Beiträge von s3g4

    Das ist höchst unterschiedlich und hängt stark von der Altersstruktur des Kollegiums und damit der Frage, wann wieviel Stellen überhaupt frei werden, ab.

    Ich bin mir unsicher, ob es hierüber überhaupt eine Statistik gibt, die meisten mir bekannten A14er sind das aber im Bereich Ende 30 bis Mitte 40 geworden. Ich kenne aber auch einzelne Fälle, in denen die A14 unmittelbar nach der Probezeit (und kurz danach A15) kam und andere sehr wenige, die den Schritt mit Ü50 noch gegangen sind.

    Ich muss sagen, dass ich es sehr ausgeglichen gesehen habe. Sowohl sehr früh als auch kurz vor der Pension.

    s3g4 Nein, man muss es nicht "doppelt abrechnen", sondern das System hessische Sachleistungsbeihilfe funktioniert so.

    Man bekommt keinen Arbeitgeberzuschuss, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, sondern bezahlt 15,2% vom Brutto plus Pflegeversicherung aus eigener Tasche. Man geht ganz normal mit der Krankenkassenkarte zum Arzt. Der rechnet seine Leistung auch ganz normal mit der GKV ab, bescheinigt aber auf einem Vordruck die erbrachte Leistung (und nimmt dafür 5€ Gebühr). Diesen Vordruck schickt man dann zur Krankenkasse, worauf diese nun bescheinigen muss, wieviel sie für diese Leistung bezahlt hat. Das schickt sie zurück an den Versicherten, der reicht es bei der Beihilfestelle ein und erhält bis 50% der im Jahr angefallenen Kosten bis zu 50% der gezahlten Beiträge erstattet. Völlig absurd also...

    Da man aber "nur" Kassenpatient ist, ist es quasi unmöglich, so hohe Kosten zu generieren, außer, man ist wirklich schwer erkrankt oder benötigt z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen sehr teure Medikamente. Ansonsten bleibt man auf den gezahlten Beiträgen eben alleine sitzen. Meine letzte Zahnarztrechnung betrug z.B. 12€ nochwas, da habe ich mich fast schon geschämt, diesen Zettel abzugeben...

    OK das wusste ich gar nicht. Ich habe mich damit nicht näher beschäftigt, das es überhaupt kein Sinn macht in die GKV zu gehen in Hessen. Wieso hast du das gemacht?

    Oder anders gesagt, um die Hälfte der im Jahr anfallenden GKV-Kosten von 8400€ wieder erstattet zu bekommen, wie es bei der pauschalen Beihilfe in anderen Bundesländern der Fall wäre, muss man in Hessen 14 Tage oder so ins Krankenhaus. Oder man arbeitet 3 Monate im Jahr nur für die KV. :schreien:

    Deswegen macht es in Hessen auch nur in Ausnahmen Sinn, in der GKV zu sein.

    Ohne deinen besonderen Werdegang entwerten zu wollen: Nach dem Vorbereitungsdienst ist es doch egal, ob du vorher ein Lehramtsstudium absolviert hast. Man kann sicher nicht jede Karriere in so einer Umfrage abbilden.

    Ja es ist am Ende egal. Aber die Auswahlmöglichkeit trifft halt nicht auf alle zu. Doch kann man, indem man entweder weniger spezifisch ist, aber Studium und Vorbereitungsdienst einzeln abfragt. Falls das überhaupt so wichtig für die Umfrage ist.

    Mit dem Unterschied, dass man das sonntägliche Arbeiten nicht "sieht". Dass ich dienstags von 11 - 13 Uhr im Schwimmbad bin, "sieht" man halt schon. ;)

    Das habe ich aber als Schichtarbeiter auch gemacht. Das wusste nur keiner was ich arbeite und das ist jetzt auch so. Bei mir wird wahrscheinlich eher von einem Landstreicher ausgegangen. Wäre ja noch peinlicher sich als Lehrer zu outen

    Das habe ich allerdings auch schon gehört...

    Ich auch schon erlebt. Zwar in einem anderen Zusammenhang, aber Versicherungen leben ja nicht davon dass Leistungen erbracht werden, sondern am liebsten werden nur Beiträge gezahlt und keine Leistungen gewährt. Daher machen die aktuell so viel Werbung für BUs und DUs. Es werden die Wahrscheinlichkeiten des Eintretens so hoch wie nur möglich angegeben damit möglichst viele das als hohes Risiko erkennen und eine solche Versicherung abschließen. Ist super, sehr hohe Beiträge und keine Rückerstattungen.

    Bei einer guten Dienstunfähigkeit ist zwingend Vertragsbestandteil, dass das Urteil des Dienstherren bindend für die Versicherung ist, dass heißt mit der eingetragenen Dienstunfähigkeit tritt automatisch auch der Leistungsfall ein, ohne dass die Versicherung selber prüfen könnte und dürfte.

    Ohne diese Bedingung, würde ich keine DU abschließen.

    Interessant: In der Berufsbildung gibt es nur selten überhaupt ein Lehrwerk, schon gar kein passendes. Kann man sich fehlendes Material nicht selbst erstellen? Für meinen Beruf, den ich unterrichte, ist im letzten Jahr erstmalig ein Lehrwerk rausgekommen. Vorher gab einfach keins. Daher ist mein Material zu 100% selbst erstellt.

    Ich habe ein paar Bücher, die ich in Auszügen nutze für den Unterricht. Das meiste ist aber allerdings selbst erstellt, denn es gibt in keiner meiner Klassen/Lernfelder ein passendes Buch, welches ich einfach durcharbeiten könnte.

    War einst der (Grundschul-)Lehrer die eierlegende Wollmichsau der Generalist, so muss heute der Akademiker alles wissen. Er hat ja schließlich studiert und "gelernt" Informationen zu recherchieren und muss das daher ohne Probleme und zu jedem Thema können.

    Wenn es nicht sarkastisch gemeint wäre, würde ich das so unterschreiben. Aber man verlässt sich dann lieber auf andere, ist einfacher und man hat auch nicht mehr selbst die Verantwortung. Zwei fliegen mit einer Klappe. Genau das versuche ich auch meinen Lerngruppen immer bei zubringen. Möglichst wenig machen, dann macht man auch nix falsch und findet schneller einen Schuldigen. 10/10

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