Beiträge von Tom123

    Der Rechtsstatt basiert auch auf dem gesellschaftlichen Konsens, dass man seine Pflichten erfüllt. Bei Nichterfüllung ist das bürokratische Prozedere in unserem Bereich so aufwändig und fruchtlos, dass die Frage nach der Durchsetzung der Pflichten eher eine Frage des Prinzips ist, völlig abgekoppelt von der Realität.

    Das greift sehr kurz. Dann muss ich auch keine Steuern bezahlen, die mir nicht gefallen.

    Ich denke aber auch, dass Vorschriften nur dann Sinn ergeben, wenn sie auch durchgesetzt werden können. Sonst sollte es freiwillig sein.

    Ich denke auch genauso wie du, dass wir Lehrkräfte uns daran nicht aufreiben sollten.

    Ich hätte eine einfache Möglichkeit: Bei Nichtteilnahme an einer Klassenfahrt wird das Kindergeld automatisch ein Jahr lang um 1/3 gekürzt. Um dem zu entgehen, kann ein amtsärztliches Attest eingereicht werden.

    Wir scheitern als Schule mittlerweile schon oftmals daran den Kindern Grundkompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen beizubringen. Die vorhandenen Ressourcen sollten meiner Meinung nach darauf konzentriert werden, diese Leistung in ausreichendem Maße zu erbringen, wenn nötig auch mit Zwang, der dann aber auch konsequent durchgesetzt wird, was es auch kosten mag.

    Das ist für mich ein sehr altmodisches Weltbild. Ich bin im Verein aktiv und wir sind oft mit den Kids in Jugendherbergen etc. unterwegs. Was die dort lernen, ist oft mindestens genauso wichtig. Und damit meine ich kein gezieltes Teambuilding oder Sozialtraining. Einfach mit anderen gleichaltrigen Kindern unterwegs sein, sein Leben organisieren, etc.

    Auf der anderen Seite einen Jungen aus meiner Klasse vor mir. Eltern sind etwas viel komisch. Aber der Junge kann lesen, schreiben und rechnen. Er hat aber Probleme mit Menschen, die nicht so ganz deutsch aussehen, die homosexuell oder ähnliches sind. Er hat keinerlei Kompetenzen im Sozialverhalten. Er lebt in einer Welt mit sich und seinen Eltern. Er weiß nicht, wie man Freundschaften zu anderen Kindern aufbaut. Er weiß noch nicht mal, wie man vernünftig mit diesen in Kontakt kommt. Er ist natürlich auch nicht in einem Sportverein oder ähnlichen. Er lebt in seiner kleinen Blase mit seinen Eltern und für ihn ist das normal. Hier ist ein Deutscher. Genauso gibt es das natürlich auch mit religiösen Bezügen und so weiter.

    Und dann weigere ich mich, dass Lernen von Deutsch und Mathematik als wichtigste Aufgabe der Schule so sehen. Es ist eine sehr wichtige Aufgabe. Aber die Erziehung mündiger Bürger ist so viel mehr.

    ... Wenn ich es richtig verstanden habe, wird man aber nicht durch den Verkauf Gewerbetreibender, sondern nur weil Amazon es so verlangt ... was eigentlich dann deutschem Steuerrecht entgegenläuft? Die Einstufung Gewerbe/Freiberufler ist meines Wissens keine Wahlmöglichkeit.

    Auch wenn ich Amazon grundsätzlich ablehne, hat Amazon natürlich das Recht zu entscheiden, wem der Marktplatz zur Verfügung steht. Und die Entscheidungen nur Gewerbetreibende zuzulassen ist durchaus nachvollziehbar. Man möchte halt keine Kleinstanbieter. Ihr Marktplatz, ihre Regeln.

    Aber genau diesen Hinweis suche ich doch. Wo genau steht das denn (NRW)? Das wäre doch irre, dann würde jeder auf Eduki rechtswidrig handeln. Oder Eduki ist voll mit Material, das nie genutzt wurde.

    Realistischer Weise wird es genug Material geben, dass es ohne Genehmigung hochgeladen wurde. Ich würde aber vermuten, dass ein großer Teil es sich schlicht genehmigen lassen hat. Dazu kann ich mir auch vorstellen, dass es auch lohnend ist das professionell im Rahmen einer Nebentätigkeit zu machen. Es gibt dort doch genug Materialien, die professionell erstellt sind. Und wenn ich z.B. eine Einheit zum Thema Hund mache, ist es wahrscheinlich deutlich einfacher noch eine Einheit zum Thema Katze, Vogel usw. zu machen. Ich glaube, dass die Leute, die dort gutes Material hochladen auch gut verdienen können. Wenn ich 3 Jahre lang 20 € im Monat mit einem Material verdienen kann, sind das schon 720 €. Wenn ich dafür dann 5-10 h gebraucht habe, ist das ein guter Lohn für eine Nebentätigkeit.

    Hätte mal jemand ein Urteil, aus dem das, was ihr erzählt hervorgeht?

    Ich vermute kaum, dass das jemand vor Gericht auskämpft. Wahrscheinlich bleibt es im schlimmsten Fall bei einer Abmahnung. Es kommen halt noch ganz viele andere Aspekte zu Tragen: Wurde schulische Geräte genutzt? Wurde schulische Software genutzt? Wurde lizenzrechtlich alles eingehalten?

    Letztlich gibt es eine ganz einfache Lösung: Man zeigt es an und wird es in der Regel genehmigt bekommen. Insbesondere in dem genannten Maße.

    Bzgl. der Freikarten, die du in deinem Post erwähntest. NRW erlaubt grundsätzlich Freiplätze. Sie dürfen nur nicht eingefordert werden. Das ist nicht immer alles übertragbar auf andere Bundesländer. In Niedersachsen gibt es ein klares Verbot. Diese müssen umgelegt werden. Ich bevorzuge eigtl. die Regel in NDS. Sie sorgt aber eben für überzogene Reaktionen/Konsequenzen.

    Genau das ist auch in Niedersachsen der Punkt. Wenn ein Freizeitpark schreibt, dass der Eintritt für Schüler 10 € und für Lehrkräfte 0 € beträgt, ist das ok. Da muss auch nichts umgelegt werden. Früher gab es Regelungen wie je 20 Schüler, ist eine Person frei. Diese sind kritisch. Da muss diese Person umgelegt werden. Die Regelung je 20 Schüler, ist eine Begleitperson frei, ist schon wieder etwas anders. Viel spannender ist die Frage, nach den Buskosten bei kleineren Ausflügen ... Ich würde mal vermuten, dass in mehr als 50% der Fälle diese nicht erlasskonform abgerechnet werden. Grundsätzlich müssen da auch die Lehrkräfte ihren Anteil zahlen und diese Kosten dann über eine Reisekostenabrechnung zurückholen. D.h. wenn wir pro Person 5,88 € für den Reisebus zum Nachbarort bezahlen, muss die Lehrkraft das auslegen und eine Reisekostenabrechnung machen.

    Das sehe ich nicht so. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem derartig entschieden wurde.

    Die Person erstellt Arbeitsmaterialien für ihren Unterricht. Die Materialien gefallen ihr sehr gut, daher teilt sie sie mit der Öffentlichkeit - gegen eine Aufwandsentschädigung.

    Es geht doch nicht darum, wie wir das sehen oder ob wir jemanden kennen, der dort Probleme bekommen hat. Ich bin schon etwas älter und ich habe schon ganz viele Dinge erlebt, gesehen, mitbekommen, die rechtlich nicht in Ordnung waren und trotzdem täglich geschehen.

    Rechtlich ist die Sache doch unstrittig: Das Material, dass Du im Auftrag des Dienstherrn / Arbeitgeber erstellst, darfst Du nicht einfach verkaufen. Du wurdest vom Dienstherrn dafür bezahlt, diese zu erstellen. Deswegen ist es geboten, die Erlaubnis des Dienstherrn einzuholen. Ansonsten laufe ich die Gefahr, dass ich dort Ärger bekomme. Wie groß die Gefahr ist, ist eine andere Frage.

    600 min sind doch auch nur 10 Stunden. Wenn das pro Jahr ist, bin ich da auch deutlich drüber. Das wären doch "nur" 2 Tage. Ich muss allerdings tatsächlich sagen, dass wir früher so einen Tag der Mathematik Fortbildung hatten, die immer freitags war. Da war ich jedes Jahr. Seitdem sie "auf Wunsch einiger Teilnehmer" auf Samstag gelegt wurde, bin ich auch nicht mehr regelmäßig dabei. Früher hat man das immer mitgenommen. Jetzt gucke ich immer genauer, welchen Themen und Workshops behandelt werden. Freitags ging es zwar auch bis 16:00 Uhr - man hat also "Freie Zeit" investiert- aber Samstags dann noch mal 6-7 h unterwegs sein ist schon was anderes.

    Meine Güte, ich habe eine Ernennungsurkunde und aus dem Beamtenrecht ergibt sich meine Arbeitszeit. Das ist doch so egal.

    Du wirst im Zweifel nachweisen müssen, dass es in deiner Freizeit entstanden ist und keine dienstliche Aufgabe war. Wenn man dir nachweisen kann, dass Du das im Unterricht eingesetzte Material auch bei Eduki verkaufst, wird dir keiner glauben, dass Du das in deiner Freizeit erstellt hast.

    Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich recht gering. Aber manchmal hat man halt das eine Elternteil, dass einen eine reinwürgen will.

    Genau, vor Gericht geht das. ;)

    Lass doch zur Abwechslung einfach mal die Kirche im Dorf.

    Was heißt Kirche im Dorf lassen?

    Eine User(in) fragt hier nach der rechtlichen Beurteilung. Diese ist eigentlich eindeutig. Es wird kein Gericht interessieren, ob der Dienstherr an anderer Stelle doof zu dir ist. Eine Verkäuferin kann gekündigt werden, weil sie Pfand unterschlägt oder einfach Lebensmittel mitnimmt. Da kann sie auch nicht argumentieren, dass der Arbeitgeber ihre Mehrarbeit an anderer Stelle nicht ausgleicht.

    Es kann natürlich jeder überlegen, was er macht. Du kannst eine Nebentätigkeit ausüben und die Wahrscheinlichkeit, dass du erwischt wirst, ist relativ gering. An meiner Ausbildungsschule war eine Lehrkraft, die mehr oder minder permanent ihre Aufsichten ignoriert hat. Das steht alles auf einem anderen Blatt. Ich glaube auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Du da größeren Ärger bekommst, gering ist. Eine Abmahnung halte ich allerdings durchaus für möglich.

    Ich kenne persönlich den Fall: Freikarte für den Freizeitpark beim Besuch mit der Schule angenommen. Abmahnung bekommen, nachdem eine Kollegin auf Raten ihres Mannes eine Selbstanzeige gemacht hat, und alle anderen abgemahnt worden. Eigener Vorteil = 0. Das Land hat Geld gespart und die Lehrkraft musste keine Reisekostenabrechnung schreiben. Da fast man sich auch an Kopf. Aber es ist halt rechtlich eindeutig.

    Hier ist die Situation grundsätzlich deutlich schlimmer, da die Person noch einen persönlichen Vorteil hat. In 90% der Fälle passiert nichts. In 5% der Fälle gibt es ein wenig Stress. Aber sicherlich gibt es auch irgendwo in der Behörde die Person, die Lehrkräfte sowieso doof findet und mit der vollen Härte drauf hauen möchte. Und rechtlich ist es einfach so, dass die Sachen nicht einfach ohne Genehmigung verkaufen darf. Das ist rechtlich genau das gleiche wie der Ingenieur bei VW oder der Architekt oder wer auch immer als Angestellter für seinen Arbeitgeber etwas macht.

    Doch, sicher darf ich das. Solange es keine Arbeitszeiterfassing bei Lehrkräften gibt, ist das so oder so sehr theoretisch. Ich arbeite auch ohne die Erstellu g von guten Materialien lang genug. Dann habe ich den Kram eben in meiner Freizeit erstellt und nutze ihn auch in Unterricht. Was für ein Glück für den Dienstherren, dass ich sogar meine private Zeit einsetze.

    Diese ganze Diskussion ist vollkommen surreal.

    Das wirst Du dann ggf. vor einem Gericht mit deinem Dienstherr klären müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter deine Argumentation da folgt. Zufälligerweise erstelle ich in meiner Freizeit regelmäßig Material, das ich gerade für den Unterricht brauche ...

    Aber es ist doch inhaltlich vollkommen. Materialien, die du im Rahmen deiner Arbeitszeit erstellst, kannst Du nicht einfach online verkaufen. Ob der Dienstherr dir das nachweisen kann oder nicht, steht auf einer anderen Seite. Es gibt genug Möglichkeiten den Dienstherr zu betrügen. Aber es geht doch darum, was erlaubt ist und was nicht. Und da ist meine Unterscheidung doch klar. Wenn die Lehrkraft das Material in ihrer Freizeit erstellt hat, kann sie es frei verkaufen. Die Lehrkraft muss lediglich die Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen. Für die Fälle, die hier angedeutet wurden, ging es aber eher um Material, das im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erstellt wurde.

    Na und? Darf man Material dann auch nur ein einziges Mal verkaufen? Damit hat man ja dann schon einmal Geld verdient. Merkwürdiges "Argument"

    Du arbeitest aber für deinen Arbeitgeber. Wenn Du für VW einen Motor entwirfst, kannst Du die Pläne anschließend auch nicht noch am freien Markt verkaufen. Du bist (wie ein) Angestellter und nicht wie ein Selbstständiger.
    Dein Arbeitgeber bezahlt dich dafür, dass Du für ihn Unterrichtsmaterial erstellst. Du kannst natürlich das sauber trennen, was Du für deine dienstliche Tätigkeit gemacht hast und was in deiner Freizeit.

    Du wirst von deinem Arbeitgeber u.a. dafür bezahlt, dass du Materialien für den Unterricht erstellst. Diese Materialien wurden zwar von dir erstellt und du hast das Urheberrecht aber der Dienstherr hat das Nutzungsrecht. Insbesondere kannst du nicht, die Materialien, die du in deiner Arbeitszeit erstellt hast, anschließend einfach weiterverkaufen.

    Wenn Du in deiner Freizeit Unterrichtsmaterial erstellst oder beispielsweise für einen Verlag arbeitest, ist das unproblematisch und ggf. muss "nur" die Nebentätigkeit genehmigt werden.

    Wenn Du aber Material verkaufen willst, das Du im Rahmen deines Unterrichtes erstellst hast, ist es rechtlich schwierig. Grundsätzlich geht das alles, wenn der Dienstherr das genehmigt hat. Ansonsten ist es rechtlich schwierig. Da könnte sogar im Extremfall ein Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund im Raum stehen.

    Guten Morgen,

    wie geht ihr mit der Kompetenzüberschreitung der OGS-Leitung um. Zu den folgenden Aspekten:

    ...

    Du kommst aus Niedersachsen? Bei uns gibt es doch keine OGS-Leitung im klassischen Sinne. Die Gesamtverantwortung liegt doch bei der Schulleitung. Diese kann ggf. eine Lehrkraft oder eine PM mit der Organisastion / Leitung des Ganztages betreuen. Welche Aufgaben die Person dann wahrnimmt und welche Kompetenzen sie hat, entscheidet dann die SL. Am Ende hat die SL aber jederzeit sowohl die Verantwortung als auch das letzte Wort. Wenn die SL also Lehrkraft x damit beauftragt, die Alltagshelfer zu instruieren / begleiten / dein Einsatz zu planen, ist das ok. Wenn die SL das nicht will, muss sie es entsprechend sagen.

Werbung