Sachleistungsbeihilfe Hessen

  • Hallo zusammen,


    eigentlich wollte ich das gerade bei der Beihilfestelle erfragen, aber da ist aufgrund einer technischen Störung keiner erreichbar.:D

    Aber vielleicht gibt es ja hier "LeidensgenossInnen"... Also:

    Bekommt man durch die Sachleistungsbeihilfe in Hessen bis zu 50% der gezahlten GKV-Beiträge erstattet, egal wie hoch die Arztrechnungen waren? Oder bis zu 50% der Arztrechnungen? Oder beides kombiniert? Ich verstehe den dazugehörigen Gesetzestext nicht, meiner letzten (und ersten) Abrechnung nach, scheint es sich aber auf beides zu beziehen. Also ich bekomme bis zu 50% der Arztkosten erstattet, und zwar bis zu einer Höhe von 50% der gezahlten Beiträge. Stimmt das?


    Hintergrund: Ich gehöre zu denen, die aufgrund von (sehr) spätem Einstiegsalter und Vorerkrankungen keinen besonders guten Privattarif erhaschen konnten. Somit bin ich freiwillig gesetzlich versichert geblieben. Im Ref hat mich das rund 300 €/Monat gekostet, das Angebot für die günstigste Private lag ähnlich hoch. Jetzt sind es aber über 700€/Monat, was mich schon echt frustet. Noch mal ein Angebot für eine private einzuholen, scheint sinnvoll, da habe ich aber echt Bedenken bezüglich der Kosten im Alter. Ich werde durch mein spätes Einstiegsalter (45J.) keine wirklich tolle Pension mehr erarbeiten können. Die PKV wäe dann aber trotzdem hoch, die GKV passt sich meinem tatsächlcihen Einkommen an. Nur jetzt mit Planstelle und 80% ist dann schmerzhaft. Ich hoffe und warte auf die pauschale Beihilfe. Aber bis dahin möchte ich halt wenigstens bei der Sachleistungsbeihilfe geltend machen was geht. Und das scheint mir nicht nur ein bemerkenswert dämliches, sondern auch komplett undurchsichtiges System zu sein...


    Liebe Grüße,

    Lili

  • Hallo,

    ich bin absolut kein Profi, sondern habe nur laienhaftes Wissen aufgrund eines länger zurück liegenden Gesprächs.


    Ich kann mich noch gut daran erinnern, weil es mir so grotesk vorkam, wie es in Hessen läuft.

    Als "freiwillig" GKVler zahlt das Land Hessen ja keinen AG-Anteil, deshalb sind deine Beiträge so hoch. Die Kosten werden abgemildert durch Sachleistungsbeihilfe bis zu einem Betrag von 50% deiner Beiträge zur GKV, aber eben nur bei Vorlage von Kosten (Arztrechnungen, Medikamente etc.) ,d.h. gehst du zu einem Arzt und der schickt eine Rechnung über 100 Euro, bekommst du auf Antrag 50 Euro zu deiner Verfügung von der Beihilfe überwiesen. Gehst du 10x zum Arzt und hast Rechnungen über 1000 Euro, bekommst du auf dein Konto 500 Euro etc. Das Verursachen von Kosten bis max 50% deiner GKV-Beiträge wird also entsprechend "belohnt".

  • Liebe Alterra,


    vielen Dank für Deine Antwort! Ja, es ist grotesk, in der Tat...

    Und aus deinem Beispiel entnehme ich, dass meine Befürchtung wohl richtig ist, der Bemessungssatz bezieht sich sowohl auf bis zu 50% der entstandenen Kosten als auch auf bis zu 50% der gezahlten Beiträge.

    Ich hatte gehofft, dass bei einer Rechnung von z.B. 2000€ auch die gesamte Rechnung übernommen wird, wenn ich zuvor schon über 4000€ an Versicherungsbeiträgen bezahlt hatte. Jetzt werden nur 1000€ übernommen und meine letzte Abrechnung war wohl leider korrekt. Hatte auf einen Fehler seitens der Beihilfestelle gehofft. Frustrierend...

  • Moment, nur dass wir uns richtig verstehen: wenn du eine Arztechnung bekommst, müsste die von der GKV komplett übernommen werden, nicht nur 50%, denn du zahlst ja sowohlk´AN als auch AG Anteil.

    Du bekommst also bei deinem Beispiel 1000 Euro, die du behalten kannst

  • Ja, klar, die Arztrechnung läuft direkt über die GKV bzw. wird mit dem Kärtchen abgerechnet. Und von den 1000€, die ich "behalten" kann, zahle ich dann 1,4 Monatsbeiträge :D. Das entspricht dann meinem "Arbeitgeberanteil", auf den restlichen gezahlten Beiträgen bleibe ich sitzen. Oder werde wieder krank:autsch:.

  • Oder anders gesagt, um die Hälfte der im Jahr anfallenden GKV-Kosten von 8400€ wieder erstattet zu bekommen, wie es bei der pauschalen Beihilfe in anderen Bundesländern der Fall wäre, muss man in Hessen 14 Tage oder so ins Krankenhaus. Oder man arbeitet 3 Monate im Jahr nur für die KV. :schreien:

  • Oder anders gesagt, um die Hälfte der im Jahr anfallenden GKV-Kosten von 8400€ wieder erstattet zu bekommen, wie es bei der pauschalen Beihilfe in anderen Bundesländern der Fall wäre, muss man in Hessen 14 Tage oder so ins Krankenhaus. Oder man arbeitet 3 Monate im Jahr nur für die KV. :schreien:

    Deswegen macht es in Hessen auch nur in Ausnahmen Sinn, in der GKV zu sein.

  • Es ist wirklich grotesk. Meine Gespächspartnerin sagte damals sowas wie "ich gehe jetzt zum Zahnarzt zur Zahnreinigung, um etwas Geld zu verdienen" und das führte dann eben zu meinem Laienwissen

  • Es ist wirklich grotesk. Meine Gespächspartnerin sagte damals sowas wie "ich gehe jetzt zum Zahnarzt zur Zahnreinigung, um etwas Geld zu verdienen" und das führte dann eben zu meinem Laienwissen

    Weil Sie das doppelt abgerechnet hat?

  • s3g4 Nein, man muss es nicht "doppelt abrechnen", sondern das System hessische Sachleistungsbeihilfe funktioniert so.

    Man bekommt keinen Arbeitgeberzuschuss, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, sondern bezahlt 15,2% vom Brutto plus Pflegeversicherung aus eigener Tasche. Man geht ganz normal mit der Krankenkassenkarte zum Arzt. Der rechnet seine Leistung auch ganz normal mit der GKV ab, bescheinigt aber auf einem Vordruck die erbrachte Leistung (und nimmt dafür 5€ Gebühr). Diesen Vordruck schickt man dann zur Krankenkasse, worauf diese nun bescheinigen muss, wieviel sie für diese Leistung bezahlt hat. Das schickt sie zurück an den Versicherten, der reicht es bei der Beihilfestelle ein und erhält bis 50% der im Jahr angefallenen Kosten bis zu 50% der gezahlten Beiträge erstattet. Völlig absurd also...

    Da man aber "nur" Kassenpatient ist, ist es quasi unmöglich, so hohe Kosten zu generieren, außer, man ist wirklich schwer erkrankt oder benötigt z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen sehr teure Medikamente. Ansonsten bleibt man auf den gezahlten Beiträgen eben alleine sitzen. Meine letzte Zahnarztrechnung betrug z.B. 12€ nochwas, da habe ich mich fast schon geschämt, diesen Zettel abzugeben...

  • s3g4 Nein, man muss es nicht "doppelt abrechnen", sondern das System hessische Sachleistungsbeihilfe funktioniert so.

    Man bekommt keinen Arbeitgeberzuschuss, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, sondern bezahlt 15,2% vom Brutto plus Pflegeversicherung aus eigener Tasche. Man geht ganz normal mit der Krankenkassenkarte zum Arzt. Der rechnet seine Leistung auch ganz normal mit der GKV ab, bescheinigt aber auf einem Vordruck die erbrachte Leistung (und nimmt dafür 5€ Gebühr). Diesen Vordruck schickt man dann zur Krankenkasse, worauf diese nun bescheinigen muss, wieviel sie für diese Leistung bezahlt hat. Das schickt sie zurück an den Versicherten, der reicht es bei der Beihilfestelle ein und erhält bis 50% der im Jahr angefallenen Kosten bis zu 50% der gezahlten Beiträge erstattet. Völlig absurd also...

    Da man aber "nur" Kassenpatient ist, ist es quasi unmöglich, so hohe Kosten zu generieren, außer, man ist wirklich schwer erkrankt oder benötigt z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen sehr teure Medikamente. Ansonsten bleibt man auf den gezahlten Beiträgen eben alleine sitzen. Meine letzte Zahnarztrechnung betrug z.B. 12€ nochwas, da habe ich mich fast schon geschämt, diesen Zettel abzugeben...

    OK das wusste ich gar nicht. Ich habe mich damit nicht näher beschäftigt, das es überhaupt kein Sinn macht in die GKV zu gehen in Hessen. Wieso hast du das gemacht?

  • Das hat verschiedene Gründe. Zum Einen waren meine Angebote für die Privaten (anonyme Vorabfrage eines unabhängigen Maklers) im Ref nicht sonderlich weit von den damaligen 300€ der GKV entfernt, da ich aufgrund des Alters bei keiner Gesellschaft mehr einen Anwärtertarif bekommen hätte. Jetzt mit Planstelle sieht das halt leider anders aus. Zum Anderen habe ich eine Vorerkrankung, welche mich zwar null beeinträchtigt, den Versicherern aber scheinbar nicht so gut gefällt (hohe Risikozuschläge und viele Ablehnungen). Auch werde ich aufgrund des späten Einstiegsalters keine besonders rosige Pension zu erwarten haben (max 20 Dienstjahre + ein paar Kröten gesetzliche Rente aus der vorherigen Berufstätigkeit). Da schreckt mich der Gedanke, dass die Beiträge dann superhoch steigen bei kleinem Einkommen. In der GKV ist das ja aneinander gekoppelt. Und schlussendlich hoffe ich auf die pauschale Beihilfe auch in Hessen. Ich kann auch später noch in die PKV bzw. müsste mir noch mal neue Angebote einholen. Aber es gibt auch noch einige familiäre Aspekte + die Tatsache, dass ich das ganze private System sehr ungerecht finde. Insgesamt nervt mich, dass es altersdiskriminierend, frauenfeindlich (Kindererziehungszeiten usw.) und ungerecht gegenüber Menschen mit Einschränkungen bzw. Vorerkrankungen ist. Also harre ich der Dinge, beobachte die Politik und ärgere mich über unleiches Netto bei gleicher Arbeit zwischen den Kolleginnen und Kollegen. :cash:;(

  • (hohe Risikozuschläge und viele Ablehnungen

    Dürfen maximal 30% sein und abgelehnt kann man bei der Öffnungsaktion auch nicht werden. Aber dazu ist nun leider zu spät. Tut mir leid, hoffe für dich dass die pauschale Beihilfe auch Mal nach Hessen kommt

  • Nein, zu spät ist es nicht, bin noch keine 6 Monate auf Probe und beim Übergang auf Lebenszeit wäre es auch noch mal möglich. Dennoch sind 30% von 400 halt noch mal 120€ und dann nur im Basistarif. Das wäre die nächsten 10 Jahre noch günstiger als die GKV, würde mir aber im Alter oder bei Teilzeit über den Kopf wachsen. Wenn ich nur 1500€ Pension bzw. Einkommen habe sind 500€ PKV einfach zu viel... Mit hohem Eintrittsalter + Vorerkrankung + Teilzeit wg. Kindererziehung ist man einfach benachteiligt, in beiden Systemen. Die PKV wird ja immer teurer, je älter man ist. Die GKV orientiert sich am Einkommen.

  • Wenn ich nur 1500€ Pension bzw. Einkommen habe sind 500€ PKV einfach zu viel

    Wie kommst du denn auf 500€ in der Pension?


    ok sagen wir mal du hast jetzt die 520€ für die PKV die nächsten 10 Jahre. Ich lasse jetzt mal die Preiserhöhungen weg, denn die GKV hat höhere Erhöhungen.


    In 10 Jahren gehst du in Rente/Pension mit 1500€ (oder kommt da noch was dazu aus der Rentenversicherung). Der Beitrag zur GKV wäre dann 15,2% davon, also 228€.


    Ab der Pension steigt deine Beihilfe auf 70%, sinkt dein Beitrag von 520€ auf 312€


    Die PKV wird ja immer teurer, je älter man ist. Die GKV orientiert sich am Einkommen.

    Die GKV wird auch immer teurer. Mit A13 überschreitest du in den meisten Fällen die Bemessungsgrenze und damit steigen die Beiträge für dich auch immer weiter.

  • In der Pension ist doch die GKV dann wirklich deutlich niedriger. Und die letzten Jahre waren die Beiträge doch einigermaßen stabil. Ich würde auf jeden Fall in der GKV bleiben.

  • Du kriegst ja auch eine Mindestpension, die jetzt schon bei etwa 2000 Euro läge. Die gibt es immer, amtsunabhängig…je nach Besoldungsstufe ist ggf. auch die amtsabhängige Pension höher.


    Die frage ist auch, wieviele Kinder du hast…

  • Hallo nochmal,


    um zur Ausgangsfrage zurück zu kehren, ich habe jetzt bei der Beihilfestelle jemanden erreicht und es ist entgegen meiner Befürchtungen so, dass man die gesamten, von der Krankenkasse abgerechneten Kosten erstattet bekommt, bis zu 50% der gezahlten Beiträge. Also hat mein Arzt 1000€ bei der Krankenkasse abgerechnt und ich hatte im vorhergehenden Jahr Beiträge, die sich auf 2000€ oder darüber beliefen, bekomme ich die kompletten 1000€ wieder, nicht nur 500. Hätten sich die Kosten bei 2000€ gezahlten Beiträgen auf 1200€ belaufen, hätte ich trotzdem nur die 1000€ bekommen, weil die Grenze von 50% meiner Beiträge erreicht gewesen wäre.

    Außerdem kann man sich den ganzen Hickhack mit den Formularen bei den Ärzten einfach sparen, indem man sich 1-2x im Jahr eine Patientenquittung der GKV ausdrucken lässt und diese dann bei der Beihilfestelle einreicht.

    Das sind insofern gute Nachrichten, als dass es 1. weniger kompliziert ist und 2. im Krankheitsfall mehr Geld bedeutet.

    Absurd ist und bleibt natürlich, dass man NUR im Krankheitsfall Erstattungen bekommt und als gesunder Mensch leer ausgeht.

    Allerdings ist das natürlich auch ein positiver Aspekt im Hinblick aufs Alter/die Pension, denn da ist man ja tendenziell häufiger beim Arzt...


    Ich poste das hier noch mal, falls noch jemand in meiner Situation ist.


    Liebe Grüße und danke für Eure hilfreichen Beiträge! Es ist toll, dass man sich hier austauschen kann :)

  • Ich muss das leider revidieren. Nach heutigem, ausführlicheren Telefonat mit der Beihilfestelle ist es so, dass unterm Strich nur 50% der Rechnungsbeträge übernommen werden, auch, wenn damit die 50% der gezahlten Beiträge noch nicht ausgeschöpft sind. Man muss also schon richtig, richtig krank sein (und entsprechende Kosten verursachen), um die Hälfte seiner Beiträge zu bekommen. Somit muss ich alles noch mal durchrechnen und durchdenken. Es ist echt frustrierend. Am liebsten würde ich in ein Bundesland mit pauschaler Beihilfe wechseln, denn die Kosten und die Nachteile einer PKV scheinen mir in meiner persönlichen Situation dennoch schwer kalulierbar und riskant :(

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