Bescheid Mutterschutzfrist

  • Hallo zusammen,


    ich befinde mich aktuell in Elternzeit und habe bei der Bezirksregierung angefragt, ob mir meine zuständige Sachbearbeiterin einen Bescheid über die Dateb meiner Mutterschutzfrist zusenden könnte. Ich benötige diese Daten für meinen Antrag auf Elterngeld. Mir wurde ein solcher Bescheid bei Bekanntgabe meiner Schwangerschaft zugesandt, doch ich scheine ihn verlegt zu haben (doof...ich weiß...). Nun sagte mir meine Sachbearbeiterin, dass sie dies nicht tun würde. Zitat: Sie betreue 1600 Lehrer. Darf sie das einfach so verweigern? Ohne diesen Bescheid erhalte ich mein Elterngeld nicht.

    Ich habe ja Verständnis dafür, dass es auch in der Bezirksregierung drunter und drüber geht, aber das finde ich schon heftig. Gibt es eine Stelle, bei der ich mich sonst beschweren kann?

  • Naja. Die Frage ist ja, ob die zuständige Sachbearbeiterin das einfach so verweigern kann? Vielleicht ist "beschweren" hier auch der falsche Ausdruck, aber an irgendeine Stelle muss ich mich ja wenden, wenn dadurch die Zahlung des Elterngelds verhindert wird?

  • Noch mal nachhaken und auf den Elterngeldbezug hinweisen. Wenn sie sich weiterhin weigert, zum Vorgesetzen eskalieren.

    Die Erfahrung, dass Sachbearbeiter ihre Arbeit nicht machen wollen und erst reagieren, wenn der Vorgesetzte eingeschaltet ist (oft reicht auch schon die "Drohung"), begleitet mich schon mein ganzes Leben.

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn die Ablage in der Personalbehörde ähnlich strukturiert ist wie bei uns, dann sollte so etwas mit zwei oder drei Mausklicks aufrufbar sein und in die Ablage für den (realen) Postausgang fertigstellbar sein. Das sind zwei Minuten Lebenszeit - und dafür wird die Sachbearbeiterin auch bezahlt. Sonst könnte sie bei 1.600 betreuten Lehrkräften alle Nachfragen mit "nein" beantworten.

  • Hallo, kam dein Kind genau am berechneten Termin?

    Edit: Die Elterngeldstelle wird auch den Sold/das Gehalt wissen wollen und der ist auf diesem ersten Zettel ja gar nicht vermerkt

  • Du bekommst doch nach der Geburt eine neue Bescheinigung, wie lange die Frist nach der Geburt ist. Das hat nichts mit dem Mutterschutz vor der Geburt zu tun.

  • Genau darauf wollte ich auch hinaus. Bist du verbeamtet oder angestellt? Mutterschutzgeld wird taggenau abgerechnet und das kann eben erst nach der Geburt vollumfänglich geschehen. Du wirst sicher bald einen Bescheid bekommen. Wie lange ist die Geburt denn her?

  • Ich bin verbeamtet und mein Sohn wurde früher geboren. Die Geburt war im Dezember, einen neuen Bescheid über die veränderte Mutterschutzfrist habe ich nicht erhalten - nur über den Beginn meiner Elternzeit. Aber stimmt! Habe noch gar nicht daran gedacht, dass sich natürlich auch das Ende der Mutterschutzfrist verändert hat. Dann muss sie mir doch einen neuen Bescheid zukommen lassen?

    Ich habe bei der Elterngeldstelle bereits einen Bescheid vom LBV eingereicht bzgl des Gehalts während des Mutterschutzes. Aber da steht ja wiederum nicht drauf, in welchem Zeitraum der Mutterschutz war.

  • Hallo zusammen, ich lese gerade, dass es einen Bescheid gibt und wundere mich, da ich überhaupt gar nichts von der Bezirksregierung erhalten habe. Ich bin zur Zeit schwanger, habe meine Schwangerschaft der SL gemeldet und seitdem nichts mehr gehört. Den Beginn meiner Mutterschutzfrist kenne ich nur von meiner Gynäkologin.


    Woher erhalte ich denn diese Bescheinigung?

  • Hallo zusammen, ich lese gerade, dass es einen Bescheid gibt und wundere mich, da ich überhaupt gar nichts von der Bezirksregierung erhalten habe. Ich bin zur Zeit schwanger, habe meine Schwangerschaft der SL gemeldet und seitdem nichts mehr gehört. Den Beginn meiner Mutterschutzfrist kenne ich nur von meiner Gynäkologin.


    Woher erhalte ich denn diese Bescheinigung?

    NRW: Ich war 2 Mal schwanger und beide Male ist die Meldung "verloren gegangen". Frag mal bei der Person nach, die für deine Personalakte zuständig ist. Beim 1. Mal kam das bei mir erst raus, als ich schon im Mutterschutz war...

    eine weitere Bescheinigung über den Mutterschutz habe ich nie erhalten. Das haben die sich wohl selbst ausrechnen können. VET und ET sind ja bekannt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Noch mal nachhaken und auf den Elterngeldbezug hinweisen. Wenn sie sich weiterhin weigert, zum Vorgesetzen eskalieren.

    Würde ich in einem Aufwasch machen. Nachhaken (ursprüngliche Aussage zitieren nicht vergessen) und Cc. an die Vorgesetzte. Eine weitergeleitete Mail mit den dürren Worten "Frau x, was ist da los?!" wirkt oft Wunder.

  • Ich bin verbeamtet und mein Sohn wurde früher geboren. Die Geburt war im Dezember, einen neuen Bescheid über die veränderte Mutterschutzfrist habe ich nicht erhalten - nur über den Beginn meiner Elternzeit. Aber stimmt! Habe noch gar nicht daran gedacht, dass sich natürlich auch das Ende der Mutterschutzfrist verändert hat. Dann muss sie mir doch einen neuen Bescheid zukommen lassen?

    Ich habe bei der Elterngeldstelle bereits einen Bescheid vom LBV eingereicht bzgl des Gehalts während des Mutterschutzes. Aber da steht ja wiederum nicht drauf, in welchem Zeitraum der Mutterschutz war.

    Aber der Beginn der Elternzeit sagt doch aus, wann dein Mutterschutz beendet ist.

    Also ja, eigentlich müsste sie dir einen neuen Bescheid zuschicken, aber dies kann mit der Mitteilung, wann die Elternzeit beginnt ja erledigt sein. Sonst beim Arzt noch einmal um die Bescheinigung bitten, denn der KK wirst du ja vermutlich nichts geschickt haben

    Woher erhalte ich denn diese Bescheinigung?

    Nach der Geburt bzw. im Mutterschut von der Personalstelle

  • Hallo zusammen, ich lese gerade, dass es einen Bescheid gibt und wundere mich, da ich überhaupt gar nichts von der Bezirksregierung erhalten habe. Ich bin zur Zeit schwanger, habe meine Schwangerschaft der SL gemeldet und seitdem nichts mehr gehört. Den Beginn meiner Mutterschutzfrist kenne ich nur von meiner Gynäkologin.


    Woher erhalte ich denn diese Bescheinigung?

    Huhu,

    ich habe kurz nach meiner Mitteilung der Schwangerschaft und Abgabe eines Attests ein Schreiben der Bezirksregierung (MS) bekommen, in dem der Beginn des Mutterschutzes eingetragen ist und das gleichzeitig zur Beantragung der Elternzeit dient. Dieses Formular muss ich ausgefüllt dann an Schule und Bezirksregierung senden, um meine Elternzeit mitzuteilen (sowie Wunsch auf Teilzeit etc).

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