Kinder in der PKV

  • Guten Abend zusammen,


    ich werde im November ins Ref gehen. Aktuell bin ich noch in der GKV zusammen mit meinen Kindern, da ich noch in Elternzeit bei meinem alten Arbeitgeber bin. Mein Mann ist in der PKV aber ohne Beihilfe. Die Kinder müssen also so oder so unabhängig von mir in die PKV denn wenn ich freiwillig in der GKV bleibe zwingt diese sie aufgrund der PKV und des Einkommens meines Mannes in die Private.
    Nun habe ich Anlass zur Vermutung, dass meine Große eine länger andauernde Behandlung braucht, die aber einen Risikoaufschlag in der PKV zur Folge hätte. Es ist nichts akutes sonst wäre ich längst los.


    Kann ich für die Kinder auch eine Anwartschaft abschließen? Macht das Sinn bis November? Oder lieber einfach warten? Hat jemand seine Kinder freiwillig in der GKV gelassen? Was berechnen die dann?

  • In der GKV berechnen sie den vollen Beitrag, das müssten ca. 180 Euro im Monat pro Kind sein. Dein Mann verdient mehr als du und über der Beitragsbemessungsgrenze?

    Mein Mann ist in der PKV aber ohne Beihilfe. Die Kinder müssen also so oder so unabhängig von mir in die PKV denn wenn ich freiwillig in der GKV bleibe zwingt diese sie aufgrund der PKV und des Einkommens meines Mannes in die Private.

    Dazu zwingen sie sie nie, nur zur eigenen Versicherung, welche dies aber ist, entscheidet ihr.

  • Ja das ist natürlich richtig da habe ich mich blöd ausgedrückt. Wir hatten aber bereits bei der Geburt unserer Großen (damals war nicht klar ob sie zu mir in die GKV kann) bei unseren Versicherungen angefragt und festgestellt, dass die PKV deutlich günstiger gewesen wäre auch ohne Beihilfe als eine freiwillige gesetzliche Versicherung.

    • Offizieller Beitrag

    Selbst bei 70% Risikozuschlag ist der monatliche Beitrag für das privatversicherte Kind aufgrund von 80% Beihilfe, wenn man im Schuldienst ist, relativ niedrig.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich hole einmal diesen alten Thread hoch, da zumindest der Titel zu meiner Frage passt.

    Wir stehen langsam aber sicher vor der Frage, bei wem das zukünftige Kind versichert werden soll. Eckdaten: wir sind beide Landesbeamten in NRW mit Anspruch auf Beihilfe (50%).

    Mein Gedanke war nun, Beihilfe für das Kind bei meinem Mann geltend zu machen, da seine Kostendämpfungspauschale bei 150 Euro liegt und meine bei 300 - durch das Kond sinkt diese jeweils um 60 Euro.

    Bei einem zweiten Kind würde der Beihilfesatz zusätzlich noch auf 70% steigen und seine PKV ist teurer als meine.

    Nun sagte mir meine Sachbearbeiterin der Beihilfe, das ich das gut überlegen sollte und dies eine relativ endgültige Entscheidung ist und man ja eh relativ schnell die Pauschale übertrifft - wir sind aber beide eher selten beim Arzt und ich sehe eher das Kind als potenziellen „Arztkostenfaktor“.

    Habe ich irgendwas übersehen, was gegen meine Überlegung spricht oder hat jemand hier Erfahrungen mit so einer Konstellation? Das Telefonat hat mich doch verunsichert...

  • In vielen Bundesländern ist das auch mit dem Kindergeld gekoppelt, aber Beihilfe und Versicherung des Kindes sind glaube ich unabhängig, zumal doch die Kinder soviel ich weiß eh eine eigene Versicherung haben und gar nicht ein wirkliches "über" dabei rauskommt.


    Also fragt da evtl. mal bei den Versicherungen an.

  • Ja genau, derjenige der das Kindergeld und den Familienzuschlag erhält, der kann das Kind bei der Beihife geltend machen - entsprechend würde mein Mann dann beides beantragen. Die Versicherung selbst spielt keine wirkliche Rolle (wir sind dazu auch noch bei der gleichen PKV), aber da das Kind 80% Beihilfe erhält, dachte ich, eine niedrigere Kostendämpfungspauschale würde entsprechend Sinn machen...

  • Die Überlegung kann ich nachvollziehen.

    Das macht mit dem Kindergeld übrigens vor allem nachher bei mir als zwei Kindern Sinn, denn für die Kindergeld-Höhe ist egal, wer dieses bezieht, für die Beihilfe aber nicht, sprich bei z.B. 4 Kindern kann jeder den höheren Beihilfesatz dann erhalten, wenn jeder für zwei Kinder Kindergeld erhält.

  • Ok, das beruhigt mich schonmal, dass ich nicht völlig in die falsche Richtung gedacht habe - dann bleibt für uns nur abzuwägen, wer in den nächsten Jahren wohl mehr Rechnungen haben wird, ich, mein Mann oder das Kind 😅


    Edit: Und das man das Kindergeld splitten kannst, war mir gar nicht bewusst! Auch wenn vier Kinder aktuell eher unwahrscheinlich sind, ist das eine interessante Info.

  • Falls das eine Rolle spielt: in TZ wird die KDP auch noch mal gesenkt. Meine beträgt jetzt mit 2 Kindern und 16 Stunden noch so ca 60€ (statt 300€).

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Da meine Kinder schon lange aus meiner Versicherungsverantwortung raus sind, hab ich Folgendes nicht mehr so genau auf dem Schirm, aber wenn ich recht erinnere ...


    ... gab es bei meinem Jüngsten irgendwelche Probleme, als er bei Volljährigkeit aus der PKV raus und in die GKV rein wollte.


    Das passt vielleicht hier nicht so ganz zu dem oben Angesprochenen; vielleicht kann das aber doch auch noch zu den Überlegungen beitragen.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Nicht ganz vergessen sollte man gewisse Szenarien im Leben wie eine Trennung... Bei zwei Beamten ist das jetzt die Frage. Kindergeld- und damit Familienzuschlag- und beihilfeberechtigt ist ja der, bei dem das Kind dann gemeldet ist (und der dann folglich als alleinerziehend gilt - der andere ist dann der "Umgangselternteil" - 50:50-Wechselmodell jetzt mal nicht mitgedacht).

    Ob man das nachträglich mitsamt PKV für das Kind noch ändern kann (Stichwort Gesundheitsprüfung), müsste man bei der Versicherung erfragen.

  • ... gab es bei meinem Jüngsten irgendwelche Probleme, als er bei Volljährigkeit aus der PKV raus und in die GKV rein wollte.

    Ja, das Problem gibt es immer aus der PKV kommt man nur mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder eines Studiums raus, nicht aber durch Volljährigkeit.


    Kann also böse Folgen für die Kinder haben (habe es bei meiner Freundin erlebt, als Vollwaisin dann plötzlich PKV zahlen müssen ohne weiteres Einkommen war ziemlich heavy). Aber das sind hoffentlich eher die Ausnahmen.

  • Hey


    ist denn tatsächlich immer derjenige berechtigt, den Familienzuschlag zu erhalten, der auch das Kindergeld bekommt?


    Bei zwei Beamten wird doch der Zuschlag auch während der Elternzeit an denjenigen verbeamteten Partner gezahlt, der gerade im Dienst ist?

  • Nicht ganz vergessen sollte man gewisse Szenarien im Leben wie eine Trennung... Bei zwei Beamten ist das jetzt die Frage. Kindergeld- und damit Familienzuschlag- und beihilfeberechtigt ist ja der, bei dem das Kind dann gemeldet ist (und der dann folglich als alleinerziehend gilt - der andere ist dann der "Umgangselternteil" - 50:50-Wechselmodell jetzt mal nicht mitgedacht).

    Ob man das nachträglich mitsamt PKV für das Kind noch ändern kann (Stichwort Gesundheitsprüfung), müsste man bei der Versicherung erfragen.

    Wobei man das ja nicht wirklich verhindern kann, da ja bei einen Trennung das Kind ja nicht zwingend bei der Mutter leben muss... aber da werde ich auf jeden Fall bei der Versicherung nachfragen.


    Hey


    ist denn tatsächlich immer derjenige berechtigt, den Familienzuschlag zu erhalten, der auch das Kindergeld bekommt?


    Bei zwei Beamten wird doch der Zuschlag auch während der Elternzeit an denjenigen verbeamteten Partner gezahlt, der gerade im Dienst ist?

    Ich drehe durch... das hatte ich auch irgendwo noch im Hinterkopf, aber da muss es doch möglich sein, sich festzulegen oder? Wir werden nämlich abwechselnd in Elternzeit sein. Ich vermute hier, dass dann in der Elternzeit meines Mannes der Zuschlag schlicht wegfällt, aber eigentlich bei ihm „verbucht“ wird...


    Es ist echt ein Graus mit 2 Beamten, auch wenn’s sonst viele Vorteile haben kann -.-

  • ist denn tatsächlich immer derjenige berechtigt, den Familienzuschlag zu erhalten, der auch das Kindergeld bekommt?

    Nein, Familienzuschlag kann auch der andere bekommen, das muss man festlegen.


    Ich vermute hier, dass dann in der Elternzeit meines Mannes der Zuschlag schlicht wegfällt, aber eigentlich bei ihm „verbucht“ wird...

    Nein, das dürfte eigentlich nicht sein, sondern müsste dann eben bei dir gezahlt werden solange er ohne Bezüge ist.,

  • Wozu festlegen? Eigentlich dürfte es egal sein, wo das Kind versichert ist...


    Den Zuschlag bekommt ja immer der dienstlich aktive Partner.


    Alles andere ist ja eine Wette auf auftretende Krankheiten, die man meist verliert ;-).


    Susannea: du schreibst, man muss sich einerseits festlegen, andererseits wird er automatisch dem aktiven Partner gezahlt...


    Richtig ist doch aber, dass er automatisch an den aktiven Partner gezahlt wird, wenn beide wieder aktiv sind, bekommen ihn beide je zur Hälfte!!!

  • Wozu festlegen? Eigentlich dürfte es egal sein, wo das Kind versichert ist...


    Den Zuschlag bekommt ja immer der dienstlich aktive Partner.


    Alles andere ist ja eine Wette auf auftretende Krankheiten, die man meist verliert ;-).

    Die Beihilfe für das Kind kann nur der Partner erhalten, der den Familienzuschlag bekommt, deshalb muss man das beim LBV festlegen. Das ist wohl seit 2020 so.

    Und bezüglich der KDP ist es meiner Vermutung nach für uns nicht egal...

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