s3g4 dürfte dir für Hessen Hinweise geben können.
Hier kommt es tatsächlich auf viele Faktoren an. Besonders der Grund für die Dienstunfähigkeit ist wichtig. Es kann gut passieren dass zunächst die Dienstfähigkeit erneut geprüft wird. Ob man sich die Tätigkeit genehmigen lassen muss weiß ich nicht sicher, kann ich mir aber gut vorstellen. Diese kann dann natürlich auch versagt werden.
Auch im Ruhestand kann man sich noch aus den Dienst entlassen lassen, wenn man etwas machen möchte.
Die Schwerbehindertenvertretung ist hier wirklich die beste Anlaufstelle.