ja, haben viele.
Schön ist es trotzdem nicht.
Und nicht jede*r hat einen Schreibtisch und Ruhe.
(Meine Bereitschaft zum schlechten Stundenplan stieg aber immer proportional zum Oberstufen-Einsatz. Für "Die LK-Schiene ist schuld" hätte ich einiges/alles ertragen.
Dass ich jahrelang einen doofen Stundenplan hatte, weil ich in den Französisch-Kopplungen mit TZ-Kräften gekoppelt war, war die Kirsche auf dem schlechtesten Kuchen der Welt.)
Familienfreundlichkeit im Lehrberuf
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Okay. In dem Beitrag, auf den ich vor 7 Stunden reagiert habe, las es sich auch bei dir so als würdest du schreiben: klappt doch bei allen zitierten hier, warum zweifelst du (Tom) an, dass das geht, wenn man es will.
Vielleicht haben wir da ein wenig aneinander geredet. Ich hatte mir in dem Beitrag eigentlich Mühe gegeben, die systemischen Zwänge und den Aufwand bzw. den Einsatz durchaus anzuerkennen:
Das verstehe ich auch. Und grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass der überwiegende Großteil der Stundenplanersteller sich sehr große Mühe gibt - und ich unterschätze auch keineswegs, wie viel Arbeit und (Ferien-)Zeit dafür investiert wird. All das zweifle ich überhaupt nicht an.
Sicherlich wird das an seine Grenzen stoßen, wenn Stundentafeln abgedeckt und Aufsichtszeiten eingehalten werden müssen. Umso wichtiger ist es, dass an anderer Stelle Ausgleich geschaffen wird.
Und ja, ich stimme Tom zu, dass die Probleme systemimmanent sind. Und es ist eine Frechheit von den Dienstherrn in allen Ländern, dass sie hier keine Ressourcen schaffen und mal wieder die Verantwortung auf die Schulleitungen und Lehrkräfte mit Verwaltungsaufgaben abschieben. Aber das gehört dann dazu, wenn man sich entscheidet, solche Aufgaben zu übernehmen. Und von meiner Schule weiß ich, dass Schulleitung und Stundenplanteam das gut machen, von dir nehme ich es an, aber so Bemerkungen wie die hier unten zeigen meiner Meinung nach eine andere Geisteshaltung. Und bspw. ist es an meiner Schule durchaus üblich, sehr genau hinzusehen, wie eine TZ-Lehrkraft mit Deutsch-Abi an anderer Stelle entlastet werden kann - bspw. durch den Stundenplan. Da wird eben nicht argumentiert: "Da wirst du um Mehrarbeit nicht herumkommen, ist halt typisch für unseren Beruf" (siehe Zitat unten).
Ich finde es halt bedenklich, wenn Tom immer wieder betont, dass Mehrarbeit einfach dazu gehört, vor allem für TZ, und dass es nicht Aufgabe von Schulleitung und Stundenplanersteller ist, zu versuchen, das aufzufangen. Und nein, Tom123, das interpretiere ich nicht nur rein, du schreibst es ja immer und immer wieder:
Unbezahlte Mehrarbeit ist Teil unserer Jobs.
Und ja, wenn ich mich auf TZ einlasse, ist der Deal schlecht. Aber daran ändert die SL oder der Stundenplaner nicht. Das Problem ist mind. eine Etage höher.
Erstmal ist es nicht meine Pflicht. Ich bin nicht der Schulleiter. Selbst dessen Pflicht wäre es nicht, weil der Dezernet bei den Grundschulen der Dienstvorgesetzte ist.
Und ja, ich finde, damit machst du es dir zu leicht. Oder deinem Schulleiter, denn natürlich lässt sich das nicht alleine über den Stundenplan lösen. Trotzdem müssen (auch) auf Ebene der Schulleitung Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet werden kann. Und bitte komm mir nicht wieder mit dem Schutz der Ehe und dem gemeinsamen Frühstück. Man spricht hier von Rechtsgüterabwägung, da haben natürlich die Kinder Vorrang. Und wenn hier der Schutz der Familie durch den Stundenplan nicht umgesetzt werden kann, weil hier meinetwegen die Familie in der Rechtsgüterabwägung den Kürzeren zieht, müssen eben andere Möglichkeiten geschaffen werden. Und wenn Recht auf Unterricht und Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen und was weiß ich noch alles irgendwie gegeneinander abgesichert ist und der Schutz deines ehelichen Frühstücks gegen mein individuelles Recht auf Freitzeitgestaltung abgewogen wird, dann wirst du bevorzugt, vermutlich zu recht, auch wenn mir das dann nicht gefällt.
Aber ehrlich, kleiner gruener frosch , ich kann mir gar nicht vorstellen, dass du das so grundsätzlich anders siehst?
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ja, haben viele.
Schön ist es trotzdem nicht.
Und nicht jede*r hat einen Schreibtisch und Ruhe.
(Meine Bereitschaft zum schlechten Stundenplan stieg aber immer proportional zum Oberstufen-Einsatz. Für "Die LK-Schiene ist schuld" hätte ich einiges/alles ertragen.
Dass ich jahrelang einen doofen Stundenplan hatte, weil ich in den Französisch-Kopplungen mit TZ-Kräften gekoppelt war, war die Kirsche auf dem schlechtesten Kuchen der Welt.)Ja, so geht es mir auch.
Und ich genieße auch unseren Ruheraum (und war bereit, ihn zusammen mit anderen vor ein paar Jahren einzurichten, streichen usw. auch wenn ich hier viele Widerworte erhielt, es geht immer um das Gesamtpaket).
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WillG ich bin keine SL, aber ich habe Tom auch anders verstanden und hatte das Gefühl, du und ein paar anderen stecken ihn in eine nicht passende Schublade.
Ich kenne es von unseren Stundenplanern, sie haben alles versucht, optimieren es sogar noch von ihrem Urlaub dank Computer ja möglich, sehen, dass nicht alles klappt, was berechtigt ist, haben ein schlechtes Gefühl, und dann kommt jemand daher und behauptet, dass der Wille fehlt.
Da wird mir von völlig anderen Schultypen mit überwiegend Klassenunterricht erklärt, es sei ganz einfach, da erklären KollegInnen mit überwiegend Ü16 Schülerinnen und Schülern, dass es möglich sei, bei einem anderen mit selben Voraussetzungen gehe es ja auch usw. Und da war sogar ich als Nichtstundenplaner, aber befreundet mit einem, verärgert. Die Voraussetzungen sind so unterschiedlich, wie hoch ist der Anteil der Teilzeitkräfte, der jungen Eltern, der Kopplungen, der vorhandenen Räumlichkeiten usw. Auf meine erlebten Beispiele ging ja auch niemand von euch ein (1. Schule nur 4 Vollzeitkräfte ohne kleine Kinder, wie sollen sie alle Klassen in der ersten Doppelstunde am Morgen unterrichten, zumal 2 davon SL und Stellvertreter waren und gar nicht so viele Unterrichtsstunden hatten).
Weiter gedacht, ich habe durch diesen Thread wieder einmal verstanden, warum in vielen Betrieben junge Kollegen wenig beliebt sind.
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Wie gesagt, ich hab gar nicht in erster Linie den Stundenplan per se gemeint, sondern das Gesamtpaket für TZ Kräfte. Ich hätte gedacht, ich hätte das immer wieder deutlich gemacht, auch schon vor der konkreten Diskussion, als ich auf Bolzbolds Formulierung mit dem "lapidaren" Vorwurf geantwortet habe, habe ich ja deutlich gemacht, dass ich die Komplexität des Stundenplans gar nicht in Abrede stellen möchte.
Wenn das falsch rüberkam, tut es mir leid. Bei meiner Grundaussage, dass es durchaus Aufgabe der Schule - und damit v.a. der Verwaltung (Schulleitung, Stundenplan, Terminplanung etc.) ist, darauf zu achten, dass es echte Entlastung für TZ Kräfte gibt und dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet sein muss, bleibe ich allerdings.Weiter gedacht, ich habe durch diesen Thread wieder einmal verstanden, warum in vielen Betrieben junge Kollegen wenig beliebt sind.
Falls das auch an mich gerichtet war, nehme ich das als Ü50 Kollege mal als Kompliment

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Falls das auch an mich gerichtet war, nehme ich das als Ü50 Kollege mal als Kompliment
Ich bekomme es aus dem Bekanntenkreis mit. Es geht um die Problematik Kinderbetreuung und Arbeit. Nicht überall gibt es Gleitzeit. Manchmal erfordern Projekte auch Mehrarbeit (und später Ausgleich durch Freizeit). Junge Eltern sind nicht so flexibel. Ich weiß nicht, ob du kleine Kinder hast. Ü50 kommt es auf jeden Fall seltener vor. Ich kann verstehen, dass sie manchmal nicht angestellt werden auch wenn ich es nicht gut finde.
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Junge Eltern sind nicht so flexibel.
Die Kinderbetreuung ist auch schlechter geworden als noch vor 15-20 Jahren.
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Nein, ich habe keine Kinder, weder kleine noch große. Ich bin von der Thematik also gar nicht betroffen, bzw. nur indirekt und im Zweifelsfall eher als Leidtragender der Forderungen, die ich hier selbst stelle und die natürlich in der Konsequenz auch dazu führen, dass kinderlose VZ-Lehrkräfte zumindest zum Teil einspringen müssen.
Trotzdem entspricht es einfach meinem Gerechtigkektsgefühl, dass vor allem TZ Kräfte, die ja eben dafür zahlen, auch entsprechend entlastet werden.
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Danke, Kris.
Ich habe nicht gesagt, dass unbezahlte Mehrarbeit gut ist. Ich sage auch nicht, dass man dagegen nichts machen soll. Ich sage aber, dass unbezahlte Mehrarbeit ein Teil unserer Jobs ist in dem Sinne, dass es sie in unserem Job gibt. Das macht es nicht besser. Aber es ist der falsche Punkt, dies mit dem Stundenplan zu begründen. Ich gehe auch nicht zum Schulleiter und beschwere mich über die Besoldung oder über zu wenig Förderstunden, wenn das Land nicht mehr vorsieht.
Wenn ich als Lehrkraft arbeite, muss mir bewusst sein, dass unbezahlte Mehrarbeit ein Problem ist. Auch für Vollzeitkräfte. Jetzt kann ich nicht sagen, dass ich jetzt TZ habe und nun der Stundenplan das Problem lösen kann. Wie soll das gehen? Wie kann der Stundenplan eine Entlastung schaffen? Die Grundlage dafür müsste der Dienstherr schaffen. Mit Entlastungsstunden und mehr Personal.
Ich habe auch deutlich geschrieben, wie wir damit umgehen. Wir sagen den Leuten, dass sie andere Aufgaben liegen lassen sollen, wenn sie über ihre zeitlichen Grenzen kommen. Jede Lehrkraft entscheidet selbst, welche Ausflüge und Fahrten sie mitmacht. Und wenn eine (Teilzeit)kraft nicht auf Klassenfahrt fährt, ist das vollkommen in Ordnung. Wir versuchen Mitarbeiter, die Probleme haben akut zu entlasten. Egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Und wenn jemand noch bessere Vorschläge hat, gerne her damit. Aber trotzdem werden wir das Problem als Schule nicht lösen. Denn das Problem lässt sich nicht als Schule lösen.WillG du verstehst es anscheinend nicht. Du hast das Argumente mit dem GG und den Bundesgesetzen gebracht und ich habe das mit der Ehe um dir klar zu machen, dass dein Argument unpassend ist. Denn in dem zitierten Grundrecht geht es um den Schutz von Familie und Ehe. Und mehr steht da nicht. Du wolltest daraus konkrete Forderungen ableiten, was einfach juristisch Müll ist. Deswegen die Aussage zur Ehe. Um dir zu zeigen, dass dein Argument keinen Sinn ergibt. Weil ich mit der gleichen Argumentation bessere Stundenpläne fordern könnte.
Es war auch nie meine Forderungen. Es war dein Argument. Ich habe dir gesagt, wenn wir nach offiziellen Zahlen 50% des Kollegiums mit berechtigten Sonderwünschen haben, ist schon rein theoretische möglich diese zu bedienen.Wenn das falsch rüberkam, tut es mir leid. Bei meiner Grundaussage, dass es durchaus Aufgabe der Schule - und damit v.a. der Verwaltung (Schulleitung, Stundenplan, Terminplanung etc.) ist, darauf zu achten, dass es echte Entlastung für TZ Kräfte gibt und dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet sein muss, bleibe ich allerdings.
Den ersten Teil deiner Grundaussage stellt auch niemand in Frage. Es ist darauf zu achten und man muss sehen, was möglich ist.
Der zweite Teil ist erstens sehr abstrakt, weil jeder andere Vorstellungen hat, was dazu gehört und zweitens einfach nicht immer umsetzbar. Wir haben etliche Beispiele genannt, wo es einfach nicht möglich ist. Da hilft auch kein muss. Im System Schule ist nicht möglich die Wünsche von Lehrkräfte mit Kindern alle zu berücksichtigen. Egal wie berechtigt sie sind. Wenn Du gut bist, schaffst du vielleicht 50%, ein anderer schafft vielleicht 70% und ein dritter nur 30%. Und das heißt nicht, dass der dritte sich nicht genug angestrengt hat oder böse ist oder die falsche Einstellung hat. Vielleicht hat er einfach andere Rahmenbedingungen. Vielleicht gibt es indem Kollegium gerade besondere viele Lehrkräfte mit Kindern oder was auch immer. Und dann schreibst Du: Es muss aber gewährleistet sein. Wie soll das gehen? -
Du widersprichst dir halt ständig selbst. Vorhin hast du noch gesagt, es sei gerade NICHT Aufgabe der Schulleitung, darauf zu achten, da es "eine Stufe höher liegt":
Und ja, wenn ich mich auf TZ einlasse, ist der Deal schlecht. Aber daran ändert die SL oder der Stundenplaner nicht. Das Problem ist mind. eine Etage höher.
Erstmal ist es nicht meine Pflicht. Ich bin nicht der Schulleiter. Selbst dessen Pflicht wäre es nicht, weil der Dezernet bei den Grundschulen der Dienstvorgesetzte ist.
Jetzt sagst du, meiner Aussage, dass es "durchaus Aufgabe der Schule - und damit v.a. der Verwaltung (Schulleitung, Stundenplan, Terminplanung etc.) ist, darauf zu achten, dass es echte Entlastung für TZ Kräfte gibt" widerspreche keiner. Ja, was meinst du denn nun?
Und das mit dem Grundgesetz: Das mag abstrakt sein, das sind Grundrechte immer. Und ich habe inzwischen mehrfach (!) geschrieben, dass es gar nicht in erster Linie um den Stundenplan geht, und damit eben auch nicht nur um die Stundenplanwünsche, sondern um das Gesamtpaket. Und da muss sich etwas finden lassen, gerade dann, wenn eben Stundenplanwünsche nicht berücksichtigt werden.Und zu deinem tollen Ehe-Beispiel: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Klar steht das nicht, dass Lehrkräfte mit Kindern erst zur zweiten Stunde kommen müssen, aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt halt nun mal ein Grundrecht. So funktioniert halt unser Grundgesetz. Den dummen Spruch zur Würde des Menschen, den du im gleichen Kontext gebracht hast, habe ich gar nicht erst goutiert, aber natürlich ist auch das ein Grundrecht, auch wenn in Artikel 1 nicht im Detail steht, was das genau bedeutet und was ich deswegen alles mit meinen Mitmenschen nicht tun darf.
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Du widersprichst dir halt ständig selbst. Vorhin hast du noch gesagt, es sei gerade NICHT Aufgabe der Schulleitung, darauf zu achten, da es "eine Stufe höher liegt":
Du hast leider Probleme mir zu folgen. Also noch mal Schritt für Schritt:
1. Der Deal mit TZ ist schlecht. Er ist schlecht, weil die Vorgaben des Dienstherrn schlecht sind.
2. SL und Stundenplaner sollen versuchen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern/berücksichtigen etc.
Es nie irgendjemand hier geschrieben, dass das doch egal ist.3. Du schreibst es muss familienfreundlich. Und es muss nicht familienfreundlich sein. Das ist nicht die Aufgabe der Schule es sicherzustellen. Die Schule hält sich an Erlasse etc.. Die Schule versucht es möglichst weit umzusetzen. Aber Du hast keinen Anspruch, dass es sein muss. Wenn Lehrkraft Müller zur Betreuung ihrer Kinder einen freien Montag braucht, versucht Schule das umzusetzen. Aber es kann gut sein, dass es nicht geht. Wenn in Nds. Lehrkraft Müller nur eine halbe Stelle hat und einen freien Tag wünscht, dann bekommt sie auf jeden Fall. Weil das muss. Die Rechtslage schreibt es vor. Notfalls fällt Unterricht aus, weil der Dienstherr, dass das muss. Verstehst Du jetzt den Unterschied? Du schreibst muss und ich sage dir, es geht nicht immer. Jeder versucht sein bestes aber du wirst in kaum einer Schule eine angemessen Ausgleich für deine TZ finden. Und das ist ein Problem, dass eine Ebene höher liegt. Denn die Vorgaben mit unteilbaren Aufgaben etc. kommen von oben.
So nun zu deinem Grundgesetz. Du hast geschrieben, dass relevanten Erlasse etc. nicht den Geist des Grundgesetzes und der Bundesgesetzes einfangen. Also dürfen wir nicht nur die Erlasse lesen sondern müssen darüber hinaus noch die Verfassung und die Bundesgesetzes beachten.
Das von dir genanntes Bundesgesetz ist erstens für Landesbeamte nicht relevant, bezieht sich zweitens auf Arbeit der Arbeitsagenturen und ABM Maßnahmen etc. und ist drittens nur für sozialversicherungspflichtige Angestellte relevant.
Jetzt kommen wir zum GG. Du verweist richtig auf Artikel 6. Ich nehme mal an, dass wir uns einig sind, dass nur Absatz 1 relevant ist. Hast Du das mal gelesen? Dort steht "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Jetzt weißt Du endlich, wo das Wort Ehe herkommt. Und daraus argumentierst Du, dass die gegeben Erlasse und Verordnungen nicht ausreichend sind und du einen bestimmten Stundenplan möchtest. Ein bisschen weit hergeholt? Um das mal juristisch für dich einzuordnen. Das bedeutet lediglich, dass der Staat Familien besonders schützt. Das sagt aber erstmal noch überhaupt nichts dazu, wie er das macht. Da steht nichts von deinem Stundenplan. Und wer entscheidet nun, wie er das umsetzt? WillG? Nein. Das macht Gesetzgeber, indem er Gesetze und Regelungen erlässt. Z.B. das Ehegattensplitting und Kindergeld auf Bundesebene. Oder auch SGB 8. Aber auch dort findest Du nichts über deinen Stundenplan.
Anfang der 50er Jahre hätte auch niemand über Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesprochen. Wärest Du damals mit Artikel 6 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, hätte man dich ausgelacht.
Heute sehen wir es etwas anders. Inzwischen sind wir als Gesellschaft der Meinung, dass sich auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus dem Artikel 6 ergibt. Deswegen erlässt der Gesetzgeber, der in diesem Fall dein Dienstherr ist, Regelungen wie er sich das vorstellt. Gesetze wie die Länderbeamtengesetze, Erlasse, Verfügungen und was auch immer. Und an diese muss sich die Schulleitung halten. Du warst der Meinung, dass diese Vorgaben nicht weit genug gehen, weil sie dem Geist des Artikels 6 nicht genug entsprechen und es noch dieses mysteriöse Bundesgesetz gibt. Aber das ist Blödsinn. Artikel 6 gibt nicht konkrete Maßnahmen vor. Es obliegt dem Gesetzgeber zu entschieden, wie er es umsetzt. Und jetzt sind wir wieder bei der Ebene höher. Kein Stundenplaner muss den Geist des Artikels 6 erforschen, um den Stundenplan zu bauen. Er nimmt sich einfach die entsprechende Erlasse und Gesetze und macht genau das, was die vorgeben. Und wenn Du persönlich im Rahmen deiner juristischen Interpretation der Meinung bist, dass die Erlasse nicht ausreichend sind, dann Du dagegen klagen. Es nicht Aufgabe der Schule mehr umzusetzen als da steht. Das bedeutet z.B. das es in Niedersachsen einen freien Tag gibt. Ich glaube in Bayern nicht. Wenn Du also in Bayern wohnst und das nicht in Ordnung findest, musst Du dagegen klagen. Es ist nicht Aufgabe von Schulleitung oder Stundenplaner zu sagen, ja aber der Geist von Artikel 6 sagt eigentlich, dass du einen Anspruch darauf hast. Und in Niedersachsen ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie keine Muss-Bestimmung. Wenn Du schreibst, dass es ein muss, musst du dagegen klagen. Das ist nicht Aufgabe von Schulleitung oder Stundenplaner. In Niedersachsen gilt:§4 NGG:
Arbeitsbedingungen einschließlich der Arbeitszeiten in der Dienststelle sind, soweit die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben das zulässt, so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können.und:
§5 NGG:
Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, ist auf Verlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.Jetzt können wir noch über die Begriffe "Erfüllung dienstlicher Aufgaben" und "dringende dienstliche Belange" diskutieren. Ich kann dir aber sagen, dass auch die Unterrichtsversorgung dazu gehört. In Nds. muss auch für die Grundschulen die komplette Zeit abgedeckt werden und darfst niemanden nach Hause schicken.
Und jetzt sind wir wieder bei den Punkten mit der Ebene höher: Als Schule versuche ich deine Wünsche umzusetzen. Das wird oft nicht gehen. Ich brauche z.B. Montags 9 Lehrkräfte für die erste Stunde, von 11 haben aber 5 Familie und wollen später kommen. Dann bekommen nur 2 ihren Wunsch erfüllt. Und wenn Du dann sagst, dass das aber wegen Artikel 6 GG sein muss und du dich in deinen Grundrechten verletzt fühlst, dann musst Du dich an den Dienstherrn wenden und letztlich dagegen klagen.
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Du hast leider Probleme mir zu folgen.
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So nun zu deinem Grundgesetz.
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Jetzt kommen wir zum GG. Du verweist richtig auf Artikel 6. Ich nehme mal an, dass wir uns einig sind, dass nur Absatz 1 relevant ist. Hast Du das mal gelesen?
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WillG wird sich nun wohl nicht mehr melden, daher antworte ich dir darauf: es ist peinlich, wie du versuchst, persönlich zu werden. Du machst dich selbst lächerlich. Je mehr du schreibst, desto mehr diskreditierst du dich selbst. Und zwar zum wiederholten mal nicht, weil du irgendwem montags keine freie Stunde eintragen kannst, sondern weil du immer und immer wieder behauptest, dass es darum ginge.
Etwas nicht zu verstehen ist okay, jeder hat andere Stärken. Diejenigen zu beleidigen versuchen, die die Geduld aufbringen, es einem wiederholt zu erklären, ist leider nur hohl.
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Trotzdem entspricht es einfach meinem Gerechtigkektsgefühl, dass vor allem TZ Kräfte, die ja eben dafür zahlen, auch entsprechend entlastet werden.
Mögen viele Menschen so wie du aus den richtigen Gründen Personalvertretung werden und so wie du mit Geduld, Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit, Rechtskenntnis und diplomatischem Geschick die Belange aller Kolleginnen und Kollegen vertreten.
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Ich schrieb:
Und ich habe inzwischen mehrfach (!) geschrieben, dass es gar nicht in erster Linie um den Stundenplan geht, und damit eben auch nicht nur um die Stundenplanwünsche, sondern um das Gesamtpaket. Und da muss sich etwas finden lassen, gerade dann, wenn eben Stundenplanwünsche nicht berücksichtigt werden.
Du antwortest:
Wenn Lehrkraft Müller zur Betreuung ihrer Kinder einen freien Montag braucht, versucht Schule das umzusetzen. Aber es kann gut sein, dass es nicht geht. Wenn in Nds. Lehrkraft Müller nur eine halbe Stelle hat und einen freien Tag wünscht, dann bekommt sie auf jeden Fall. Weil das muss. Die Rechtslage schreibt es vor. Notfalls fällt Unterricht aus, weil der Dienstherr, dass das muss. Verstehst Du jetzt den Unterschied? Du schreibst muss und ich sage dir, es geht nicht immer.
Nein, ich habe nirgendwo etwas geschrieben, aus dem sich ableiten lässt, dass Müller einen Wunschtag frei bekommen muss - oder überhaupt eine Tag frei bekommen muss.
Und daraus argumentierst Du, dass die gegeben Erlasse und Verordnungen nicht ausreichend sind und du einen bestimmten Stundenplan möchtest.
Nein, ich habe mehrfach geschrieben, dass es nicht in erster Linie um den Stundenplan geht, sondern um das Gesamtpaket.
Das bedeutet lediglich, dass der Staat Familien besonders schützt. Das sagt aber erstmal noch überhaupt nichts dazu, wie er das macht. Da steht nichts von deinem Stundenplan.
Eben. So wie ich mehrfach geschrieben habe, dass es nicht um den Stundenplan geht, sondern um das Gesamtpaket.
Das macht Gesetzgeber, indem er Gesetze und Regelungen erlässt. Z.B. das Ehegattensplitting und Kindergeld auf Bundesebene. Oder auch SGB 8. Aber auch dort findest Du nichts über deinen Stundenplan.
Genau. Deswegen habe ich mehrfach geschrieben, dass es nicht nur um den Stundenplan geht, sondern um das Gesamtpaket.
Du warst der Meinung, dass diese Vorgaben nicht weit genug gehen, weil sie dem Geist des Artikels 6 nicht genug entsprechen und es noch dieses mysteriöse Bundesgesetz gibt. Aber das ist Blödsinn. Artikel 6 gibt nicht konkrete Maßnahmen vor. Es obliegt dem Gesetzgeber zu entschieden, wie er es umsetzt. Und jetzt sind wir wieder bei der Ebene höher. Kein Stundenplaner muss den Geist des Artikels 6 erforschen, um den Stundenplan zu bauen. Er nimmt sich einfach die entsprechende Erlasse und Gesetze und macht genau das, was die vorgeben.
Nein, ich habe geschrieben, dass jemand der Leitungsaufgaben übernimmt, auch verstehen solllte, das Erlasse und Gesetze nicht alles im Detail klären, sondern Spielraum geben, und dass man diese im Geist des (Grund-)Gesetzes ausfüllen sollte. Dabei geht es nicht nur um den Stundenplan, sondern um das Gesamtpaket. [EDIT 1: Dass ich mit dem SGB III daneben lag, ist natürlich richtig.]
Jetzt können wir noch über die Begriffe "Erfüllung dienstlicher Aufgaben" und "dringende dienstliche Belange" diskutieren. Ich kann dir aber sagen, dass auch die Unterrichtsversorgung dazu gehört. In Nds. muss auch für die Grundschulen die komplette Zeit abgedeckt werden und darfst niemanden nach Hause schicken.
Deswegen habe ich mehrmals geschrieben, dass es nicht um den Stundenplan geht, sondern um das Gesamtpaket. Ich habe sogar Stundentafeln und Aufsichtspflichten explizit als Einschränkungen genannt.
Oh, sie mal an, das hatte ich ja auch schon mal so geschrieben, wer hätte das gedacht?
Bei meiner Grundaussage, dass es durchaus Aufgabe der Schule - und damit v.a. der Verwaltung (Schulleitung, Stundenplan, Terminplanung etc.) ist, darauf zu achten, dass es echte Entlastung für TZ Kräfte gibt und dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet sein muss, bleibe ich allerdings.
EDIT 2: Und bevor jetzt wieder kommt, dass die Kollegen dann halt selbst schauen müssen, wo sie sich entlasten, indem sie halt weniger Ausflüge anbieten oder die Unterrichtsvorbereitung runterfahren: Das halte ich für deutlich zu wenig. Ich sage eben, die Schule muss klare Strukturen schaffen, die eben konkret TZ-Kräfte an anderer Stelle entlasten.
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Ich habe aber auch das Glück in der Chemiesammlung Schreibtisch mit kompletter Ausstattung und Ruhe zu haben und zusätzlich haben wir Lehrer einen Ruheraum mit 5 Liegen, 2 Schlafsofas, Sitzsack usw.
Das ist aber eine gute Ausstattung. Wir haben für Lehrkräfte einen kleinen Raum, in dem auch Schulbücher stehen, Besprechungen stattfinden, Elterngespräche, kleine Schülergruppen arbeiten. Aber nachmittags ist es da auch recht ruhig. Und es befindet sich auch seit neuestem ein Boxsack im Raum!
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