Beiträge von O. Meier

    Genau das ist in NRW verboten. Leistungsnachweise des Schülers sind zu werten, wenn man ihn einmal hat nachschreiben lassen, auch wenn man ihn eigentlich gar nicht hätte nachschreiben lassen dürfen, weil keine Entschuldigung vorliegt.

    Das finde ich auch in Ordnung.

    Hättest du die Schlumpfienen, von denen du berichtest, ohne Entschuldigung nachschreiben lassen, hättest du jetzt womöglich Fünfen stehen, mit denen du eine Note gut begründen könntest.

    jemand der ca. 60 Nachschreibkandidaten aus einem Dutzend Klassen heute da ist oder nicht.

    So viele habe ich nicht. Es versuchen sich nicht so viele bei uns zu drücken.

    In der Regel muss ich denen auch nicht hinterherlaufen. Die jeweilige Kollegin schickt sie. Nachgeschriebenen wird im Zweifelsfall auf dem Flur.

    Wenn ich selbst in einer Klasse mit säumigen Unterricht habe, stehen da schon mal Tisch und Stuhl vorbereitet draußen. Ich muss nur noch die Aufgaben drauf legen.

    Bringt auch nichts! Ich habe es mal versucht. Wenn die Schüler da waren, habe ich ihnen in der 1. Stunde gesagt, daß sie gleich in der 3. Stunde nachschreiben werden. In der 3. Stunde waren sie dann mit Attest krank. Noch Fragen?

    Ja, kenne ich, mache ich nicht mehr so. Wenn ich in der ersten Stunde auf die Schülerinnen treffe, schreiben sie dann nach.

    Immer direkt abgreifen. Die, die vorbereitet und echt krank waren, können dann ohne weitere Verzögerung ihre Leistung zeigen. Die Schlumpfienen kannste damit kalt erwischen.

    Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.


    So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?

    Also, es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: entweder kannst du die Leistung auch ohne die letzte Klausur beurteilen. Oft geht das. Dann machst du das.

    Oder das geht in der jeweiligen Konstellation nicht, weil z. B. noch andere Teilleistungen fehlen. Dann dokumentierst du eben das.

    Catch 21 — so oder so, die werden nicht versetzt. Autsch.

    Die Forderung nach einer 1 wegen der fehlenden Nachschreibearbeit, hätte mich dazu veranlasst, mal mit den Damen bei der Schulleiterin vorbeizuschauen. In dem Gespräch hätte sie dann meinen Verdacht widerlegen können, dass sie mit dem Ziel das Nachschreiben absichtlich verschlaubüdelt haben.

    Oder sie könnten den Verdacht nicht ausräumen, dann müssten wir Ordnungsmaßnahmen prüfen.

    Ich lasse mir übrigens weder Entschuldigung noch Attest zeigen, wenn ich nachschreiben lasse. Wozu? Attest kann man eh nicht verlangen und die Entschuldigung schreiben sie halt dann noch. Oder später oder irgendetwas. Auf jeden Fall mit Diskussion. ’Abe isch keine Zeit für. Wenn ich ’ne Note habe, habe ich die.

    Lieber ’ne volle Windel wegwerfen als eine frische.

    Ich habe heute zwei Schülerinnen zum Nachschreiben abgeholt. Während die schon ihre Sachen zusammenkramten, fragt eine Mitschülerin, ob man jetzt noch nachschreiben könne. Es sei doch Notenschluss. Das hätten die anderem Lehrerinnen gesagt.

    Naja, bis heute sollen wir unsere Noten eingetragen haben, damit die nächste Woche auf den Konferenzen vorliegen. „Notenschluss“ ist so ein Unsinns-Begriff, der seit ein paar Jahren durch die Reihen geistert.

    Wenn ich morgen eintrage, reicht es auch noch. Und Freitag ginge noch, und Montag ....

    Für andere ist es aber ein Problem, wie bereits ausgeführt.

    Sie machen es zu ihrem Problem bzw. sie schaffen erst eines.

    In meiner Eigenschaft als Lehrkraft, finde ich es schon schade, wenn bestimmte Dinge nicht gehen, die möglich wären. Der geringere Wirkungsgrad verschlechtert meinen Output.

    Aber das ist dienstlich. Und wenn ich dienstlich nichts regeln kann, bleibt es eben ungeregelt. Da werden weder private Ressourcen noch private Zeit investiert.

    Als Privatperson habe ich kein Problem. Da amüsiere ich mich darüber, wie schlecht vieles an Schulen läuft, das total einfach sein könnte. Und

    Nochmal: es gibt kein Problem, auch ohne Schulkonto nicht. Also braucht man auch keine Lösung.

    Die Schulträgerin entscheidet. Wenn die Schulträgerin keine Tafel in die Klassen hängt, kann ich nichts anschreiben. Wenn es keine Sporthalle gibt, kann kein Sport unterrichtet werden. Und wenn es kein Schulkonto gibt, kann kein Geld verwaltet werden.

    Was davon sollte für mich ein Problem darstellen? Was davon betrifft mich als Privatperson? Und was davon sollte ich privat ändern wollen?

    Wenn das Land möchte, das Klassenfahrten stattfinden, sorgt es bitte für die nötigen Voraussetzungen. Wenn es ohne klarkommt, können sie alles so lassen.

    Ich weiß nicht, warum da noch „Verbände“ irgendetwas „politisch“ regeln sollten.

    Das macht man, wenn man als Lehrer sein Geld privat einzahlt

    Ja, mit dem eigenen Geld kann auch eine Lehrerin machen, was sie will. Das darf sie auch in einer Plastiktüte am Bahnhof liegen lassen.

    Bzgl. der Veruntreuung: der Täter muss vorsätzlich das Geld veruntreut haben. Nur dann ist der Strafbestand erfüllt. Im Falle einer Pfändung oder des eigenen Todesfalls (da kann es dem Täter eh egal sein) ist kein Vorsatz zu sehen, dass das Geld nicht der eigentlichen Bestimmung zugute kommt. Also: keine Veruntreuung.

    Nein. Nach wie vor bin ich keine Juristin, ich sehe es aber anders

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 266 Untreue

    (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

    Wenn man das fremde Geld auf ein Konto einzahlt, auf dem es nicht sicher ist, also z. B. nicht pfändungssicher, hat man die fremden Vermögensinteressen nicht ausreichend wahrgenommen.

    Jeder kleine Verein hat ein Konto, damit das Vereinsgeld nicht mit dem Privatvermögen der Vorstandsmitglieder vermischt wird. Genau wegen so etwas. Genau wegen so etwas.

    Meine Rückfrage bezog sich konkret auf die Aussage von O. Meier, dass ´man sich "auch mal an Recht und Gesetz halten könne". Diese Aussage stimmt also so (für NRW) explizit nicht.

    Doch die Aussage gilt auch für NRW. Auch dort kann man sich an Recht und Gesetz halten.


    Denn das Verwenden einen Privatkontos verstößt explizit NICHT gegen Recht und Gesetz. (Wie aus den letzten Beiträgen ja hervorgeht.)

    Wir werden hier keine Einigkeit erzielen. Wir sind allesamt keine Juristen. Und man weiß nicht, ob die sich einig würden. Am Ende entscheiden Gerichte, aber damit möchte ich nichts zu tun bekommen.

    Trotzdem möchte ich meine Sichtweise der Dinge noch einmal darleben. Die Idee, was nicht vrboten sei, sei erlaubt, halte ich für naiv. So funktioniert unser Reechtssystem nicht. Ich frage umgekehrt, wo denn im Gesetz steht, dass dieses Vorgehen erlaubt sei? Bestenfalls also befinden wir uns in einem ungeregelten Graubereich. Auch den möchte ich nicht betreten. Und ich rate auch den Kolleginnen davon ab, das zu tun.

    Vorher sagen alle "Was kann den schon schief gehen?", "Das haben wir schon immer so gemacht." oder "Es geht nicht anders.". Hinterher, wenn was schief gelaufen ist, reißen alle die Arme hoch und wissen von nichts. Dann ist man nur selbst die Idiotin, die darufzahlt. Warum?

    Ich meine einfach, dass das Geld der Eltern oder Schülerinnen nichts auf einem privaten Konto einer Lehrerin zu suchen hat. Diese dienstlich aufzufordern, einer privat Geld zu überweisen, ist zumindest schräg. Wie das rechtens sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

    Das nordrhein-westfälische Schulgesetz erlaubt explizit, die Verwendung von Konten der Schulträgerin für derlei. Und das sind Konten, die für so etwas vorgesehen sind. Und die Verwendung von Privatkonten soll dafür ohne eine solche Regelung erlaubt sein, nur, weil das nirgends als Verbot kodifiziert ist? Macht, was ihr wollt, aber mit so wenig möchte ich weder gegenüber der Schulaufsicht noch vor einem Gericht auftreten müssen.

    Aber ich meine es gibt kein Problem ohne schulisches Konto. So wie kein Internetzugang an der Schule kein Problem ist. man kann dann halt kein Internet nutzen. Besteimmte Unterrichtsmodelle und -inhalte fallen dann weg. Und ohne Konto kann man eben kein Geld bewegen. Das man an der einen oder anderen Stelle schade sein, es ist aber kein Problem.

    Ein Problem verschafft sich, wer sich in diesen, sagen wir, rechtlichen Graubereich begibt.

    Das würde höchstens auf ein "Herr Lehrer - zahlen Sie das Geld irgendwie zurück" hinauslaufen.

    Höchtens? Da kann ganz schön 'was zusammenkommen.

    Aber eine "Veruntreuung" mag ich in keinem der Fälle sehen. [...] Eine Veruntreuung und damit eine Straftat wäre es nur, wenn der Lehrer sich von dem Geld ein neues Auto kauft und es nicht zweckgebunden einsetzt.

    Ich empfehle doch mal den einschlägigen Paragraphen zu lesen. Untreue liegt schon dann vor, wenn man den Vermögensinteressen der anderen entgegen läuft. Es reicht, dass ein Schaden eingetreten ist. Dazu muss die Täterin keinen Nutzen aus der Sache schlagen.

    Die ehemalige Bundesklanzlerin Dr. Helmut Kohl wurde im Nachgang der Parteispendenaffäre wegen Untreue mit einem Strafbefehl belegt. Sie galt seit dem als vorbestraft. Durch die Annahme der Spenden hatte sie sogar vor, der Partei zu nützen. Allerdings musste diese nicht unerheblich Gelder der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen, weil infolge der inkorrekt angegebenen Spenden der Rechenschaftsbericht der Partei nicht mehr stimmte. So kann's kommen.

    Was ist denn z. B., wenn die Bank die Überweisung zur Veranstalterin nicht ausführt, weil sie sich darauf beruft, dass man ein privates Gehaltskonto betreibe, jedoch für derlei ein Geschäftskonto notwendig wäre, und man dadurch Fristen versäumt? Gab es bisher nocht nicht? Möchtet ihr die erste sein, der das widerfährt? Habt ihr sonst keinen Spaß in eurem Leben?

    Die Rechtslage ist seit Jahren unverändert ungeklärt

    Finde ich nicht. Für den Sachaufwand ist nunmal die Schulträgerin verantwortlich. Also muss die sich um die Konten kümmern. Dazu bedarf es doch keiner expliziten Anweisung.

    Natürlich könnte man den Unterhalt von dienstlichen Konten ins Schulgesetz aufnehmen. Genau so wie den Betrieb von Heizungen und des Bestellen von Handwerkerinnen, wenn ein Wasserroht geplatzt ist. Muss alles geregelt sein. Das zu unterlassen, ist ja nicht verboten.

    Kann uns aber alles wurscht sein.

    Solange das keiner einmal aktiv bis zum bitteren Ende durchzieht

    Braucht's gar nicht. Es reicht die Sache passiv am süßen Anfang vor die Pumpe flitzen zu lassen. Anfrage an die Schulleitung bezgl. des Kontos für Klassenfahrten. Gibt keins? Och, schade. Fertig.

    Ich weiß nicht, warum es rechtlich zulässig sein sollte, dass eine Lehrerin Eltern dazu auffordert, ihr privat Geld zu überweisen. Eines expliziten Verbotes bedarf es da doch gar nicht.

    Ansonsten, umgekehrt. Schulgirokonten sind erlaubt. Für Privatkonten steht da nichts. Gibt es eine Quelle, die se Lehrerinnen erlaubt, sich privat Geld überweisen zu lassen?

    (3) Schulträger können zur Erleichterung der
    Mittelbewirtschaftung durch die Schulen Schulgirokonten einrichten. Diesen
    Konten können auch zusätzliche eigene Einnahmen der Schulen zugeführt werden.
    Mit Zustimmung des Schulträgers können diese Konten auch für die Verwaltung von
    treuhänderischen Geldern genutzt werden.


    PS: Ich kann nicht verhindern, dass sich hier jemand Ärger macht. Proceed at own risk.

    Dann sollte man die Stunden, die für Religion oder Ethik als Alternative gesetzt sind, nicht als erlässlich darstellen,

    Religion ist braucht's nicht. Ethik ist wichtig. Das wäre schon mal ein Unterschied.

    Die Zeit fürs Lesen woanders abzuknapsen, wo die jungen Menschen etwas lernen sollen, halte ich auch für schwierig. Also läuft's auf zusätzlichen Unterricht hinaus. Der müsste von jemandem gehalten werden und die muss da Geld für bekommen. Also wird's nichts. Schade.

    Im Religionsunterricht geht es ja nicht darum, zu sagen "Entweder ihr glaubt jetzt alle an Leben nach dem Tod oder ihr bekommt alle eine 6!".

    Hat so etwas jemand behauptet? Beliebte Strohfrau, Aussagen zu widerlegen, die niemand so getätigt hat.

    Es kann nicht 100% wissenschaftlich geprüft werden, ob es Gott gibt oder nicht.

    Wie bereits erwähnt, entziehen sich Thesen, die niemand aufstellt, vollständig einer wissenschaftlichen Betrachtung. Die Andeutung, die hier gemacht werden soll, dass es unterhalb der 100% doch irgendwie einen Anlass geben könnte, sich mit der Frage nach der Existenz einer Göttin zu beschäftigen, ist auch nicht zu halten. Diese Frage ist wissenschaftlich zu 0% relevant.

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