s3g4 Nein, man muss es nicht "doppelt abrechnen", sondern das System hessische Sachleistungsbeihilfe funktioniert so.
Man bekommt keinen Arbeitgeberzuschuss, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, sondern bezahlt 15,2% vom Brutto plus Pflegeversicherung aus eigener Tasche. Man geht ganz normal mit der Krankenkassenkarte zum Arzt. Der rechnet seine Leistung auch ganz normal mit der GKV ab, bescheinigt aber auf einem Vordruck die erbrachte Leistung (und nimmt dafür 5€ Gebühr). Diesen Vordruck schickt man dann zur Krankenkasse, worauf diese nun bescheinigen muss, wieviel sie für diese Leistung bezahlt hat. Das schickt sie zurück an den Versicherten, der reicht es bei der Beihilfestelle ein und erhält bis 50% der im Jahr angefallenen Kosten bis zu 50% der gezahlten Beiträge erstattet. Völlig absurd also...
Da man aber "nur" Kassenpatient ist, ist es quasi unmöglich, so hohe Kosten zu generieren, außer, man ist wirklich schwer erkrankt oder benötigt z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen sehr teure Medikamente. Ansonsten bleibt man auf den gezahlten Beiträgen eben alleine sitzen. Meine letzte Zahnarztrechnung betrug z.B. 12€ nochwas, da habe ich mich fast schon geschämt, diesen Zettel abzugeben...