
Ich meine einfach, dass das Geld der Eltern oder Schülerinnen nichts auf einem privaten Konto einer Lehrerin zu suchen hat. Diese dienstlich aufzufordern, einer privat Geld zu überweisen, ist zumindest schräg. Wie das rechtens sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz erlaubt explizit, die Verwendung von Konten der Schulträgerin für derlei. Und das sind Konten, die für so etwas vorgesehen sind. Und die Verwendung von Privatkonten soll dafür ohne eine solche Regelung erlaubt sein, nur, weil das nirgends als Verbot kodifiziert ist? Macht, was ihr wollt, aber mit so wenig möchte ich weder gegenüber der Schulaufsicht noch vor einem Gericht auftreten müssen.
Aber ich meine es gibt kein Problem ohne schulisches Konto. So wie kein Internetzugang an der Schule kein Problem ist. man kann dann halt kein Internet nutzen. Besteimmte Unterrichtsmodelle und -inhalte fallen dann weg. Und ohne Konto kann man eben kein Geld bewegen. Das man an der einen oder anderen Stelle schade sein, es ist aber kein Problem.
Ein Problem verschafft sich, wer sich in diesen, sagen wir, rechtlichen Graubereich begibt.
Das würde höchstens auf ein "Herr Lehrer - zahlen Sie das Geld irgendwie zurück" hinauslaufen.
Höchtens? Da kann ganz schön 'was zusammenkommen.
Aber eine "Veruntreuung" mag ich in keinem der Fälle sehen. [...] Eine Veruntreuung und damit eine Straftat wäre es nur, wenn der Lehrer sich von dem Geld ein neues Auto kauft und es nicht zweckgebunden einsetzt.
Ich empfehle doch mal den einschlägigen Paragraphen zu lesen. Untreue liegt schon dann vor, wenn man den Vermögensinteressen der anderen entgegen läuft. Es reicht, dass ein Schaden eingetreten ist. Dazu muss die Täterin keinen Nutzen aus der Sache schlagen.
Die ehemalige Bundesklanzlerin Dr. Helmut Kohl wurde im Nachgang der Parteispendenaffäre wegen Untreue mit einem Strafbefehl belegt. Sie galt seit dem als vorbestraft. Durch die Annahme der Spenden hatte sie sogar vor, der Partei zu nützen. Allerdings musste diese nicht unerheblich Gelder der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen, weil infolge der inkorrekt angegebenen Spenden der Rechenschaftsbericht der Partei nicht mehr stimmte. So kann's kommen.
Was ist denn z. B., wenn die Bank die Überweisung zur Veranstalterin nicht ausführt, weil sie sich darauf beruft, dass man ein privates Gehaltskonto betreibe, jedoch für derlei ein Geschäftskonto notwendig wäre, und man dadurch Fristen versäumt? Gab es bisher nocht nicht? Möchtet ihr die erste sein, der das widerfährt? Habt ihr sonst keinen Spaß in eurem Leben?