Ich war jetzt an zwei Tagen am Flughafen und konnte nicht mitfliegen. Hoffe ich habe morgen Glück.
Beiträge von s3g4
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Wie anstrengend, sind deine Themen so kurz? Kann ich mir gar nicht vorstellen, es gibt bei mir viele Stunden in denen nur gearbeitet wird und wenig in Plenum gesprochen wird. Dann noch jeden dran zunehmen würde bei mir gar nicht zur Arbeitsatmosphäre passen.
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Und natürlich gibt man bei unentschuldigtem Fehlen die 6
Nein das ist eben nicht natürlich und auch nicht rechtlich standhaft. Wurde schon reichlich hier diskutiert.
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Kiwis müssen nicht geschält werden, eine Kollegin isst sie mit Schale, weil sie das in Australien so gelernt hat.
Muss aber wirklich nicht sein
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100km? Wie kann das sein?
Umkreis ist nicht gleich Fahrstrecke. Manchmal kann es blöd laufen, aber widersprechen würde ich auch in jedem Fall.
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Bei uns sind die kommunalen Jugendhilfeträger dafür verantwortlich. Bin mal gespannt wie gut das funktioniert, bei den Grundschulen, die ich kenne sieht's noch ziemlich düster aus.
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Eltern didaktisch Kind kaum unterstützen
Eltern können sowas auch nicht leisten, wenn sie keine Pädagogen sind.
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Lehrbefähigung gilt für die SEK1.
Nur ein nitpick, aber in der sek I gibt es keine Lehrbefähigung. Die gibt es nur in der Sek. II.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Versetzungsantrag. Das kann ein mehrjähriges Unterfangen werden.
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Keine harten Gefühle meinerseits, aber für mich ist das hier nicht der richtige Auskunftsort, ich schaue, ob ich anderswo an die Info komme. Macht's gut!
Du hast doch erklärt bekommen, dass dein Vorgehen so nicht korrekt ist. Auch wenn das in wenigstens Fällen gerichtlich geklärt wird, müsste wenigstens deine SL hier einhalten gebieten.
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Ich habe mir sagen lassen, dass das in den Bundesländern unterschiedlich ist, dass manche nämlich nur Halbjahresbenachrichtigungen oder -informationen z.B. heißen und gar nicht Zeugnis.
Das hängt sogar von der Schulform ab. In der Fachschule zum Beispiel gibt es bei uns auch nur Benachrichtigungen. Die sind nicht widerspruchsfähig. In anderen Schulformen gibt es aber Halbjahreszeugnisse.
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Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, nicht aber gegen Realakte (z. B. Note auf einem Zeugnis, die nicht über Zustandekommen einer Versetzung entscheidet).
Zeugnisse sind Verwaltungsakte. Egal ob es um Versetzung geht oder nicht.
Erstmal müssen wir den Eltern ihre Rechte nicht auf die Nase binden, die Rechtslage können diese sich selbst anlesen.
Nein das müssen wir natürlich nicht. Trotzdem müssen wir uns im rechtlichen Rahmen bewegen.
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Ich hab das Bundesland jetzt nicht erwähnt gesehen.
Hier in NRW wäre das Vorgehen so:
- Dokumentation aller Gespräche, Kontaktversuche und pädagog. Maßnahmen zwecks Wiederherstellen des zuverlässigen Schulbesuchs. Und zwar kontinuierlich auch parallel während aller weiteren Eskalationsstufen. Ohne das später kein Bußgeld!
- Attestpflicht androhen wegen Zweifel an Entschuldigungen
- Attestpflicht verhängen bei weiteren zweifelhaften Fehlzeiten
- 4-5 weitere Fehltage ohne ärztliche Bescheinigung: Anhörungsbogen an Kind+beide Erziehungsberechtigte rausschicken.
- 2 Wochen Zeit geben für Stellungnahme. SL guckt ob Stellungsnahme plausibel und akzeptabler Grund für Fehlzeiten.
- Danach Bußgeldantrag an die Bezirksregierung. Dabei kann man als Schule angeben ob gegen Kind und Eltern oder nur gegen das Kind oder nur gegen die Eltern und beim Kind ob Umwandlung in Sozialstunden.
Spätestens im Wiederholungsfall wird das empfindlich teuer. Erfahrungsgemäß beim ersten mal jeweils so ca. 100-200€ für Kind, Mutter und Vater. Im Wiederholungsfall ~600€ pro Person und danach ~1000€.
Zahlen die nicht, wird fürs Kind in Sozialstunden umgewandelt und für die Eltern im schlimmsten Fall in Arrest. Das ist also dann nicht mehr so lustig. Damit hat die Schule dann aber nichts mehr zu tun.Bis das durch ist, ist das Projekt vorbei bzw. ist es überhaupt nicht verhältnismäßig. Bisher ist noch gar nichts passiert, außer einer wütende Lehrkraft, die unbedingt darauf achten sollte sich im rechtlichen Rahmen zu bewegen und sich nicht emotional an solchen Nichtigkeiten abzuarbeiten.
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Man muss auch nicht beim ersten Elterngespräch gleich mit Fachpersonal auftauchen. Ich würde als Schule darum bitte mir das schriftlich reinzugeben damit wir uns das in Ruhe ansehen können.
Man muss sich auch nicht so bescheuert anstellen und erträgt es auch, wenn noch jemand anderes bei einem Gespräch dabei ist. Das dauert dann auch nicht länger und es gibt keine Rechtsanspruch auf irgendeine Handlung danach.
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Kannst du natürlich machen, wenn du nicht krank bist, ist das sehr mies gegenüber den Kollegen, aber egal, als Beamter ist das eine Sache. Wenn du das in der freien Wirtschaft häufig machst, bist bei Stellenabbau der erste, den sie vor die Tür setzen oder anderweitig versuchen loszuwerden.
Kennst du dich da aus? Ich habe häufig anderes beobachtet...
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Ich bin auf dem Stand, dass um Entschuldigung gebeten wird und ich sie nach Prüfung des berechtigten Grundes gewähre. Normalerweise tut ich das auch, aber hier ist ja offensichtlich, dass es keinen Grund gibt. Das ist aber auch nur, was ich an meiner Ausbildungsschule gelernt habe.
Der Stand ist rechtlich nicht haltbar. Bitte schau lieber in die entsprechenden Normen rein.
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Na bewerten werde ich sie schon, aber natürlich mit 6. Ich kann nicht verstehen, wieso man sowas nicht abstraft, es gibt doch die Schulpflicht.
Das ist gar keine gute Idee. Mach dich rechtlich nicht angreifbar
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Ich verlangte ein Attest, das kam nicht. Stattdessen schreibt ihre Mutter ihr zwei Entschuldigungen. Die erste bezieht sich auf den angeblichen Böller im Bus. Die zweite nennt gar keinen Grund
Kannst du das denn einfach verlangen? Kann ich mir nicht vorstellen.
Seit wann müssen Entschuldigung einen Grund enthalten?
Sobald eine Attestpflicht verhängt wurde, genügt eine einfache elterliche Entschuldigung nicht mehr
Kann eine Lehrkraft das so einfach, wegen Verdacht anordnen? Ich bin da nicht fit, kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen.
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So schlimm, wie es hier dargestellt wird ist es sicherlich nicht. Hinfliegen würde ich nicht, aber weil ich dort generell nicht hin möchte.
Ein Freund von mir ist beruflich oft in den USA und er hat keine Unterschied gemerkt. Die WM in Katar fand ich deutlich schlimmer.
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Eltern sollten sich doch darauf verlassen können, dass ihre Kinder unbeschadet nach Hause laufen können. Kein Wunder, dass es so viele Heli-Eltern gibt
Da hast du natürlich Recht. Die Schule hat aber hier nur versicherungstechnisch mit zu tun. Straftaten von unmündigen sind eine echt schwierige Kiste. Natürlich sind die Eltern hier gefragt und die können auch zu entsprechenden Maßnahmen gerichtlich verdonnert werden. Z.B. das Jugendamt einschalten.
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Ging es im Eröffnungsthread nicht um die Frage: Windows oder Mac?
Das ist richtig. Linux halte ich für den Einsatz im Unterricht auch nicht für sinnvoll. Linux hat seine Stärke im Serverbereich, da geht auch im Informatikunterricht sicherlich einiges. Ansonsten steht man sich mit kommerzieller Software doch etwas komfortabler.
Ein Gerät ohne Stifteingabe würde ich von vornherein ausschließen.
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