Wir haben das auch mal überlegt. In Nds. ist das aber tatsächlich meines Wissens nicht erlaubt. Interessiert natürlich nur, wenn sich jemand beschwert.
Beiträge von Tom123
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Die Vorbestrafung wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Daher ist man hier auch zu einer Strafzumessung gelangt, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden konnte.
Aber sie wurde doch "nur" zu 4 Monaten auf Bewährung verurteilt.
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Der Vorsatz ist bei sowas sehr schwierig bis gar nicht nachweisbar. Das wird zu keiner Verurteilung führen.
Ich habe vorbestraft geschrieben. Von Vorsatz habe ich gar nicht gesprochen. Ich gehe auch davon aus, dass Gericht im Rahmen der dort gültigen Gesetze Recht gesprochen hat. Der Fall ist ja aus Österreich. Aber ich empfinde die Strafe als zu niedrig. Wie es in D wäre, wüsste ich gar nicht.
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1 Jahr ohne Bewährung? Als Ersttäterin 1 Jahr mit Bewährung. Durch ihr Verhalten ist ein Mensch gestorben und sie ist schon vorbestraft. Dazu hat sie wissentlich so gehandelt. Nicht an Corona "zu glauben" ist eine Sache. Aber dann muss man nicht noch andere anstecken.
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Freilich darf und muss Unterricht wegen notwendigen Fortbildungen ausfallen. Wo willst du denn 8h Erste-Hilfe-Kurs nach dem Unterricht verorten?
Machen wir an mehreren Nachmittagen. 2 mal 4 h. Geht auch. Oder Ende der Sommerferien.
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Was wäre eigentlich genau geschehen, wenn das so gelaufen wäre (keine Zulassung von Vorschlägen anderer Fraktionen nach drei Wahlgängen). Und was wurde jetzt eigentlich an der alten Regelung konkret geändert?
Naja, irgendwann hätte man die Sitzung abgebrochen, wenn sich die Parteien nicht geeinigt hätten. Dann hätte wieder eine neue Sitzung gemacht und das Spiel von vorne. Die AfD nominiert nur ihre eigenen Leuten und die anderen wählen sie nicht. Eine ähnliche Situation gab es schon mal bei der Wahl der Vizepräsidenten des Bundestages. Normal stellt jede Fraktion einen. Der AfD Kandidat wurde aber von den anderen nicht gewählt. Die AfD hat geklagt und das BVerfg. hat entschieden, dass sie Pech haben. Niemand muss jemanden von der AfD wählen. Wenn die Mehrheit sie nicht haben wollen, haben sie Pech.
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Vor allem wollte die AfD sich wie immer als Opfer darstellen. Wir haben einen Recht auf den Landtagspräsidenten aber die bösen Altparteien wollen keinen unserer Kandidaten wählen. Die alte Regelung war ja ok. Die AfD kann jemand vorschlagen und er wird nicht gewählt. Das Problem war aber, dass man davon ausging, dass die AfD auch nach drei Wahlgängen keine Vorschläge aus den anderen Fraktionen zulassen würde. Das wollte man verhindern.
Nicht die größte Fraktion stellt den Landtagspräsidenten sondern es wird die Person, die eine Mehrheit hinter sich vereinen kann. Das ist urdemokratisch das kann die AfD nicht.
Schlimm fand ich wie die AfD durch abdrehen von Mikrophonen und ignorieren von Anträgen versucht hat ihre Position durchzusetzen. Da gab es schon Parallelen zum Dritten Reich. Zeigt mal wieder warum es so wichtig ist, sich gegen die Nazis und ihre Propaganda zu wehren.
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Der Unterschied zur Schichtarbeit ist: die Schichtarbeit umfasst ein festes Stundenkontingent und der Einsatz ist langfristig planbar. Schulen dürfen quasi unbegrenzt viele Stunden Konferenzen ansetzen und in unverhältnismäßiger Weise auf die Lebenszeit der Beschäftigten zugreifen. Und eine Woche Einladungsfrist ist auch weit entfernt von langfristiger Planung.
Sprich mal mit Leuten aus der Alten- oder Krankenpflege darüber wie langfristig sie ihre Schichten haben.
Und nein, Schule darf nicht "quasi unbegrenzt viele Stunden an Konferenzen" ansetzen. Schule muss so planen, dass für Vollzeitstellen 40+x (Ferienausgleich) Stunden Arbeitszeit pro Woche rauskommen. Und für Teilzeit entsprechend anteilig. Wenn das nicht passt, kannst Du dich an die SL wenden und fragen welche Arbeiten wegfallen sollen.
Schule darf auch nicht unverhältnismäßig auf deine Lebenszeit zugreifen. Dazu gehört, dass Konferenzen frühzeitig angekündigt werden und das die familiären Bedürfnisse berücksichtigt werden. Allerdings nur wenn das auch möglich ist. Ich kann halt nicht sagen, dass ich nur bis 16:00 Uhr arbeite und deswegen nicht zur Zeugniskonferenz komme. Oder weil ich da meinen freien Tag habe. Auf der anderen Seite muss Schule solche Sache so legen, dass ich möglichst wenig belastet bin. Und wenn es zu viele Konferenzen sind, muss Schule sie gleichmäßig verteilen und Prioritäten setzen.
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Klassenprojekte, Teamsitzungen etc passieren bei uns nicht kurzfristig bzw tangieren den Unterricht nicht. Hitzefrei gibt es nicht und Fachfortbildungen habe ich während der Ferien. Aber da habe ich noch von jedem deutschen Referenten gehört, dass in Deutschland während der Ferien keiner kommen würde.
Das wird aber ein wenig schwierig, wenn die Referenten nur noch während der Ferien arbeiten und den Rest des Jahres Urlaub machen.
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Bei 50%-Teilzeit kann aber nicht 100% Bereitschaft (und damit Zugriff auf ca. ca. 41h Arbeitszeit) pro Woche verlangt werden.
Da verwechselst Du aber gerade zwei Aspekte. Bereitschaft haben z.B. Ärzte wenn sie sich bereit halten müssen, um kurzfristig eingesetzt zu werden. In der Schule (sollte) es aber so sein, dass Du mit einen entsprechenden Vorlauf eingeladen wirst. Letztlich ist es eine vergleichbare Situation wie bei der Schichtarbeit. Du hast aber einen großen Teil deiner Arbeitszeit fest aber auch einen Teil der Arbeitszeit flexibel.
Wenn ich wegen Kinderbetreuung reduzieren würde, würde ich an einer Schule ohne festem Konferenztag daher im Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit auch tatsächlich Arbeitszeiten beantragen und nicht nur Unterrichtszeiten. Ich bin mir sicher, dass es einer Schule zuzumuten ist, gerade bei vielen Teilzeitkräften, für Konferenzen und Besprechungen einen festen Termin zu bestimmen. Für Zusatztermine, die auch für Vollzeitkräfte Zusatztermine sind, kann man im Teilzeitkonzept festhalten, wie Teilzeitkräfte dabei entsprechend ihrer Teilzeit entlastet werden können.
Dem würde ich auch zustimmen. Ich denke, dass es generell sinnvoll ist, einen festen Konferenztag einzuplanen. Genauso hast Du vollkommen Recht, dass man Teilzeitkräfte entlasten muss. Wobei wir da auch wieder bei der Frage der teilbaren und der nichtteilbaren Aufgaben sind. Eine Nachbarschule erstellt am Anfang des Schuljahres Arbeitsaufträge, die in Gruppen bearbeitet werden. Je nach Stundenzahl und Interesse kann man da die Belastung unterschiedlich verteilen. Eine interessante Idee. Bei Konferenzen ist es natürlich schwieriger. Da gibt es sicherlich eine Reihe von Konferenzen an denen man einfach teilnehmen muss. Grundsätzlich liegt es natürlich auch am Umgang der Schule mit Konferenzen. Manche machen viele (unnötige) Konferenzen anderer nur das Wichtigste.
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Freut mich, dass dich das erheitert. Aber lies dich einfach mal in den Fall von damals ein. Dort wird sehr deutlich gemacht, dass ein Teilzeitanspruch nicht daran scheitert, dass dann auch arbeitnehmerseitig Einschränkungen der Verfügbarkeit zu bestimmten Zeiten vorliegen können. Es ist also keineswegs so, dass der Arbeitgeber lediglich darauf zu achten hat, dass die Arbeitszeitanteile der Teilzeitquote entsprechen, sondern sich auch zeitliche Einschränkungen gefallen lassen muss.
Es ist nicht die aktuelle Rechtsprechung. Es ist hat ganz andere Hintergründe und beleuchtet in keinster Weise die Situation an Schulen. Es ist die Entscheidung eines Gerichts in einem konkreten Fall. Außerdem hat es weder formal eine Bindungswirkung noch handelt es sich um ein Bundesgericht an dem sich andere Gerichte orientieren würden. Ein anderes Gericht, womöglich in einem anderen Bundesland, würde den Fall vielleicht anders entscheiden. Vielleicht hätte auch das BAG den Fall anders entschieden.
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Auch Schichtarbeiter in Teilzeit können eine solche Verteilung der Arbeitszeit verlangen, dass sie nur noch einer bestimmten Schicht zugeordnet werden können. (vgl. LAG Köln, Az. 7 Sa 766/12).
Gerade in Schule sehe ich wirklich keine Notwendigkeit, warum Besprechungen und Konferenzen quer über die Wochentage verteilt liegen müssten. Das gilt insbesondere bei kurzfristiger Terminierung, die dann de facto wirklich zu einer zu hohen "Bereitschaftszeit" (die gleichwohl eher keine ist) führen würde. Das Problem lässt sich einfach mit einem festen Besprechungstag lösen, der von allen Lehrkräften freizuhalten ist und an dem verlässlich diese ganzen Veranstaltungen liegen.
Das Urteil hat relativ wenig mit Schule zu tun. Letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung.
Bei uns an der Schule ist durchaus so, dass es "betriebliche" Notwendigkeiten zu bestimmten Arbeitszeiten gibt. Beispielsweise müssen bestimmte Konferenzen so gelegt werden, dass die Eltern daran teilnehmen können. Daran würde bereits eine zugesicherte Arbeitszeit von 8:00 Uhr bis max. 16:00 Uhr scheitern. Wie soll da jemals ein Elternabend oder ein Elternsprechtag stattfinden? Weiterhin sind Fortbildungen auch an die Termine der Referenten gebunden. Dann haben wir Treffen mit anderen Schulen gemeinsam. Beispielsweise schulübergreifende Fachkonferenzen aber auch Förderkommissionen. Oder bestimmte Arbeitsgruppen. Ich war vor kurzem auf einer regionalen Fachkonferenz. Eingeladen durch die regionalen Fachberater und Anwesenheitspflicht für die Fachkonferenzleitungen.
Und dann kommt natürlich auch einfach hinzu, dass zu mindestens bei uns rund 75% in irgendeiner Form Teilzeit haben. Wie soll man es hinbekommen, dass alle da nur innerhalb ihres 20 h Korridors Konferenzen haben.
Was natürlich vollkommen richtig ist, dass die Schule sich bemühen muss die Konferenzen möglichst auf ein oder zwei feste Termine zu legen. Da sind wir wieder bei dem von dir zitierten Urteil. Die Teilzeitkraft muss nicht hinnehmen, dass die Schule Termine ohne jeglichen Grund quer über die Woche verteilen. Aber ich kann mir auch kaum vorstellen, dass es viele Schulen gibt, die so etwas machen. Aber auf der anderen Seite hat sie keinen Anspruch auf Einsatz an drei Tagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
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Ich habe mir das Schauspiel angesehen. Es erinnert mich an Kinder, die ein Spiel verlieren und deswegen durch lautes Geplärr die Regeln ändern wollen. Das kann man natürlich versuchen, muss es sicher auch nach Freund-Feind-Theorie, aber der Graben wird deswegen nur noch tiefer werden. Mit Blick auf das Wahlverhalten nach Alter, ist das eben langfristig nicht besonders klug.
Wir sind einer Demokratie. Die AfD möchte als größte Fraktion den Landtagspräsidenten stellen. Der Rest möchte das nicht. Da der Rest mehr ist, hat die AfD Pech. Das fand sie nicht gut. Aber genau so ist es richtig. Das zeigt auch das Urteil.
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Definitiv muss die Schule dafür sorgen, dass Kollegen mit 50% Teilzeit auch 20 h / Woche zwischen 8 und 16 Uhr verlässlich frei von Pflichtterminen sind.
Eigentlich ist genau andersrum. Die Schule muss so planen, dass die Lehrkraft mit 50% mit 20/21 h Arbeitszeit pro Woche hinkommen. Also inklusive der häuslichen Arbeitszeit. Dazu gehört allerdings auch, dass man bestimmte Termine wie Konferenzen oder Fortbildungen nicht fest terminieren kann. Das gehört zum Job. Ist beim Schichtarbeiter auch nicht anders.
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Ich würde es gar nicht auf eine Konfrontation ankommen lassen, sondern den Wisch unterschreiben.
Das macht man im Nachgang mit dem LBV per Widerspruch aus.
Hätte ich auch kein Problem mit. Aber ich finde es fairer, dass dem Chef vorher mitzuteilen.
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Nicht wirklich. Welcher Partei die weitere Polarisierung nützt, wird sich dann zeigen. Ob's weh tun wird?
Es gibt vor allem eine Partei, die unsere Verfassung ändern/abschaffen möchte und den Rechtsstaat in der aktuellen Version ablehnt. Es gibt eine Reihe anderer Parteien, die unseren Staat schützen wollen. Ist doch nicht so schwer, oder?
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Letztlich ist es doch die Dummheit der Kollegen. Ich fahre gerne auf Klassenfahrten. Ich würde aber nicht im Traum darauf kommen für eine normale Klassenfahrt selbst etwas zu bezahlen. Vielleicht bei irgendwelchen Sachen, wo ich selbst einen privaten Mehrwert sehe. Aber doch nicht für eine normale Klassenfahrt. Wenn die SL mit irgendeiner Verzichtserklärung daher kommt, würde ich direkt sagen, dass das rechtlich unzulässig ist. Wo ist das Problem?
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Wenn aber stark reduziert wird, weil man seine Kinder selbst betreuen möchte, dann gilt das nicht. Wer nur ein 50% Deputat hat, sollte bei einem freien Vormittag auch vier immer (konferenz)freie Nachmittage genannt bekommen. Wenn es dann aus dienstlichen Gründen nur drei freie Nachmittage sind, dann kann man darüber reden, aber die Pflichttermine, die neben dem Unterricht anfallen, noch lustig und spontan über die ganze Woche zu verteilen, das passt eben nicht. Auch hier gilt: Wenige Ausnahmen (2x Notenkonferenz im Schuljahr) werden organisierbar sein, ständige Ausnahmen eher nicht.
Die Frage ist muss sich Schule nach den Lehrer-Eltern richten oder müssen diese sich nach der Schule richten. Es gibt halt manchmal Dinge, die man einfach nicht anders regeln kann. Man kann ja schlecht die Schule zu machen, weil es gerade in einem Kollegium viele Kollegen mit Teilzeit gibt.
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Ich meine Migranten jeglicher Art, die ausreisepflichtig sind, egal ob ihr Touristenvisum abgelaufen ist oder ihr Asylantrag negativ beschieden wurde und die gerichtliche Überprüfung eine Ausreisepflicht zum Ergebnis hat.
https://www.bamf.de/DE/Themen/Fors…ation-node.html
Wenn ein Staat funktionieren soll, muss die Legislative die Regeln aufstellen, die Jurisdiktion muss die Regeln anwenden und die Exekutive muss die Ergebnisse der Anwendung dann auch wirklich durchsetzen. Sonst kann man sich die Regeln auch gleich klemmen.
Das sind verschiedene Dinge.
Im Idealfall hast Du Menschen mit einem Ausweis und einem Herkunftsland, das bereit ist sie wieder aufzunehmen oder Nachbarländern, die sie wieder aufnehmen würden.
Im Normalfall hast Du Menschen ohne jegliche Dokumente oder Länder, die schlicht nicht bereit sind, diese Leute zurücknehmen. Ein Land wie Syrien sagt dann z.B., dass sie alle Staatsbürger wieder aufnehmen. Im Einzelfall verschleppen sie dann aber das Verfahren, fordern nicht vorhandene Dokumente oder bestreiten die Echtheit. Oder Du hast schlich einfach Menschen ohne Dokumente. Oder kurz vor der Abschiebung wird der Flüchtling krank. Oder es fällt ihm gerade ein, dass er homosexuell ist, oder dass er Christ ist oder oder...
Oder Ansonsten reisen sie aus, nehmen ihr Übergangsgeld und kaufen sich eine Fahrkarte nach Polen. Von dort aus geht es über die grüne Grenze. Alternativ geht es nach Belarus. Dort gibt es noch Hilfe bei der Grenzübertretung.
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Ja, unsere Gerichte sind da ganz klar. Es geht ja eher darum die Gerichtsurteile auch wirklich zu vollziehen, also Ausreisepflichtige wirklich aus dem Land zu schaffen und ihre Wiedereinreise effektiv und möglichst effizient zu verhindern. Daran hapert es doch in unserem Land.
Ich weiß nicht, welche Entscheidungen du da meinst. Vielleicht kannst du mal konkreter werden. Hier gibt es beispielsweise ein gutes Video von Solmecke über die 1000 € Handgeld, die die nach Afghanistan abgeschobenen bekommen haben:
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