Beiträge von Tom123

    Es gibt keine Pflicht, da hast du recht.

    Es gibt nicht nur keine Pflicht, es ist oft auch nicht der Fall. Es geht auch um Ehepartner und nicht nur um Frauen. Mir fällt gerade keine Kollegin bei uns ein, wo der Mann nicht selbst arbeitet. Die verdienen alle entsprechend und sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung oder aufgrund ihres eigenen Statuts in der Privatversicherung. Ich habe Kollegium keine Lehrkraft, die die Krankenversicherung des Ehepartners finanzieren muss. (Bzw. ich kenne keine..)

    Kurz gesagt:
    In den USA ist das Umfeld stärker darauf ausgerichtet, Kinder trotz Unsicherheiten zu bekommen, während in Deutschland oft erst stabile Rahmenbedingungen geschaffen werden – was die Geburtenrate drückt.

    Quelle: ChatGPT

    Deutschland hat auch einen besseren Sozialstaat, was die Notwendigkeit für Kinder reduziert. Es gibt auch viele Farmen etc., wo das Kind die Farm übernehmen soll.

    In den USA gibt es in vielen Regionen noch sehr konservative Wertevorstellungen, die eine große Familie vorsehen.

    In der Summe ist es eine Mischung von verschiedenen Aspekte, wobei sich die USA als ganze schlecht mit Deutschland vergleichen lassen. Die USA in sich schon sehr unterschiedlich.

    Alimentationsprizip. Ich weiß ein alter Hut, den du nicht verstehen magst.

    Das Verstehen ist nicht das Problem. Das muss man aber nicht gut finden. Manche Menschen sind der Meinungs, dass Alimentationsprinzip von Gott gegeben ist. Tatsächlich erlebt es aber auch einen Wandel und passt sich der Entwicklung der Gesellschaft an. In den 50er Jahren blieb die Frau zu Hause und führte den Haushalt. Der Mann ging es zur Arbeit. Wenn Frauen arbeiten (wollten), wurden sie teilweise schräg angesehen. Da war es auch verständlich, dass der Beamte nach der Heirat mehr Geld brauchte, um seine Frau zu versorgen.
    Jetzt haben wir aber nicht mehr 1950 sondern sind rund 75 Jahre später. Das ist das Bild der Frau und die Lebenswirklichkeit einfach eine andere. Wir haben viele weibliche Lehrkräfte. Und bei vielen Lehrkräften verdient auch der Ehepartner gut und manchmal auch mehr. Andere entscheiden sich bewusst Zuhause zu bleiben. Haben wir hier dann noch eine Notwendigkeit der Fürsorge?

    Falscher Ansatz - die Entwicklung der Geburtenrate ist eindeutig negativ (Quelle). Das Argument sollte nicht "Kinder bekommen, wenn ich es finanzieren kann" sein, sondern "Kinder bekommen und der Staat muss die Grundlagen schaffen, dass ich es finanzieren kann". Der Staat ist in der Bringschuld, weil der langfristige Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und Leistungen unmittelbar hieran geknüpft ist.

    Aber der Ansatz ist es doch nicht, dass wir die Leute Beamten um die Geburtenrate hoch bekommen. Der Staat muss allgemein Maßnahmen ergreifen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Bessere Kinderbetreuung und bessere Bildung. Mehr Kindergeld von mir aus. Aber doch bitte für alle und nicht für Beamte.

    Nebenbei: Ein Problem ist auch, dass eher bildungsferne Familien viele Kinder bekommen und andere weniger. Dadurch steigt auch der Anteil der Kinder mit Defiziten. Auch das zeigt, dass die Vereinbarkeit von Kinder und Beruf ein Problem ist. Und auch dieses Problem lösen wir nicht, indem wir nur Lehrkräften gute Bedingungen einräumen.

    Spaßhalber geguckt, bei mir wären es 168,76€.

    Sorry, aber für wen das "paar Euro Fünfzig" sind, der lebt auch etwas entrückt von der Realität sehr vieler Menschen.

    Es geht vor allem darum, dass vernünftig zu begründen. Dass der Beamte 170 € braucht um seine Frau zu versorgen, passt einfach nicht mehr.

    Also um das noch mal klar zu machen:

    Ich denke nicht, dass man das Gerechtigkeitsempfingen aller (Wähler) bedienen muss.

    Aber es müssen Entscheidungen sein, die grundsätzlich nachvollziehbar sind.

    Man kann sicherlich darüber streiten, ob Lehrkräfte Beamte oder Angestellte sein sollen. Für beide Positionen gibt es gute Argumente und beides ist für mich nachvollziehbar.

    Aber die aktuelle Entwicklung führt in eine Richtung, die einfach absurd ist. Aus dem Interesse das Urteil BVfergG sinnvoll und kostengünstig umzusetzen entstehen absurde Situationen:

    Wir haben im ländlichen Bereich zu wenig Lehrkräfte. Alle wollen in die Stadt. In der Stadt werden die Stelle besetzt und auf dem Land bleiben oft Stellen unbesetzt oder es müssen die Lehrkräfte eingestellt werden, die in der Stadt keine Stelle bekommen haben. Und was macht man jetzt? Statt die Stellen auf dem Land attraktiver zu machen, bekommen die Lehrkräfte, die dort Leben, wo alle hin wollen, noch einen Ortszuschlag.

    Ehegattenzuschlag. Wir leben im Jahre 2026. Kann man nicht erwarten, dass eine Ehefrau sich selbst versorgt?

    Kinderzuschläge: Jetzt wird es ganz absurd. Grundsätzlich könnte ich mit mehr Kindergeld für alle gut leben. Besser wären natürlich noch mehr Investitionen in Betreuung und Bildung. Aber was machen die NRW dort mit dem Kinderzuschlag? Da verdiente die neue Lehrkraft mit vielen Kinder auf einmal mehr als die Schulleitung. Das passt doch nicht. Wenn ich mit Menschen spreche, sage ich immer, Lehrkraft lohnt sich besonders dann, wenn Du viele Kinder willst. Je mehr Kinder desto besser der Job. Aber ist das unsere Jobbeschreibung? Natürlich sind wir nicht mit der freien Wirtschaft vergleichbar. Aber ein wenig mehr Leistungsgedanke wäre doch gut. Wir haben an etlichen Grundschulen freie Stellen für Schulleitungen. Diese werden nicht besetzt. Und das liegt auch an der schlechten Bezahlung. Inzwischen gibt es A14 aber vorher gab es Schulleitungen mit A12 Zulage oder A13. Da hat die Förderschullehrkraft mehr als die Schulleitung verdient. Das passt doch nicht. Und bei uns in Nds. kriegen inzwischen SL und Konrektor(in) beide A14. Auch das passt nicht. Wir müssen nicht der freien Wirtschaft hinterherrennen. Aber ein wenig angemessene Bezahlung, damit sich Leistung auch lohnt, würde alle gut tun. Letztlich haben wir einen Interesse daran, dass sich gute Leute auf solche Stellen bewerben.

    Daher aus meiner Sicht: Keine Ehegattenzuschlag, Ortszuschläge nur wenn es für bestimmte Stellen weniger Bewerber als üblich gibt, Kinderzuschläge ja aber begrenzen. Vielleicht 100-200 € pro Kind. Und wenn ich 7 Kinder haben möchte, muss ich mir überlegen, ob ich das finanzieren kann. Dafür höhere Besoldung für besondere Aufgaben (oder noch besser Entlastungsstunden). Mit dem eingesparten Geldern dann bitte mehr Lehrkräfte einstellen.

    Achja und am besten eine Vorgabe, dass verpflichtend zusätzlich 10% des Bruttolohnes vom Dienstherr in eine personengebundene Rücklage für die Pension eingezahlt werden muss.

    Das Problem ist, dass man gerade mit diesen absurd hohen Kinder- und Wohnortzuschlägen jede Legitimation aus der Sicht der Öffentlichkeit verliert.

    Und ja mir ist durchaus bewusst, warum das macht und das man damit eigentlich Geld spart. Aber man muss sich auch bewusst sein, dass das für viele Menschen, die nicht direkt davon profitieren, nur schwer nachvollziehbar ist. Aus meiner Sicht braucht es langfristig eine grundsätzliche Reform. Mehr Richtung Leistung, mehr Richtung Fürsorge für den eigentlich Beamten und weniger Familienvorsorge.

    fand ich in Klasse 1/2 sinnvoll, die Differenzierung gelang wirklich gut. Es war für die Kinder "ein Gewinn", auch für mich. Die Arbeit war übersichtlich, und vor allem gab es auch für wirklich schwache Schüler*innen keine Entmutigung, ganz selten Frust.

    Magst Du das näher erläutern? Mir ist das nicht ganz klar. Ich kann doch auch die 6 Hefte in 2 Bänden drucken. Inhaltlich wäre das doch genauso?

    Wenn man ein Lesebuch, ein Sprachbuch und ein Arbeitsheft (oder 2) kauft, sind die Preise / der Verdienst des Verlags insgesamt noch höher, die Kosten für die Familien wären in NDS geringer

    Da wäre ich mir nicht sicher. Warum sollten 6 Arbeitshefte weniger Profit bringen als 2 Bücher + 1-2 Arbeitshefte. Insbesondere da die Arbeitshefte jedes Jahr gekauft werden.

    Was mich dazu besonders ärgert ist, dass sie Arbeitshefte oft nur zu einem kleinen Teil bearbeitet werden. Beim Patenkind wurden sogar angeschafft und gar nicht bearbeitet. Dann ist es mit den sechs Heften auch blöd. Man kann gerne ein Heft für das erste und eines für das zweite Schuljahr machen. Welche Vorteile hat diese Materialschlacht außer den Gewinn des Verlages zu maximieren?

    Naja, mal realistisch betrachtet.. Sozialversicherungen und Krankenkasse werden bei zwei Vollzeitmeldungen vermutlich nachfragen, was da los ist... man wird feststellen, dass das arbeitsrechtlich nicht okay ist... da man das nicht als Dauereinrichtung plant, sondern eh nur ein paar Wochen Überschneidung überbrückt, kann einem das letztlich egal sein, man behebt die Zustände ja schnell... das Land wird einen Verstoß gegeh den Arbeitsvertrag feststellen, fristlos kündigen und ggf. Schadensersatz geltend machen, danach ist der Drops gelutscht

    Wenn man sicher (!) nicht mehr vor hat, jemals wieder im ÖD zu arbeiten, ist das meines Erachtens die bessere Variante, als sich eine sehr passende Stelle mit Zukunftsperspektive durch die Lappen gehen zu lassen. Man sollte mit dem neuen Arbeitgeber aber vermutlich offen kommunizieren, der könnte das sonst möglicherweise komisch finden^^

    Du bist da sehr optimistisch. Das kann persönlich sicher so machen. Ob das eine gute Idee ist, ist aber eine andere Sache. Frage ist auch, wie der neue Arbeitgeber damit umgeht. Das ist nicht gerade ein Zeichen eines zuverlässigen Arbeitnehmers. Aber wie gesagt, dass kann man alles so versuchen. Ob das eine gute Idee, wäre ich persönlich mir nicht sicher.

    Was wären wohl die steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Konsequenzen, wenn ich 2 mal Vollzeit arbeite. Muss einer der Arbeitgeber irgendwelche Schutzvorschriften einhalten, weil ich dann 2 mal 40 h arbeite? Muss ich meine Nebentätigkeiten von beiden Arbeitgebern genehmigen lassen? Was ist, wenn man neuer AG das nicht so witzig findet. Wäre das ein Kündigungsgrund? Spannende Fragen.

    Wir sind nur Frauen und haben trotzdem immer eine Gleichstellungsbeauftragte. Für uns ist es nicht geschlechtsspezifisch, aber sonst hast du recht. Im eigentlichen Sinne geht es um Chancengleichheit. Aber es gibt doch Ansprechpartner für alles. Wer vertritt denn die gesundheitlich Benachteiligten - hier finanziell gesehen.

    Sorry, aber das hat doch nichts mit Gleichstellung zu tun. Es geht dabei um eine Benachteiligung z.B. aufgrund deines Geschlechtes. Hier geht es einerseits um eine politische Entscheidung und andererseits um eine privatwirtschaftliche Entscheidung. Meine Eltern hatten kein Geld. Meine Kollegin hat eine Villa geerbt. Wo ist das die finanzielle Chancengleichheit?

    Psychische Probleme, weil das Vertrauensverhältnis zum alten Arbeitgeber zerrüttet ist, wäre ein möglicher Grund.

    Es sind sicherlich einige Situationen denkbar. Aber einen neuen Arbeitsvertrag anzunehmen und dann festzustellen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen so kündigen muss, dass ich meine neue Arbeitsstelle fristgerecht annehmen kann, das ist zu mindestens mutig. Da würde ich es als Arbeitgeber durchaus auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wann wurde die Erkrankung erstmalig festgestellt? Warum wurde nicht früher gekündigt? ...

    Ich wundere mich, dass Einsterns Schwester zugelassen ist aber Einsterns Schwester -leicht gemacht- nicht. Wenn für das Material keine Zulassung erforderlich wäre, dürften beide nicht auf der Liste stehen.

    Laut Erlass gilt:

    1. Begriffsbestimmung

    1.1 Schulbücher im Sinne dieses Erlasses sind zu Unterrichtszwecken bestimmte Druckwerke für die Hand der Schülerin oder des Schülers sowie digitale Lehrwerke, die im Unterricht für einen längeren Zeitraum als Hauptarbeitsmittel benutzt werden. Als längerer Zeitraum gilt:

    -im Primarbereich und im Sekundarbereich I: mindestens ein Schuljahr oder im Wahlpflichtbereich mindestens ein Schulhalbjahr,
    -im Sekundarbereich II: mindestens ein Schuljahr oder ein Kurshalbjahr.

    1.2 Schulbücher sind außerdem solche unerlässlichen Arbeitsmittel in gedruckter und digitaler Form, die zusätzlich zum Hauptarbeitsmittel für mehrere Schuljahre eingesetzt werden, wie z. B. Atlanten, Literaturgeschichten, Liederbücher, Tabellenwerke, Wörterbücher.

    1.3 Lernmittel, die den unter Ziffer 1.1 und 1.2 aufgeführten Anforderungen nicht entsprechen, sind keine Schulbücher, sondern unterrichtsbegleitende Materialien wie z. B. Arbeitsblätter und Arbeitshefte in gedruckter und digitalisierter Form, digitale Medien wie das Schulbuch ergänzende Lernsoftware oder Lernmittel mit interaktiven Zugängen.

    Weiterhin gilt:

    2. Genehmigungspflicht

    2.1 An den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen Niedersachsens dürfen nur Schulbücher benutzt werden, die nach den Bestimmungen dieses Erlasses genehmigt und eingeführt worden sind.


    Ist das Werk also das Hauptarbeitsmittel ist es nicht einsetzbar. Sollte es aber nur als Ergänzung eingesetzt werden, wäre es zusätzlich. Angesichts des Umfanges halte ich die Situation aber für sehr selten.

    In der oben genannten Liste sind übrigens Lehrwerke aufgeführt, nicht aber Arbeitshefte, auch von anderen Verlagen z.B. die Fibel, nicht aber die Schreibübungshefte, die man dann dazu kaufen kann.

    Da es um ein AH und Verbrauchsmaterial geht, ist die Kollegin frei in ihrer Entscheidung. Diese Hefte werden in NDS von den Eltern gekauft und bezahlt,

    allein für die Schulbücher gibt es ein Leihverfahren (quasi mit Miete).

    https://schulbuch.nibis.de/

    "Bundesland

    Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen"

    Quelle: https://www.cornelsen.de/produkte/einst…3-9783060847426

    Das ist rechtlich nicht relevant. Es ist auf der Liste des Landes als Schulbuch im Gegensatz zu Einsterns Schwester nicht zugelassen. Es kann beispielsweise an einer Förderschule eingesetzt werden und dort auch den Lehrplänen entsprechen. Aber halt nicht als reguläres Lehrwerk an der Grundschule.

    Du schreibst, dass es Dir nicht gut geht und Du gesundheitliche Probleme hast. Im Zweifel käme mir persönlich in dieser Situation die Idee der außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund ( Gesundheit ist ein wichtiger Grund). Das solltest Du aber sowohl mit Deinem Anwalt als auch mit deinem Hausarzt besprechen.🤷

    Außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen um direkt im Anschluss den neuen Job anzunehmen? Mutig.

    Meines Wissens ist das Heft in Niedersachsen nicht als Lehrwerk zugelassen. Damit erübrigt sich eine Diskussion. Ich würde da Palim auch widersprechen. Auch ein Beschluss der Fachkonferenz kann das nicht ändern. Das Heft kommt lediglich als Differenzierungsmaterial für lernschwache Schüler in Frage. Natürlich nur sofern ich Recht habe und es nicht zugelassen ist. Ich finde es zu mindestens nicht im Schulbuchverzeichnis.

    Wir haben auch eine Schule in der Region, die mit diesen Heften arbeitet. Die Begründung ist, dass es für die Mehrheit der Schüler sinnvoll ist. Für mich ein Unding.

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