Schulwechsel wegen Mobbing und Schikanen als Quereinsteiger, nur wie realisieren?

  • Wenn ich das richtig gelesen habe, ist Millie auch als Quereinsteigerin einem Seminar zugeordnet - und die Seminarleitung hat hier die Vorgesetztenfunktion inne. Eine Versetzung oder ein Schulwechsel sieht die Verordnung nicht vor - das lässt zumindest Spielräume, wenn alle Seiten dies befürworten.

    Ich hatte bereits bei der Seminarleitung nachgefragt. Dort hieß es, das müsste übers Schulamt gehen. Dafür wären sie nicht zuständig, da ich wie eine angestellte Lehrerin gelte.

    Ansage des Seminars war, ich müsste über das Schulamt gehen. Theoretisch müsste ich ja dann einen Versetzungsantrag stellen. Nur der müsste ja wieder vom Schulleiter genehmigt werden, was aufs gleiche Problem hinaus kommt.

    Das Seminar sagte mir klipp und klar, für Quereinsteiger sei nur das Schulamt zuständig. Einen Wechsel können sie nur bei Lehramtsanwärtern realisieren.

  • Ich hatte bereits bei der Seminarleitung nachgefragt. Dort hieß es, das müsste übers Schulamt gehen. Dafür wären sie nicht zuständig, da ich wie eine angestellte Lehrerin gelte.

    Ansage des Seminars war, ich müsste über das Schulamt gehen. Theoretisch müsste ich ja dann einen Versetzungsantrag stellen. Nur der müsste ja wieder vom Schulleiter genehmigt werden, was aufs gleiche Problem hinaus kommt.

    Das Seminar sagte mir klipp und klar, für Quereinsteiger sei nur das Schulamt zuständig. Einen Wechsel können sie nur bei Lehramtsanwärtern realisieren.

    Hast du im Schulamt angerufen/Kontakt aufgenommen?

  • Ich bin Seiteneinsteigerin und war erst in Sachsen und bin jetzt in MV. Auch ich war/bin in beiden Bundesländern ganz normal angestellt und laufe über das Schulamt. Milli85: Hast du denn schon einen Versetzungsantrag gestellt? Wenn nein, mach es doch einfach mal. Ich hatte eine Kollegin, die wollte der Schulleiter auch nicht gehen lassen, aber mit Hilfe des ÖPR/LHPR wurde der Wechsel doch vollzogen, vor allem auch, weil der neue Schulleiter sie unbedingt haben wollte. Bist du in der GEW? Die könnten ggf. auch helfen.

    "Misserfolg ist nur eine Möglichkeit von vorne zu beginnen. Nur dieses mal etwas Intelligenter!" (Denis Waitley)

  • Der Schulleiter hat bestimmt, dass die Kollegen, deren Kurse du übernimmst bei dir im Unterricht sitzen sollen?

    Doppelbesetzung ist in der Ausbildung nun auch nichts ungewöhnliches.

  • und hat auch Vorteile und kann zur Entlastung beitragen, wenn man dafür offen ist.

    Ich war mit meinen Mentoren jeweils 2 Stunden doppeltgesteckt. Das ist bei uns so üblich und führt zur Entlastung der Mentoren. Außerdem konnte man sich im Anschluss über den Unterricht unterhalten.

  • Vielleicht hat sich auch ein bestimmter Kreis zu einer eigenen Weihnachtsfeier getroffen und es gibt einfach keine, die für die ganze Schule gedacht ist. Das muss ja auch jemand organisieren und wenn sich da keiner findet, gibts eben keine. Hast Du mal gefragt?

    Unsere Jungen fliegen auch alleine nach Malle, ohne die Alten zu fragen. Es scheint sich um ein Treffen im engeren Kreis zu handeln und nicht um eine offizielle Kollegiumsfeier, sonst würde es anders kommuniziert.

  • Ich hatte bereits bei der Seminarleitung nachgefragt. Dort hieß es, das müsste übers Schulamt gehen. Dafür wären sie nicht zuständig, da ich wie eine angestellte Lehrerin gelte.

    Ansage des Seminars war, ich müsste über das Schulamt gehen. Theoretisch müsste ich ja dann einen Versetzungsantrag stellen. Nur der müsste ja wieder vom Schulleiter genehmigt werden, was aufs gleiche Problem hinaus kommt.

    Das Seminar sagte mir klipp und klar, für Quereinsteiger sei nur das Schulamt zuständig. Einen Wechsel können sie nur bei Lehramtsanwärtern realisieren.

    OK. Also halten wir fest:
    Seminar sagt, Schulamt sei zuständig.
    Was sagt das Schulamt?
    Was sagt der Schulleiter zu einem möglichen Versetzungsantrag?

    Die Aussage der Seminarleitung finde ich so nicht in der LVO für Dein Bundesland. Dort ist § 27 einschlägig, der auch besagt, dass im übrigen für Dich die Vorschriften der LVO gelten. Zwischen Angestellten und BeamtInnen wird dort ebenso wenig unterschieden.

    Hier könnte es helfen, an einem der drei Tage zu den auf der Seite angegebenen telefonischen Sprechzeiten anzurufen und das Ganze mit Verweis auf die LVO von Frau M. klären zu lassen.

    Falls die Seminarleitung wie von mir vermutet für Dich zuständig sein sollte, dürfte ein Schulwechsel, sofern von allen Beteiligten für sinnvoll erachtet werden sollte, grundsätzlich machbar sein. Falls nicht, solltest Du Dir die einschlägigen Paragraphen der für Dich dann geltenden Verordnungstexte nennen lassen.

    Bedenke stets, dass die SachbearbeiterInnen, die ans Telefon gehen, mitunter auch nur die allgemeinen Fälle und Konstellationen kennen und dann bei komplizierteren Sachverhalten kapitulieren müssen. Da ist es sinnvoll, nachzuhaken und zu fragen, wer denn dann eine passende Ansprechperson sein könnte.

    Eine weitere wichtige Sache ist "Selbstermächtigung". In diesem Fall bedeutet das, dass Du Dich selbst in die für Dich geltenden Rechtsverordnungen etc. einliest und um Deine Rechte und Pflichten und Dein Dienstverhältnis aktiv weißt. Wenn das der Fall ist, kannst Du mit gezielten (kritischen) Rückfragen bei den zuständigen Stellen womöglich eine Menge erreichen.

    Gleichzeitig sei Dir dringend noch einmal empfohlen, deeskalierende Maßnahmen an Deiner Schule einzuleiten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Die jungen Kollegen und ich wissen doch, dass es eine organisierte Feier war, zu der wir nicht eingeladen waren, da dies bei whats app kommuniziert wurde

    Ok, dann ist es keine Weihnachtsfeier im klassischen Sinne, sondern ein Treffen unter Kolleg/innen. Das gibts sicher an vielen Schulen. Wir haben auch einige Gruppen, die sich extra nochmal treffen - nicht nur zu Weihnachten. Ich bin da nicht dabei und muss es auch nicht. Das solltest Du nicht persönlich nehmen.

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