Meinen ersten Kaffee hatte ich mit über 20.
Wild. Meiner war mit 12 oder so.
Meinen ersten Kaffee hatte ich mit über 20.
Wild. Meiner war mit 12 oder so.
Ich frage mich gerade, ob man da gut schlafen kann bei ca 1 L Schwarztee am Tag.
Das kommt auf Koffeinsensibilität an. Ich kann einen 0,5l Monster Ultra trinken und mich ins Bett legen. Andere können nicht mehr gut schlafen, wenn der letzte Kaffee nach 12Uhr mittags getrunken wurde.
Finnegan's Fun Fact zum Thema Schwarzer Tee: Denn kann ich nur trinken, wenn ich Milch hinzufüge
dann schmeckt der recht lecker.
Das finde ich echt eklig. Aber ich bin glaube ich kein guter Indikator für allg. Geschmacksfragen ![]()
Also wie bei uns.
Ich bevorzuge die Energie- und Tee-sparende Variation: Wasser aus dem Wasserhahn, das weder erhitzt noch mit Grünzeug gefärbt werden muss
Also quasi Tee ohne Tee und ohne heiß.
Anorganischer Tee
Tee trinke ich, wenn ich krank bin
Same
Ostfriesland ist ein bisschen aufgeteilt, sozusagen in Tee-Regionen, die einen schwören auf Bünting, die anderen auf Thiele, die jeweils noch verschiedene Sorten anbieten, es gibt weiter Marken (Onno Behrends, Doka)
Und man schmeckt, welcher Tee in der Tasse ist, man kann in manchen Teestuben wählen, ob man diesen oder jenen Tee bestellen möchte.
Verrückt, ich kenne keinen davon. Bin aber auch nicht ein besonderer tee-fan.
P.s.: wenn habe Pfefferminztee von ja! Daheim 🤣
Lehramtsstudium Sek I mit 2. Staatsexamen
Bezahlung in Anlehnung nach TV-L plus Jahressonderzahlung
Teilzeit-Festanstellung (Umfang nach gemeinsamer Absprache)
Diese Dinge machen das Angebot echt unattraktiv. Könnt ihr keine Beamtenstelle bieten? Ich kenne mich in NRW nicht aus, bei uns können Beamte für den Ersatzschuldienst beurlaubt werden, bleiben aber Beamte. Vielleicht gibt es in NRW ein ähnliches Konstrukt, um die Chance zu erhöhen.
wäre in NRW normal.
2 zur Halbzeit, 2 zum Ende.
Also sogar ausreichend Möglichkeiten unterschiedliches zu zeigen. Am Ende sind UBs aber gar nicht so wichtig... es sei denn es geht um die fachobschaft in Philosophie 🙈
Okay, genau das hätte ja sein können. Die SL hat bisher nie eine sonderpädagogische Lehrkraft beurteilt, daher wollte ich einfach mal nachfragen.
Den Bogen kenne ich.
Es ging mir jetzt einfach darum, mein Potenzial als Sonderpädagogin zu zeigen - das geht eben auch am Besten in Förderunterricht bzw. in GL-Stunden
Wie viele Stunden musst du denn zeigen? Ich musste zwei zeigen. Also könntest du eine "normale" und eine Förderstunde zeigen?!
Genau anders herum wird ein Schuh draus. Wenn die Festlegung lautet „maximal 6 Schüler pro Lehrkraft“, braucht sich kein Sportlehrer mehr dafür zu rechtfertigen, warum es seiner Meinung nach nicht reicht, wenn die SL nur einen Sportlehrer und einen Referendar für den Schwimmunterricht mit 30 Schülern einplant.
Das ist richtig. Wenn das eingehalten wird und was passiert ist die Lehrkraft trotzdem dran. Die Einhaltung der Vorgabe schützt nur die SL.
Am Ende war es vor allem auch von den möglichen Terminen abhängig und ich habe es natürlich auch etwas gelenkt, also angeboten, was ich gerne zeigen wollte.
Das habe ich auch. Am Ende ergab es sich, dass ich quasi zweimal die gleiche Stunde mit unterschiedlichen Klassen gezeigt habe, eben um 1 Jahr versetzt. War bei der Vorbereitung einfach.
Frag doch deine SL, was die sehen möchte. Ich konnte mir damals aussuchen, was ich mache. Ist aber auch nicht NRW.
Denk einfach mal an den Straßenverkehr. Dort hast du stets mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren (vgl. eigene Gefährdungsbeurteilung der Lehrkraft). Trotzdem gibt es Tempolimits, die überall ausgeschildert sind als absolute staatliche Vorgabe ab welcher Geschwindigkeit das Fahren als nicht mehr als „angepasst“ angesehen werden kann (vgl. staatliche Vorgabe für den Betreuungsschlüssel im Schwimmunterricht ).
Also wenn es festgelegt ist. Sagen wir es sind 6 Nichtschwimmer pro Lehrkraft. Also es sind 6 Kinder im Wasser und es stirbt dann jemand. War alles nach der Norm durchgeführt. Dann ist man auch nicht fein raus. Es hilft nur bedingt und wenn was passiert. Eigentlich hilft es nur der SL hier nicht belangt zu werden.
Auch diese liegen bereits vor. Das entlastet aber Lehrkräfte nicht pauschal von den zugehörigen Sorgfaltspflichten.
Davon ist man niemals entbunden. Egal wie haarklein die Angelegenheit geregelt ist. Diese Verhandlung wäre genauso ausgegangen.
Ja, Griechenland hat auch Beamte, die im öffentlichen Dienst und für das Kultusministerium arbeiten. Das gilt für jedes Land in der EU und wahrscheinlich auch weltweit.
Nein das gilt eben nicht überall. Daher meine Frage. Ist auch für deutschland unerheblich, weil das Beamtenrecht hier landspezifisch anders ist. Ob du hier auch Beamter wirst, wird geprüft werden müssen.
Mittlerweile spielt mir Gehirn immer mehr Streiche. Den Titel hier habe ich als "Zu nüchtern fürs Lehrerdasein?" gelesen.
ja, ja. Jetzt sind wir alle eifersüchtig und dann schreibst du irgendwann "April, April - hier hat es nur geregnet."
Wir haben 14°C und Sonnenschein, no joke.
Weder Du noch Antimon oder Seph unterrichten aber Schwimmen in der Grundschule. Das ist schon mal ein Problem.
Warum ist das ein Problem?
Natürlich müssen die gesetzliche Rahmenbedingungen doch sein, dass ein geeignetes Unterrichtssetting möglich ist.
Wenn beispielsweise im Bundesland A im Unterricht mit Netzspannung gearbeitet werden darf und dann ein Richter entscheidet, dass das grundsätzlich nicht möglich ist, wäre es doch genauso blöd?
Du willst das gesetzlich regelt haben. Was soll denn geregelt werden? Also das müsste eher per Verordnung oder Erlass geregelt werden, aber seis drum.
So funktioniert das nicht. Ich meinem Berufsfeld ist auch nirgends geregelt, wie ich mit meiner Klasse eine Rektifikationskolonne betreiben muss. Warum auch?
Es geht nicht darum, dass Unfälle komplett vermieden werden können, sondern darum, eine angemessene Sorgfalt an den Tag zu legen. Dass es angemessen sorgfältig ist, 21 Schüler, von denen mehrere Nichtschwimmer sind, gleichzeitig ins Wasser zu lassen, während es nur zwei Aufsichtspersonen gibt, ist wahrscheinlich nicht hinreichend sorgfältig.
Vielleicht soll geregelt sein ab welcher Zahl von Nichtschwimmern im Becken man nicht mehr hinreichend sorgfälltig ist? Ziemlich absurd, wird auch niemand regeln wollen/können.
Bei der Debeka ist das einfach. Liegt man mit den eingereichten Belegen übers Jahr unter der Rückerstattung, erhält man die Differenz.
Vielleicht bei den alten Verträgen. Bei mir ist das nicht so, wenn ich was einreiche, dann ist die BRE futsch.
Oder du schiebst bei der Erstwahl andere Gründe vor, für eine Verschiebung. Du musst dafür aber ein besseres Gefühl haben, als wir aus der Ferne.
Wie dann die Abordnung tatsächlich ist, wirst du auch erst hinterher sehen.
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