Alkohol auf der Klassenfahrt sollte nur in dem Maße konsumiert werden, in dem eine Teilnahme am Programm der Fahrt nicht beeinträchtigt wird. Am nächsten Morgen (oder beim abendlichen Theaterbesuch) muss der Schüler also nüchtern sein. Trinken SuS bis weit nach Mitternacht, ist das kaum gegeben.
Ähnliche Vorgaben müssen zum Beispiel Busfahrer oder Piloten erfüllen. Soweit ich weiß, dürfen z.B. Piloten 12 Stunden vor einem Flug keinen Alkohol trinken. Verschiedene "Berufe" (u.a. Schüler) führen also durchaus zu "Grundrechtseingriffen".
Ihr verstrickt euch in immer absurder werdenden Vergleichen.
Hier mal wie das in der Realität aussieht, wenn man mit einer Klasse von Erwachsenen weg fährt. Es gibt natürlich fest Programmpunkte, das wissen auch alle Teilnehmer. Hier wird die Teilnahme erwartet. Was zwischen den Veranstaltungen passiert ist nicht meine Sache. Ich prüfe sicherlich bei keinem Teilnehmer vor dem Theaterbesuch (zum Glück machen wir sowas nicht) den Alkoholspiegel. Wenn jemand vom Vorabend noch Restalkohol oder einen Kater hat, ist das nicht mein Problem. Die Person muss selbst damit zurecht kommen, dass sie sich scheiße fühlt.