Beiträge von ChatNoir88

    Ich habe gestern mal vorsichtig telefonisch angefragt, ob absehbar ist, wann ich einen Termin für meinen Mann vereinbaren kann als Kontaktperson von Schwangeren. Jetzt ist zumindest auf der NRW-Seite ein Zeitraum angegeben (Ende März). Da aber in NRW Gruppe 1 noch immer nicht durch ist und nur „Ausnahmegruppen“ der Priorität 2 einen Termin machen können, glaube ich da noch nicht dran.

    Die nette Frau am Telefon meinte auch nur, sie wisse nichts genaues und um den Start nicht zu verpassen, solle ich einfach regelmäßig nach Infos suchen.

    Da wird der Unterschied zwischen den Bls echt deutlich.

    Hallo zusammen, ich lese gerade, dass es einen Bescheid gibt und wundere mich, da ich überhaupt gar nichts von der Bezirksregierung erhalten habe. Ich bin zur Zeit schwanger, habe meine Schwangerschaft der SL gemeldet und seitdem nichts mehr gehört. Den Beginn meiner Mutterschutzfrist kenne ich nur von meiner Gynäkologin.

    Woher erhalte ich denn diese Bescheinigung?

    Huhu,

    ich habe kurz nach meiner Mitteilung der Schwangerschaft und Abgabe eines Attests ein Schreiben der Bezirksregierung (MS) bekommen, in dem der Beginn des Mutterschutzes eingetragen ist und das gleichzeitig zur Beantragung der Elternzeit dient. Dieses Formular muss ich ausgefüllt dann an Schule und Bezirksregierung senden, um meine Elternzeit mitzuteilen (sowie Wunsch auf Teilzeit etc).

    Ich habe das Buch dieses Schuljahr mit meiner 9 gemacht - wir sind ein kleiner, familiärer und leistungsstarker Kurs, deshalb habe ich uns das zugetraut, auch wenn wir leider fast alles im Distanzunterricht machen musste und so viel zu wenig diskutieren konnte.

    Den Schülern hat es gefallen, sie fanden es aber auch herausfordernd. Deshalb würde ich es auch nicht für einen noch „neuen“ Kurs empfehlen.

    In einer 8 vor zwei Jahren habe ich zum Beispiel „Letztendlich sind wir dem Universum egal“ gelesen - das ist meiner Meinung nach weniger anspruchsvoll, bietet aber dennoch viele Ansatzpunkte für philosophische Fragen - Nachteil hier: es ist relativ lang und teilweise etwas redundant, evtl. kann man auch mit Auszügen arbeiten.

    Ich kenne das Problem nicht direkt, da ich aktuell nicht mehr mit dem Wartebereich arbeite, aber du kannst in der laufenden Besprechung unter Besprechungsdetails den Warteraum deaktivieren, dann dürfte es mir den Breakout-Räumen hoffentlich kein Problem mehr geben und zum Start der Konferenz kannst du aber trotzdem kontrollieren, wen du in die Konferenz lässt.

    Achso, ich dachte, erst dann wäre die Examensprüfung oder die Notenausgabe. So sollte es natürlich kein Problem sein sich zu bewerben, da der Stellenantritt dann eh erst am ersten Tag des neuen Schuljahrs ist, in NRW dann der 16.8. (?).

    Viele Stellen werden jeweils zu den Halbjahren ausgeschrieben, dh. zu den Sommerferien kommen weitere Stellen. Zum 1.5. und 1.11. gibt es meist weniger Stellen.

    Wobei du mit dem 21.07. recht spät sein dürftest, die Stellen werden vermutlich im Juni ausgeschrieben.

    Ich finde hier den Textschlüssel Philosophie von Wittschier ganz gut, da sind einige Anregungen mit Beispielen zu finden. Aus dem Buch habe ich auch schon einige Methoden sinnvoll nutzen können.

    Es bleibt natürlich schwierig, die Textarbeit abwechslungsreich zu gestalten. Was ich gerne mache, ist aus den Texten Begriffsnetze/Concept-Maps erstellen (ggf. mit Textverweisen und/oder Hilfestellungen).

    Auch ein Interview anhand der Textposition verfassen kann ganz kreativ sein - vorher bleibt natürlich das Lesen und Nachvollziehen...

    Wir hatten nach den Weihnachtsferien auch „Study-Halls“ angeboten für SuS, die zuhause nicht die Ausstattung oder die Konzentration für ein Lernen auf Distanz hatten. Das Konzept wurde dann erstmal wieder unterbunden und wird jetzt wahrscheinlich wiederbelebt. Bei uns helfen hier unsere Sozialpädagogen aus und unterstützen.

    Moebius

    Ich habe hier gerade eine frische Abrechnung liegen von meinen Partner (kein Lehrer) und diese beläuft sich auch auf ~150 Euro samt DNA-Isolierung.

    Was mich wundert ist, dass ich bei dem anlasslosen Lehrertest auch einmal fälschlicherweise eine Rechnung bekommen habe und die um die 38 Euro betrug, obwohl es auch ein PCR-Test war.

    Ja, jedes Team hat ein eigenes Notizbuch und die Mitglieder haben alle Zugriff darauf. Die Seite muss dann nur noch im für alle öffentlichen Collaboration Space im Notizbuch hinterlegt sein. Dazu gibts notfalls aber auch viele Videos - OneNote ist zu Beginn manchmal noch etwas unübersichtlich, aber wenn man einmal die Struktur durchschaut und für sich angepasst hat, ist es wirklich super.

    Man könnte das über das Kursnotizbuch (OneNote) machen lassen, wenn ihr entsprechende Kurse eingerichtet habt. Dort gibt es den Collaboration Space, wo jeder gleichzeitig auf einer Seite arbeiten kann - dort könnte eine Karte eingefügt und entsprechend markiert werden durch die Teilnehmer. Oder man macht eine Videokonferenz und arbeitet über das Whiteboard, das man dort digital einblenden kann - dort müsste auch ein Bild einzufügen sein, dass dann beschriftet werden kann.

    Was ggf. noch wichtig sein könnte: die Öffnungsklausel funktioniert nur einmal. Da es sein kann, dass man zwischen Ref und Planstelle ggf. den Anspruch auf private Krankenversicherung verliert, kann man über diesen Weg bei fester Stelle mit Verbeamtung nicht mehr in die PKV, soweit ich weiß. Da könnte es sinnvoll sein, im Ref in den sauren Apfel der freiwillig gesetzlichen Versicherung zu beißen. Was auch möglich sein könnte, ist eine Anwartschaft.

    Ps: in den Merkblättern findet sich eig nur die Formulierung, dass die Kinder Beihilfe berechtigt sind, die in Familienzuschlag berücksichtigt werden können....also bezogen auf die Person des Kindes, nicht auf den jeweiligen Empfänger der Familienzulage...aber das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Praxis der Verwaltung sein!

    Ich glaube, dass der folgende Passus hier greift:

    3.3 Mehrere Anspruchsberechtigte mit Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder

    Sofern mehrere Personen Anspruch auf den Familienzuschlag für Kinder oder vergleichbare Leistungen für Kinder haben, erhält die Person den Familienzuschlag für die Kinder, die das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz erhält oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 oder 65 EStG, bzw. der §§ 3 oder 4 BKGG erhalten würde.

    Mehrere anspruchsberechtigte Personen können vorhanden sein, wenn eine weitere Person, zu der das Kind ebenfalls eine im Gesetz oder Tarifvertrag bestimmte Stellung einnimmt, beschäftigt ist oder Mutterschaftsgeld oder Versorgungsbezüge erhält.

    Das bezieht sich nur auf den Familienzuschlag 2 (für das Kind), den Familienzuschlag 1 erhalten wir aktuell hälftig.

    In der Meldung der Beihilfe (Anlage Kind) wird auch noch einmal auf den Familienzuschlag verwiesen.

    Werde mich auch im Kollegium umhören, da gibts ja doch einige Lehrerpaare.

    Vielen Dank auf jeden Fall für den Input!

    Wozu festlegen? Eigentlich dürfte es egal sein, wo das Kind versichert ist...

    Den Zuschlag bekommt ja immer der dienstlich aktive Partner.

    Alles andere ist ja eine Wette auf auftretende Krankheiten, die man meist verliert ;-).

    Die Beihilfe für das Kind kann nur der Partner erhalten, der den Familienzuschlag bekommt, deshalb muss man das beim LBV festlegen. Das ist wohl seit 2020 so.

    Und bezüglich der KDP ist es meiner Vermutung nach für uns nicht egal...

    Nicht ganz vergessen sollte man gewisse Szenarien im Leben wie eine Trennung... Bei zwei Beamten ist das jetzt die Frage. Kindergeld- und damit Familienzuschlag- und beihilfeberechtigt ist ja der, bei dem das Kind dann gemeldet ist (und der dann folglich als alleinerziehend gilt - der andere ist dann der "Umgangselternteil" - 50:50-Wechselmodell jetzt mal nicht mitgedacht).

    Ob man das nachträglich mitsamt PKV für das Kind noch ändern kann (Stichwort Gesundheitsprüfung), müsste man bei der Versicherung erfragen.

    Wobei man das ja nicht wirklich verhindern kann, da ja bei einen Trennung das Kind ja nicht zwingend bei der Mutter leben muss... aber da werde ich auf jeden Fall bei der Versicherung nachfragen.

    Hey

    ist denn tatsächlich immer derjenige berechtigt, den Familienzuschlag zu erhalten, der auch das Kindergeld bekommt?

    Bei zwei Beamten wird doch der Zuschlag auch während der Elternzeit an denjenigen verbeamteten Partner gezahlt, der gerade im Dienst ist?

    Ich drehe durch... das hatte ich auch irgendwo noch im Hinterkopf, aber da muss es doch möglich sein, sich festzulegen oder? Wir werden nämlich abwechselnd in Elternzeit sein. Ich vermute hier, dass dann in der Elternzeit meines Mannes der Zuschlag schlicht wegfällt, aber eigentlich bei ihm „verbucht“ wird...

    Es ist echt ein Graus mit 2 Beamten, auch wenn’s sonst viele Vorteile haben kann -.-

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