Beiträge von s3g4

    Alkohol auf der Klassenfahrt sollte nur in dem Maße konsumiert werden, in dem eine Teilnahme am Programm der Fahrt nicht beeinträchtigt wird. Am nächsten Morgen (oder beim abendlichen Theaterbesuch) muss der Schüler also nüchtern sein. Trinken SuS bis weit nach Mitternacht, ist das kaum gegeben.

    Ähnliche Vorgaben müssen zum Beispiel Busfahrer oder Piloten erfüllen. Soweit ich weiß, dürfen z.B. Piloten 12 Stunden vor einem Flug keinen Alkohol trinken. Verschiedene "Berufe" (u.a. Schüler) führen also durchaus zu "Grundrechtseingriffen".

    Ihr verstrickt euch in immer absurder werdenden Vergleichen.

    Hier mal wie das in der Realität aussieht, wenn man mit einer Klasse von Erwachsenen weg fährt. Es gibt natürlich fest Programmpunkte, das wissen auch alle Teilnehmer. Hier wird die Teilnahme erwartet. Was zwischen den Veranstaltungen passiert ist nicht meine Sache. Ich prüfe sicherlich bei keinem Teilnehmer vor dem Theaterbesuch (zum Glück machen wir sowas nicht) den Alkoholspiegel. Wenn jemand vom Vorabend noch Restalkohol oder einen Kater hat, ist das nicht mein Problem. Die Person muss selbst damit zurecht kommen, dass sie sich scheiße fühlt.

    der Vorbereitungsdienst dauert bei uns in NRW 18 Monate.
    Und kommt nicht mit Lücken und so, die gibt es auch bei Ärzten, ich bin sogar ziemlich sicher, dass seeeeehr viele Ärzte die 5 Jahre Assistenz überschreiten (sei es wegen Praxis, wegen mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung oder wegen Unterbrechung und Wechsel des Standortes..).

    Man (Platty) sollte aufhören, sich da zu vergleichen, wo es nicht vergleichbar ist. Wir sind keine Krankenpfleger oder Busfahrer, aber auch nicht Chirurgen (und die Chirurgen haben eine 6-jährige Facharzt-Assistenzzeit, also 12 Jahre, statt 11). Und nicht wenige Ärzte verdienen weniger als wir.


    Naja während der Facharztausbildung wird aber nicht am Hungertuch genagt. Und irgendwelche Lücken verantwortet man meistens selbst. Ich auch.


    Meinen Ausbildung für meine jetzige Tätigkeit waren 3 Jahre Ausbildung, 4 Jahre Diplomstudium, 2 Jahre Masterstudium, 21 Monate Vorbereitungsdienst. Macht also genau 10 Jahre und 9 Monate + keine Ahnung wie viele Monate zwischendrin. Da habe ich noch keine meiner Weiterbildungen gezählt.


    Nein wir sind keine Ärzte, genauso wenig sind wir Volljuristen. Beide Berufsgruppen haben aber wie wir die Zugangsvoraussetzungen für den höheren Dienst. Also kein Unterschied.

    die Ausbildung ist keine Voraussetzung, sondern wird entsprechend anerkannt, soweit ich weiß. (und wenn überhaupt: viele Ausbildungen können doch verkürzt werden, wenn man das Abitur hat, oder?)
    Wir sind also bei 7,5 vs. 11.

    Dann sind es eben 5 Jahre Studium + 1 Jahr Praxis + 2 Jahre Vorbereitungsdienst. Sind 8 Jahre. Bei uns gibt es diese Praxisjahr für berufliche Schulen leider nicht :(

    Auch im öffentlichen Dienst gibt es eine betriebliche Altersvorsorge für Angestellte, genau wie in fast allen größeren Firmen mit Tarifvertrag. Mit dieser ist es durchaus möglich, die Lücke zwischen den Pensionen von Beamten und den Renten von Angestellten auf vergleichbaren Posten weitgehend zu schließen, zumindest für die Generationen, die aktuell in Pension / Rente gehen.

    Wegen mir soll der Staat die Lücke weiterhin über das Versorgungswerk schließen. Ist dann aber auch nur wieder linke Tasche rechte Tasche. Am Ende die dieser Vorstoß sozialdemokratischer Populismus.

    Ich habe nicht geschrieben, dass Lehrkräften ihre Besoldung egal ist, aber dass sie damit im Vergleich zu anderen Berufsgruppen schon sehr gut verdienen. Es gibt nur wenige Arbeitsbereiche, in denen man ohne Führungsposition oder Tätigkeit in der öffentlichkeitswirksamen Unterhaltung (Model/Musiker/Fußballer/Schauspieler o.ä.) auf Anhieb ähnlich gut verdient.

    Das stimmt so einfach nicht. Das wurde auch schon ausreichend hier diskutiert.


    Im Umkehrschluss bedeutet die Besoldung aber auch nicht dass man auf die Pension verzichten kann. Mit den Grundgehältern kommt man auf lächerliche Renten in der DRV. Ohne gewaltige Erhöhungen wird die Verfassung gebrochen.

    Soll doch die Schulkonferenz beschließen, dass die Schüler 1 oder 2 Bier während der Fahrt trinken dürfen. Ist doch rechtlich überhaupt kein Problem das festzulegen. Ich würde wetten, dass so ein Beschluss sofort durch käme. Das schöne mit dem Beschluss ist dann, dass man dem Lehrer später schwerer bzw. gar nicht mehr an den Karren fahren kann. Jetzt einfach nur die Augen zuzudrücken ist aus Sicht des Lehrers eigentlich dumm. Das einzige was man als Lehrer dann macht, ist die Verantwortung unnötigerweise auf sich zu nehmen.

    Und wenn es 3 sind? Wer kontrolliert das? Wahrscheinlich niemand, also ist ein solches Verbot oder Beschluss vollkommen wertlos.


    Ich stelle die Norm ansich in Frage. Sollte es mal rechtlich geprüft werden, dann sehe ich da keine Aussicht auf Erfolg.

    Klar sind zum Beispiel Schüler auch eingeschränkt. Wenn er Schulpflicht hat, dann kann er nämlich nicht hingehen wohin er will. Er ist erstmal grundsätzlich verpflichtet zur Schule zu gehen und kann sich nicht darauf berufen, dass er "Frei" ist.

    Bei Erwachsenen in NRW ist Schulpflicht aber vorbei.


    Was du alles aufzählst sind auch nur wieder Dinge innerhalb der Schule. Eine Klassenfahrt findet aber in der Regel nicht in der Schule statt.

    Bei Soldaten zum Beispiel ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt (vgl. GG Art. 5), das Versammlungsrecht (vgl GG Artl. 8), die Koalitionsfreiheit (vgl. GG Art. 9), Freizügigkeit und Aufenthalt (vgl. GG Art. 11), Recht auf Körperliche Unversehrtheit (vgl. GG Art. 2), Post und Fernmeldegeheimnis (vgl. GG Art. 10), Weisungsgebundenheit (vgl. GG Art. 11).


    Bei Lehrern zum Beispiel Streikrecht, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Neutralitätsgebot, Freizügigkeit, Verfassungstreue, Dienstweg, ...

    Schüler stehen nicht in einem besonderen Dienstverhältnis. Die stehen in gar keinem Dienstverhältnis zur Schule. Erwachsene sind dort bloß angemeldet. Daraus ergibt sich keine Einschränkung von Rechten.

    „Hab ich gehört“ ist in den meisten Fällen mit Vorsicht zu genießen.

    Mach! Schadet nie!

    Ich hab gehört, dass ich eigentlich Sachse wär'


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    Langfristig halte ich es eigentlich auch für den richtigen Weg, aber eigentlich müsste man dann so konsequent sein und diesen auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung gehen.

    Wie soll das denn funktionieren? Krankenversicherung geht es noch. Bei der Rentenversicherung eben nicht. Die funktioniert vom Grundprinzip her nicht (mehr). Wenn man will dass langfristig noch mehr Menschen darunter leiden, dann kann man natürlich noch mehr dazu verpflichten.

    Populistisch finde ich die Forderungen nicht, aus Sicht der Beitragszahler*innen finde ich sie völlig gerechtfertigt. Wird natürlich trotzdem nichts, weil niemand seine eigenen Pfründe aufgeben will (viele Abgeordnete kommen aus dem verbeamteten Spektrum, arbeiten mit ebensolchen zusammen..).

    Leider wählen die Arbeiter*innen in D konsequent die Parteien, die exakt gar nichts für sie tun, sondern nur die Privilegien der eigenen „Kaste“ absichern. Schlimm (von den Afd-Fans unter der Arbeiterschaft muss ich gar nicht anfangen).

    Die GRV gehört in ihrer aktuellen Form entweder abgeschafft oder von Grund auf neu gestaltet. Das ist aber auch keine neue Erkenntniss, das weiß man seit Jahrzehnten.

    Einfach mehr Menschen zu dem Pyramiden System zu zwingen hilft auch nur kurzfristig.

    EM mag da evtl. eine Außnahme sein. Aber wie oft im Jahr ist EM? (Ich gehe mal naiv von der Herren Fußballmannschaft aus). Aber es findet sich vermutlich für fast jeden Tag eine Sportart die gerade ein wichtiges Spiel oder Finale hat. Das ist eben das trügerische, was Leute mit Drogenproblemen nicht erkennen. Das das Dorgenproblem leider "normal" (im Sinne von häufig / große Wahrscheinlichkeit) ist, dass stimmt leider. Das das Problem "normal" im Sinne von "gesund" ist: Mit Sicherheit nicht.

    Ich frage mich, ab wann man in solchen Situationen eingreifen muss. Erst, wenn es sehr eindeutig gesetzlich Vorgeschrieben ist, oder doch schon vorher, wenn es gesetzlich in einer Grauzone ist?

    Darum geht es hier gar nicht.


    Ist man volljährig und hält sich an geltende Gesetze, dann brauche ich keine übergriffigen Lehrkräfte, die mir erzählen was ich außerhalb der Schule zu tun und zu lassen habe.

    s3g4 Ich bezog mich mit dem Kommentar auf Maylin, die schrieb "im Fall von Rauchen wohl auch süchtig". Für den Alkohol scheint dagegen zu gelten, dass das völlig normal ist, dass man halt trinken "muss" bzw. es undenkbar scheint, das zu verbieten.

    Vielleicht eine persönliche Befindlichkeit von mir, aber ich finde einfach bedenklich, wie gesellschaftsfähig Alkoholkonsum ist. Trotz aller Gefahren scheint es viel seltsamer zu sein, als Erwachsener mal nichts zu trinken, als auf das gemeinsame Bierchen (für lediglich ein paar Tage noch dazu) nicht klaglos verzichten zu können.

    Darum geht es aber hier überhaupt nicht. Das Alkohol eine Droge wie vieles andere ist, ist mir schon bekannt. Das magst du so sehen, ist auch vollkommen in Ordnung.

    Im Fall "Bierchen" auch süchtig, wenn man es mal nicht ne Woche aushält ohne...

    In den meisten Fällen geht aber nicht ums nicht aushalten können, sondern darum dass man Erwachsen ist und mit Klassenkameraden/innen ein Bier in geselliger Runde trinken möchte.

    Richtig
    Ob man das sanktioniert und ggf. dann wie, ist dann eine andere Sache.

    Ich habe schonmal nach der Praxis gefragt. Wie handhabt ihr das denn konkret?


    Ich persönlich würde das gänzlich ignorieren.

    Hinter den Bergen bei den sieben Zwergen. Ich kenne das von drei Gymnasien, an denen ich gearbeitet habe. Etwas weniger echauffieren wäre hier vielleicht gut.

    Ich finde solche Regelungen eben vollkommen Realitätsfern und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie vor Gericht standhalten würden. Das ist nicht gegen dich persönlich. Du hast die Norm ja nicht verbrochen ;)

    Wie sieht das denn in der Praxis aus?

    Das mag in einigen (anderen) Fällen sicherlich so zutreffen. Ich fände es aber grotesk, wenn 18jährige vor dem VG dagegen klagen würden, dass sie auf einer Studienfahrt nicht (vulgo) saufen dürfen.

    Wenn die Lehrkraft dagegen vorgeht, dass sich mitfahrende Schüler ins Koma saufen ist logisch und das wird auch nicht angreifbar sein. Ein generelles Verbot ist aus meiner Sicht aber einfach rechtswidrig. Die Schule hat außerhalb der Schule kein Hausrecht. Gleiches gilt für den Tabak- oder Kanabiskonsum. Eine Klage dagegen finde ich hier angemessen. Wahrscheinlich wird das niemand anstrengen, weils so wichtig nun auch wieder nicht ist. Deswegen meine Frage nach der Handhabung in der Praxis.

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