Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war!

  • Das wäre sinnvoll.

    Das ist so pauschal einfach nicht zu bewerten. Man müsste dann eine Abwägung zwischen Miets- und Mobilitätskosten vornehmen. Das bringt nichts und kann nicht zu sinnvollen Lösungen führen. Die Alimentation muss schlicht eine Höhe haben, dass man wohnortunabhängig zurechtkommt.

  • OT: Eine Kollegin von mir hat von BY nach BW gewechselt und ihr A13 verloren. Wird ihre Pension dann komplett nach A12 berechnet, auch wenn sie in BY bestimmt 10 Jahre oder länger auf A13 war?

    Dem ist leider so. Es zählt ausschließlich die Besoldungsgruppe der letzten 3 Jahre (in NRW).

  • Das ist so pauschal einfach nicht zu bewerten. Man müsste dann eine Abwägung zwischen Miets- und Mobilitätskosten vornehmen. Das bringt nichts und kann nicht zu sinnvollen Lösungen führen. Die Alimentation muss schlicht eine Höhe haben, dass man wohnortunabhängig zurechtkommt.

    Wenn es bei den Kinderzuschlägen eine Koppelung an Mietstufen gibt, wäre das auch für die grundsätzliche Besoldung sinnvoll. Die Mehrkosten je nach Wohnort fallen nicht nur für Kinder an.

  • Wechsel zum Nächsten, der es nicht verstehen will.

    Ich gratuliere dir zu deinem Selbstbewusst sein. Inhaltlich ist da so viel falsches drin, dass es mir zu viel wird dir alles zu erklären. Allerdings ein kleiner Hinweis: Die Diskussion, dass bei Ehepartnern das Einkommen angerechnet wird und dann Leistungen wegfallen ist gerade aktuell. Auch die Alimentation unterliegt gesellschaftlichen Veränderungen.

  • Wenn Du das so machen willst, muß aber auch der Dienst- und nicht der Wohnort maßgeblich sein. Sonst suche ich mir eine schöne Schule auf dem Land mit üblicherweise einfacherer Schülerklientel und ziehe in die teuerste Stadt, die ich im Umkreis finden kann, um die entsprechenden Zuschüsse abgreifen zu können. :pirat:

    Ich will das nicht machen. Ich finde das absolut schwachsinnig. Aber ich sehe die Gefahr, dass so was kommt. Und natürlich würde ich da auch ernsthaft darüber nachdenken in die Großstadt zu ziehen und zu pendeln. Besserer Wohnort und als Ausgleich noch mehr Geld. Wenn ich es richtig verstehe, ist es in NRW doch bereits so.

  • Wenn es bei den Kinderzuschlägen eine Koppelung an Mietstufen gibt, wäre das auch für die grundsätzliche Besoldung sinnvoll. Die Mehrkosten je nach Wohnort fallen nicht nur für Kinder an.

    Auf keinen Fall. Das Modell der Zuschläge nach Mietstufen ist absoluter Mist.

  • Mir geht es eher um den Aspekt der Konsequenz. Entweder die Mietstufe hat Relevanz oder nicht - warum sie es bei manchen Gehaltsbestandteilen hat und bei anderen nicht, ist wenig nachvollziehbar.

  • Unser Referendar mit 6 Kindern bekommt mehr als unser Schulleiter mit A16. Sicher kosten 6 Kinder Geld, aber die Dimension des Familienzuschlags ist schon immens.

    Das Argument hinkt insofern, weil es dem Schulleiter mit A16 natürlich auch möglich wäre, 6 Kinder zu bekommen. Dann würde der Schulleiter mit A16 auch wieder mehr verdienen als der Referendar. Davon abgesehen, ist es ja auch eine Leistung, 6 Kinder zu bekommen und zu erziehen. Du hast an anderer Stelle doch heute noch geschrieben, dass einzelne Kindergärten wegen geringer Kinderzahlen schließen müssen. Der Referendar tut zumindest seinen Teil, um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen.

  • Unser Referendar mit 6 Kindern bekommt mehr als unser Schulleiter mit A16. Sicher kosten 6 Kinder Geld, aber die Dimension des Familienzuschlags ist schon immens.

    Hm.

    Anwärterbezug A13: 1733 €

    Kinderzuschlag Stufe 3 (2 Kinder, max. Mietstufe): 1520 €

    3. Kind: + 844 €

    4. Kind + 788

    5. Kind + 795 €

    6. Kind + 795 €

    ==> 6475 €

    ---

    Grundgehalt A16: 6765 , ein Schulleiter dürfte schon ein paar Stufen weiter sein, dann eher 7700 € oder mehr.

    ------

    Keine Frage, das Geld für den Referendaren ist viel, aber er muss damit ja auch eine 8-köpfige Familie versorgen (Stichwort; amtsangemessene Alimentierung). Aber deine Aussage bzgl "Er verdient mehr als der Schulleiter mit A16" lässt sich wahrscheinlich nicht halten.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Ich gratuliere dir zu deinem Selbstbewusst sein. Inhaltlich ist da so viel falsches drin, dass es mir zu viel wird dir alles zu erklären. Allerdings ein kleiner Hinweis: Die Diskussion, dass bei Ehepartnern das Einkommen angerechnet wird und dann Leistungen wegfallen ist gerade aktuell. Auch die Alimentation unterliegt gesellschaftlichen Veränderungen.

    Bitte tu dir keine Zwang an! Der Sinn von Foren ist die Diskussion!

    Ich bin gern bereit Dinge zu korrigieren, wenn ich falsch liege.

    Meiner Meinung nach hast du nicht mal verstanden was Kindergeld ist und wieso es nicht als sozialer Ausgleich funktionieren wird, obwohl es eine soziale Komponente hat.

    Deine Aussage, das Leistungen wegfallen, weil das Einkommen von Partner angerechnet wird, ist schlicht falsch.

    Zeige mir ein Besoldungsgesetz in dem es zu Kürzungen kam, weil das Partnereinkommen angerechnet wird (Du wirst mir wahrscheinlich wieder Unwissenheit unterstellen). Es wird dir nicht gelingen, weil es dieses so nicht gibt.

    Lies das aktuelle Besoldungsgesetz in NRW (Niedersachen führt oder hat gerade ähnliches eingeführt - das weiß ich nicht wie weit das Gesetzgebungsverfahren gerade ist, weil es nicht mein BL ist).

    In NRW ist die Grundbesoldung in den letzten Jahren nicht um einen Cent gekürzt worden (was auch nicht geht - Bestandsschutz - soviel zum Begriff Kürzungen) sondern sie ist aufgrund des Partnereinkommens nicht in dem Maße gestiegen, wie es rechnerisch nötig gewesen wäre. In diesen Falle entkoppelt sich nämlich die Besoldung von den TVL-Gehaltsrunden (Stichwort: Außerplanmäßige Erhöhung in Schleswig Holstein). Ohne das Partnereinkommen wäre es also zu einer deutlich stärkeren Erhöhung der Grundbesoldung gekommen.

    Ich kann verstehen, wenn es dir zu viel ist sich mit meinem gestrigen Beitrag auseinander zu setzen und meine vielen Fehler zu widerlegen. Bitte widerlege nur den oberen Absatz und zeige mir dann auf, wie die Modernisierung des Familienbildes das führt, dass die Besoldung von Kinderlosen steigt.

  • Ich finde das mit den hohen Kinderzulagen auch nicht unbedingt richtig und zwar aus dem einfachen Grund, dass gedacht wird, die Besoldungen seien ja hoch genug und würden selbst große Familien ausreichend versorgen. Aber irgendwann sind die Kinder älter und dann fällt das Geld weg. Richtig viel ist es ja erst ab Kind 3. Man könnte denken: "Super, damit kann ich sein Studium finanzieren." Aber schwupps ist das erste Kind über 25 oder erhält aus irgendwelchen Gründen keine Kinderzulagen mehr, rutscht man auf 2 Kinder und erhält deutlich weniger Geld. Spätestens wenn alle 25 sind, sinkt die Besoldung plötzlich enorm und pensionswirksam sind die Kinderzulagen auch nicht.

    Will eigentlich nur sagen, dass der " Reichtum" im wahrsten Sinne des Wortes vergänglich ist und man schon etwas an der Nase herumgeführt wird. Die Kinderzulagen erhält man nur anteilig zur Arbeitszeit. Wie viele Kolleginnen mit 4 oder 6 Kindern arbeiten in Vollzeit? Und besagter Referendar mit den 6 Kindern kann auch nur in Vollzeit arbeiten, weil seine Frau zu Hause alles macht. ;)

    Meine Kolleginnen mit mehreren Kindern sind mit Männern verheiratet, die keine Beamten sind. Sie arbeiten in Teilzeit und monatlich geht die Hälfte der schönen Kinderzulagen flöten. Da nützt es auch nichts, dass Frau Zauberwald ihnen Dampf macht. Es tut mir leid, das schreiben zu müssen, aber manche wissen gar nicht, wie sich das, was auf dem Besoldungszettel steht, zusammensetzt.:(

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Aber deine Aussage bzgl "Er verdient mehr als der Schulleiter mit A16" lässt sich wahrscheinlich nicht halten.

    Meine Gegenrechnung:

    ReferendarSchulleiter
    Grundgehalt1.769,43 € (A13 Z)7.934,20 € (A16, E10)
    Familienzulage3.141,37 € (Stufe 5, Mietstufe 6)168,76 € (Stufe 1)
    Zulage 5. Kind898,17 €---
    Zulage 6. Kind898,17 €---
    Kindergeld1.554 € (6x 259€)---
    Summe:8.261,14 €8.102,96 €

    Jetzt kannst Du natürlich zurecht einwenden, dass ein VW Bus mit langem Radstand und 8 Sitzplätzen ja auch teurer ist als ein kleiner Porsche Cayman, aber die Relationen bei der Gegenüberstellung von Grundgehalt bzw. Anwärterbezügen und Zulagen finde ich schon bedenklich extrem.

    Wie viele Kolleginnen mit 4 oder 6 Kindern arbeiten in Vollzeit?

    Das hat wohl nur Ursula von der Leyen geschafft. ;)

    Spaß beiseite: Bei so vielen Kindern muss man halt schauen wer von den beiden Ehepartnern mehr Geld nach Hause bringt und dann durcharbeitet. Wir haben bei uns an der Schule z.B. auch den Fall, dass der Mann mit A14 jahrelang auf Teilzeit gegangen ist wegen der Kinder, weil die Zahnarztpraxis seiner Frau einfach mehr einbringt. Außerdem kann man so eine Praxis nicht beliebig rauf- und runterskalieren, was die Arbeitszeit angeht. Da hängen auch noch MFAs dran, die man ggf. entlassen und neu einstellen muss. Außerdem sind die Patienten dann erst einmal weg.

    Da nützt es auch nichts, dass Frau Zauberwald ihnen Dampf macht. Es tut mir leid, das schreiben zu müssen, aber manche wissen gar nicht, wie sich das, was auf dem Besoldungszettel steht, zusammensetzt. :(

    Bei uns können die Frauen eher rechnen und es ist auch durchaus im Lehrerzimmer Thema, dass sich Teilzeit massiv auf die Pension auswirkt, weil man die Prozente nicht zusammen bekommt.

  • Ich finde das mit den hohen Kinderzulagen auch nicht unbedingt richtig und zwar aus dem einfachen Grund, dass gedacht wird, die Besoldungen seien ja hoch genug und würden selbst große Familien ausreichend versorgen. Aber irgendwann sind die Kinder älter und dann fällt das Geld weg. Richtig viel ist es ja erst ab Kind 3. Man könnte denken: "Super, damit kann ich sein Studium finanzieren." Aber schwupps ist das erste Kind über 25 oder erhält aus irgendwelchen Gründen keine Kinderzulagen mehr, rutscht man auf 2 Kinder und erhält deutlich weniger Geld. Spätestens wenn alle 25 sind, sinkt die Besoldung plötzlich enorm und pensionswirksam sind die Kinderzulagen auch nicht.

    Auch das ist, wenn man Alimentation konsequent denkt, richtig. Egal, ob du das Studium von Zuschlag für das erste, zweite oder dritte Kind finanzierst, er wird dafür nicht reichen. Bei den ersten beiden Kindern sowieso nicht und beim dritten Kind bleiben nach Steuern auch keine 1000€ netto über, die ein Studium in den meisten Unistädten mittlerweile pro Monat kosten dürfte.

    In dem Augenblick, in dem die Kinder das Studium abschließen und aus der Unterhaltspflicht entfallen, dürfte der Lebensstandard merklich steigen.

  • Meine Gegenrechnung:

    ReferendarSchulleiter
    Grundgehalt1.769,43 € (A13 Z)7.934,20 € (A16, E10)
    Familienzulage3.141,37 € (Stufe 5, Mietstufe 6)168,76 € (Stufe 1)
    Zulage 5. Kind898,17 €---
    Zulage 6. Kind898,17 €---
    Kindergeld1.554 € (6x 259€)---
    Summe:8.261,14 €8.102,96 €

    Kindergeld ist doch keine Besoldungsleistung.

  • Auch das ist, wenn man Alimentation konsequent denkt, richtig.

    Ja, wenn man die Alimentation konsequent denkt:

    • Dann müßte es auch eine an den Mietspiegel angepaßte Zulage für den Beamten ohne Kinder geben?
    • Dann müßte es auch eine Zulage für den Beamten in der GKV geben?
    • Dann müßte die Fahrt zur Arbeit komplett erstattet werden, da die Strecken doch recht unterschiedlich sind?
    • ...

    Wo willst Du da aufhören?

    Kindergeld ist doch keine Besoldungsleistung.

    Es ist aber anzurechnen, genauso wie das (fiktive) Partnereinkommen. Tust du das nicht, hast du das Alimentationsprinzip nicht verstanden.

  • Auch das ist, wenn man Alimentation konsequent denkt, richtig. Egal, ob du das Studium von Zuschlag für das erste, zweite oder dritte Kind finanzierst, er wird dafür nicht reichen. Bei den ersten beiden Kindern sowieso nicht und beim dritten Kind bleiben nach Steuern auch keine 1000€ netto über, die ein Studium in den meisten Unistädten mittlerweile pro Monat kosten dürfte.

    In dem Augenblick, in dem die Kinder das Studium abschließen und aus der Unterhaltspflicht entfallen, dürfte der Lebensstandard merklich steigen.

    Bei allen, die neidisch auf Kinderzuschläge sind: Meine 3 Kinder studieren alle, d.h. die älteste ist fertig. Das was ich monatlich verdiene, ging jahrelang komplett fürs Studium der Kinder drauf. In echt haben wir das anders geregelt, aber von der Summe her hatten wir nur noch 1 Gehalt für die Raten des Hauses, Versicherungen, Autos, usw.... und Notfälle der Kinder auch hin und wieder.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Bitte tu dir keine Zwang an! Der Sinn von Foren ist die Diskussion!

    Ich bin gern bereit Dinge zu korrigieren, wenn ich falsch liege.

    Meiner Meinung nach hast du nicht mal verstanden was Kindergeld ist und wieso es nicht als sozialer Ausgleich funktionieren wird, obwohl es eine soziale Komponente hat.

    Der Austausch funktioniert aber nur mit einem vernünftigen Miteinander. Und da habe ich leider das Gefühl, dass es bei dir nicht wirklich vorhanden ist. Da wären die Grundvoraussetzungen, dass Du dich thematisch auch mit den Gegenargumenten auseinandersetzt.

    Zum Kindergeld: Natürlich ist es formal erstmal eine steuerliche Leistung. Aber in der Praxis wird es natürlich durch die Günstigerprüfung auch eine Art Transferleistung. Ob man nun das ganze am Kindergeld oder Kindergrundsicherung oder Raketenzahlung nennt, ist eigentlich auch vollkommen egal. Es geht darum, ob es nicht angemessener wäre Eltern generell finanziell besser zu unterstützen als nur die Beamten in den Blick zu nehmen.
    Inhaltlich wird das Kindergeld übrigens auch jetzt schon bei der amtsangemessenen Alimentation berücksichtigt. Ergo kann eine Erhöhung des Kindergeldes durchaus auch jetzt schon sinkenden Kinderzuschlägen führen.

    Wir hatten diese Diskussion schon mal. Im Grundsatz die Alimentation nicht starr festgeschrieben. Was eine angemessene Alimentation ist und wie diese gestaltet werden soll, steht in Grundzügen fest. Durch den gesellschaftlichen Wandel und andere Formen des Zusammenlebens, müssen wir sie aber immer wieder anpassen. Wir haben heute ein Familienbild, dass nicht mehr mit dem Familienbild der 50er-Jahre zusammenpasst. Der Familienvater, der die Familie ernährt während die Mutter zuhause sich um Haushalt und Kinder kümmert, ist heute nicht mehr das gängige Familienbild. Wie man das bei der Alimentation berücksichtigt, ist eine spannende Frage. Dazu kommen natürlich auch ganz viele weitere Aspekte. Was muss bei der Alimentation berücksichtigt werden und was nicht? Hat der Beamte in der Stadt den Anspruch auf eine genauso große Wohnung, wie der Beamte auf dem Dorf? Ist es noch zeitgemäß zwischen einer Ehe und einem Zusammenleben ohne Trauschein zu unterscheiden?

    Ich habe nicht behauptet, dass die Besoldung von Kinderlosen steigt. Warum sollte sie das?
    Ich habe ursprünglich geschrieben, dass ich befürchte, dass eine regionale Komponente in die Besoldung aufgenommen werden könnte, die ich aber nicht für sinnvoll halte. Das hat nichts mit Kindern zu tun.

    Ich sehe es aber auch grundsätzlich so, dass die aktuellen Entwicklungen teilweise zu Ergebnissen führen, die nur schwierig nachvollziehbar sind. Wenn ich das Beispiel mit dem Anwärter lese, verstehe ich die Aufregung. Ich habe auch keine gute Lösung. Aber es sind Dinge, über die man sich Gedanken machen sollte.

  • Ich dachte auch schon daran, dass die Kinderzuschläge animieren sollen, nicht so viel in Teilzeit zu arbeiten und somit den Lehrkräftemangel zu verbessern.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Ich dachte auch schon daran, dass die Kinderzuschläge animieren sollen, nicht so viel in Teilzeit zu arbeiten und somit den Lehrkräftemangel zu verbessern.

    Wenn man Alimentation konsequent durchzieht, ist die Frage, ob es überhaupt richtig ist, die Zuschläge bei Teilzeit zu kürzen. Man könnte auch fordern, dass die Kinderzuschläge weiter voll bezahlt werden.
    Das zeigt aus meiner Sicht auch wieder, dass man das ganze System einfach mal neu überdenken muss.

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