Naja, erstmal ist eine Vertretung eine Dienstanweisung.
Und wenn es dir Spaß machst, buckelst du.
Naja, erstmal ist eine Vertretung eine Dienstanweisung.
Und wenn es dir Spaß machst, buckelst du.
Naja, teils werden keine mobilen Reserven genehmigt. Insofern gibt es gar keine Option.
Hachja. Aber ich als Individuum habe schon die Wahl, ob ich alles mitmache oder an passender Stelle "STOP" sage.
Jede Lehrkraft bei uns hat im Schnitt drei Stunden Vertretung pro Woche, zusätzlich zum normalen Deputat.
Wenn euch das Spaß macht …
Und wenn dann tatsächlich was passieren sollte, dann ist die Frage erstmal ob das überhaupt an übergeordnete Stellen gemeldet werden muss.
Wegen eines abgebrochenen Bleistifts gibt es sicher kein Problem. Aber bei körperlichen Schäden muss man sich spätestens äußern, wenn die Versicherung fragt. Und die sucht nach Gründen, nicht zahlen zu müssen.
Die Lehrkraft hat die Aufsicht nach bestem Wissen und Gewissen geführt.
Das könnte ein Gericht hinterher anders sehen. Hinterher ist man sowieso schlauer. Da lässt sich leicht ein Urteil fällen.
müssen die Klassen zumindest beaufsichtigt werden.
Nun bleibt die Frage, inwiefern sie durch eine Mitbetreuung tatsächlich beaufsichtigt sind.
1. Rechtliche Grundlagen finden sich in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO, dort die §§ 5, 10, 11, 18 und 30).
Dort finde ich nichts zur Mitbetreuung.
2. Es soll möglichst wenig Unterricht ausfallen; der tägliche Unterricht beträgt mindestens fünf Stunden.
Das ist die Verantwortung der Schulleitung, nicht der einzelnen Lehrkraft. Wenn die Schulleitung die Lehrerinnen über ihrer Leistungsgrenze einsetzt, muss sie sich über Ausfälle nicht wundern. Sie glaubt wohl, Überstunden seien die Lösung für die Krankheitsausfälle. Dabei sind sie die Ursache. Wenn die Schulleiterin die Fürsorge schleifen lässt, muss man sich selbst um das eigene Wohlergehen kümmern. Zur Not ist eine Ärztin zu konsultieren. Am besten, bevor man ernsthaft krank wird.
3. Vertretungsunterricht ist regulärer Unterricht.
Ebend. Deshalb bedarf er eines gewissen Aufwandes und er kann nicht beliebig „oben drauf“ kommen. In der von dir angeführten ADO finden sich Regelungen hierzu.
Tja, leider müssen wir immer alle mit.
Wie gesagt, halte ich es rechtlich für noch nicht geklärt. Irgendeinen dienstlichen Zweck muss so eine Veranstaltung ja schon haben.
Immerhin. Wenn die Fahrt angeordnet ist, bekommt man jedenfalls die Fahrtkosten und die Pauschale für erweiterten Verpflegungsaufwand erstattet. Dann wäre es für mich sogar OK, irgendwo 'rumzusitzen und auf das gemeinsame Abendessen zu warten. ich mein, wenn das wirklich wichtiger isrt, als Unetrricht zu halten, will ich mich da nicht entgegen stellen.
Ich bezog mich mehr auf Feste etc. die Kolleginnen für Kolleginnen veranstalten. Da sollte schon etwas geboten werden, das möglichst viele mitnimmt. Und trotzdem darf man es nicht persönlich nehmen, wenn nicht jede auf alles Lust hat. Ich entsinne mich da an zwei Feste bei denen als „Programmpunkte“ ein Tanzkurs bzw. die Übertragung eines Fußballspiels geplant waren.
Bei zwei außerhäusigen Fortbildungen wurde mal Geld fürs Mittagessen eingesammlet. Beide male war der Fraß das Geld nicht wert. Es ist keine gute Idee, Geld für Essen zu bezahlen, das andere aussuchen. Ich mache das seither nicht mehr. Ich investiere die Pauschale für den Verpflegungsaufwand lieber in etwas Mitgebrachtes.
Aber wir kommen etwas ab.
Sinnvoll sind solche Ausflüge bei Weitem nicht immer,
Als ob das an Schulen ein Kriterium wäre.
Auch, wenn's dann noch offtopicer wird. Was für Programmpunkte gibt es denn auf den Pflichtausflügen?
Bei entsprechend großen Kollegien geht es fast nicht anders.
Dann ist die Frage zu stellen, ob sich der Planungsaufwand überhaupt lohnt.
Ich erlebe jedenfalls, dass diejenigen, die etwas planen, immer meinen, alle müssen mit. Dann sind sie furchtbar enttäuscht, wenn nicht alle mitkommen. Richtig begeistert bin ich, wenn ich mich dafür rechtfertigen darf, weil ich auf A oder B keine Lust habe. Irgendwie scheint es nicht zu reichen, dass ich mich bei den Organisierenden für ihre Mühe bedanke, aber erkläre, dass ich diesmal(!) 'raus bin.
Ich verstehe bis heute nicht, was die KuK gegen Mitversehung haben?!
Ein Urteil, das sagt, dass du verantwortlich bist, wenn nebenan etwas passiert.
Das ist halt blöd. Bei uns am BK mit (fast) erwachsenen Schülerinnen, mag das ja noch anders sein. Bei jüngeren wird die Luft dann dünn. Das genannte Urteil bezog sich AFAIR auf vierzehnjährige. Da war ich baff erstaunt, weil ich dachte, dass man die in dem Alter (rechtssicher) allein lassen kann. Kann man wohl nicht.
Diese Maßnahme der Mitbetreuung steht sogar offiziell im Vertretungskonzept.....
Dann Konzept remonstrieren. Auf das einschlägige Urteil verweisen. Trotzdem einzelne Weisungen remonstrieren. Diejeniege, die auf der Weisung beharrt, hat dann die Gesäßkarte.
"wir verlieren ohnehin 1/3 der Schülerinnen und Schüler aufgrund von Absentismus" akzeptiert und damit leben kann, ist es wirklich müßig, da noch Arbeit reinzustecken...mal abgesehen davon, dass das Teil unserer Aufgaben ist. Mir ging es v.a. darum, dass sich diese Arbeit auch lohnen kann und man doch die ein oder anderen damit zurückholt.
Ja, schon. Absentismus hat viele Ursachen. Bei psychischen Erkrankungen ist die wirksamste Intervention, dass wir die Daumen für einen Therapieplatz drücken.
Letztendlich ist es hier auch wieder so: wenn es wichtig ist, braucht man auch Personal und Ressourcen, um sich zu kümmern. Ich kann jede Minute Dienstzeit nur einmal verbrauchen. Ich muss also jeweils entscheiden, wie. Grob: verwende ich sie für die Anwesenden oder die Abwesenden.
Ich möchte hier keine abschleißende Antwort präsentieren. Aber ich denken, das Problem ist benannt.
Wenn man es schleifen läßt, hat man die Verhaltensoriginellen auch noch in den nächsten Jahren in der Klasse sitzen
Wenn sie doch eh nicht kommen?
Wie auch immer, man investiert dort Zeit, die beim Unterricht und neim Kümmern um die Anwesenden fehlt. Wenn es um mangelverwaltung geht, muss man auch hier über alle Möglichkeiten nachdenken.
Der Logik kann ich nicht ganz folgen. Nicht wenige unserer Schülerinnen und Schüler stehen privat vor Herausforderungen, die einen klaren Blick und das Konzentrieren auf Schule sehr erschweren. Dem sich daraus ergebende Hang zum Absentismus lässt sich durchaus durch Nachfassen in Form vieler Einzelgespräche und auch dem durchaus nervigen Mahnverfahren wirksam entgegentreten.
Davon schrieb plattyplus nichts. Er berichtete von einem Drittel der Schülerinnen, in die viel Verwaltungsarbeit gesteckt wird mit der Ergbenis, dass sie dann weg sind. Dem Schulabsentismus wird dort nicht entgegengetreten.
Als Klassenlehrer muß man für diese Schüler aber zuvor das komplette Mahnverfahren bis zur Teilkonferenz durchgezogen haben.
Wenn man das Mahnverfahren schleifen lässt, hat man mehr Zeit für die übrigen Schülerinnen. Und am Ende noch bessere Schülerinnenzahlen bei der Erhebung der amtlichen Schuldaten. Das soll kein Tipp sein, aber irgendwie wirkt es nicht attraktiv auf mich, sich um die zu kümmern, die eh nicht kommen. Wir sollten uns um die kümmern, die da sind (und das auch sein wollen).
Bei uns finden Lehrerausflüge vormittags bzw. ganztags statt, wenn die Schüler schulfrei haben. Es ist also Pflicht, mitzukommen, das kann man sich nicht aussuchen. Schließlich erhält man ja extra dafür frei.
Nein. Man hat ganz offensichtlich nicht frei. Man muss hat ja die Pflicht an einem Ausflug teilzunehmen.
Über die Rechtsgrundlage hierfür kann man auch noch diskutieren. Jedenfalls, wenn jemand anweist, dass alle mit müssen, muss sie auch dafür Sorge tragen, dass alle mit können. Viel Spaß beim Planen.
Das sagte ich doch oben: eine Gruppe geht wandern und die andere Boot fahren/ ins Museum etc. Hinterher trifft man sich dann wieder.
Warum klingt das für mich nicht nach einer gemeinsamen Aktivität?
Diejenigen, die noch stehen, müssen den Laden am Laufen halten. Bis sie auch umfallen.
Nein. Müssen sie eben nicht. Ich kann ihnen aber nicht verbieten, dass sie es tun. Wenn ihr es so wollt, geht ihr halt dran kaputt.
Es wird oben drauf gepackt. Es gibt keine Verrechnung.
Informiert euch mal über die Rechtslage.
Freitags ist auch regulärer Nachmittagsunterricht. Mit Hauptfachunterricht usw. Gebundener Ganztag. Verlässlich.
Die Schülerinnen und Eltern haben einen Anspruch gegenüber der Schule, nicht gegenüber der einzelnen Lehrkraft.
Vertetung ist Unterricht und ist qualifiziert durchzuführen...Laut Schulgesetzes NRW...
Mit Material usw!
Genau. Und weil es Unterricht ist, ist er auch wie welcher zu zählen.
Das habe ich nicht mehr nötig.
!
Leider mochten die 3 sich nicht besonders gern
Sich? Einander?
Das ist nicht lustig…
In der Tat. Das ist sehr ernst und ein sehr schwerwiegendes Problem. Ich finde die von die geschilderte Situation völlig absurd.
dass die Leitungszeit eben nicht für die Gülle der Aufgaben reicht,
Dann ist die Leitungszeit falsch bemessen.
durch Stundenreduzierung auszugleichen.
Bedeutet aber, dass du Vollzeit arbeitest, aber nur Teilzeit bezahlt wirst.
Wir müssen uns hier nicht streiten und du kannst machen, was du willst. Ich mächte es halt anders.
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