Doch, natürlich. In bar.
Das ist ja noch schlimmer.
Doch, natürlich. In bar.
Das ist ja noch schlimmer.
Und schon ist die Bibel aus der Grundschule verbannt. Zumindest in einem Schulbezirk in Utah (https://www.deutschlandfunk.de/grund-und-mitt…-bibel-102.html)
Dort beschäftigen sie sich mit der Frage, ob dieses Buch für Kinder geeignet sei. Das sollte man tun, bevor msn Bücher in Schulbibliotheken stellt.
Nochmal: es gibt kein Problem, auch ohne Schulkonto nicht. Also braucht man auch keine Lösung.
Die Schulträgerin entscheidet. Wenn die Schulträgerin keine Tafel in die Klassen hängt, kann ich nichts anschreiben. Wenn es keine Sporthalle gibt, kann kein Sport unterrichtet werden. Und wenn es kein Schulkonto gibt, kann kein Geld verwaltet werden.
Was davon sollte für mich ein Problem darstellen? Was davon betrifft mich als Privatperson? Und was davon sollte ich privat ändern wollen?
Wenn das Land möchte, das Klassenfahrten stattfinden, sorgt es bitte für die nötigen Voraussetzungen. Wenn es ohne klarkommt, können sie alles so lassen.
Ich weiß nicht, warum da noch „Verbände“ irgendetwas „politisch“ regeln sollten.
Kann juristisch (im Sinne der Veruntreuung) schief gehen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Mit ihren juristischen Laienmeinungen sind schon andere auf die Fresse gefallen. Dann läuft es wieder auf die Frage hinaus, warum man sich die Scheiße antun soll.
Das mag dann juristisch fahrlässig eingestuft werden. Das ist aber kein vorsätzliches Handeln.
Werden die zuständigen Gerichte dann wohl entscheiden.
Aber, mir egal. Macht. Wenn's schief geht, kein Mitleid.
Das macht man, wenn man als Lehrer sein Geld privat einzahlt
Ja, mit dem eigenen Geld kann auch eine Lehrerin machen, was sie will. Das darf sie auch in einer Plastiktüte am Bahnhof liegen lassen.
Bzgl. der Veruntreuung: der Täter muss vorsätzlich das Geld veruntreut haben. Nur dann ist der Strafbestand erfüllt. Im Falle einer Pfändung oder des eigenen Todesfalls (da kann es dem Täter eh egal sein) ist kein Vorsatz zu sehen, dass das Geld nicht der eigentlichen Bestimmung zugute kommt. Also: keine Veruntreuung.
Nein. Nach wie vor bin ich keine Juristin, ich sehe es aber anders
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 266 Untreue(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
Wenn man das fremde Geld auf ein Konto einzahlt, auf dem es nicht sicher ist, also z. B. nicht pfändungssicher, hat man die fremden Vermögensinteressen nicht ausreichend wahrgenommen.
Jeder kleine Verein hat ein Konto, damit das Vereinsgeld nicht mit dem Privatvermögen der Vorstandsmitglieder vermischt wird. Genau wegen so etwas. Genau wegen so etwas.
Meine Rückfrage bezog sich konkret auf die Aussage von O. Meier, dass ´man sich "auch mal an Recht und Gesetz halten könne". Diese Aussage stimmt also so (für NRW) explizit nicht.
Doch die Aussage gilt auch für NRW. Auch dort kann man sich an Recht und Gesetz halten.
Denn das Verwenden einen Privatkontos verstößt explizit NICHT gegen Recht und Gesetz. (Wie aus den letzten Beiträgen ja hervorgeht.)
Wir werden hier keine Einigkeit erzielen. Wir sind allesamt keine Juristen. Und man weiß nicht, ob die sich einig würden. Am Ende entscheiden Gerichte, aber damit möchte ich nichts zu tun bekommen.
Trotzdem möchte ich meine Sichtweise der Dinge noch einmal darleben. Die Idee, was nicht vrboten sei, sei erlaubt, halte ich für naiv. So funktioniert unser Reechtssystem nicht. Ich frage umgekehrt, wo denn im Gesetz steht, dass dieses Vorgehen erlaubt sei? Bestenfalls also befinden wir uns in einem ungeregelten Graubereich. Auch den möchte ich nicht betreten. Und ich rate auch den Kolleginnen davon ab, das zu tun.
Vorher sagen alle "Was kann den schon schief gehen?", "Das haben wir schon immer so gemacht." oder "Es geht nicht anders.". Hinterher, wenn was schief gelaufen ist, reißen alle die Arme hoch und wissen von nichts. Dann ist man nur selbst die Idiotin, die darufzahlt. Warum?
Ich meine einfach, dass das Geld der Eltern oder Schülerinnen nichts auf einem privaten Konto einer Lehrerin zu suchen hat. Diese dienstlich aufzufordern, einer privat Geld zu überweisen, ist zumindest schräg. Wie das rechtens sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz erlaubt explizit, die Verwendung von Konten der Schulträgerin für derlei. Und das sind Konten, die für so etwas vorgesehen sind. Und die Verwendung von Privatkonten soll dafür ohne eine solche Regelung erlaubt sein, nur, weil das nirgends als Verbot kodifiziert ist? Macht, was ihr wollt, aber mit so wenig möchte ich weder gegenüber der Schulaufsicht noch vor einem Gericht auftreten müssen.
Aber ich meine es gibt kein Problem ohne schulisches Konto. So wie kein Internetzugang an der Schule kein Problem ist. man kann dann halt kein Internet nutzen. Besteimmte Unterrichtsmodelle und -inhalte fallen dann weg. Und ohne Konto kann man eben kein Geld bewegen. Das man an der einen oder anderen Stelle schade sein, es ist aber kein Problem.
Ein Problem verschafft sich, wer sich in diesen, sagen wir, rechtlichen Graubereich begibt.
Das würde höchstens auf ein "Herr Lehrer - zahlen Sie das Geld irgendwie zurück" hinauslaufen.
Höchtens? Da kann ganz schön 'was zusammenkommen.
Aber eine "Veruntreuung" mag ich in keinem der Fälle sehen. [...] Eine Veruntreuung und damit eine Straftat wäre es nur, wenn der Lehrer sich von dem Geld ein neues Auto kauft und es nicht zweckgebunden einsetzt.
Ich empfehle doch mal den einschlägigen Paragraphen zu lesen. Untreue liegt schon dann vor, wenn man den Vermögensinteressen der anderen entgegen läuft. Es reicht, dass ein Schaden eingetreten ist. Dazu muss die Täterin keinen Nutzen aus der Sache schlagen.
Die ehemalige Bundesklanzlerin Dr. Helmut Kohl wurde im Nachgang der Parteispendenaffäre wegen Untreue mit einem Strafbefehl belegt. Sie galt seit dem als vorbestraft. Durch die Annahme der Spenden hatte sie sogar vor, der Partei zu nützen. Allerdings musste diese nicht unerheblich Gelder der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen, weil infolge der inkorrekt angegebenen Spenden der Rechenschaftsbericht der Partei nicht mehr stimmte. So kann's kommen.
Was ist denn z. B., wenn die Bank die Überweisung zur Veranstalterin nicht ausführt, weil sie sich darauf beruft, dass man ein privates Gehaltskonto betreibe, jedoch für derlei ein Geschäftskonto notwendig wäre, und man dadurch Fristen versäumt? Gab es bisher nocht nicht? Möchtet ihr die erste sein, der das widerfährt? Habt ihr sonst keinen Spaß in eurem Leben?
Schmeili Gibt es denn in Hessen eine (gesetzliche) Regelung, dass so zu verfahren ist? In NRW können die Kommunen lt. Schulgesetz ein Konto einrichten. Sie machen es wohl überwiegend nicht.
Denke dir mal die Migration weg
Warum?
Also wenn nirgends steht das das verboten ist, darf man das. Muss ja irgendwie gehen, ist ja nicht verboten. Müsste ja irgendwo stehen. Steht aber nirgends. Nönö, ich mach das jetzt.
Die Rechtslage ist seit Jahren unverändert ungeklärt
Finde ich nicht. Für den Sachaufwand ist nunmal die Schulträgerin verantwortlich. Also muss die sich um die Konten kümmern. Dazu bedarf es doch keiner expliziten Anweisung.
Natürlich könnte man den Unterhalt von dienstlichen Konten ins Schulgesetz aufnehmen. Genau so wie den Betrieb von Heizungen und des Bestellen von Handwerkerinnen, wenn ein Wasserroht geplatzt ist. Muss alles geregelt sein. Das zu unterlassen, ist ja nicht verboten.
Kann uns aber alles wurscht sein.
Solange das keiner einmal aktiv bis zum bitteren Ende durchzieht
Braucht's gar nicht. Es reicht die Sache passiv am süßen Anfang vor die Pumpe flitzen zu lassen. Anfrage an die Schulleitung bezgl. des Kontos für Klassenfahrten. Gibt keins? Och, schade. Fertig.
Ich weiß nicht, warum es rechtlich zulässig sein sollte, dass eine Lehrerin Eltern dazu auffordert, ihr privat Geld zu überweisen. Eines expliziten Verbotes bedarf es da doch gar nicht.
Ansonsten, umgekehrt. Schulgirokonten sind erlaubt. Für Privatkonten steht da nichts. Gibt es eine Quelle, die se Lehrerinnen erlaubt, sich privat Geld überweisen zu lassen?
(3) Schulträger können zur Erleichterung der
Mittelbewirtschaftung durch die Schulen Schulgirokonten einrichten. Diesen
Konten können auch zusätzliche eigene Einnahmen der Schulen zugeführt werden.
Mit Zustimmung des Schulträgers können diese Konten auch für die Verwaltung von
treuhänderischen Geldern genutzt werden.
PS: Ich kann nicht verhindern, dass sich hier jemand Ärger macht. Proceed at own risk.
Dann sollte man die Stunden, die für Religion oder Ethik als Alternative gesetzt sind, nicht als erlässlich darstellen,
Religion ist braucht's nicht. Ethik ist wichtig. Das wäre schon mal ein Unterschied.
Die Zeit fürs Lesen woanders abzuknapsen, wo die jungen Menschen etwas lernen sollen, halte ich auch für schwierig. Also läuft's auf zusätzlichen Unterricht hinaus. Der müsste von jemandem gehalten werden und die muss da Geld für bekommen. Also wird's nichts. Schade.
Im Religionsunterricht geht es ja nicht darum, zu sagen "Entweder ihr glaubt jetzt alle an Leben nach dem Tod oder ihr bekommt alle eine 6!".
Hat so etwas jemand behauptet? Beliebte Strohfrau, Aussagen zu widerlegen, die niemand so getätigt hat.
Es kann nicht 100% wissenschaftlich geprüft werden, ob es Gott gibt oder nicht.
Wie bereits erwähnt, entziehen sich Thesen, die niemand aufstellt, vollständig einer wissenschaftlichen Betrachtung. Die Andeutung, die hier gemacht werden soll, dass es unterhalb der 100% doch irgendwie einen Anlass geben könnte, sich mit der Frage nach der Existenz einer Göttin zu beschäftigen, ist auch nicht zu halten. Diese Frage ist wissenschaftlich zu 0% relevant.
Warum beteiligst gerade du dich dann daran
Ich beteilige mich eben gerade nicht am Geschwurbel.
hältst ein Stöckchen nach dem nächsten hin?
Das mag dir so vorkommen. Geschenkt!
War in der Sache noch etwas?
Ethik (oder wie man das Fach benennen will) wäre dann im selben Band aber auch gestrichen, da man die Zeit ja zum Lesen benötigen will.
Hat sich hier irgendjemand gegen Ethik geäußert? Muss ich überlesen haben. Was meinst du? Sollten Grundschulkinder Ethik-Unterricht erhalten?
Eine Abwägung „Entweder lesen oder Ethik“ fände ich fatal. Es muss beides gehen.
Ich habe daher nun ein extra Konto privat auf meinen Namen eröffnet.
Was spricht dagegen, sich an Recht und Gesetz zu halten? Mach's bitte nicht. Kündige das Konto wieder. Fordere bitte keine Eltern auf, dir privat Geld zu überweisen.
Nicht immer können Veranstalter/Jugendherbergen Rechnungen für die einzelnen Eltern ausstellen.
Sie können schon. Aber warum sollten sie den zusätzlichen Aufwand betreiben? Es gibt Anbieterinnen, die sich das Einzelinkasso vergüten lassen. Dann zahlen halt die Eltern, weil die Schulträgerin etwas sparen möchte.
die angenommene Nicht-Existenz von Gott herauszustellen
Einer solchen Annahme bedarf es nicht. Die Frage der Existenz von Göttinnen stellt sich naturwissenschaftlich gar nicht. Eine (natur)-wissenschaftliche Auseinandersetzung bedarf schon einer halbwegs klar formulierten These. Die gibt es aber nicht. Geschwurbel reicht nicht.
Es ist überhaupt nicht klar, was so eine Göttin überhaupt sein soll. Insofern gibt es weder etwas zu be- noch zu widerlegen.
Mangelnde Falsifizierbarkeit wurde schon erwähnt? Oder anders ausgedrückt „Not even wrong!“
Die naturwissenschaftliche Auseinandersetzung mit Religionen ist eh langweilig. Die Diagnose kommt über „Ihr habt nichts.“ nicht hinaus.
Z. B. soziologische, historische oder züchologische Fragestellung sind da schon interessanter. Warum z. B. lassen sich Menschen von Lügen und Märchen trösten? Warum sind ihnen Fakten so zu wieder?
Gibt es? Wo?
Nennt sich nicht so, aber wir nutzen z. B. Mindstorms in MINT-Kursen.
Die Alternative wäre nicht zu fahren.
Ja. Klingt gut.
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