Nö. Nur weil deiner Meinung nach theoretische Informatik zu den Grundlagen eines Winfo-Bachelors gehören, muss das nicht jede bayerische Uni genauso sehen.
Dieses „Das ist nur Deine Meinung.“-Blabla kannst du dir sparen, es stellt keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorgebrachten dar, sondern nur den Unwillen dazu.
Es gibt reichlich Universitäten, die in einem Wirtschaftinformatik-Bachelorette-Studium theoretische Informatik oder zumindest die sauschweren „Algorithmen und Datenstrukturen“ unterrichten. Mir scheinen da eher diejenigen, die der Wissenschaftlichkeit vollständig abgeschworen haben, die Minderheit zu sein.
Da bin ich dann auch der falsche Adressat dieser Kritik.
Für die Kritik an den Strukturen trifft das zu. Die Kritk an deinem Stolz auf die Dünnbrettbohrerei wirst su dir aber anhören müssen.
Da solltest du dich dann eher bei den Unis direkt beschweren was die für deiner Meinung nach hirnrissige SPO haben.
Ich habe damit ja kein Problem. Mein Studium liegt schon etwas zurück, da hat man noch fundiert lernen dürfen. Ich möchte dich aber bitten, mir nichts zu unterstellen. Ich habe nichts als „hirnrissig“ bezeichnet, auch keine Prüfungsordnung. Aber, ach nee, wir drehen ja dir das Wort im Mund 'rum. Is klaa.
Das wäre in der Tat einklagbar.
Dann mach das.
Eine Diskussion über einen "wertigeren" Master oder darüber, ob das Staatsexamen nun "höher" ist als der Master kann es nicht geben. Oder es kann sie vielleicht geben, ist besoldungsrechtlich aber irrelevant. Ich kann nicht sagen "och, ich will, dass du den Master hast und nehme dich auch, wenn du fachfremd studiert hast. Zahlen will ich dir dann aber nur E10".
Also, damit wir uns nicht falsch verstehen. Nochmal langsam: Für A13 (Studienrat) braucht man zwingend ein zweites Staatsexamen. Ebenso für die voll E13 nach TV-L. Sonst erhält man nur den geringeren Satz eines „Nicht-Erfüllers“. Ob dafür irgendein Mistress-Abschluss reicht, glaube ich aber auch nicht. Bei uns haben diejenigen (das sind meist leute mit nur einem Fach) zumindest die pädagogische Einführung durchlaufen. Dazu kannst du aber sicherlich deine Gewerkscaft befragen.
Ist denn der Mistress-Abschluss die formale Voraussetzung für die Stelle, die dir die Privatschule angeboten hat?