AT-Kräfte im Lehramtsbereich im ÖD erhalten i.d.R. schlicht und einfach das Beamtenbrutto für dieselbe Funktion (sofern sie über TVl 15 gelangen, also nicht mehr vom verbindlichem Tarifvertrag erfasst sind - bei A16 kommt partiell noch TVl-15Ü zur Anwendung). Leistungsvereinbarungen gibt es da natürlich nicht (man muss halt genau dasselbe machen wie die entsprechenden Beamten)
Spannend. Bisher kannte es nur so, dass Leute die außertariflich angestellt sind mindestens mehr als die höchste Tarifgruppe bezahlt bekommen. Sonst wird das von Betriebsräten nicht mitgetragen.