Hessisches Schulgesetz – Handyverbot: auch gültig für Ersaztschulen?

  • Im Kollegenkreis hat sich eine interessante Diskussion bezüglich des neuen § 69 (7) im Hessischen Schulgesetz zum Handyverbot ergeben: Gilt der neue § 68 (7) HSchG nur für öffentliche Schulen oder auch uneingeschränkt für staatlich anerkannte private Schulen in freier Trägerschaft? Mithin wird in § 69 (2) HSchG angeführt: "Satz 1 und 2 gelten auch für Ersatzschulen." Das würde man bei einer Allgemeingültigkeit des Gesetzes über alle Schulträger hinweg eher nicht schreiben oder?

    Hat jemand eine Idee?

  • Im Kollegenkreis hat sich eine interessante Diskussion bezüglich des neuen § 69 (7) im Hessischen Schulgesetz zum Handyverbot ergeben: Gilt der neue § 68 (7) HSchG nur für öffentliche Schulen oder auch uneingeschränkt für staatlich anerkannte private Schulen in freier Trägerschaft? Mithin wird in § 69 (2) HSchG angeführt: "Satz 1 und 2 gelten auch für Ersatzschulen." Das würde man bei einer Allgemeingültigkeit des Gesetzes über alle Schulträger hinweg eher nicht schreiben oder?

    Hat jemand eine Idee?

    Nein, für Ersatzschulen gilt das nicht.

  • Meine Töchter gehen auf eine private Schule und die haben das Gesetz schon jetzt übernommen und sogar vor den Ferien einen Probelauf gemacht.

    Also da gilt es. Aber theoretisch müsste es nicht.

  • Meine Töchter gehen auf eine private Schule und die haben das Gesetz schon jetzt übernommen und sogar vor den Ferien einen Probelauf gemacht.

    Also da gilt es. Aber theoretisch müsste es nicht.

    Die Regelung über die Schulordnung oder die Schulverträge ist natürlich gültig. Das hat aber nichts mit dem HSchG zutun, sondern ist rein privatrechtlich begründet.

  • Schon klar, aber wenn Privatschulen eine Regelung haben möchten, können sie sie ja einführen.

    Vielleicht habe ich die Frage aber auch falsch herum verstanden, und es ist die Angst, diese Regelung übernehmen zu müssen.

  • Im Kollegenkreis hat sich eine interessante Diskussion bezüglich des neuen § 69 (7) im Hessischen Schulgesetz zum Handyverbot ergeben: Gilt der neue § 68 (7) HSchG nur für öffentliche Schulen oder auch uneingeschränkt für staatlich anerkannte private Schulen in freier Trägerschaft? Mithin wird in § 69 (2) HSchG angeführt: "Satz 1 und 2 gelten auch für Ersatzschulen." Das würde man bei einer Allgemeingültigkeit des Gesetzes über alle Schulträger hinweg eher nicht schreiben oder?

    Hat jemand eine Idee?

    Ich vermute nicht. Der Witz von Ersatzschulen ist ja gerade, dass sie ihr eigenes Konzept haben, das sie von anderen Schulen unterscheidet. Es gibt Grundsätze, an die sich Ersatzschulen halten müssen aber nicht jeder Paragraph aus dem SchulG ist relevant.

    Ich weiß allerdings nicht, wie es funktioniert und ob man sich jede Regelung, die anders als im SchulG ist, genehmigen lassen muss.

  • Ich weiß allerdings nicht, wie es funktioniert und ob man sich jede Regelung, die anders als im SchulG ist, genehmigen lassen muss.

    Das ist doch der Witz. Vom HSchG sind für die Ersatzschulen nur ein paar wenige Artikel relevant. Es wären nur Regelungen relevant, die die Genehmigungsgrundlage berühren würden.

  • Ich kann jetzt nicht für Hessen sprechen, in NRW ist alles was Unterrichtsinhalte, Zeugnisse und Abschlüsse angeht für Ersatzschulen verbindlich, das meiste andere kann in eigener Verantwortung geklärt werden.

    Hessen wirkt da mit §170 im Schulgesetz noch etwas freigiebiger für Ersatzschulen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wir standen letztes Jahr vor einem ähnlichen Problem – vor allem die ständige Ablenkung durch Handys, Diskussionen über Regeln, unterschiedliche Haltungen im Kollegium.

    Unser SL-Team hat dann zusammen mit der Schulkonferenz entschieden, dass wir auf ein System mit zentraler Aufbewahrung setzen – nicht als Verbot, sondern als klare Routine.

    Seitdem nutzen wir [Handyschränke]* (so heißen die bei uns). Das sind einfache abschließbare Metallboxen für 40 Handys – wir haben in jedem Klassenzimmer aufgehängt. Jeder Kollege hat einen RFID-Schlüsselanhänger. Die Schüler legen morgens ihr Handy rein, fertig. Kein ewiges Diskutieren mehr.

    Der Effekt ist echt bemerkenswert: mehr Ruhe, mehr Fokus – und die Schüler akzeptieren das, weil es klar geregelt ist. Ich war anfangs skeptisch, aber inzwischen bin ich Fan.

    Falls ihr sowas diskutiert, kann ich nur diese Box nur empfehlen. Uns hat das geholfen, das Kollegium zu überzeugen.

    *Sorry für das Edit (Mod) und für die vielleicht unpassende Unterstellung, aber als erster Beitrag den Namen einer Lösung nennen, ich habe es leicht umbenannt, jede*r kann nach einer möglichen, solchen Lösung suchen.
    Chabernaque: Nichts für ungut, schreib ruhig mehr zu dir, aber die Kombi von "erster Beitrag" auf nicht aktuellen Thread, "Markenname" und "Ablenkung durch Handys in der Primarstufe" (bin ich zu naiv?) war mir doch zu wild. Nicht desto trotz: Willkommen im Forum,
    Chili

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