Beiträge von Schmidt

    Das ist richtig. Wenn das eingehalten wird und was passiert ist die Lehrkraft trotzdem dran. Die Einhaltung der Vorgabe schützt nur die SL.

    Etwas passieren kann immer und überall. Aber darum geht es bei der Strafbarkeit ja gerade nicht, sondern darum, ob die Sorgfaltspflicht durch die Lehrkraft verletzt wurde.

    Solche Vorgaben schützen vor allem Lehrkräfte davor, nicht zu zweit mit 30 Kindern ins Schwimmbad zu müssen.

    Es gibt Menschen, die gerne von Anfang an eine möglichst hohe Leistung bringen wollen, weil sie professionell arbeiten. Das ist nicht jedermanns Sache – es ist eine Frage des Charakters.

    Was soll diese Einlassung?

    Zitat

    Mein Ziel ist es, mich gezielt auf die Anforderungen im deutschen Berufschuldienst vorzubereiten.

    Berufliche Schulen

    Die Berufsschule ist nur einer von mehreren Bildungsgängen.

    Ich würde dich oder Antimon ja gerne mal einladen uns zu zeigen, wie man den Unterricht denn besser durchführt und Unfälle komplett vermeidet.

    Es geht nicht darum, dass Unfälle komplett vermieden werden können, sondern darum, eine angemessene Sorgfalt an den Tag zu legen. Dass es angemessen sorgfältig ist, 21 Schüler, von denen mehrere Nichtschwimmer sind, gleichzeitig ins Wasser zu lassen, während es nur zwei Aufsichtspersonen gibt, ist unwahrscheinlich.

    Es ist in der Regel auch kein furchtbares Schicksal, kein Abitur zu machen

    Das auch

    Ich wollte damit nur sagen, dass es viele Möglichkeiten gibt, auch später in Leben noch eine Studienberechtigung zu erlangen (die nicht das Abitur sein muss), wenn das gewünscht ist und nicht auf dem direkten Weg geklappt hat.

    Was auch gerne vergessen wird: das allgemeinbildende Gymnasium ist weder der einzige Weg zum Abitur noch zum Studium. Es gibt das berufliche Gymnasium, an dem man bereits mit beruflichem Einschlag das Abitur erwerben kann, ggf. direkt nach dem Realschulabschluss oder einer Berufsausbildung. Für viele Studiengänge an verschiedenen Universitäten braucht es gar kein Abitur, da reicht die Fachhochschulreife. Mit der Fachhochschulreife kann man generell an Fachhochschulen studieren. Die fachgebundene Hochschulreife eröffnet weiter Studienmöglichkeiten. Nach einer Ausbildung + Berufserfahrung und/oder dem Meister/Fachwirt ist man ebenfalls zum Studium berechtigt.

    Wir hatten im Studium bspw. schon mehrere Erzieher(innen), die ihte Studienberechtigung durch die Ausbildung (die als berufliche Aufstiegsfortbildung gilt und damit der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt ist) erlangt haben.

    Es ist in der Regel kein furchtbares Schicksal, das Abitur nicht auf direktem Wege über ein allgemeinbildendes Gymnasium machen zu können. Manche Kinder/Jugendliche brauchen einfach etwas mehr Zeit und können die Ansprüche am Gymnasium (noch) nicht erfüllen.

    Meine Position ist genau die, die du im ersten Satz selber schreibst, nur dass ich darauf hingewiesen habe, dass ich mir mein Bild auf Basis der bekannten Informationen selber mache, und für mich gar nicht so entscheidend ist, ob der Richter das genau so bewertet.

    Mir geht es auch nicht darum, was die Richter entscheiden, sondern um eine detaillierte Darstellung des Ablaufs und darauf aufbauend die Begründung der Entscheidung.

    Naja, viel günstiger wird es auch nicht, dann sind die Säle so teuer, wenn sie groß genug sein sollen, also warum nicht sich fertiges Buffet gönnen?!?

    Der größte Anteil an den Kosten hat das Catering. Die Stadt in der ich wohne kratzt an der Großstadtgrenze (knapp unter 100.00 Einwohner), ist also kein Kaff. Hier kostet der Große Saal in der Stadthalle (Kapazität bei dieser Art Verandtaltung: 300 Personen) für 10 Stunden injlusive Bestuhlung 1.500 Euro brutto. Bei 250 Teilnehmern (70 Abiturienten + Eltern + andere Angehörige + Lehrkräfte) sind das 6 Euro pro Person.

    Lustig, dass du und andere seit 20 Seiten darüber schreiben, dass sie anderer Meinung sind als der aktuelle Richterspruch, gleichzeitig meine möglicherweise abweichende Meinung zu einem hypothetischen Richterspruch in der Zukunft aber anmaßend sein soll.

    Ich persönlich halte das Urteil nach der aktuellen, spärlichen Informationslage auch für nachvollziehbar. Das kann sich aber ändern, wenn das Urteil da ist.

    Deine Position ist durchaus anmaßend und nicht nachvollziehbar.

    Auch wenn in Endlosschleife andere Problemfelder aufgemacht werden bleibt es dabei, dass die Lehrkräfte dafür verurteilt worden sind, dass sie sich bei der konkreten Durchführung des Unterrichtes falsch verhalten haben und für mich bleibt es auch dabei, dass ich diese Einschätzung für richtig halte.

    Weißt du etwa mehr als das, was in den Medien berichtet wird? Hast du das Urteil und seine Begründug bereits lesen können? Das hoffe ich jedenfalls. Sich auf der Grundlage von (häufig falschen oder zumindest stark verkürzten) Medienberichten ein abschließendes Urteil zu bilden, ist schon sehr kurzsichtig und irrational.

    Zitat

    Und dabei will ich gar nicht ausschließen, dass eine Folgeinstanz das Urteil einkassiert, weil Lehrkräfte in der Praxis wirklich nur ganz selten für Folgen ihrer Versäumnisse strafrechtlich belangt werden, dadurch alleine würde sich meine persönliche Meinung aber auch nicht ändern, so lange die Sachdarstellung so bleibt, wie sie ist.)

    Die Entscheidung würde sicher nicht kassiert, weil Lehrerverhalten selten strafrechtliche Konsequenzen hat, sondern weil das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass kein strafbares Verhalten bzw. Unterlassen vorgelegen hat.

    Es ist schon irritierend, wie du als nicht betroffener Aussenstehender unbedingt willst, dass sich die Lehrkräfte strafbar gemacht haben.

    Ich verstehe deine Frage nicht. Wenn Plattenspieler eine Anmerkung zu einem Beitrag von mir hat, muss ich ja darauf eingehen.

    Nein, das musst du nicht.

    Zitat

    Und man kann ja zu gesellschaftlich relevanten Themen (wie z.B. den Systemsprengern) eine Position haben, auch wenn man aktuell nicht selbst davon betroffen ist.

    Kann man, ja. Man sollte sich mit unqualifizierten Meinungen aber zurückhalten. Nicht jede Meinung ist gleichwertig.

    Die Bedeutung verblasst aber auch wieder ganz schnell. Das ist bei einer Ehe (hoffentlich) anders.

    Meinen Schulabschluss brauchte ich nur einmal, bei der Einschreibung an der Hochschule. Ich habe viele andere Zettel, die deutlich wichtiger sind und auch öfter gebraucht werden. Dazu gab's nie eine Feier.

    • Führerschein
    • Diplom und Master Urkunde
    • 2. Staatsprüfung
    • BaL Urkunde
    • Grundbuch Eintragung
    • Angel-Schein

    Beim Jagdschein haben wir tatsächlich im Anschluss ordentlich gefeiert.

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