Beiträge von O. Meier

    Manche Leute verstehen den Unterschied zwischen säkular und laizistisch wirklich immer noch nicht.

    Es reicht doch, wenn einer es weiß.


    Preußen im 19. Jahrhundert war ein säkularer Staat, aber ganz sicher nicht laizistisch.

    Das finde ich totel relevant für diese Diskussion.

    Letztlich müssen wir wohl froh sein, dass wir nicht (mehr) auf die Bibel vereidigt werden.

    Welche Bedeutung soll denn ein Eid haben, der auf eine derartig wirre Geschichtensammlung geschworen wird? Wie ernst muss ich den als Schwörender nehmen? Da hätte ich so meine Schwierigkeiten.


    "so wahr mir Gott helfe."

    Auch 'ne Floskel, die ich nicht verstanden habe. Meint man den Eid nicht befolgen zu müssen, wenn "Gott" einem nicht hilft? Oder was soll das bedeuten. Wenn ich einen Eid schwöre bin ich mir sicher, den auch ohne fiktive Hilfe befolgen zu können. Das überlegt man sich doch vorher.

    Wir leben aber nicht in einem säkularen Staat.

    Ebend. Problem benannt. Wir hinken da etwas hinterher.

    GG: Präambel; Art. 140
    u. z.B. Landesverf. NRW: Präambel; Art. 12(3); 14

    Da ist natürlich auch viel Gewäsch bei. Wie soll denn jemand Verantwortung vor "Gott" übernehmen, der weder erklären kann, was das sein soll, noch dessen Existenz nachweisen kann. Auch die "christlichen" Kultur- und Bildungswerte sind eine hohle Floskel. Wenn man wissen will, was das ist, kriegt man von zwei "Christen" drei Antworten. Wäre das "Christentum" sich auch nur ansatzweise einig, was es sein will, bräuchte man keine Hunderte oder Tausende verschiedener Clubs.

    Und überhaupt, die Bevorzugung des "Christentums" ist eben nicht das, was in einem Staat die Glaubenfreiheit aufkommen lässt. Die gäbe es eben in einem säkularen Staat.


    Sobald eine Glaubensrichtung zu sehr dem rechtsstaatlichen Grundsätzen aktiv widerspricht, sehe ich das schon eher negativ.

    Aber ein Bisschen rechtswidrig darf's schon sein, halt nur nicht "zu sehr"? Wo ist denn da nun die Grenze?

    Es gibt nun mal keinen babtistischen oder orthodoxen Religionsunterricht.

    Sicher? In NRW finde ich zumindest eine ASD-Bezeichung für orthodoxe Religioslehre. Wofür mag die sein, wenn nicht für solcherartigen Unterricht?

    Es ist zumindest gut, dass es keinen Unterricht zu fundamentalistischeren Ausprägungen gibt.

    Wo verläuft da die Grenze? wer unterscheidet zwischen dem gutem und dem bösen Religionsunterricht? Dem richtigen und dem falschen? Und nach welchen Kriterien? Und warum findet sich eine solche Unterscheidung nicht in der grundgesetzlichen Regelung, die den Releigionsunterricht verbrieft? Das wird doch aber nicht daran liegen, dass man damals viel von Religionsfreiheit geredet hat, aber immer nur die freie Ausübung der "beiden" christlichen Konfessionen gemeint hat?

    So langsam schließt sich die Gestalt.

    @s3g4 hat doch gar nicht geschrieben, dass es nur diese zwei christlichen Konfessionen gibt.

    "beide" klingt für mich irgendwie anders als "zwei von hunderten".

    Es gibt offensichtlich Für- oder Widersprecher des Religionsunterrichts, wobei wir hier im Rahmem des Forums oder gar des Threads zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen werden.

    Ist das der Anspruch? Eine Meinung für alle?

    Daher wäre es für den Threadersteller wohl am einfachsten, wenn die Kommentaren sich auf die Fragestellung beschränken.

    Aber denken dürfen wir alle noch, was wir wollen? Wir sollen's nur nicht aufschreiben?

    Die Situation der Threaderstellerin ist Auswirkung des Sonderrechts nach konfessionsgebundenem Religions-"Unterricht". Und in dem Kontext muss man es auch diskutieren können.

    Gibt es in NRW Vorgaben - also ein Curriculum oder sowas - zum "ÖKUMENISCHEN RU"

    Weiß ich nicht. Eine ASD-Bezeichnung für ein solches Fach ist mir jedenfalls nicht begegnet. Was wird denn da bei der Erhebung der amtlichen Schuldaten (vulgo Statisik) übermittelt?

    Wieso genau weigerst du dich beide christlichen Konfessionen zusammen zu unterrichten?

    Die beiden christlichen Konfessionen, soso. Du bist dir sicher, dass es deren nur zwei gibt?

    Ich kann schon nicht verstehen, warum jemand überhaupt Religion unterricht, muss ich ja auch nicht. Wenn sich jemand aber bewusst für ein konfessionelles "Fach" entscheidet, ist es doch auch nur konsequent, wenn er bei den Konfessiosgrenzen bleibt.

    Wenn die Nebenwirkung ist, dass eventuell mal Relegionsunterricht nicht stattfindet, sehe ich keinen Anlass zu meckern.

    Probleme, die man in einem säkularen Staat nicht hätte.

    das Recht hat darauf zu bestehen.

    Ja, das Recht darauf zu bestehen hat er wohl. Nur das Recht auf die Anrede mit dem akademischen Grad hat er nicht. Akademische Grade sind nunmal keine Titel, also keine Namensbestandteile. Deshalb ist die Anrede für die Gemahlin eines Promovierten ja auch nicht "Frau Dokter".


    Dass der durch Promotion verliehene akademische Grad mit dem Namen in den Ausweis darf, beruht auf eienr gesetzlichen Explikation, die nicht notwendig wäre, wenn es sich um einen Titel (also Namensbestandteil) handelte.


    Das erkläre ich auch gerne den armen Würstchen, die meinen auf ihren "Dokter" in der Anrede bestehe zu müssen und empfhele ihnen ihr Recht doch einfach einzuklagen. Macht keiner.


    Sorry, derlei Gehabe ist weder akademisch angemessen noch cool. Zu so einem Grad gehört auch zu wissen, wann und er passt, und wann er vielleicht mal wichtig ist.

    Vlt. würden die Gegner von Religionsunterricht davon profitieren, wenn sie sich stärker an die Devise "Leben und leben lassen!" halten würden.

    Ausgangspunkt dieses Threads war die religiös motivierte Einmischung in die Privatangelegenheiten rechtschaffender Menschen. Soviel zum "leben lassen".

    Glaubensfreiheit ist ein hohes Gut. Wegen meiner kann jeder glauben, was er will. Die Grenzen der Ausübung des Glaubens setzt der Rechtsstaat. Wer zur Ausübung seines Glaubens außerdem noch staatliche Ressourcen und Strukturen in Anspruch nehmen möchte, müsste aber mit etwas mehr um die Ecke kommen, als das man ihn "lassen" machen solle.

    Ihr dürft euer Leben ja so leben wie ihr wollt, aber versucht, anderen Leuten ihre Religiösität nicht madig zu machen! Das bedeutet auch, dass andere Menschen aufgrund ihres Glaubens NICHT beleidigt werden.

    Ist dieser Pauschalvorwurf nur ein Pauschalvorwurf? Oder kann man hier konkret angeben, wo eine Madigmachung oder Beleidigung ausgeprochen wurde. Und überhaupt, was ist denn eine Religion für ein oberflächliche Sache, dass man sich diese mit einer Bemerkung in einem nachrangigen Diskussionsclub "madig" machen lässt? Kann man nicht, da wären wir bei "leben", nicht einfach eine Religion haben, ohne es zum Maßstab zu machen, was andere davon halten? Oder ist das doch wichtig, dann wird man es sich anhören müssen.

    rtikel 7 Absatz 3 Satz 2 GG ist eigentlich selbsterklärend: "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."

    Ja, das steht da wohl. Aber steht da auch, dass man allen Blödsinn unwidersprochen stehen lassen muss. Wo wird die wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit Religionen in der Schule untersagt?

    Das widerspricht dem Grundgesetz, leugnet die Lebensrealität vieler Menschen der Welt und erschwert historisches Verständnis. Religionswissenschaft für alle. Aber das hatte ich ja schon erläutert.

    Äh, nee. Wenn das Grundgesetz verböte, in der Schule Ethik und Philosophie zu unterrichten, dann wäre es eine echte Stümperei.

    "Und betrübt nicht den Heiligen Geist Gottes, mit dem ihr versiegelt seid für den Tag der Erlösung."

    Sorry, dergleichen sind doch nur leere Phrasen. Was soll den der "heilige Geist" sein, wie sieht diese "Versiegelung" aus? Was hat derlei mit der Realität zu tun? Wann ist der "Tag der Erlösung"? Soll ich mir da schon mal was in den Kalender eintragen? Nicht, dass das mit einem wichtigen Termin kollidiert. Und was hat das mit der Realtität zu tun?


    "Versiegelung mit dem Heiligen Geist" klingt ziemlich abstoßend.

    Für mich klingt's nach gar nichts. S. o. Über dergestalte Dinge mache ich g'rad so viel Gedanken wie über die Frage, wie viel Horcruxe ich wohl anfertigen sollte.

    ZP10?

    In dem Falle wäre zu prüfen, ob der Ausschluss von den Abschlussprüfungen vielelicht eine unbillige Härte darstellt. Dann wäre auch zu prüfen, ob die Teilnahme den geordneten Ablauf zulässt und andere Schüler nicht gefährdet werden. Falls doch, wäre allerdings über eine Entlassung von der Schule nachzudenken.

    Dieser Fall scheint mir aber nach der Erklärung im Ausgangsposting nicht vorzuliegen.

    Schüler S hat ja jederzeit die Möglichkeit sich so zu benehmen, dass keine Ordnungsmaßnahme fällig wird.

    Formal ja. Sozialisationsbedingt und züchologisch vielleicht aber nicht. Das ändert aber nichts daran, das Ordnungsmaßnahmen dazu dienen, den geordneten Schulbetrieb ermöglichen sollen. Ob dem Schüler S etwas helfen, darf bezweifelt werden. Sie werden ja verhängt, weil die erzieherischen Eingriffe gescheitert sind oder scheitern würden.

    davon hat niemand etwas gesagt, es ging um den Einfluss des Christentums auf die europäische Kultur und da reicht eine Name, dann ist eure ganze Argumentation im Eimer...Bach.

    Ja, da geht die "ganze" Argumentation den Bach 'runter. Eine Name, ein Begriff, ein dahingeworfener Brocken, eine Phrase reicht. Ja, so sieht eine Argumentation aus.

    Von mir aus, gerne, Bach war "Christ", Bach hat "christliche" Kultur geschaffen. Warum allerdings taucht Bach so gar nicht in dem christlichen Musiksendungen auf, die das Lokalradio hier im Rahmen des Bürgerfunks ausstrahlen muss? Na, egal.

    Was aber sagt uns "Bach" denn nun? wundert es wirklich jemanden, dass die "christlichen" Machtstrukturen, die uns über die Jahrtausende begleitet, beherrscht und unterdrückt haben, ihre Spuren überall in der Gesellschaft hinterlassen haben. Hatte Bach eigentlich eine Wahl? Hätte er auch eine Sonate zu Ehren Allahs oder ein buddhistisches Requiem (was immer dass sein mag) schreiben können? Wie sehr Bach überzeugter "Christ" war und wieviel davon nur Opportunismus, wird schwer zu entscheiden sein. Ob er auch ohne "Christentum" Musik kompniert hätte und welche, noch weniger.

    Ja, der "christliche" Einfluss auf alle Lebensbereiche ist immer noch erkennbar. Und ja, das sind Zeichen von Unfreiheit. Heutzutage kann man so etwas bewerten und auch aussprechen. So säkular und demokratisch ist unser Rechtsstaat dann doch schon.

    Und wo steht jetzt der Eimer?

    Kommen wir mal auf den Ausgangspunkt des Threads zurück. Trägt die Bach'sche Biographie irgendwie dazu bei, dass die Möglichkeiten, die Religionsgemeinschaften immer noch haben, anderen Menschen etwas vorzuschreiben, bzw. die Versuche, solche Möglichkeiten wieder zu erlangen, erträglicher werden?

    Die Wirkung der Taufe ist übrigens nicht rückgängig zu machen (character indelebilis), auch nicht durch einen sogenannten Kirchenaustritt. Mich verwundert die große Zahl dieser 'Austritte' daher ja nach wie vor, da man dadurch seine Rechte in der Kirche verliert, seine Pflichten aber behält.

    Ich denke nicht, dass das in der Praxis irgendeine Bedeutung hat. Bemerkenswert ist allerdings die Tatsache, dass eine derart weitgehende Verpflichtung vornehmlich in einem Alter auferlegt wird, in dem der Betroffene nicht die geringste Chance hat, darüber zu entscheiden, ob er das möchte. Wie legitim ist das denn?

    Die kirchenrechtliche und theologische Bedeutung der Rituale und die Formalisierung der Mitgliedschaft muss mich als vernuftbegabte Lebensform nicht so sehr beschäftigen. Spannend ist der Punkt, dass das Menschen eben als Säuglinge, Kinder Teil ihrer Glaubensgemeinschaft werden. Es scheint gut zu klappen, wenn diese das Denken noch nicht beherrschen oder ihnen darin noch Übung fehlt.

Werbung