Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war!

  • Das wäre sinnvoll.

    Das ist so pauschal einfach nicht zu bewerten. Man müsste dann eine Abwägung zwischen Miets- und Mobilitätskosten vornehmen. Das bringt nichts und kann nicht zu sinnvollen Lösungen führen. Die Alimentation muss schlicht eine Höhe haben, dass man wohnortunabhängig zurechtkommt.

  • OT: Eine Kollegin von mir hat von BY nach BW gewechselt und ihr A13 verloren. Wird ihre Pension dann komplett nach A12 berechnet, auch wenn sie in BY bestimmt 10 Jahre oder länger auf A13 war?

    Dem ist leider so. Es zählt ausschließlich die Besoldungsgruppe der letzten 3 Jahre (in NRW).

  • Das ist so pauschal einfach nicht zu bewerten. Man müsste dann eine Abwägung zwischen Miets- und Mobilitätskosten vornehmen. Das bringt nichts und kann nicht zu sinnvollen Lösungen führen. Die Alimentation muss schlicht eine Höhe haben, dass man wohnortunabhängig zurechtkommt.

    Wenn es bei den Kinderzuschlägen eine Koppelung an Mietstufen gibt, wäre das auch für die grundsätzliche Besoldung sinnvoll. Die Mehrkosten je nach Wohnort fallen nicht nur für Kinder an.

  • Wechsel zum Nächsten, der es nicht verstehen will.

    Ich gratuliere dir zu deinem Selbstbewusst sein. Inhaltlich ist da so viel falsches drin, dass es mir zu viel wird dir alles zu erklären. Allerdings ein kleiner Hinweis: Die Diskussion, dass bei Ehepartnern das Einkommen angerechnet wird und dann Leistungen wegfallen ist gerade aktuell. Auch die Alimentation unterliegt gesellschaftlichen Veränderungen.

  • Wenn Du das so machen willst, muß aber auch der Dienst- und nicht der Wohnort maßgeblich sein. Sonst suche ich mir eine schöne Schule auf dem Land mit üblicherweise einfacherer Schülerklientel und ziehe in die teuerste Stadt, die ich im Umkreis finden kann, um die entsprechenden Zuschüsse abgreifen zu können. :pirat:

    Ich will das nicht machen. Ich finde das absolut schwachsinnig. Aber ich sehe die Gefahr, dass so was kommt. Und natürlich würde ich da auch ernsthaft darüber nachdenken in die Großstadt zu ziehen und zu pendeln. Besserer Wohnort und als Ausgleich noch mehr Geld. Wenn ich es richtig verstehe, ist es in NRW doch bereits so.

  • Wenn es bei den Kinderzuschlägen eine Koppelung an Mietstufen gibt, wäre das auch für die grundsätzliche Besoldung sinnvoll. Die Mehrkosten je nach Wohnort fallen nicht nur für Kinder an.

    Auf keinen Fall. Das Modell der Zuschläge nach Mietstufen ist absoluter Mist.

  • Mir geht es eher um den Aspekt der Konsequenz. Entweder die Mietstufe hat Relevanz oder nicht - warum sie es bei manchen Gehaltsbestandteilen hat und bei anderen nicht, ist wenig nachvollziehbar.

  • Unser Referendar mit 6 Kindern bekommt mehr als unser Schulleiter mit A16. Sicher kosten 6 Kinder Geld, aber die Dimension des Familienzuschlags ist schon immens.

    Das Argument hinkt insofern, weil es dem Schulleiter mit A16 natürlich auch möglich wäre, 6 Kinder zu bekommen. Dann würde der Schulleiter mit A16 auch wieder mehr verdienen als der Referendar. Davon abgesehen, ist es ja auch eine Leistung, 6 Kinder zu bekommen und zu erziehen. Du hast an anderer Stelle doch heute noch geschrieben, dass einzelne Kindergärten wegen geringer Kinderzahlen schließen müssen. Der Referendar tut zumindest seinen Teil, um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen.

  • Unser Referendar mit 6 Kindern bekommt mehr als unser Schulleiter mit A16. Sicher kosten 6 Kinder Geld, aber die Dimension des Familienzuschlags ist schon immens.

    Hm.

    Anwärterbezug A13: 1733 €

    Kinderzuschlag Stufe 3 (2 Kinder, max. Mietstufe): 1520 €

    3. Kind: + 844 €

    4. Kind + 788

    5. Kind + 795 €

    6. Kind + 795 €

    ==> 6475 €

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    Grundgehalt A16: 6765 , ein Schulleiter dürfte schon ein paar Stufen weiter sein, dann eher 7700 € oder mehr.

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    Keine Frage, das Geld für den Referendaren ist viel, aber er muss damit ja auch eine 8-köpfige Familie versorgen (Stichwort; amtsangemessene Alimentierung). Aber deine Aussage bzgl "Er verdient mehr als der Schulleiter mit A16" lässt sich wahrscheinlich nicht halten.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Ich gratuliere dir zu deinem Selbstbewusst sein. Inhaltlich ist da so viel falsches drin, dass es mir zu viel wird dir alles zu erklären. Allerdings ein kleiner Hinweis: Die Diskussion, dass bei Ehepartnern das Einkommen angerechnet wird und dann Leistungen wegfallen ist gerade aktuell. Auch die Alimentation unterliegt gesellschaftlichen Veränderungen.

    Bitte tu dir keine Zwang an! Der Sinn von Foren ist die Diskussion!

    Ich bin gern bereit Dinge zu korrigieren, wenn ich falsch liege.

    Meiner Meinung nach hast du nicht mal verstanden was Kindergeld ist und wieso es nicht als sozialer Ausgleich funktionieren wird, obwohl es eine soziale Komponente hat.

    Deine Aussage, das Leistungen wegfallen, weil das Einkommen von Partner angerechnet wird, ist schlicht falsch.

    Zeige mir ein Besoldungsgesetz in dem es zu Kürzungen kam, weil das Partnereinkommen angerechnet wird (Du wirst mir wahrscheinlich wieder Unwissenheit unterstellen). Es wird dir nicht gelingen, weil es dieses so nicht gibt.

    Lies das aktuelle Besoldungsgesetz in NRW (Niedersachen führt oder hat gerade ähnliches eingeführt - das weiß ich nicht wie weit das Gesetzgebungsverfahren gerade ist, weil es nicht mein BL ist).

    In NRW ist die Grundbesoldung in den letzten Jahren nicht um einen Cent gekürzt worden (was auch nicht geht - Bestandsschutz - soviel zum Begriff Kürzungen) sondern sie ist aufgrund des Partnereinkommens nicht in dem Maße gestiegen, wie es rechnerisch nötig gewesen wäre. In diesen Falle entkoppelt sich nämlich die Besoldung von den TVL-Gehaltsrunden (Stichwort: Außerplanmäßige Erhöhung in Schleswig Holstein). Ohne das Partnereinkommen wäre es also zu einer deutlich stärkeren Erhöhung der Grundbesoldung gekommen.

    Ich kann verstehen, wenn es dir zu viel ist sich mit meinem gestrigen Beitrag auseinander zu setzen und meine vielen Fehler zu widerlegen. Bitte widerlege nur den oberen Absatz und zeige mir dann auf, wie die Modernisierung des Familienbildes das führt, dass die Besoldung von Kinderlosen steigt.

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