Beiträge von s3g4

    Bei mir wären es drei hintereinander anschließende Angestelltenverhältnisse über insgesamt sechs Jahre hinweg und eine freiberufliche Nebentätigkeit parallel zur Anstellung über ca. fünf Jahre... hatte ich damals zur Verbeamtung vor 2 Jahren auch im Lebenslauf vermerkt glaube ich 🙄 Das wäre ja drastisch viel Geld wenn die mir das noch anrechnen...

    War das nach dem Studium?

    Ne, natürlich nicht. Kann man sich ja gerne einreden, ist halt Selbstbetrug. Die schlauen Sozialzombies kommen an der Uni erheblich besser durch als die nicht so schlauen Herzchen. Im Idealfall ist man beides aber Intelligenz bringt einen an der Hochschule definitiv weiter als Sozialkompetenz.

    Das ist vollkommen richtig. Nach dem Abschluss wird die Sozialkompetenz aber sehr wichtig, so ziemlich egal was man danach macht.

    Führerschein und Grundbuch-Eintragung sind Dinge, die mir sooo wichtig nun nicht erscheinen

    Beides deutlich wichtiger für mich. Führerschein brauche ich fast täglich und im Haus wohne ich.

    Bei uns gab es aber auch nach dem ersten und dem zweiten Staatsexamen Feiern (selbst organisiert durch uns Absolvent*innen), an denen ich gerne teilgenommen habe. Genauso wie am Abiball.

    Bei uns nicht. Meine Diplom- und später Masterurkunde habe ich feierlich vom Postboten übergeben bekommen. Nach dem Vorbereitungsdienst habe ich mit meiner Frau angestoßen.

    Wie sind da eure Erfahrungen? Lohnt es sich da nachzufragen, wenn man solche Zeiten zwar im Lebenslauf angegeben aber nie was in Bezug dazu gehört hat?

    Das lohnt sich unbedingt, verlieren kann man dabei nichts. Was anerkannt wird ist aber ziemlich individuell.

    Mir wurden alle meine Tätigkeiten nach meinem ersten Hochschulabschluss für die Erfahrungsstufen anerkannt. Das waren knappe 6 Jahre. Ich bin also in Erfahrungsstufe 3 gestartet.

    2 Lehrkräfte mit Schwimmschein, eine DLRG-Kraft, eine I-Kraft, ggf. Noch eine weitere Lehrkraft zur Aufsicht bei besonders Herausfordernen Klassen.

    (Siehe Seite 1 oder 2)

    Aber

    a) ich glaube nicht, dass das der Standard ist

    b) es kann natürlich trotzdem was passieren.

    Meine Tochter hatte letztes Jahr Schwimmunterricht. Da waren zwei Lehrkräfte und eine Teilhabeassistenz dabei für die Klasse.

    Da ticke ich einfach anders.

    Ich beschwere mich nicht über Vertretungen und habe nie 'Wünsche" bezüglich meines Stundenplans oder meiner Stundenverteilung, weil das zu meinen Aufgaben gehört. Dafür hat mein Dienstherr mir gegenüber eine Fürsorgepflicht und die sehe ich verletzt, wenn ich mein krankes Kind nicht zum Arzt bringen kann.

    Ich kann deine Situation vollkommen nachvollziehen. Das fällt aber nicht unter die Fürsorgepflicht.

    Quatsch, bei einem notwendigen ärztlichen Termin, der nicht anders möglich ist, muss man selbstverständlich keinen Urlaub nehmen - weder bei einem Termin für sich noch bei einem Termin für das Kind: https://www.igmetall.de/service/ratgeb…tszeit-zum-arzt

    Was dann notwendig ist und ob ein Ausweichtermin wie hier im Ende Juni noch vertretbar wäre, ist dann eine andere Frage. Notwendigkeit des früheren Termins und der Begleitung des Kindes also von den Ärzt*innen bescheinigen lassen und dann liegt der Ball beim Arbeitgeber respektive dem Dienstherren.

    Vielleicht solltest du mal deine Voreingenommenheit bei diesem Thema zumindest insofern zurückstellen, als dass du keine falschen Sachen behauptest.

    Es geht hier aber um das Kind und nicht um den Arbeitnehmer.

    Wie soll das Kind denn dann zum Facharzt kommen?

    Ich finde es menschlich vollkommen in Ordnung dich dafür freizustellen. Würde ich auch so handhaben. Es muss aber schon im Rahmen bleiben. 20 Kranktage ist auch nicht besonders wenig.

    In unserem Fall geht es um eine seltene Erkrankung und einen Facharzt genau dafür. Der nächste freie Termin wäre Ende Juni gewesen. Es widerspricht meinem Verständnis von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass man hier auf die Gnade des Stundenplanmachers angewiesen ist.

    Dein Verständnis ist für die rechtliche Lage vollkommen irrelevant. Das musst du immer im Hinterkopf haben. Lösungen können dafür gefunden werden, wenn es aber nicht geht hast du kein Anrecht auf Freistellung. Ich würde es mir hier nicht verscherzen. Wenn Dienst nach Vorschrift bei dir gemacht wird, brauchst du hier gar nicht mehr fragen.

    Das Problem an dem "Auslagern" ist, dass das händisch von uns gemacht werden muss. Ich habe neulich nach einer Meldung ne halbe Stunde gesessen und dann aufgegeben: Die Themen waren schon lange zu verwoben, um das aufzudröseln und ich habe nicht die zeitlichen Kapazitäten dafür, denn es ist inzwischen in vielen Threads so, dass man viel auslagern könnte.

    Ist auch eigentlich egal. Wenn jemand hier was mit Schulbezug sucht, dann ist dieser Thread eh nicht der richtige.

    Eben! Das Abitur hat man gesichert lebenslänglich...

    Die Bedeutung verblasst aber auch wieder ganz schnell. Das ist bei einer Ehe (hoffentlich) anders.

    Meinen Schulabschluss brauchte ich nur einmal, bei der Einschreibung an der Hochschule. Ich habe viele andere Zettel, die deutlich wichtiger sind und auch öfter gebraucht werden. Dazu gab's nie eine Feier.

    • Führerschein
    • Diplom und Master Urkunde
    • 2. Staatsprüfung
    • BaL Urkunde
    • Grundbuch Eintragung
    • Angel-Schein

    Weil dir keine Fehler passieren können?

    Alle Menschen machen Fehler. Die meisten haben nur einfach das Glück, dass durch ihre Unachtsamkeit niemand zu Schaden kommt.

    Ich halte die Verurteilung der beiden Lehrkräfte grundsätzlich auch für richtig (anhand der Informationen, die bisher bekannt sind, das kann sich ändern, wenn das Urteil vorliegt), aber die beiden sind auch Menschen, die niemanden vorsätzlich getötet haben, sondern im Rahmen eines Unterrichts, der sicher hundertfach in genau dieser Konstellation in Deutschland stattfindet, Pech gehabt.

    Nein das nicht. Natürlich passieren mir Fehler. Hier ist mir aber das Befinden der Angehörigen wichtiger. Die Lehrkräfte leben noch.

    Dir ist aber schon klar, dass wir damals z.B. als Jahrgangsstufe geschlossen zur Tanzschule gegangen sind, um auf den Ball vorbereitet zu sein?

    Die Grillhütte gab es zum Abschluss der Grundschule.

    Für einen Ball? Mit festlicher Kleidung, Reden, Tanz, Buffet?

    Ist man denn gezwungen so einen US-Amerikanischen-Quatsch zu machen? Ich fand auch damals Grillhütte mit Bier besser als so eine gekünstelte Veranstaltung.

    Tatsächlich halte ich einige Argumente, die für den Austritt aus der Kirche und/oder einer Gewerkschaft und/oder eines Sportvereins ... genannt werden, für vorgeschoben.

    Oft geht es doch nur ums schnöde Geld.

    Wenn ich mich nicht mit der Vereinigung/Institution identifizieren kann, warum soll dann dafür was bezahlen? Ich verstehe gar nicht was du damit aussagen willst.

    Unabhängig von der Schuldfrage und der juristischen Beurteilung: Was ich mich frage, ist, wie es den beiden Lehrerinnen jetzt geht? Kommen sie mit dem Erlebten klar? Geben sie sich vielleicht moralisch doch die Schuld? Sind sie arbeitsfähig?

    Ich kann mir gar nicht vorstellen, in so einer Situation an meiner alten Schule weiterzuarbeiten, auch noch in der selben Klasse, in der alle Kinder Zeuge dieses Vorfalls waren.

    Weiß man da etwas?

    Als Außenstehender ist mir die Verfassung der Lehrkräfte echt vollkommen egal.

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