Beiträge von s3g4

    m Büro ist es schwieriger zu mogeln. In unserem Beruf wird der Dienstherr das aber kaum durchsetzen können, weshalb die Arbeitszeiterfassung wenig Aussagekraft haben wird.

    Was ist denn schwierig daran im Büro? Man muss dort sein ja. Ich habe schon Wochen in Büros verbracht ohne auch nur eine Finger krumm zu machen.


    Ich werde eine Zeiterfassung für Lehrkräfte eben so nutzen, dass sie mir zum Vorteil dient. Da ich diese eh unnötig finde.

    Die Zeiterfassung muss auch daheim erfolgen können. Also wird man häufiger vergessen die Zeit zu erfassen, sich in ruhigeren Zeiten und den Ferien einfach einloggen und gar nichts machen und in hochzeiten eine Menge Mehrarbeit haben.

    Die Pläne der Bundesregierung sind noch nicht durch, also können mehr als 10h je Tag nicht erfasst werden. Dann muss es eine Gleitzeitvereinbarung geben. Danach wird das Konto nach einem bestimmten Füllstand gekappt. Die 30 Tage Urlaub müssen verteilt und genehmigt werden. Und so weiter. Ihr werdet euch umschauen.

    Ich finde die offizielle Zeiterfassung wirklich schwachsinnig.

    das Klimagerät und die Option Switch 2

    Oho der Herr Großverdiener.

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    s3g4 dürfte dir für Hessen Hinweise geben können.

    Hier kommt es tatsächlich auf viele Faktoren an. Besonders der Grund für die Dienstunfähigkeit ist wichtig. Es kann gut passieren dass zunächst die Dienstfähigkeit erneut geprüft wird. Ob man sich die Tätigkeit genehmigen lassen muss weiß ich nicht sicher, kann ich mir aber gut vorstellen. Diese kann dann natürlich auch versagt werden.

    Auch im Ruhestand kann man sich noch aus den Dienst entlassen lassen, wenn man etwas machen möchte.

    Die Schwerbehindertenvertretung ist hier wirklich die beste Anlaufstelle.

    Zumindest für NRW würde ich dir sagen, dass du verpflichtet bist selber darauf zu achten, was auf deiner Lohnabrechnung passiert. Du hast selbst geschrieben, dass es zwar bemerkt hast, dich aber nicht gekümmert hast.

    Ohne Ernennungsurkunde ändert sich die Gehaltsabrechnung nicht ;)

    Mein Tipp ohne Verwaltungsrechtler zu sein ist:


    Dumm gelaufen - Persönliches Pech

    Das sehe ich ganz anders. Die Differenz müsste, meiner Einschätzung nach, Rückwirkend nach der Bewährungszeit gezahlt werden.

    Exakt so wie du es beschrieben hast sollte der Weg bei mir auch sein. Nach Probezeit auf A14, dann ein Jahr später auf A15.

    Aber nach der Probezeit erfolgte die Hochstufung eben nicht. Dies kann nicht mehr rückwirkend geschehen. Und entsprechend wird der Sprung auf A15 auch viel, viel später kommen.

    Und was ich jetzt tun kann, das weiß ich gerade nicht wirklich.

    Los gelöst vom Beförderungszeitpunkt hast du, zumindest ist es bei uns so, eine Anspruch auf höhere Besoldung. Ich hatte 3 Monate Bewährung bei meiner Beförderungsstelle. Der Beförderungszeitpunkt war allerdings erst 8 Monate nach der Ernennung. Für die verliebenen 5 Monate habe ich rückwirkend die Gehaltsdifferenz bekommen. Aber er nachdem die Beförderung wirksam war.

    Ich bin derzeit Lehrerin mit A13. Seit August 2024 bin ich stellvertretende Schulleitung an einem Gymnasium im Norden Deutschlands. Es handelt sich dabei um eine A15-Stelle.
    Nach sechs Monaten, also im Februar 2025, hätte ich auf A14 befördert werden müssen, da ich ein höherwertiges Amt seit mehr als sechs Monaten ausübe.
    Im Mai 2025 wurde ich offiziell bestätigt – mit Votum aus dem Kollegium und weiteren Gremien.

    Aus dem Post geht für mich nicht ganz hervor ob du hier für die Stelle der stv. SL besetzt wurdest oder ob du diese "nur" ausübst. Wenn du sagst bestätigt gehe ich aber davon aus.

    Die telefonische Krankschreibung ist in JEDER Praxis bis zu 5 Tage möglich, das ermöglicht ein Bundesgesetz. Beim bekannten Hausarzt. Habt ihr denn wirklich schon danach gefragt? Und deutlich gemacht, dass ihr es körperlich nicht in die Praxis schafft?

    Es hat aber nicht jeder einen bekannten Hausarzt. Meinen habe ich noch nie gesehen. Ich bestelle dort immer nur Rezepte. Wenn ich da anrufe, weiß ich nicht ob übers Telefon einfach krankgeschrieben werden kann. Weiterhin hat auch nicht jeder einen Hausarzt (das ist keine Pflicht). Es gibt viele Gründe und es geht auch niemand was an, welche medizinische Hilfe ich Anspruch nehmen will.

    Im Prinzip ist das nur eine Version der idiotischen und ideologisierten Forderung, Lehramt solle eine Berufung, kein Beruf sein. Es ist erstmal ein Job, und wenn man den Job gerne macht, ist das ein Bonus. Das gleiche gilt für klassische A14-Aufgaben. Auch das sind erstmal dienstliche Aufgaben, wenn man daran Interesse hat, ist das ein Bonus aber nicht unbedingt grundlegend. Und wer hat schon wirklich Interesse daran, Lehrbücher zu verwalten, zu bestellen, auszugeben und wieder einzusammeln? Jetzt mal ehrlich?

    Es geht dabei nicht um Berufung oder Beruf. Ich sehe das wie du. Das idiotische ist eigentlich das System an sich. In einer normalen Firma kann ich jeden meiner Angestellten einfach selbst befördern. Wenn ich keine geeigneten Kandidaten intern habe, dann schreibe ich die Stelle extern aus. Habe ich mehrere geeignete intern, dann schreibe ich die Stelle nur intern aus. Das können Schulen nicht machen, also macht man einen Affentanz um dieser Situation Rechnung zu tragen. Sicherlich kommt dabei auch die Einstellung der SL zum Beruf mit rein.

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