Familienfreundlichkeit im Lehrberuf

  • @WillG ich bin keine SL, aber ich habe Tom auch anders verstanden und hatte das Gefühl, du und ein paar anderen stecken ihn in eine nicht passende Schublade.

    Ich kenne es von unseren Stundenplanern, sie haben alles versucht, optimieren es sogar noch von ihrem Urlaub dank Computer ja möglich, sehen, dass nicht alles klappt, was berechtigt ist, haben ein schlechtes Gefühl, und dann kommt jemand daher und behauptet, dass der Wille fehlt.

    Da wird mir von völlig anderen Schultypen mit überwiegend Klassenunterricht erklärt, es sei ganz einfach, da erklären KollegInnen mit überwiegend Ü16 Schülerinnen und Schülern, dass es möglich sei, bei einem anderen mit selben Voraussetzungen gehe es ja auch usw. Und da war sogar ich als Nichtstundenplaner, aber befreundet mit einem, verärgert. Die Voraussetzungen sind so unterschiedlich, wie hoch ist der Anteil der Teilzeitkräfte, der jungen Eltern, der Kopplungen, der vorhandenen Räumlichkeiten usw. Auf meine erlebten Beispiele ging ja auch niemand von euch ein (1. Schule nur 4 Vollzeitkräfte ohne kleine Kinder, wie sollen sie alle Klassen in der ersten Doppelstunde am Morgen unterrichten, zumal 2 davon SL und Stellvertreter waren und gar nicht so viele Unterrichtsstunden hatten).

    Weiter gedacht, ich habe durch diesen Thread wieder einmal verstanden, warum in vielen Betrieben junge Kollegen wenig beliebt sind.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wie gesagt, ich hab gar nicht in erster Linie den Stundenplan per se gemeint, sondern das Gesamtpaket für TZ Kräfte. Ich hätte gedacht, ich hätte das immer wieder deutlich gemacht, auch schon vor der konkreten Diskussion, als ich auf Bolzbolds Formulierung mit dem "lapidaren" Vorwurf geantwortet habe, habe ich ja deutlich gemacht, dass ich die Komplexität des Stundenplans gar nicht in Abrede stellen möchte.
    Wenn das falsch rüberkam, tut es mir leid. Bei meiner Grundaussage, dass es durchaus Aufgabe der Schule - und damit v.a. der Verwaltung (Schulleitung, Stundenplan, Terminplanung etc.) ist, darauf zu achten, dass es echte Entlastung für TZ Kräfte gibt und dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet sein muss, bleibe ich allerdings.

    Weiter gedacht, ich habe durch diesen Thread wieder einmal verstanden, warum in vielen Betrieben junge Kollegen wenig beliebt sind.

    Falls das auch an mich gerichtet war, nehme ich das als Ü50 Kollege mal als Kompliment ;)

  • Falls das auch an mich gerichtet war, nehme ich das als Ü50 Kollege mal als Kompliment

    Ich bekomme es aus dem Bekanntenkreis mit. Es geht um die Problematik Kinderbetreuung und Arbeit. Nicht überall gibt es Gleitzeit. Manchmal erfordern Projekte auch Mehrarbeit (und später Ausgleich durch Freizeit). Junge Eltern sind nicht so flexibel. Ich weiß nicht, ob du kleine Kinder hast. Ü50 kommt es auf jeden Fall seltener vor. Ich kann verstehen, dass sie manchmal nicht angestellt werden auch wenn ich es nicht gut finde.

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  • Nein, ich habe keine Kinder, weder kleine noch große. Ich bin von der Thematik also gar nicht betroffen, bzw. nur indirekt und im Zweifelsfall eher als Leidtragender der Forderungen, die ich hier selbst stelle und die natürlich in der Konsequenz auch dazu führen, dass kinderlose VZ-Lehrkräfte zumindest zum Teil einspringen müssen.

    Trotzdem entspricht es einfach meinem Gerechtigkektsgefühl, dass vor allem TZ Kräfte, die ja eben dafür zahlen, auch entsprechend entlastet werden.

  • Danke, Kris.

    Ich habe nicht gesagt, dass unbezahlte Mehrarbeit gut ist. Ich sage auch nicht, dass man dagegen nichts machen soll. Ich sage aber, dass unbezahlte Mehrarbeit ein Teil unserer Jobs ist in dem Sinne, dass es sie in unserem Job gibt. Das macht es nicht besser. Aber es ist der falsche Punkt, dies mit dem Stundenplan zu begründen. Ich gehe auch nicht zum Schulleiter und beschwere mich über die Besoldung oder über zu wenig Förderstunden, wenn das Land nicht mehr vorsieht.

    Wenn ich als Lehrkraft arbeite, muss mir bewusst sein, dass unbezahlte Mehrarbeit ein Problem ist. Auch für Vollzeitkräfte. Jetzt kann ich nicht sagen, dass ich jetzt TZ habe und nun der Stundenplan das Problem lösen kann. Wie soll das gehen? Wie kann der Stundenplan eine Entlastung schaffen? Die Grundlage dafür müsste der Dienstherr schaffen. Mit Entlastungsstunden und mehr Personal.
    Ich habe auch deutlich geschrieben, wie wir damit umgehen. Wir sagen den Leuten, dass sie andere Aufgaben liegen lassen sollen, wenn sie über ihre zeitlichen Grenzen kommen. Jede Lehrkraft entscheidet selbst, welche Ausflüge und Fahrten sie mitmacht. Und wenn eine (Teilzeit)kraft nicht auf Klassenfahrt fährt, ist das vollkommen in Ordnung. Wir versuchen Mitarbeiter, die Probleme haben akut zu entlasten. Egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Und wenn jemand noch bessere Vorschläge hat, gerne her damit. Aber trotzdem werden wir das Problem als Schule nicht lösen. Denn das Problem lässt sich nicht als Schule lösen.

    WillG du verstehst es anscheinend nicht. Du hast das Argumente mit dem GG und den Bundesgesetzen gebracht und ich habe das mit der Ehe um dir klar zu machen, dass dein Argument unpassend ist. Denn in dem zitierten Grundrecht geht es um den Schutz von Familie und Ehe. Und mehr steht da nicht. Du wolltest daraus konkrete Forderungen ableiten, was einfach juristisch Müll ist. Deswegen die Aussage zur Ehe. Um dir zu zeigen, dass dein Argument keinen Sinn ergibt. Weil ich mit der gleichen Argumentation bessere Stundenpläne fordern könnte.
    Es war auch nie meine Forderungen. Es war dein Argument. Ich habe dir gesagt, wenn wir nach offiziellen Zahlen 50% des Kollegiums mit berechtigten Sonderwünschen haben, ist schon rein theoretische möglich diese zu bedienen.


    Wenn das falsch rüberkam, tut es mir leid. Bei meiner Grundaussage, dass es durchaus Aufgabe der Schule - und damit v.a. der Verwaltung (Schulleitung, Stundenplan, Terminplanung etc.) ist, darauf zu achten, dass es echte Entlastung für TZ Kräfte gibt und dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet sein muss, bleibe ich allerdings.

    Den ersten Teil deiner Grundaussage stellt auch niemand in Frage. Es ist darauf zu achten und man muss sehen, was möglich ist.
    Der zweite Teil ist erstens sehr abstrakt, weil jeder andere Vorstellungen hat, was dazu gehört und zweitens einfach nicht immer umsetzbar. Wir haben etliche Beispiele genannt, wo es einfach nicht möglich ist. Da hilft auch kein muss. Im System Schule ist nicht möglich die Wünsche von Lehrkräfte mit Kindern alle zu berücksichtigen. Egal wie berechtigt sie sind. Wenn Du gut bist, schaffst du vielleicht 50%, ein anderer schafft vielleicht 70% und ein dritter nur 30%. Und das heißt nicht, dass der dritte sich nicht genug angestrengt hat oder böse ist oder die falsche Einstellung hat. Vielleicht hat er einfach andere Rahmenbedingungen. Vielleicht gibt es indem Kollegium gerade besondere viele Lehrkräfte mit Kindern oder was auch immer. Und dann schreibst Du: Es muss aber gewährleistet sein. Wie soll das gehen?

  • Du widersprichst dir halt ständig selbst. Vorhin hast du noch gesagt, es sei gerade NICHT Aufgabe der Schulleitung, darauf zu achten, da es "eine Stufe höher liegt":

    Und ja, wenn ich mich auf TZ einlasse, ist der Deal schlecht. Aber daran ändert die SL oder der Stundenplaner nicht. Das Problem ist mind. eine Etage höher.

    Erstmal ist es nicht meine Pflicht. Ich bin nicht der Schulleiter. Selbst dessen Pflicht wäre es nicht, weil der Dezernet bei den Grundschulen der Dienstvorgesetzte ist.

    Jetzt sagst du, meiner Aussage, dass es "durchaus Aufgabe der Schule - und damit v.a. der Verwaltung (Schulleitung, Stundenplan, Terminplanung etc.) ist, darauf zu achten, dass es echte Entlastung für TZ Kräfte gibt" widerspreche keiner. Ja, was meinst du denn nun?


    Und das mit dem Grundgesetz: Das mag abstrakt sein, das sind Grundrechte immer. Und ich habe inzwischen mehrfach (!) geschrieben, dass es gar nicht in erster Linie um den Stundenplan geht, und damit eben auch nicht nur um die Stundenplanwünsche, sondern um das Gesamtpaket. Und da muss sich etwas finden lassen, gerade dann, wenn eben Stundenplanwünsche nicht berücksichtigt werden.

    Und zu deinem tollen Ehe-Beispiel: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Klar steht das nicht, dass Lehrkräfte mit Kindern erst zur zweiten Stunde kommen müssen, aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt halt nun mal ein Grundrecht. So funktioniert halt unser Grundgesetz. Den dummen Spruch zur Würde des Menschen, den du im gleichen Kontext gebracht hast, habe ich gar nicht erst goutiert, aber natürlich ist auch das ein Grundrecht, auch wenn in Artikel 1 nicht im Detail steht, was das genau bedeutet und was ich deswegen alles mit meinen Mitmenschen nicht tun darf.

  • Du widersprichst dir halt ständig selbst. Vorhin hast du noch gesagt, es sei gerade NICHT Aufgabe der Schulleitung, darauf zu achten, da es "eine Stufe höher liegt":

    Du hast leider Probleme mir zu folgen. Also noch mal Schritt für Schritt:

    1. Der Deal mit TZ ist schlecht. Er ist schlecht, weil die Vorgaben des Dienstherrn schlecht sind.

    2. SL und Stundenplaner sollen versuchen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern/berücksichtigen etc.
    Es nie irgendjemand hier geschrieben, dass das doch egal ist.

    3. Du schreibst es muss familienfreundlich. Und es muss nicht familienfreundlich sein. Das ist nicht die Aufgabe der Schule es sicherzustellen. Die Schule hält sich an Erlasse etc.. Die Schule versucht es möglichst weit umzusetzen. Aber Du hast keinen Anspruch, dass es sein muss. Wenn Lehrkraft Müller zur Betreuung ihrer Kinder einen freien Montag braucht, versucht Schule das umzusetzen. Aber es kann gut sein, dass es nicht geht. Wenn in Nds. Lehrkraft Müller nur eine halbe Stelle hat und einen freien Tag wünscht, dann bekommt sie auf jeden Fall. Weil das muss. Die Rechtslage schreibt es vor. Notfalls fällt Unterricht aus, weil der Dienstherr, dass das muss. Verstehst Du jetzt den Unterschied? Du schreibst muss und ich sage dir, es geht nicht immer. Jeder versucht sein bestes aber du wirst in kaum einer Schule eine angemessen Ausgleich für deine TZ finden. Und das ist ein Problem, dass eine Ebene höher liegt. Denn die Vorgaben mit unteilbaren Aufgaben etc. kommen von oben.

    So nun zu deinem Grundgesetz. Du hast geschrieben, dass relevanten Erlasse etc. nicht den Geist des Grundgesetzes und der Bundesgesetzes einfangen. Also dürfen wir nicht nur die Erlasse lesen sondern müssen darüber hinaus noch die Verfassung und die Bundesgesetzes beachten.

    Das von dir genanntes Bundesgesetz ist erstens für Landesbeamte nicht relevant, bezieht sich zweitens auf Arbeit der Arbeitsagenturen und ABM Maßnahmen etc. und ist drittens nur für sozialversicherungspflichtige Angestellte relevant.

    Jetzt kommen wir zum GG. Du verweist richtig auf Artikel 6. Ich nehme mal an, dass wir uns einig sind, dass nur Absatz 1 relevant ist. Hast Du das mal gelesen? Dort steht "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Jetzt weißt Du endlich, wo das Wort Ehe herkommt. Und daraus argumentierst Du, dass die gegeben Erlasse und Verordnungen nicht ausreichend sind und du einen bestimmten Stundenplan möchtest. Ein bisschen weit hergeholt? Um das mal juristisch für dich einzuordnen. Das bedeutet lediglich, dass der Staat Familien besonders schützt. Das sagt aber erstmal noch überhaupt nichts dazu, wie er das macht. Da steht nichts von deinem Stundenplan. Und wer entscheidet nun, wie er das umsetzt? WillG? Nein. Das macht Gesetzgeber, indem er Gesetze und Regelungen erlässt. Z.B. das Ehegattensplitting und Kindergeld auf Bundesebene. Oder auch SGB 8. Aber auch dort findest Du nichts über deinen Stundenplan.
    Anfang der 50er Jahre hätte auch niemand über Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesprochen. Wärest Du damals mit Artikel 6 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, hätte man dich ausgelacht.
    Heute sehen wir es etwas anders. Inzwischen sind wir als Gesellschaft der Meinung, dass sich auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus dem Artikel 6 ergibt. Deswegen erlässt der Gesetzgeber, der in diesem Fall dein Dienstherr ist, Regelungen wie er sich das vorstellt. Gesetze wie die Länderbeamtengesetze, Erlasse, Verfügungen und was auch immer. Und an diese muss sich die Schulleitung halten. Du warst der Meinung, dass diese Vorgaben nicht weit genug gehen, weil sie dem Geist des Artikels 6 nicht genug entsprechen und es noch dieses mysteriöse Bundesgesetz gibt. Aber das ist Blödsinn. Artikel 6 gibt nicht konkrete Maßnahmen vor. Es obliegt dem Gesetzgeber zu entschieden, wie er es umsetzt. Und jetzt sind wir wieder bei der Ebene höher. Kein Stundenplaner muss den Geist des Artikels 6 erforschen, um den Stundenplan zu bauen. Er nimmt sich einfach die entsprechende Erlasse und Gesetze und macht genau das, was die vorgeben. Und wenn Du persönlich im Rahmen deiner juristischen Interpretation der Meinung bist, dass die Erlasse nicht ausreichend sind, dann Du dagegen klagen. Es nicht Aufgabe der Schule mehr umzusetzen als da steht. Das bedeutet z.B. das es in Niedersachsen einen freien Tag gibt. Ich glaube in Bayern nicht. Wenn Du also in Bayern wohnst und das nicht in Ordnung findest, musst Du dagegen klagen. Es ist nicht Aufgabe von Schulleitung oder Stundenplaner zu sagen, ja aber der Geist von Artikel 6 sagt eigentlich, dass du einen Anspruch darauf hast. Und in Niedersachsen ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie keine Muss-Bestimmung. Wenn Du schreibst, dass es ein muss, musst du dagegen klagen. Das ist nicht Aufgabe von Schulleitung oder Stundenplaner. In Niedersachsen gilt:

    §4 NGG:
    Arbeitsbedingungen einschließlich der Arbeitszeiten in der Dienststelle sind, soweit die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben das zulässt, so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können.

    und:

    §5 NGG:
    Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, ist auf Verlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.

    Jetzt können wir noch über die Begriffe "Erfüllung dienstlicher Aufgaben" und "dringende dienstliche Belange" diskutieren. Ich kann dir aber sagen, dass auch die Unterrichtsversorgung dazu gehört. In Nds. muss auch für die Grundschulen die komplette Zeit abgedeckt werden und darfst niemanden nach Hause schicken.

    Und jetzt sind wir wieder bei den Punkten mit der Ebene höher: Als Schule versuche ich deine Wünsche umzusetzen. Das wird oft nicht gehen. Ich brauche z.B. Montags 9 Lehrkräfte für die erste Stunde, von 11 haben aber 5 Familie und wollen später kommen. Dann bekommen nur 2 ihren Wunsch erfüllt. Und wenn Du dann sagst, dass das aber wegen Artikel 6 GG sein muss und du dich in deinen Grundrechten verletzt fühlst, dann musst Du dich an den Dienstherrn wenden und letztlich dagegen klagen.

  • WillG wird sich nun wohl nicht mehr melden, daher antworte ich dir darauf: es ist peinlich, wie du versuchst, persönlich zu werden. Du machst dich selbst lächerlich. Je mehr du schreibst, desto mehr diskreditierst du dich selbst. Und zwar zum wiederholten mal nicht, weil du irgendwem montags keine freie Stunde eintragen kannst, sondern weil du immer und immer wieder behauptest, dass es darum ginge.

    Etwas nicht zu verstehen ist okay, jeder hat andere Stärken. Diejenigen zu beleidigen versuchen, die die Geduld aufbringen, es einem wiederholt zu erklären, ist leider nur hohl.

  • ...

    Trotzdem entspricht es einfach meinem Gerechtigkektsgefühl, dass vor allem TZ Kräfte, die ja eben dafür zahlen, auch entsprechend entlastet werden.

    Mögen viele Menschen so wie du aus den richtigen Gründen Personalvertretung werden und so wie du mit Geduld, Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit, Rechtskenntnis und diplomatischem Geschick die Belange aller Kolleginnen und Kollegen vertreten.

  • Ich schrieb:

    Und ich habe inzwischen mehrfach (!) geschrieben, dass es gar nicht in erster Linie um den Stundenplan geht, und damit eben auch nicht nur um die Stundenplanwünsche, sondern um das Gesamtpaket. Und da muss sich etwas finden lassen, gerade dann, wenn eben Stundenplanwünsche nicht berücksichtigt werden.

    Du antwortest:

    Wenn Lehrkraft Müller zur Betreuung ihrer Kinder einen freien Montag braucht, versucht Schule das umzusetzen. Aber es kann gut sein, dass es nicht geht. Wenn in Nds. Lehrkraft Müller nur eine halbe Stelle hat und einen freien Tag wünscht, dann bekommt sie auf jeden Fall. Weil das muss. Die Rechtslage schreibt es vor. Notfalls fällt Unterricht aus, weil der Dienstherr, dass das muss. Verstehst Du jetzt den Unterschied? Du schreibst muss und ich sage dir, es geht nicht immer.

    Nein, ich habe nirgendwo etwas geschrieben, aus dem sich ableiten lässt, dass Müller einen Wunschtag frei bekommen muss - oder überhaupt eine Tag frei bekommen muss.

    Und daraus argumentierst Du, dass die gegeben Erlasse und Verordnungen nicht ausreichend sind und du einen bestimmten Stundenplan möchtest.

    Nein, ich habe mehrfach geschrieben, dass es nicht in erster Linie um den Stundenplan geht, sondern um das Gesamtpaket.

    Das bedeutet lediglich, dass der Staat Familien besonders schützt. Das sagt aber erstmal noch überhaupt nichts dazu, wie er das macht. Da steht nichts von deinem Stundenplan.

    Eben. So wie ich mehrfach geschrieben habe, dass es nicht um den Stundenplan geht, sondern um das Gesamtpaket.

    Das macht Gesetzgeber, indem er Gesetze und Regelungen erlässt. Z.B. das Ehegattensplitting und Kindergeld auf Bundesebene. Oder auch SGB 8. Aber auch dort findest Du nichts über deinen Stundenplan.

    Genau. Deswegen habe ich mehrfach geschrieben, dass es nicht nur um den Stundenplan geht, sondern um das Gesamtpaket.

    Du warst der Meinung, dass diese Vorgaben nicht weit genug gehen, weil sie dem Geist des Artikels 6 nicht genug entsprechen und es noch dieses mysteriöse Bundesgesetz gibt. Aber das ist Blödsinn. Artikel 6 gibt nicht konkrete Maßnahmen vor. Es obliegt dem Gesetzgeber zu entschieden, wie er es umsetzt. Und jetzt sind wir wieder bei der Ebene höher. Kein Stundenplaner muss den Geist des Artikels 6 erforschen, um den Stundenplan zu bauen. Er nimmt sich einfach die entsprechende Erlasse und Gesetze und macht genau das, was die vorgeben.

    Nein, ich habe geschrieben, dass jemand der Leitungsaufgaben übernimmt, auch verstehen solllte, das Erlasse und Gesetze nicht alles im Detail klären, sondern Spielraum geben, und dass man diese im Geist des (Grund-)Gesetzes ausfüllen sollte. Dabei geht es nicht nur um den Stundenplan, sondern um das Gesamtpaket. [EDIT 1: Dass ich mit dem SGB III daneben lag, ist natürlich richtig.]

    Jetzt können wir noch über die Begriffe "Erfüllung dienstlicher Aufgaben" und "dringende dienstliche Belange" diskutieren. Ich kann dir aber sagen, dass auch die Unterrichtsversorgung dazu gehört. In Nds. muss auch für die Grundschulen die komplette Zeit abgedeckt werden und darfst niemanden nach Hause schicken.

    Deswegen habe ich mehrmals geschrieben, dass es nicht um den Stundenplan geht, sondern um das Gesamtpaket. Ich habe sogar Stundentafeln und Aufsichtspflichten explizit als Einschränkungen genannt.

    Oh, sie mal an, das hatte ich ja auch schon mal so geschrieben, wer hätte das gedacht?

    Bei meiner Grundaussage, dass es durchaus Aufgabe der Schule - und damit v.a. der Verwaltung (Schulleitung, Stundenplan, Terminplanung etc.) ist, darauf zu achten, dass es echte Entlastung für TZ Kräfte gibt und dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet sein muss, bleibe ich allerdings.

    EDIT 2: Und bevor jetzt wieder kommt, dass die Kollegen dann halt selbst schauen müssen, wo sie sich entlasten, indem sie halt weniger Ausflüge anbieten oder die Unterrichtsvorbereitung runterfahren: Das halte ich für deutlich zu wenig. Ich sage eben, die Schule muss klare Strukturen schaffen, die eben konkret TZ-Kräfte an anderer Stelle entlasten.

  • Ich habe aber auch das Glück in der Chemiesammlung Schreibtisch mit kompletter Ausstattung und Ruhe zu haben und zusätzlich haben wir Lehrer einen Ruheraum mit 5 Liegen, 2 Schlafsofas, Sitzsack usw.

    Das ist aber eine gute Ausstattung. Wir haben für Lehrkräfte einen kleinen Raum, in dem auch Schulbücher stehen, Besprechungen stattfinden, Elterngespräche, kleine Schülergruppen arbeiten. Aber nachmittags ist es da auch recht ruhig. Und es befindet sich auch seit neuestem ein Boxsack im Raum!

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • WillG wird sich nun wohl nicht mehr melden, daher antworte ich dir darauf: es ist peinlich, wie du versuchst, persönlich zu werden. Du machst dich selbst lächerlich. Je mehr du schreibst, desto mehr diskreditierst du dich selbst.

    Gucke mal, das würde ich über dich sagen. Und nun?

    Etwas nicht zu verstehen ist okay, jeder hat andere Stärken. Diejenigen zu beleidigen versuchen, die die Geduld aufbringen, es einem wiederholt zu erklären, ist leider nur hohl.

    Ich habe es dir auch mehrfach erklärt. Aber Du ignorierst es. Ich habe dir vorgeschlagen, konkret zu schreiben was wir anders machen sollen. Du ignorierst es. Ich habe dich gebeten dich rauszuhalten, deine Probleme nicht auf mich zu übertragen sondern an deiner Schule zu klären. Trotzdem wirst Du nur beleidigend.
    Du schreibst selbst, dass es hohl ist. Aber warum machst Du es denn immer wieder? Wenn Du sachlich etwas beitragen möchtest, dann tue es doch. Dann schreibe konkret, das oder das kann man so oder so besser machen. Und ansonsten ignorieren meine Beiträge einfach. Höre auf mir etwas zu unterstellen.

  • Ich hab das Zitat mal für dich repariert. Wenn du pauschal nur "Erlasse und Vorgaben" benennst, ignorierst du, dass sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Artikel 6 des Grundgesetzes ergibt und u.a. auch in §8 des SGB III festgeschrieben ist. Daraus ergibt sich eben genau, dass es nicht nur eine "Reduzierung der Arbeitszeit irgendwie um ein paar Prozent" geht, sondern dass die verbleibende Arbeitszeit eben so gestaltet sein muss, dass sie sich mit der Familienplanung verträgt. Dass "Erlasse und Vorgaben" irgendwelcher Dienstherrn geltendes Bundesrecht und europäisches Recht gerne mal "vergessen", tut hier der Sache keinen Abbruch.

    Das war dein Ursprungsbeitrag. Hier schreibst Du von der Gestaltung der Arbeitszeit. Und nicht vom Gesamtpaket. Außerdem schreibst Du, dass es so sein muss. Ich habe dir jetzt x-mal geschrieben, dass ein muss weder rechtlich haltbar ist, noch in der Praxis umsetzbar ist. Das ist ein "soll".
    Deine Aussage, dass Erlasse und Vorgaben geltendes Bundes- und Europarecht "vergessen", ist falsch. Dieses ominöse Bundesrecht und europäisches Recht gibt es nicht. Auch das GG fordert zwar den Schutz der Familie, macht aber keine Aussagen zur konkreten Umsetzung. Im Gegenteil musst du als Beamter davon ausgehen, dass Erlasse+... und die aktuelle Rechtslage wiedergeben und dich daran halten. Es kann doch nicht sein, dass Du deine eigene Interpretation der Gesetzeslage machst und die Vorgaben ignorierst.

    Wenn Du vom Gesamtpaket schreibst, liegt das an verschiedenen Dingen:

    Der Stundenplaner, der dir vielleicht einen blöden Stundenplan gibt und damit deine Fahrtzeiten erhöht.
    Die Schulleitung, die dir vielleicht viele extra Aufgaben gibt, die du in deiner Arbeitszeit nicht erledigen kannst.
    Der Dienstherrr, der Rahmenbedingungen schafft, die nicht geeignet sind deine Arbeit in derArbeitszeit zu erledigen.

    Aus meiner Sicht liegen die Probleme, die du nennst vor allem bei der dritten Person. Und deswegen schrieb ich, dass Du dich an die höhere Ebene wenden musst.
    Ich glaube nicht, dass man die Mehrbelastung im Lehrerberuf durch einen tollen Stundenplan oder eine tolle Schulleitung lösen kann. Du schreibst wörtlich, dass die Gestaltung der Arbeitszeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten muss. Und ich sage dir ganz klar, dass das unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht zu 100% möglich ist. Das liegt nicht an Stundenplanung, das liegt nicht an Schulleitung, sondern an den Rahmenbedingungen. Und daher musst Du dich an die höhere Ebene wenden, wenn Du da ein "muss" siehst.

  • Ich muss dir doch bitte nicht erklären, dass der Begriff "Arbeitszeit" nicht mit dem Stundenplan identisch ist? Der Stundenplan ist ein wesentlicher Bestandteil, aber viele andere Dinge spielen da mit rein. Das Gesamtpaket eben. Ehrlich, das ist doch nicut so schwer.

    Und ja, ich sehe da die Schulleitung in der Verantwortung. Den Dienstherrn auch, aber der reicht das nach unten zur Schulleitung durch. Ist das fair? Nein. Aber so ist es. Also muss die Schulleitung Möglichkeiten zur Entlastung schaffen, und zwar (zum 100. Mal) gerade dann, wenn es aufgrund von Sachzwängen nicht über den Stundenplan geht.

  • Und ja, ich sehe da die Schulleitung in der Verantwortung. Den Dienstherrn auch, aber der reicht das nach unten zur Schulleitung durch. Ist das fair? Nein. Aber so ist es. Also muss die Schulleitung Möglichkeiten zur Entlastung schaffen, und zwar (zum 100. Mal) gerade dann, wenn es aufgrund von Sachzwängen nicht über den Stundenplan geht.

    Super, dann sind wir uns zum Teil schon einig. Dann bleibt nur die Frage, wie es die Schulleitung hinbekommt. Ich bin da der Meinung, dass es am Ende von oben andere Voraussetzungen geben muss. Aber vielleicht bin ich da betriebsblind und es gibt Möglichkeiten, wie die Schulleitung es auch untern den aktuellen Möglichkeiten hinbekommt.

  • Schön, dass wir uns zum Teil einig werden, auch wenn ich eigentlich von Anfang nichts anderes gesagt habe.
    Es gibt viele Möglichkeiten: Und auch das sage ich von Anfang an, nämlich wenn man die Freiräume, die Erlasse und Gesetze offen halten, kreativ und gezielt nutzt. Und sicherlich je nach Schulform unterschiedliche (und hier bunt gemischt):
    Wenn eine Schule sehr viele TZ Kräfte hat, muss das halt zwangsläufig das (über den Unterricht hinaus gehende) Angebot der Schule stärker einschränken als an Schulen mit einem Stamm an VZ Kräften, die aber natürlich auch nur innerhalb ihrer Wochenarbeitszeit im Jahresdurchschnitt belastbar sind. Das heißt dann mehr Rotation bei Ausflügen; Klassenfahrten; Schulfesten - oder deutliches Einschränken des Angebots. Klare Einschränkung der Anwesenheit bei Elternsprechtagen und/oder Elternabende; Rotation bei Klassenleitungen; Tandemmodelle zur Konferenzteilnahme; Berücksichtigung der Korrekturbelastung bei der Unterrichtsverteilung in Hinblick auf Fächer; Lerngruppengrößen; Anzahl und Format der zu schreibenden Arbeiten; Berücksichtigung bei Förderunterricht (oder eben gerade nicht); reduzierte (bis hin zu gar nicht erwartete) Mitarbeit in Arbeits- und Konzeptgruppen; Berücksichtigung bei der Verteilung von Extraaufgaben - insbesondere das Streichen von Zusatzaufgaben, die nicht systemisch relevant sind.

    Ja, das wird weh tun. Das wird das Angebot für die Schüler einschränken und die Schultentwicklung zurückhalten. Aber so wie du die Verantwortung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht oder nur bedingt bei der Schulleitung siehst, solange der Dienstherr hier keine Strukturen und Ressourcen schafft, ist es halt auch nicht die Verantwortung der TZ Kräfte auf eigene "Kosten" (im Sinne von unbezahlter Arbeitskraft) das schulische Angebot jenseits ihrer anteiligen Arbeitszeit aufrecht zu erhalten.

    In weiterführenden Schulen entsteht hier manchmal das Dilemma, dass Schulen um Schüler buhlen müssen, um ihre Existenzberechtigung zu erhalten - hier muss dann wieder sehr genau abwägen. Meines Wissens nach haben Grundschulen das Problem aber in der Regel nicht, weil es ja klar zugewiesene Einzugsgebiete gibt. Hier könnte man wohl noch deutlich mutiger sein. Und ja, es tut weh, denn der Arbeitskampf wird dann auf dem Rücken der Schüler ausgetragen, aber es kann eben auch nicht sein, dass der einzelne die systemischen Mängenl auf die eigene Kappe nimmt.

  • Ich gucke mal was von deinen Ideen uns weiterhelfen kann:

    mehr Rotation bei Ausflügen; Klassenfahrten; => Machen wir durchaus, bringt aber eigentlich nur eine Umverteilung der Aufgaben und keine Entlastung.

    Schulfesten - oder deutliches Einschränken des Angebots: Ich hatte bereits geschrieben, dass wir nur sehr wenig machen. Wir könnten noch das eine Schulfest eine zwei Jahre streichen aber das Kollegium findet, dass das für die Atmosphäre an der Schule wichtig auch mal so etwas zu machen. Wenn wir das streichen, hätten wir natürlich eine kleine Entlastung alle zwei Jahre ...

    Klare Einschränkung der Anwesenheit bei Elternsprechtagen und/oder Elternabende: Da wird es jetzt kompliziert. Wir haben Lehrkräfte, die kaum nachgefragt sind. Aber von 14 Lehrkräften haben 9 eine Klassenleitung an der Grundschule und dann wollen halt auch alle Eltern mit dir sprechen. Dazu hast du in der Grundschule auch durchaus mal kompliziertere Situationen und längere Gespräche. Ich kann natürlich hart sein und sagen wir sprechen nur 10 min und dann ist Schluss. Aber menschlich will das auch keiner. Das ist in der Sek 1 sicherlich anders. Aber wenn ich Eltern erklären muss, dass es mit ihrem Liebling in der Schule nicht läuft und es die Klasse wiederholen muss oder überprüft wird, dauert das echt lange. Dazu kommen die klassischen "Mein Kind wurde von Kind XY gehauen, beleidigt, was auch immer anrufe". Dann noch Kinder, die eine Schulbegleitung brauchen etc.. Da wird kaum eine Lehrkraft sagen, sorry es gibt nur 10 min. Der Dienstherr hat nicht mehr vorgesehen.

    Rotation bei Klassenleitungen: 14 Lehrkräfte, davon 2 in der SL. 1 Lehrkraft für die Inklusion. Bleiben zur Zeit 11 Lehrkräfte für 9 Klassen. Wir haben momentan eine Lehrkraft in einer Wiedereingliederung, die nur begrenzt belastbar ist und auch nur 10 Stunden gibt. Diese hat keine Klasse. Dann habe ich noch eine Lehrkraft mit 8 h, die eigentlich schon pensioniert ist aber noch etwas dazu verdient. Daneben habe ich noch 3 Abordnungen, die mit 8-12 h bei uns abgeordnet sind, aber mit den restlichen Stunden an ihren Stammschulen sind. Und natürlich noch 1-2 Anwärter. Wie stellst Du dir eine Rotation vor? Die einzigen Personen, die noch eine Klasse übernehmen können, ist die Schulleitung.

    Tandemmodelle zur Konferenzteilnahme; Haben wir versucht, wurde abgelehnt, hatte ich schon erklärt.

    Berücksichtigung der Korrekturbelastung bei der Unterrichtsverteilung in Hinblick auf Fächer Ist glaube ich kein Grundschulthema. In der Regel unterrichten sowieso alle in ihren eigenen Klassen zwei Hauptfächer.

    Lerngruppengrößen: Können wir nicht beeinfluss. Aber die Klassenzusammensetzung ist in Sachen Arbeitsbelastung ein großes Problem. Wir bekommen jedes Jahr mehr Kinder mit Förderbedarfen. Da noch nichts vorliegt, fangen wir bei 0 an. Kind kennen lernen, Diagnostik, Förderung planen und durchführen, Elterngespräche, Förderschullehrkraft + Profis hinzuholen, Gutachten schreiben, zwischendurch immer wieder Förderpläne evaluieren und neue schreiben, Förderkommission, Zwischendurch Hilfen anfordern und nicht bekommen etc.. Wir haben inzwischen in (fast) jeder Klasse 2-3 solcher Schüler. Die Arbeitsbelastung ist immens. Aber was sollen wir machen? Und dann bekommen wir jedes Jahr 2-3 DaZ-Schüler. Dann steht der Chef da und hat kein Kind, das kein Wort deutsch spricht, kein Material hat und ab sofort in der Schule ist. Das sind alles Zeitfresser. Nur was sollen wir machen? Die Kinder ablehnen? Ein Förderverfahren kostet mich deutlich mehr Arbeitszeit als alle anderen Tätigkeiten an der Schule.

    Anzahl und Format der zu schreibenden Arbeiten: ergeben sich bei uns aus den Erlassen und bisher kam noch niemand auf die Idee, mehr als das Minimum zu machen.

    Berücksichtigung bei Förderunterricht (oder eben gerade nicht); Haben wir keine Stunden für. Sind auch in Niedersachsen nur noch für DaZ und Sportförder vorgesehen (plus Sonderpädagogische Grundversorgung)

    reduzierte (bis hin zu gar nicht erwartete) Mitarbeit in Arbeits- und Konzeptgruppen; Berücksichtigung bei der Verteilung von Extraaufgaben - insbesondere das Streichen von Zusatzaufgaben, die nicht systemisch relevant sind.

    Habe ich auch schon was zu geschrieben. Wir machen möglichst wenig und die Mitarbeit ist fast immer freiwillig. An manchen Sachen kommen wir halt nicht vorbei, weil wir sie für unseren Alltag brauchen.

    Ich sehe tatsächlich nichts in deiner Aufstellung, was mir als Schule eine signifikante Entlastung bringen würde. Letztlich hängt viel davon ab, was für eine Klasse du erwischt und wie die Eltern und Schüler sind. Wir versuchen das fair zu verteilen ist aber auch Glücksache. Der eine Jahrgang ist vielleicht ganz gut. Im anderen hast du von nur Fälle, die viel Zeit kosten. Aber auch da kannst Du es nur begrenzt ausgleichen.

    Aus meiner Sicht ist die Arbeitsbelastung in der Schule die letzten Jahre massiv gestiegen. Du bist alleine mit Unterricht schon ausgelastet. Das mag an weiterführenden Schulen anders sein aber wir haben kaum große Sparpotentiale. Alles was man spart, macht einen auch wieder unglücklich, weil man den Job so nicht machen will. Also arbeitet man am Ende doch mehr als man muss. Wir als Schule akzeptieren das, weil wir dafür eine tolle Schule und ein gutes Arbeitsklima haben. Aber es natürlich nicht fair. (Fast) Alle arbeiten mehr als sie müssen.

    Und dann bin wieder da, dass ich dir sage, dass das Problem nur eine Ebene höher gelöst werden kann. Ich glaube auch nicht, dass wir eine Ausnahme sind. Auch der Frosch oder andere Grundschulleute werden keine großen Möglichkeiten haben, Entlastungen anzubieten. Man versucht, was möglich ist und unterstützt Lehrkräfte, die Grenzen ziehen. Aber am Ende, wenn Frau A ein Elterngespräch will weil ihre Tochter irgendwelche Probleme hat, komme ich da auch nicht rum. Egal, ob ich meine Stunden voll habe oder nicht. Und wenn meine Klasse nicht läuft, weil ich 3 Förderkinder drin habe, dann werde ich mich auch um sie kümmern müssen und hinter eine Schulbegleitung hinterherrennen. Auch wenn es nicht meine Aufgabe ist und ich schon genug Stunden arbeite.

  • Und dann bin wieder da, dass ich dir sage, dass das Problem nur eine Ebene höher gelöst werden kann. Ich glaube auch nicht, dass wir eine Ausnahme sind.

    Richtig. Diese Ebene verweigert sich aber einer Lösung, indem recht pauschal der niedrigeren Ebene (Schule) die Verantwortung zugeschoben wird, bei nicht teilbaren Aufgaben zu entlasten. Was dann in der Realität nichts stattfindet (stattfinden kann?).

    Auch der Frosch oder andere Grundschulleute werden keine großen Möglichkeiten haben, Entlastungen anzubieten. Man versucht, was möglich ist und unterstützt Lehrkräfte, die Grenzen ziehen. Aber am Ende, wenn Frau A ein Elterngespräch will weil ihre Tochter irgendwelche Probleme hat, komme ich da auch nicht rum. Egal, ob ich meine Stunden voll habe oder nicht. Und wenn meine Klasse nicht läuft, weil ich 3 Förderkinder drin habe, dann werde ich mich auch um sie kümmern müssen und hinter eine Schulbegleitung hinterherrennen. Auch wenn es nicht meine Aufgabe ist und ich schon genug Stunden arbeite.

    Und diese Aufgaben, die bei der VZ-Kraft ja schon das Maß der Arbeit überschreiten lassen, machen die Überschreitung bei der TZ-Kraft noch größer. Und nein, auch wenn mir das mehrfach in den Mund gelegt wurde: Ich fordere keine Mehrbelastung der VZ-Kräfte. Ich sehe als einzige Möglichkeit (ceterum censeo), dass eine AZ-Erfassung eingeführt wird. Das System schert sich nämlich nicht um diese Problematik.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Ich kann mich nicht zu den konkreten Umständen an einer Schule bzw Schulart äußern, die ich nicht kenne.

    Ich kann aber aus PR Sicht sagen, dass man manchmal Kollegien vor sich selbst schützen muss (bspw. wenn viele sich über Arbeitsbelastung oder Mehrarbeit beklagen, aber dies oder das trotzdem "gewünscht wird" - will das wirklich die Mehrheit? Traut sich eine Minderheit vielleicht nicht, hier deutlich ihre Bedenken zu artikulieren?). Auch das gehört zur Fürsorgepflicht einer Schulleitung.

    Oft schafft auch das Angebot die Nachfrage, so dass man hier evtl Stellschrauben hat; und warum nicht wirklich die Gesprächsdauer bei Elternsprechtagen deutlich begrenzen? Keine Ahnung, vielleicht geht es da nicht aber an anderer Stelle. Kollegen, die Aufgaben in Schulleitung, Verwaltung und Personalvertretung bekleiden, sehen oft Probleme, die "nornale" Lehrkräfte nicht sehen, weil sie mit systemischem Blick das große Ganze sehen. Das ist okay, das ist ihr Job. Meine anekdotische Erfahrung ist aber, dass der gleiche systemische Blick nicht immer konsequent angewendet wird, um an anderen Stellen Entlastungen zu schaffen. "Das war schon immer so" ist hierbei eine mächtige Attitüde, die wir alle nur schwer ablegen können.

    Unsere SL, die wirklich gut ist und mit begonnenem Blick versucht, Entlastungen zu schaffen, hat sich vehement dagegen gesperrt, den Tag der offenen Tür auch nur anzudiskutieren, da er für unsere Schülerakquise so wichtig ist. Erst als wir ein komplettes Konzept ausgearbeitet und vorgelegt haben, das das Angebot sogar besser macht und gleichzeitig TZ Kräfte entlastet, war er bereit darüber zu reden. Diese Form von Betriebsblindheit ist ja kein charakterliches Veragen, sondern kommt davon, dass SLen auf 1000 Hochzeiten tanzen müssen. Aber die reflexartige Antwort "Mehrarbeit gehört halt dazu, ist doof, ist aber so, die Erlasse sagen das halt so. Müsste sich der Dienstherr drum kümmern." ist halt auch keine konstruktive Vorgehensweise. Und ich behaupte, dass jedes System, jedes (!), auch unseres, eures, das vom Frosch, das von Sissymaus, das von s3g4, Bolzbold, Quittengelee und allen anderen hier im Thread noch Potential bietet, um TZ Kollegen zu entlasten.

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