Beiträge von Schmidt
-
-
Was halt nicht funktioniert (auch in der freien Wirtschaft nicht): Zu Hause bleiben und die Stunden angerechnet bekommen.
Natürlich funktioniert das. Es gibt in vielen Berufen der freien Wirtschaft genug Arbeit, die man von zuhause aus erledigen kann. So, wie auch bei Lehrkräften. Die Erbringung von Arbeitsleistung ist auch bei Lehrkräften nicht an einen bestimmten Ort gebunden.
-
Es geht um Eignung und Befähigung. Wenn Umfang ein Kriterium wär, hätte Kodi mit seiner These recht.
Nö
-
Das alles kann ja jeder nachlesen, u.a. unter dem Link, der oben gepostet wurde. Das Studium beinhaltet eben auch die Staatsprüfung und die Examensarbeit und dauert damit nicht sechs Semester. Es ging nur darum, das klarzustellen. Schlechter für die Schule ausgebildet als jemand, der 10 Semester BA/MA gemacht hat, ist man aber mit dem Staatsexamen nicht.
Doch, fomal bist du im Studium Hessen deutlich schlechter ausgebildet, als im Studium in NRW. Insbesondere in den Fachwissenschaften wird das deutlich. In NRW wird jedes der drei Unterrichtsfächer mit einem Umfang von 54 Leistungspunkten studiert. In Hessen werden zwei der drei Fächer im Umfang von 24 CP, das dritte Fachbim Umfang von 50 CP studiert.
Das macht fertig ausgebildete (= nach dem zweiten Stex) Grundschullehrkräfte aus Hessen nicht schlechter als solche aus NRW. Die fachlichen Voraussetzungen nach dem Studium sind aber schlechter.
Und doch, das Studium dauert sechs Semester, hinzu kommt ein Prüfungssemester. Das kannst du genau so nachlesen.
-
In Hessen umfasst das Studium 210 ECTS. Davon entfallen dreißig auf die umfassende Staatsprüfung, die zeitlich im siebten und achten Semester stattfindet. Offiziell sind es also 7 Semester Regelstudienzeit und zeitlich eigentlich 8 Semester aufgrund des Prüfungszeitraums. Das Studium ist somit nur etwas kürzer als im Bundesdurchschnitt,
Das Studium dauert effektiv sechs Semester. Das brauchst du nicht schön rechnen, vor allem nicht durch das Erfinden zusätzlicher Prüfungssemester. Ich habe selbst in Hessen das Staatsexamen (für Gymnasien) gemacht. "Umfangreich" ist das nicht und etwas Neues erarbeitet man in der Vorbereitung auch nicht.
ZitatIch sehe nicht, weshalb ich mit einem Grundschullehramtsstudium in Hessen in NRW weniger verdienen sollte.
Weil dein Studium mindestens 1,5 Jahre kürzer ist, als in NRW und es im ÖD zentral um die Ausbildungsdauer geht. Als Angestellter vor dem zweiten Stex ist dad relevant. Als Beamter mit zweitem Stex dürfte es da allerdings keinen Unterschied mehr geben.
ZitatDie Länge des Studiums sagt nur bedingt etwas über Qualität und Anspruch aus...
Über "Qualität und Anspruch" sagt hier gerade niemand etwas. Das hat mit der Besoldungsfrage gar nichts zu tun.
-
Nö, bei euch vielleicht. In Hessen sind es 210.
Das sind auch nur 180 CP/ECTS. Sieben Semester geben die nur an, weil das siebte Semester das Semester für die Staatsprüfung ist. Das ist aber keine universitäre Leistung mehr.
In dem Post, auf den du dich beziehst, geht es zudem um NRW.
-
Genauso blödsinnig/sinnvoll wie die gekünstelten Begründungen, die gerne für das bisherige Besoldungssystem herangezogen werden...

Gefühle sind eine deutlich unsinnigere Begründung, als die Ausbildungsdauer.
-
So gesehen gehören alle Lehrer kräftig runtergekürzt.
4 bis 5 Jahre Studium plus 1,5 bis 2 Jahre Referendariat sind für den höheren Dienst doch absolut angemessen.
ZitatAuch der Rückgriff auf irgendwelche Studiendauern ist inhaltlich völliger Blödsinn. Allein die 4 Fächer, die ich studiert habe unterschieden sich in Aufwand und Anspruch so massiv, dass die Studiendauer eine völlig irrelevante Größe zur Beurteilung der Studiengänge ist.
Wie kommst du darauf, das der Anspruch der Studienfächer eine relevante Größe für das Beamtentum ist/sein sollte? Wie gefühlt anspruchsvoll ein Studium war, ist glücklicherweise für so ziemlich jede Lebenssituation unerheblich.
-
Nur als Hinweis: Die Zeiten eines nur 6-semestrigen Studiums für das Grundschullehramt sind laaaange vorbei

In Hessen dauert das Studium für Grundschullehramt auch heute noch nur sechs Semester.
-
Bist du jetzt überrascht, wenn ich sage "Du hast angefangen?"
Wäre mir neu.
-
Deshalb schreibe ich immer: Rückfragen bitte per PN und bitte darum, zum Thema zurückzukommen, weil ich den Thread nicht mit Diskussionen zu einer Reaktion zerschießen will.
Oder du lässt die sinnfreie Stichelei einfach sein. Nur so eine Idee. Ich weiß, das fällt dir schwer.
-
Das als Argument, obwohl es in den meisten Fällen eh nicht zulässig ist? Mit Salz wird's kurzfristig besser. Wenn es weiter schneits oder es kälter wird, kann man sich eine 1a Eisbahn gebaut. Griffiger Schnee ist viel besser.
Mein Argument für oder gehen was? Es ging nur darum, dass man zum Schutz der Hundepfoten Schuhe anziehen kann. Haben wir bei unserem auch gemacht, wenn nötig. Dass man im Recht ist bringt auch nichts, wenn sich der Hund verletzt.
-
Führe diese schiefe Analogie bitte genauer aus...
Schief ist daran gar nichts. Du sagst Salz auf der Straße sei kein Problem, weil das Streuen damit ja verboten sei. Das ist Quatsch, denn offensichtlich wird damit dennoch gestreut. Wenn sich dein Hund verletzt, hat er sich verletzt, ob Salz verboten ist, oder nicht. Deshalb solltest du deinen Hund auch gegen Fehlverhalten anderer Menschen schützen. Genauso, wir du beim Verlassen des Hauses die Tür zuziehst, vielleicht sogar abschließt und eine Alarmanlage hast, um dein Haus und deine Besitztümer vor dem Fehlverhalten anderer Menschen zu schützen. Daher die Frage: lässt du die Tür auch offen stehen, wenn niemand zuhause ist, weil es ja verboten ist, dir zu schaden?
-
Weil die auch nicht ganz unproblematisch sind (Scheuern/Wundlaufen - Hund kann schlecht sagen, dass es gerade drückt). Außerdem ist das auch gar nicht nötig, weil Salz ganz klar verboten ist - ist nämlich nicht nur für sanfte Hundepfötchen schädlich, sondern für die Umwelt allgemein 😊 Bußgeld bei uns bis 500€.
Schlechtes Argument
Du lässt auch deine Haustür offen stehen, wenn niemand zuhause ist, weil Hausfriedensbruch und Diebstahl verboten sind?
-
Bei der 15-25 range stimme ich dir sogar zu. Aber doch nicht im Winter.
Doch, immer. Das ist die optimale Range das ganze Jahr über.
-
Danke für die Ehrlichkeit liebe Moderation. Ableismus wird geduldet, ihn zu benennen nicht.
Alles war ok an deinem Beitrag, bis zur Beleidigung am Ende (die ausnahmsweise wirklich eine Beleidigung war, im Gegensatz zu manch anderem, das hier gelöscht wird).
-
Bei uns verboten und für Hundepfoten einfach scheisse.
Für Hunde gibt es Schuhe. Die sollten bei sehr großer Hitze getragen werden, warum also nicht auch jetzt.
-
Dass die Eingruppierung insbesondere für Volljuristen im öD ein schlechter Scherz ist, war mir auch schon aufgefallen. An dem Institut, an dem ich mal kurzzeitig tätig war, haben die Arbeitsbereichsleiter E13/E14 bekommen. Das mussten keine Volljuristen sein.
-
Das mag sein, aber nach nur rund 16% der Probezeit sollte es wirklich nicht überraschend sein, dass diese nicht nach dem Ablauf von 24 Monaten automatisch durch ist, sondern verlängert wird.
Um wieviel Zeit die Probezeit verlängert werden soll, interessiert mich immer noch. Aber darauf wird es wohl keine Antwort mehr geben. 12-18 Monate wären durchaus angemessen.
-
Ihr seid nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
Das macht es nur noch schlimmer.
Werbung