dann brauchst du nicht alle anderen Möglichkeiten aufzulisten und diese Möglichkeit ist tatsächlich nicht in jedem BL möglich (ich bin wirklich 99% sicher, dass es in NRW nicht möglich ist. Wir haben schon Leute an den Ersatzschuldienst "verloren", sie hätten sich innerhalb einer gewissen Zeit zurück entscheiden können, aber nicht im Sinne der Abordnung. und keine*r kam zurück
)
Das sieht euer Schulgesetz aber anders.
§ 103 Abs. 3
Zitat(3) Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen können ohne Dienstbezüge zur Dienstleistung an Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen beurlaubt werden. Die Zeit, während der eine ohne Dienstbezüge beurlaubte Lehrkraft an einer Ersatzschule tätig ist, ist bezüglich der Ruhegehaltfähigkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst gleichgestellt.
Abordnungen gehen nicht, das ist aber auch logisch.